
Standard Life Versicherung: Fehlerhafte Aufklärung

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Standard Life Versicherung: Fehlerhafte Aufklärung
Der schottische Lebensversicherer Standard Life hat auch in Deutschland seine Versicherungsprodukte in größerem Umfang vertrieben. Bei den Standard Life-Versicherungen werden die Renditen im Wege des sogenannten Smoothing-Verfahrens ermittelt. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Glättungsverfahren, bei dem die erwirtschafteten Gewinne nur zum Teil den Versicherungsverträgen zugewiesen werden; der Rest wird in die Reserven eingestellt.
Die Versicherungsgesellschaft kann im freien Ermessen darüber entscheiden, in welchem Umfang die Gewinne den Verträgen zugewiesen oder in die Reserven eingestellt werden. Auch bei den Lebensversicherungen des britischen Anbieters, der Clerical Medical Investment Group (CMI), werden die Renditen im Wege des sogenannten Smoothing-Verfahrens ermittelt. Im Zusammenhang mit den Verträgen der Clerical Medical hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Versicherungsnehmer darüber aufzuklären sind, dass der Umfang der Reservenbildung im Ermessen des Versicherers liegt
(BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11 -). Als aufklärungspflichtig wurde auch angesehen, dass eine poolübergreifende Reservenbildung erfolgt und es damit zu einer Quersubventionierung zwischen den einzelnen Pools kommt.
Wer über diese entscheidungserheblichen Umstände nicht aufgeklärt wurde, kann daher unter anderem Schadensersatz gegenüber der Standard Life aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden geltend machen. Allerdings ist die zehnjährige Verjährungshöchstfrist zu beachten. Schadensersatzansprüche verjähren daher spätestens zehn Jahre nach der Anspruchsentstehung. In so einem Fall bleibt allerdings grundsätzlich noch die Möglichkeit, dem Versicherungsvertrag zu widersprechen und diesen rückabzuwickeln.
Quelle: anwalt24.de hahn-rechtsanwaelte.de
Die Versicherungsgesellschaft kann im freien Ermessen darüber entscheiden, in welchem Umfang die Gewinne den Verträgen zugewiesen oder in die Reserven eingestellt werden. Auch bei den Lebensversicherungen des britischen Anbieters, der Clerical Medical Investment Group (CMI), werden die Renditen im Wege des sogenannten Smoothing-Verfahrens ermittelt. Im Zusammenhang mit den Verträgen der Clerical Medical hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Versicherungsnehmer darüber aufzuklären sind, dass der Umfang der Reservenbildung im Ermessen des Versicherers liegt
(BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11 -). Als aufklärungspflichtig wurde auch angesehen, dass eine poolübergreifende Reservenbildung erfolgt und es damit zu einer Quersubventionierung zwischen den einzelnen Pools kommt.
Wer über diese entscheidungserheblichen Umstände nicht aufgeklärt wurde, kann daher unter anderem Schadensersatz gegenüber der Standard Life aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden geltend machen. Allerdings ist die zehnjährige Verjährungshöchstfrist zu beachten. Schadensersatzansprüche verjähren daher spätestens zehn Jahre nach der Anspruchsentstehung. In so einem Fall bleibt allerdings grundsätzlich noch die Möglichkeit, dem Versicherungsvertrag zu widersprechen und diesen rückabzuwickeln.
Quelle: anwalt24.de hahn-rechtsanwaelte.de
Brexit für Kunden von Standard Life
Versicherte könnten britischen Insolvenzschutz durch Transfer von Lebensversicherungen nach Irland verlieren.
Der schottische Versicherer Standard Life hat angekündigt, wegen des
Brexits 600.000 Lebensversicherungsverträge in eine irische
Tochtergesellschaft transferieren zu wollen. Mit dem Wechsel der
Policen nach Irland würden Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf
Insolvenzschutz durch den britischen Entschädigungsfonds Financial
Services Compensations Scheme (FSCS) verlieren. Die
Verbraucherzentrale Hamburg rät betroffenen Versicherten von Standard
Life, die eigene Lebensversicherung auf den Prüfstand zu stellen.
Standard Life begründet den Transfer der Lebensversicherungsverträge
mit dem bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der
Europäischen Union (EU). Durch die Übertragung könnten die Policen im
europäischen Binnenmarkt verbleiben. In einem Anschreiben an
betroffene Kunden aus Deutschland und Österreich klingt es zunächst
so, als würde lediglich die Versicherungsgesellschaft wechseln. Später
im Text räumt Standard Life ein, dass durch die Übertragung der
bisherige Insolvenzschutz für viele Verträge entfällt. Solange die Policen
bei der schottischen Standard Life Assurance Limited liegen, gilt der
Insolvenzschutz des FSCS. Der Entschädigungsfonds würde
einspringen, sollte der Versicherer zahlungsunfähig werden. Für die
Gesellschaft Standard Life International DAC in Irland existiert laut
Standard Life kein vergleichbarer Insolvenzschutz.
„Verbraucher, die diese Kröte nicht einfach so schlucken wollen, sollten
die Fortsetzung ihrer Lebensversicherung grundsätzlich überdenken“, so
Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch
eine Beschwerde bei der BaFin, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ist möglich.
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen die
Lebensversicherungsverträge von Standard Life und sagen Betroffenen,
ob sie diese weiterlaufen lassen oder besser beitragsfrei stellen, sie
kündigen oder ihnen widersprechen sollten. Weitere Informationen zum
Beratungsangebot sind zu finden auf der Internetseite der
Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.
Der schottische Versicherer Standard Life hat angekündigt, wegen des
Brexits 600.000 Lebensversicherungsverträge in eine irische
Tochtergesellschaft transferieren zu wollen. Mit dem Wechsel der
Policen nach Irland würden Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf
Insolvenzschutz durch den britischen Entschädigungsfonds Financial
Services Compensations Scheme (FSCS) verlieren. Die
Verbraucherzentrale Hamburg rät betroffenen Versicherten von Standard
Life, die eigene Lebensversicherung auf den Prüfstand zu stellen.
Standard Life begründet den Transfer der Lebensversicherungsverträge
mit dem bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der
Europäischen Union (EU). Durch die Übertragung könnten die Policen im
europäischen Binnenmarkt verbleiben. In einem Anschreiben an
betroffene Kunden aus Deutschland und Österreich klingt es zunächst
so, als würde lediglich die Versicherungsgesellschaft wechseln. Später
im Text räumt Standard Life ein, dass durch die Übertragung der
bisherige Insolvenzschutz für viele Verträge entfällt. Solange die Policen
bei der schottischen Standard Life Assurance Limited liegen, gilt der
Insolvenzschutz des FSCS. Der Entschädigungsfonds würde
einspringen, sollte der Versicherer zahlungsunfähig werden. Für die
Gesellschaft Standard Life International DAC in Irland existiert laut
Standard Life kein vergleichbarer Insolvenzschutz.
„Verbraucher, die diese Kröte nicht einfach so schlucken wollen, sollten
die Fortsetzung ihrer Lebensversicherung grundsätzlich überdenken“, so
Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch
eine Beschwerde bei der BaFin, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ist möglich.
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen die
Lebensversicherungsverträge von Standard Life und sagen Betroffenen,
ob sie diese weiterlaufen lassen oder besser beitragsfrei stellen, sie
kündigen oder ihnen widersprechen sollten. Weitere Informationen zum
Beratungsangebot sind zu finden auf der Internetseite der
Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.
Verbraucherzentrale Hamburg könnte derlei unsinnige Ratschläge bleiben lassen
Zitat
Der schottische Versicherer Standard Life hat angekündigt, wegen des Brexits 600.000 Lebensversicherungsverträge in eine irische Tochtergesellschaft transferieren zu wollen.
Das ist korrekt. Warum das Ganze? Weil die Standard Life den Service und die Leistungen weiterhin kontinuierlich für alle Kunden sicherstellen will. Bevor der Brexit kam, war nicht abzusehen, dass so ein Schritt jemals erforderlich sein würde.
Zitat
Mit dem Wechsel der Policen nach Irland würden Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf Insolvenzschutz durch den britischen Entschädigungsfonds Financial Services Compensations Scheme (FSCS) verlieren.
Ja, ebenfalls korrekt. Wie hoch jedoch ist die Werthaltigkeit dieses Schutzes tatsächlich?
Die Standard Life plc ist eine weltweit aktive britische Versicherungsgruppe. Mit ca. 200 Mrd. Euro an verwalteten Vermögenswerten bewegt sie sich in der Größenordnung der Allianz SE ohne Tochterunternehmen wie z. B. die Allianz Lebensversicherungs-AG. (Quelle: Wikipedia).
Eine Insolvenz des Unternehmens Standard Life würde demzufolge bedeuten, dass die weltweit in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und anderen Beteiligungen angelegten Vermögenswerte einen derartig dramatischen Einbruch erleben würden, dass quasi nichts mehr zur Auszahlung gelangen würde. Selbst die Finanzkrise 2008/2009 hatte die Verträge der Standard Life nicht beeinträchtigt, im Gegenteil.
Wenn man demnach unterstellt, dass der Wert dieser Kapitalanlagen quasi auf Null gefallen ist, dann darf man getrost von einem Extremszenario ausgehen, das durch einen Atomkrieg ausgelöst wird oder durch ein Naturereignis ungeahnten Ausmaßes (ähnlich Ausbruch des Samalas 1257).
Für diesen Fall darf man davon ausgehen, dass eine Allianz mit Sicherheit in gleichem Maße von diesem Ereignis betroffen wäre. Verlust aller Kapitalanlagen = Insolvenz der Allianz. Wohl gemerkt, wir sprechen von weltweiten Kapitalanlagen in Form von Aktien von großen, mittleren und kleineren Unternehmen, von Staatsanleihen, von Unternehmensanleihen, von unternehmerischen Beteiligungen etc.
Wenn wir diese Möglichkeit in Betracht ziehen, dann betrifft das aber nicht nur die Standard Life oder die Allianz. Nicht nur Kapitalanlageunternehmen, sondern die gesamte Wirtschaft. Nicht nur in Großbritannien, Irland oder Deutschland, sondern auf der ganzen Welt.
Glaubt wirklich irgendjemand, dass es in diesem Fall eine Rolle spielt, ob es eine britische Finanzaufsicht, ein deutsches BaFin gibt? Glaubt wirklich jemand, dass wir dann noch über ein geordnetes Wirtschafts- und Finanzsystem verfügen? Dass es noch ein darauf aufbauendes Sozialsystem und eine funktionierende Infrastruktur gibt? Dass unser Leben noch so verläuft, wie wir es heute kennen?
Dann heißt es nur noch "Rette sich wer kann"!
Zitat
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät betroffenen Versicherten von Standard
Life, die eigene Lebensversicherung auf den Prüfstand zu stellen.
Die Verbraucherzentrale sollte lieber den Versicherten raten, ihre Altersversorgung allgemein auf den Prüfstand zu stellen. Die meisten sparen ohnehin zu wenig.
Zitat
...
„Verbraucher, die diese Kröte nicht einfach so schlucken wollen, sollten die Fortsetzung ihrer Lebensversicherung grundsätzlich überdenken“, so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch eine Beschwerde bei der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist möglich.
O mei, Frau Becker von der Eisdielen. Besser wäre es, Sie würden zuerst einmal nachdenken, bevor sie irgendeinen Unsinn in die Welt hinausposaunen.
Zitat
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen die Lebensversicherungsverträge von Standard Life und sagen Betroffenen, ob sie diese weiterlaufen lassen oder besser beitragsfrei stellen, sie kündigen oder ihnen widersprechen sollten.
Ich wage schwer zu bezweifeln, dass diese so genannten Versicherungsexperten dafür die notwendige Qualifikation haben. Für Staubsauger oder Reisen mag das ja noch gelten, aber eine hochkomplexe Beratung zu allen Aspekten der privaten und gesetzlichen Altersversorgung wird die Mitarbeiter regelmäßig überfordern.
Zitat
Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.
Lassen Sie sich dort zu Handy-Verträgen, Solaranlagen und Krankenkassen beraten. Aber besser nicht zu Finanzprodukten.
Und noch eine Anmerkung zum Falle des oben beschriebenen Szenarios: Wie hoch ist der Wert von Immobilien, wenn die Mülltonnen vor dem Haus brennen? Was nützt einem Goldmünzen, wenn bewaffnete Banden marodierend durch die Viertel ziehen?
Eben.
Struckischreck
MANGELNDE VERGLEICHBARKEIT VON BASISINFORMATIONSBLÄTTERN
Marktwächter untersuchen Basisinformationsblätter von kapitalbildenden Versicherungen
Die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen bieten Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Das geht aus einer Untersuchung des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Verbraucherschützer hatten 26 BIB zu fondsgebundenen Rentenversicherungen verschiedener Anbieter unter die Lupe genommen. Die Hamburger Marktwächter kritisieren ungenaue Angaben und fehlende Vergleichbarkeit der BIB innerhalb eines Produktsegments. Die BIB sollen im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen als neuer europäischer Standard seit dem 1. Januar 2018 den Verbrauchern bei der Produktinformation und dem Produktvergleich helfen. Sie sollen über Kosten und Risiken informieren und sind vom Versicherer vor dem Vertragsschluss an den Verbraucher auszuhändigen. "Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall", bemängelt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehaltes und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch."
KEINE KONKRETEN ZAHLEN UND LEISTUNGSDATEN
Die Verbraucherschützer bemängeln an den untersuchten BIB zudem die unpräzise Angabe von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. "Die Angabe von Spannen - etwa bei Kosten und Risikoklassen - bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleichen. Die BIB sind keine Hilfe für den Verbraucher, sofern sie nicht auf das individuelle Angebot zugeschnitten sind", so Klug. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten BIB orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.
Methodik: Der Marktwächter Finanzen hat eine Stichprobe von 26 BIBs verschiedener Versicherer zu dem Produkt fondsgebundene Rentenversicherung aus dem Jahr 2018 unter die Lupe genommen. Dabei stammen zwölf aus konkreten und unterschriftsreifen Angeboten und 14 aus dem Internet ohne konkreten Angebotsbezug. Die großen Anbieter sind vertreten.
Über den Marktwächter Finanzen:
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen
Die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen bieten Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Das geht aus einer Untersuchung des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Verbraucherschützer hatten 26 BIB zu fondsgebundenen Rentenversicherungen verschiedener Anbieter unter die Lupe genommen. Die Hamburger Marktwächter kritisieren ungenaue Angaben und fehlende Vergleichbarkeit der BIB innerhalb eines Produktsegments. Die BIB sollen im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen als neuer europäischer Standard seit dem 1. Januar 2018 den Verbrauchern bei der Produktinformation und dem Produktvergleich helfen. Sie sollen über Kosten und Risiken informieren und sind vom Versicherer vor dem Vertragsschluss an den Verbraucher auszuhändigen. "Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall", bemängelt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehaltes und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch."
KEINE KONKRETEN ZAHLEN UND LEISTUNGSDATEN
Die Verbraucherschützer bemängeln an den untersuchten BIB zudem die unpräzise Angabe von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. "Die Angabe von Spannen - etwa bei Kosten und Risikoklassen - bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleichen. Die BIB sind keine Hilfe für den Verbraucher, sofern sie nicht auf das individuelle Angebot zugeschnitten sind", so Klug. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten BIB orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.
Methodik: Der Marktwächter Finanzen hat eine Stichprobe von 26 BIBs verschiedener Versicherer zu dem Produkt fondsgebundene Rentenversicherung aus dem Jahr 2018 unter die Lupe genommen. Dabei stammen zwölf aus konkreten und unterschriftsreifen Angeboten und 14 aus dem Internet ohne konkreten Angebotsbezug. Die großen Anbieter sind vertreten.
Über den Marktwächter Finanzen:
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen
Bietet die Verbraucherzentrale eine kostenlose Beratung?
Zitat
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen die
Lebensversicherungsverträge von Standard Life und sagen Betroffenen,
ob sie diese weiterlaufen lassen oder besser beitragsfrei stellen, sie
kündigen oder ihnen widersprechen sollten. Weitere Informationen zum
Beratungsangebot sind zu finden auf der Internetseite der
Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.
Ja ja, die liebe Verbraucherzentrale beschützt wie ein liebevoller Schäfer seine Schäflein vor den bösen, bösen Versicherungswölfen.
Was in dem Artikel nicht erwähnt wird, die Schäflein müssen dafür ihre Wolle zur Verfügung stellen. Wahlweise in Form einer Kurzberatung zu Lebens- und Rentenversicherung für 30 EUR, wobei ich mich frage, wie ein derartig komplexes Thema in einer Viertelstunde abgehandelt werden soll. Alternativ in Form einer vollständigen Schur, äh, Langberatung zu Versicherungen, die dann allerdings mit 150 kg Wolle, äh, Euro zu Buche schlägt.
Man ist ja fast geneigt zu glauben, dass diese reißerisch aufgemachten Presseinformationen der VZHH eher dazu dienen sollen, die kostenpflichtige Beratung in Anspruch zu nehmen. Während die Nachteile einer Beitragsfreistellung oder gar Kündigung nämlich sofort bei der Altersversorgung greifbar sind, sind negative Folgen durch die Übertragung eher unwahrscheinlich.
Struckischreck
Urteil: Standard Life darf deutsche Bestände nach Dublin übertragen
Der britische Versicherer Standard Life darf – unabhängig von den noch ausstehenden politischen Entscheidungen zum Brexit – seine deutschen und österreichischen Bestände nach Dublin übertragen. Das hat das oberste schottisches Zivilgericht entschieden. Hier kommen die Details. Das oberste schottische Zivilgericht (Court of Session) hat dem Plan der Standard Life zugestimmt, im Zuge des Brexit die Verträge der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen. Das betrifft auch deutsche und österreichische Bestände.
Quelle: pfefferminzia.de
Quelle: pfefferminzia.de
OLG Frankfurt bestätigt: Widerspruchsbelehrung der Standard Life aus 2004 ist fehlerhaft
Mit Hinweisbeschluss vom 12. Juni 2019 ist der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Rechtsauffassung von HAHN Rechtsanwälte gefolgt, dass der streitgegenständliche Lebensversicherungsvertrag des Klägers bei der Standard Life rückabzuwickeln ist. Anders als das Landgericht Darmstadt, das die Klage abgewiesen hatte, hat das Oberlandesgericht einen Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm erbrachten Versicherungsprämien und der hieraus gezogenen Nutzungen angenommen. Der Darmstädter Kläger hatte Ende 2004 eine AIRBAG-Kapitallebensversicherung bei der Standard Life nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Mit Begleitschreiben vom 10. Dezember 2004 wurden diesem neben dem Versicherungsschein unter anderem auch die Allgemeinen Verbraucherinformationen übersandt. In den Verbraucherinformationen heißt es auszugsweise:
Quelle: anwalt.de
Quelle: anwalt.de
Der Versicherungsnehmer hatte hier offensichtlich eine Kapitallebensversicherung mit Airbag abgeschlossen, das ist eine Kombination mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BU). Hierbei wird im Fall der BU die Beitragszahlung durch die Standard Life bis zum Vertragsablauf übernommen plus eine jährliche Steigerung dieser Beiträge von bis zu 10% pro Jahr. Plus eventuell eine BU-Rente. Das hätte eine Gesamtleistung von bis zu mehreren hunderttausend Euro sein können, je nach anfänglichem Einzahlungsbetrag. Steuerfrei, wohlgemerkt.
Und jetzt stelle man sich mal den umgekehrten Fall vor: Die Standard Life hätte den Versicherungsschutz verweigert, sich auf eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung berufen und statt der Versicherungsleistung die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt.
Böse, böse Versicherung.
Abgesehen davon ist der Kläger trotzdem ein Vollidiot. Denn die Standard LIfe hat in den fünfzehn Jahren sehr anständige Renditen erwirtschaftet, selbst unter Berücksichtigung der Abschluss- und Verwaltungskosten.
Struckischreck
Und jetzt stelle man sich mal den umgekehrten Fall vor: Die Standard Life hätte den Versicherungsschutz verweigert, sich auf eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung berufen und statt der Versicherungsleistung die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt.
Böse, böse Versicherung.
Abgesehen davon ist der Kläger trotzdem ein Vollidiot. Denn die Standard LIfe hat in den fünfzehn Jahren sehr anständige Renditen erwirtschaftet, selbst unter Berücksichtigung der Abschluss- und Verwaltungskosten.
Struckischreck