
Offene Immobilienfonds

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Offene Immobilienfonds
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Einstweilige Verfügung gegen BVI
Offene Immobilienfonds dürfen nicht mehr mit der Aussage werben, dass auf Jahressicht noch kein Fonds ein negatives Ergebnis erzielt hat - bei Verstößen drohen Geldstrafen. Der Schutzverband Verbraucher und Dienstleistungsnehmer (SVD), Rodgau-Dudenhofen, hat vor dem Landesgericht Frankfurt/Main eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Fondsbranchenverband BVI erwirkt (2-03O97/07). Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von 250.000 Euro.
„Der BVI hat das Problem mit der Herausgabe der Zahlen Anfang Januar erkannt und die Broschüren aus dem Angebot genommen“, sagt BVI-Sprecher Andreas Fink gegenüber cash-online.
Hintergrund der Debatte: Die Wertentwicklung des Hypo-Vereinsbank-Immobilienfonds Euro Immoprofil im vergangenen Jahr (cash-online berichtete). Zum Jahresende lag der Anteilwert 0,04 Prozent unter dem Wert zu Jahresbeginn. Da der BVI in seiner Statistik den Wert auf eine Nachkommastelle rundete, stagnierte der Fonds dort bei 0,0 Prozent. Im weiteren Verfahren vor dem Landgericht soll die Interpretation nun endgültig geklärt werden.
Quelle - Cash-online
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Offene Immobilienfonds: BaFin untersagt Bedienung von Auszahlplänen
Die Bedienung von Auszahlplänen bei Aussetzung der Anteilrücknahme von Immobilien-Sondervermögen nach Paragraf 81 InvG ist laut der Finanzaufsicht BaFin nicht rechtens. Zu diesem Entschluss sei man nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage gekommen, wie die Behörde dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) auf Anfrage in einem Brief mitteilte, der auf den 28. November datiert ist. Hintergrund sei, dass „die Bedienung von Auszahlplänen aus dem Sondervermögen während einer Aussetzung der Rücknahme von Anteilsscheinen nach Paragraf 81 InvG nicht mit dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung vereinbar und damit investmentrechtlich unzulässig“ sei, wie es in dem Schreiben heißt.
In der Konsequenz seien die Gesellschaften, die sich dazu entschlossen haben, entsprechende Auszahlpläne weiter zu bedienen, dazu aufgefordert, „die betroffenen Sondervermögen so zu stellen, als ob die Bedienung der Auszahlpläne nicht erfolgt wäre.“ Zugleich sei es den Kapitalgesellschaften oder Depotbanken, die Anteilsscheine für eigene Rechnung erworben haben, untersagt, diese zur Bedienung von auflaufenden Kaufordern zu verwenden, so lange die Aussetzung der Rücknahme von entsprechenden Anteilscheinen noch gültig sei.
Nach der Schließungswelle bei den offenen Immobilienfonds Ende Oktober hatten sich zwei Gesellschaften dazu entschieden, Auszahlpläne trotz Aussetzung der Anteilrücknahme weiter zu bedienen, namentlich DEGI und SEB Asset Management. Deren Ankündigung und das eigenmächtige Vorgehen waren es auch, welche die Prüfung seitens der BaFin initiiert hatten. Auch die Postbank hatte im Sinn ihrer Kunden reagiert und bestehende Auszahlpläne des CS Euroreal weiter bedient.
BVI bedauert BaFin-Entscheid
Der BVI bedauert den Entschluss und hält die Position der BaFin eigenen Angaben zufolge für „unglücklich“. Nach wie vor sei man der Auffassung, dass die Bedienung von Auszahlplänen rechtlich vertretbar und in der gegenwärtigen Situation die richtige Lösung wäre. Die weitere Vorgehensweise werde man in der Sitzung des Vorstands am 2. Dezember 2008 und im Anschluss daran in der außerordentlichen Sitzung des Immobilien-Ausschusses am 12. Dezember 2008 erörtern, heißt es. [size=7](ir)[/size]
Quelle: FONDS professionell
Peter Wilhelm
inaktiv
Sauerei ohnegleichen...
Was das BaFin hier veranstaltet, ist eine Sauerei ohnegleichen!
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Im Übrigen:
Die Worte werden deutlicher...
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Die Krise bei den offenen Immobilienfonds bringt mehrere Zehntausend deutsche Rentner in finanzielle Schwierigkeiten. Nach FTD-Informationen hat die Finanzaufsicht BaFin elf große Publikumsfonds aufgefordert, die sogenannten Auszahlungspläne für meist ältere Kunden zu stoppen.
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Im Übrigen:
Die Worte werden deutlicher...
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Fazit: Ein schlechtes Produkt verbunden mit Propaganda und Lobbyarbeit hat bei der politischen Willensbildung offensichtlich mehr Chancen als ein besseres Produkt, an dem Private nicht verdienen.
Diese Einsicht können Sie auf eine Reihe anderer politischer Entscheidungen anwenden. Leider auch auf die Entscheidung zwischen Krieg und Frieden.
SEB - Vorvertrag Pariser Büroobjekt unter Dach und Fach
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Die SEB Asset Management hat für ihren Offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest den Vorvertrag für das im Bau befindliche, hochwertige Büroprojekt „Claude Bernard A2“ in Paris unterzeichnet. Die Fertigstellung des achtgeschossigen Bürogebäudes mit rund 11.200 m² Mietfläche und einer Tiefgarage für 156 Fahrzeuge ist für Mai 2012 geplant. Zu diesem Zeitpunkt beginnt der Mietvertrag mit BNP Paribas mit einer Festlaufzeit von neun Jahren. Bis zur Übernahme des Gebäudes trägt der Verkäufer BNP Paribas Real Estate Property Development das volle Projekt- und Baurisiko.
„Claude Bernard A2“ befindet sich im 19. Arrondissement unmittelbar an der nördlichen Pariser Stadtgrenze im Stadtentwicklungsareal ZAC Claude Bernard und wird von BNP Paribas Real Estate Property Development nach den neusten Normen für ressourcenschonendes, energieeffizientes Bauen errichtet. Das Gebäude ist gemäß dem nationalen Umweltstandard HQE System (Haute Qualité Environnementale) vorzertifiziert.
Quelle: Property Magazine