
Deutsche Biofonds/Hydropower VI umd VII

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Deutsche Biofonds AG: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler von Hydropower VI und VII
Vermittler müssen Schadensersatz leisten, wenn sie Beteiligungen an Hydropower VI oder Hydropower VII empfohlen haben. Zu dieser Bewertung sind Witt Rechtsanwälte nach der Prüfung einer Vielzahl von Einzelfällen gelangt, in denen Anlegern zu einer Beteiligung an diesen Angeboten der Deutsche Biofonds AG des Dr. Yaver Demir geraten worden war.
Witt Rechtsanwälte betreuen mittlerweile mehrere Geschädigte dieser Anlagen und haben bereits mehrfach auf anwalt.de über ihre Erkenntnisse berichtet:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsch…den_074696.html
Wer haftet für die Verluste?
Auch nach weiteren Recherchen verfestigt sich der Eindruck, dass von dem investierten Kapital kaum mehr etwas übrig sein dürfte. Es muss daher mit einem Totalverlust gerechnet werden.
Von Schadensersatzansprüchen gegen Dr. Demir und seine beteiligten Gesellschaften ist zwar in der Regel auszugehen, wie viel man dort holen kann, ist gegenwärtig aber völlig ungewiss. Es laufen wohl bereits mehrere Insolvenzverfahren.
Daher kann es für die Betroffenen sinnvoll sein, sich in andere Richtungen zu orientieren.
Vermittlerhaftung
Witt Rechtsanwälte machen aktuell für mehrere Geschädigte von Hydropower VI Schadensersatzansprüche aufgrund einer unzureichenden Anlagevermittlung geltend.
Nach der Überzeugung der Rechtsanwälte hätte ein gewissenhafter Vermittler diese Beteiligungen gar nicht anbieten dürfen. Tatsächlich wurden sie aber häufig sogar als sicher Sachwertinvestition verkauft. Viele Anleger haben darauf vertraut und einen erheblichen Teil ihrer Rücklagen bzw. Altersvorsorge investiert.
Die Rechtsprechung verlangt von dem Vermittler einer Kapitalanlage, dass er sich vorher mit dem Anbieter und der Plausibilität des Angebots auseinandersetzt. Auf dieser Grundlage muss er den Interessenten über alle Umstände aufklären, die für dessen Entscheidung wesentlich sein können.
Einer entsprechenden Prüfung hätten die Deutsche Biofonds AG und ihr Angebote nicht standgehalten. Die Deutsche Biofonds AG war erst 2008 gegründet worden. Teilweise wurde fälschlich eine Gründung in den 70er-Jahren behauptet. Es gab keine positive Leistungsbilanz oder nachvollziehbare Referenzen, obwohl vermeintlich schon Hydropower I bis V realisiert sein sollten.
Die Gründungsgesellschafterinnen der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG bzw. von Hydropower VI existierten ebenfalls noch nicht lange oder schon nicht mehr. Viele Anleger erhielten noch nach dem 16.11.2012 die Information, dass Anbieterin, Prospektverantwortliche und geschäftsführende Kommanditistin die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG sei, obwohl diese Gesellschaft an diesem Tag bereits wieder gelöscht worden war.
Das ist auch deshalb bezeichnend, weil die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG ab 2010 versucht hatte, Inhaber-Teilschuldverschreibungen abzusetzen. Wie konnte sie also am 16.11.2012 schon wieder gelöscht werden, obwohl die Laufzeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen bis 31.12.2015 reichen sollte. Erfolgreich kann das Unterfangen kaum verlaufen sein.
Schon eine kurze Recherche hätte daher ergeben, dass es keinen Grund gab, der Deutsche Biofonds AG zu vertrauen – im Gegenteil.
Unabhängig davon war das Konzept hinter Hydropower VI nie plausibel. Es baute im Kern auf Gesellschafterdarlehen von mehr als 19 Mio. Euro auf, obwohl völlig unklar bleibt, woher die betroffenen Gesellschaften über diese Mittel verfügen sollen.
Der Laie musste das nicht erkennen, ein professioneller Vermittler sehr wohl.
Die Vermittlung erfolgte in vielen Fällen aber über scheinbare Mitarbeiter der Wertekontor GmbH oder der Deutsche Biofonds AG. Dann haftet der tätige Vermittler nicht persönlich aus dem vertraglichen Verhältnis, sondern die Gesellschaft, für die er tätig war.
Etwas anderes gilt, wenn der Vermittler im eigenen Namen tätig war. Auch das kam häufig vor. In solchen Fällen machen Witt Rechtsanwälte bereits Schadensersatzansprüche für ihre Mandanten geltend.
Betroffene sollten daher dringend prüfen lassen, ob in ihrem Fall eine eigene Haftung des Vermittlers oder seiner Gesellschaft in Betracht kommt. Witt Rechtsanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung.
Quelle: Witt Rechtsanwälte
Witt Rechtsanwälte betreuen mittlerweile mehrere Geschädigte dieser Anlagen und haben bereits mehrfach auf anwalt.de über ihre Erkenntnisse berichtet:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsch…den_074696.html
Wer haftet für die Verluste?
Auch nach weiteren Recherchen verfestigt sich der Eindruck, dass von dem investierten Kapital kaum mehr etwas übrig sein dürfte. Es muss daher mit einem Totalverlust gerechnet werden.
Von Schadensersatzansprüchen gegen Dr. Demir und seine beteiligten Gesellschaften ist zwar in der Regel auszugehen, wie viel man dort holen kann, ist gegenwärtig aber völlig ungewiss. Es laufen wohl bereits mehrere Insolvenzverfahren.
Daher kann es für die Betroffenen sinnvoll sein, sich in andere Richtungen zu orientieren.
Vermittlerhaftung
Witt Rechtsanwälte machen aktuell für mehrere Geschädigte von Hydropower VI Schadensersatzansprüche aufgrund einer unzureichenden Anlagevermittlung geltend.
Nach der Überzeugung der Rechtsanwälte hätte ein gewissenhafter Vermittler diese Beteiligungen gar nicht anbieten dürfen. Tatsächlich wurden sie aber häufig sogar als sicher Sachwertinvestition verkauft. Viele Anleger haben darauf vertraut und einen erheblichen Teil ihrer Rücklagen bzw. Altersvorsorge investiert.
Die Rechtsprechung verlangt von dem Vermittler einer Kapitalanlage, dass er sich vorher mit dem Anbieter und der Plausibilität des Angebots auseinandersetzt. Auf dieser Grundlage muss er den Interessenten über alle Umstände aufklären, die für dessen Entscheidung wesentlich sein können.
Einer entsprechenden Prüfung hätten die Deutsche Biofonds AG und ihr Angebote nicht standgehalten. Die Deutsche Biofonds AG war erst 2008 gegründet worden. Teilweise wurde fälschlich eine Gründung in den 70er-Jahren behauptet. Es gab keine positive Leistungsbilanz oder nachvollziehbare Referenzen, obwohl vermeintlich schon Hydropower I bis V realisiert sein sollten.
Die Gründungsgesellschafterinnen der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG bzw. von Hydropower VI existierten ebenfalls noch nicht lange oder schon nicht mehr. Viele Anleger erhielten noch nach dem 16.11.2012 die Information, dass Anbieterin, Prospektverantwortliche und geschäftsführende Kommanditistin die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG sei, obwohl diese Gesellschaft an diesem Tag bereits wieder gelöscht worden war.
Das ist auch deshalb bezeichnend, weil die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG ab 2010 versucht hatte, Inhaber-Teilschuldverschreibungen abzusetzen. Wie konnte sie also am 16.11.2012 schon wieder gelöscht werden, obwohl die Laufzeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen bis 31.12.2015 reichen sollte. Erfolgreich kann das Unterfangen kaum verlaufen sein.
Schon eine kurze Recherche hätte daher ergeben, dass es keinen Grund gab, der Deutsche Biofonds AG zu vertrauen – im Gegenteil.
Unabhängig davon war das Konzept hinter Hydropower VI nie plausibel. Es baute im Kern auf Gesellschafterdarlehen von mehr als 19 Mio. Euro auf, obwohl völlig unklar bleibt, woher die betroffenen Gesellschaften über diese Mittel verfügen sollen.
Der Laie musste das nicht erkennen, ein professioneller Vermittler sehr wohl.
Die Vermittlung erfolgte in vielen Fällen aber über scheinbare Mitarbeiter der Wertekontor GmbH oder der Deutsche Biofonds AG. Dann haftet der tätige Vermittler nicht persönlich aus dem vertraglichen Verhältnis, sondern die Gesellschaft, für die er tätig war.
Etwas anderes gilt, wenn der Vermittler im eigenen Namen tätig war. Auch das kam häufig vor. In solchen Fällen machen Witt Rechtsanwälte bereits Schadensersatzansprüche für ihre Mandanten geltend.
Betroffene sollten daher dringend prüfen lassen, ob in ihrem Fall eine eigene Haftung des Vermittlers oder seiner Gesellschaft in Betracht kommt. Witt Rechtsanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung.
Quelle: Witt Rechtsanwälte
Deutsche Biofonds AG: Schutzgemeinschaft für Anleger
Die Angelegenheit um die Geschäftstätigkeit der Deutschen Biofonds AG spitzt sich zu. Immer neue Hiobsbotschaften kursieren durch die Presse. Wir bündeln die Interessen in einer Schutzgemeinschaft.
Yaver Demir, Initiator der Unternehmensgruppe um die Deutschen Biofonds AG, befindet sich seit August in Untersuchungshaft. Sämtliche Büros scheinen geräumt. In der prunkvollen Villa in Hamburg sowie in den Geschäftsräumen in Nürnberg trifft man niemand mehr an. Insbesondere ist auch telefonisch kein Mitarbeiter zu erreichen.
Weitere Einzelheiten kommen ans Licht: so verfügt die Unternehmensgruppe offensichtlich über einen firmeneigenen Privatjet in Oberpfaffenhofen. Sie war regelmäßig zu Gast bei Heimspielen des 1. FC Nürnberg in einer VIP-Lounge. Nur der Verbleib der durch die Anleger einbezahlten Gelder ist nach wie vor ungeklärt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen umfangreich. Platziert wurden die Anlagen offensichtlich über private Vermittler. Hier stellt sich die Frage der sogenannten Vermittlerhaftung. Die potentielle Schadenssumme bei einem Totalverlust der Anlagen beläuft sich den öffentlich zugänglichen Informationen auf knapp 15 Millionen Euro, möglicherweise auch deutlich darüber. Selbst dies scheint derzeit unklar zu sein. Die Presse ist zuletzt von einer Gesamtanlagesumme in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro ausgegangen.
Investiert werden sollte in Wasserkraftwerke in der Türkei. Diese seien anders als Wind- und Photovoltaikkraftwerke von Sonnenstunden oder Windstärken unabhängig. Wasserkraft gewährleistet den Angaben der Deutsche Biofonds AG eine kontinuierliche Stromproduktion, und das ohne den Einsatz preisintensiver Brennstoffe.
Die weiteren Verkaufsargumente bestanden im hohen Wirkungsgrad von bis zu 95 %, der weitgehend ungenutzten Wasserkraftpotenziale sowie dem erheblich steigenden Strombedarf in der Türkei, bedingt durch das Wirtschaftswachstum des Landes. Letztendlich haben sich hierdurch eine nicht unerhebliche Anzahl an Anlegern zur Investition entschlossen.
Fraglich ist nur der Verbleib der Gelder. Handeln Sie vor diesem Hintergrund schnell und mit professioneller anwaltlicher Hilfe. Wir führen ständig mehrere Hundert Verfahren in Kapitalmarktangelegenheiten. Gerne können Sie sich unverbindlich der Interessengemeinschaft „SG Deutsche Biofonds“ anschließen. Setzen Sie sich hierzu gerne mit uns in Verbindung. Weitergehende Informationen finden Sie auch im Netz auf unserer Internetpräsenz, dort unter Bank- und Kapitalmarktrecht – Deutsche Biofonds.
Quelle: Adwus Rechtsanwälte
Yaver Demir, Initiator der Unternehmensgruppe um die Deutschen Biofonds AG, befindet sich seit August in Untersuchungshaft. Sämtliche Büros scheinen geräumt. In der prunkvollen Villa in Hamburg sowie in den Geschäftsräumen in Nürnberg trifft man niemand mehr an. Insbesondere ist auch telefonisch kein Mitarbeiter zu erreichen.
Weitere Einzelheiten kommen ans Licht: so verfügt die Unternehmensgruppe offensichtlich über einen firmeneigenen Privatjet in Oberpfaffenhofen. Sie war regelmäßig zu Gast bei Heimspielen des 1. FC Nürnberg in einer VIP-Lounge. Nur der Verbleib der durch die Anleger einbezahlten Gelder ist nach wie vor ungeklärt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen umfangreich. Platziert wurden die Anlagen offensichtlich über private Vermittler. Hier stellt sich die Frage der sogenannten Vermittlerhaftung. Die potentielle Schadenssumme bei einem Totalverlust der Anlagen beläuft sich den öffentlich zugänglichen Informationen auf knapp 15 Millionen Euro, möglicherweise auch deutlich darüber. Selbst dies scheint derzeit unklar zu sein. Die Presse ist zuletzt von einer Gesamtanlagesumme in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro ausgegangen.
Investiert werden sollte in Wasserkraftwerke in der Türkei. Diese seien anders als Wind- und Photovoltaikkraftwerke von Sonnenstunden oder Windstärken unabhängig. Wasserkraft gewährleistet den Angaben der Deutsche Biofonds AG eine kontinuierliche Stromproduktion, und das ohne den Einsatz preisintensiver Brennstoffe.
Die weiteren Verkaufsargumente bestanden im hohen Wirkungsgrad von bis zu 95 %, der weitgehend ungenutzten Wasserkraftpotenziale sowie dem erheblich steigenden Strombedarf in der Türkei, bedingt durch das Wirtschaftswachstum des Landes. Letztendlich haben sich hierdurch eine nicht unerhebliche Anzahl an Anlegern zur Investition entschlossen.
Fraglich ist nur der Verbleib der Gelder. Handeln Sie vor diesem Hintergrund schnell und mit professioneller anwaltlicher Hilfe. Wir führen ständig mehrere Hundert Verfahren in Kapitalmarktangelegenheiten. Gerne können Sie sich unverbindlich der Interessengemeinschaft „SG Deutsche Biofonds“ anschließen. Setzen Sie sich hierzu gerne mit uns in Verbindung. Weitergehende Informationen finden Sie auch im Netz auf unserer Internetpräsenz, dort unter Bank- und Kapitalmarktrecht – Deutsche Biofonds.
Quelle: Adwus Rechtsanwälte
Deutsche Biofonds - Hydropower: Haftung der Vermittler! - Fragwürdiges WP-Gutachten!
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Anlageprodukte Hydropower VI und VII stellt sich die Frage der sog. Vermittlerhaftung.
Die Deutsche Biofonds AG hat offensichtlich in größerem Umfang Anlagen auch gegenüber Privatanlegern durch Vertriebsmitarbeiter vermitteln lassen. Insgesamt wurden mindestens 15 Millionen Euro Anlegergelder eingeworben. die neuere Presseberichterstattung spricht zwischenzeitlich von bis zu 40 Millionen Euro. Zwischenzeitlich befürchtet man deutlich höhere Summen.
Involviert in das Angebot sind eine Reihe von Firmen aus dem Konglomerat des Herrn Dr. Yaver Demir, namentlich u.a. die
Deutsche Biofonds Treuhand II GmbH,
Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH,
Deutsche Biofonds Verwaltungsgesellschaft I GmbH,
Deutsche Biofonds Green Energy GmbH &. Co. KG, Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG,
Deutsche Biofonds Healthcare GmbH & Co. KG sowie die
Deutsche Biofonds Hydropower VIII GmbH & Co. KG.
Teilweise befinden sich Firmen der Unternehmensgruppe bereits in Insolvenz. Manche wurden bereits abgewickelt und gelöscht. Nach diesen Zeitpunkten erfolgte eine Reihe von Vermittlungen.
Insgesamt stellt sich die Frage, ob es sich bei der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe Deutsche Biofonds nicht doch um das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen handelte. Zudem stellt sich insbesondere auch die Frage der Haftung der eingeschalteten Vermittler gegenüber den betroffenen Anlegern aufgrund unzureichender Beratung, Aufklärung bzw. Empfehlung.
Im vorliegenden Fall raten wir zu raschem Tätigwerden, da zu befürchten ist, dass die durch die Anleger vorgenommenen Investitionen bei weiterem Zuwarten in der Angelegenheit einen Totalverlust erleiden werden. Im vorliegenden Fall raten wir zur Prüfung eines Vorgehens sowohl gegenüber dem eingeschalteten Vermittler im Wege des Haftungsdurchgriffes wie auch gegen die Initiatoren der Firmengruppe Deutsche Biofonds. Die von den Deutschen Biofonds konzipierten und gegenüber den Anlegern vertriebenen Produkte wurden dem derzeitigen Stand unserer Recherchen nach unter bewusster Irreführung sowie unter Inkaufnahme eines gezielten Verstoßes gegen die eigenen Anlagebedingungen vertrieben und platziert.
Für die maßgeblichen Anlagen bestand im Einzelfall eine Mindestzeichnungssumme. Diese betrug den eigenen Anlagebedingungen nach 190.000,000 USD, 190.000,00 Euro bzw. 250.000,00 Euro.
Weder wurden die von uns bislang vertretenen Anleger über diesen Umstand ordnungsgemäß aufgeklärt, noch hat der Vertrieb, insbesondere aber die Initiatorenseite des aufgelegten Produktes dafür Sorge getragen, dass diese vorgegebenen Anleihebedingungen eingehalten werden. Dies ganz bewusst in Umgehung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um vom unbedarften Privatanleger Geld einzusammeln.
Dabei wurden insbesondere die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Produktes und dem dahinterstehenden zweckbestimmten Anlageziel in wesentlichen Gesichtspunkten falsch und unvollständig dargestellt. Dies begründet aus unserer Sicht die uneingeschränkte Haftung der handelnden Personen.
Zudem wurde mit einem Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geworben, das weitere erhebliche Fragen insbesondere auch im Zusammenhang mit der Frage einer Haftung (sog. Expertenhaftung) aufwirft, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Die betroffene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte bereits in anderen Anlegerskandalen eine Rolle gespielt. Nähere bzw. weitergehende Informationen finden Sie auch im Netz auf unserer Internetpräsenz, dort unter Bank- und Kapitalmarktrecht – Deutsche Biofonds.
Soweit auch Sie betroffen sein sollten, raten wir dringend dazu, unverzüglich qualifizierten rechtlichen Beistand zu ziehen.
Quelle: ADWUS-Rechtsanwälte
Die Deutsche Biofonds AG hat offensichtlich in größerem Umfang Anlagen auch gegenüber Privatanlegern durch Vertriebsmitarbeiter vermitteln lassen. Insgesamt wurden mindestens 15 Millionen Euro Anlegergelder eingeworben. die neuere Presseberichterstattung spricht zwischenzeitlich von bis zu 40 Millionen Euro. Zwischenzeitlich befürchtet man deutlich höhere Summen.
Involviert in das Angebot sind eine Reihe von Firmen aus dem Konglomerat des Herrn Dr. Yaver Demir, namentlich u.a. die
Deutsche Biofonds Treuhand II GmbH,
Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH,
Deutsche Biofonds Verwaltungsgesellschaft I GmbH,
Deutsche Biofonds Green Energy GmbH &. Co. KG, Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG,
Deutsche Biofonds Healthcare GmbH & Co. KG sowie die
Deutsche Biofonds Hydropower VIII GmbH & Co. KG.
Teilweise befinden sich Firmen der Unternehmensgruppe bereits in Insolvenz. Manche wurden bereits abgewickelt und gelöscht. Nach diesen Zeitpunkten erfolgte eine Reihe von Vermittlungen.
Insgesamt stellt sich die Frage, ob es sich bei der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe Deutsche Biofonds nicht doch um das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen handelte. Zudem stellt sich insbesondere auch die Frage der Haftung der eingeschalteten Vermittler gegenüber den betroffenen Anlegern aufgrund unzureichender Beratung, Aufklärung bzw. Empfehlung.
Im vorliegenden Fall raten wir zu raschem Tätigwerden, da zu befürchten ist, dass die durch die Anleger vorgenommenen Investitionen bei weiterem Zuwarten in der Angelegenheit einen Totalverlust erleiden werden. Im vorliegenden Fall raten wir zur Prüfung eines Vorgehens sowohl gegenüber dem eingeschalteten Vermittler im Wege des Haftungsdurchgriffes wie auch gegen die Initiatoren der Firmengruppe Deutsche Biofonds. Die von den Deutschen Biofonds konzipierten und gegenüber den Anlegern vertriebenen Produkte wurden dem derzeitigen Stand unserer Recherchen nach unter bewusster Irreführung sowie unter Inkaufnahme eines gezielten Verstoßes gegen die eigenen Anlagebedingungen vertrieben und platziert.
Für die maßgeblichen Anlagen bestand im Einzelfall eine Mindestzeichnungssumme. Diese betrug den eigenen Anlagebedingungen nach 190.000,000 USD, 190.000,00 Euro bzw. 250.000,00 Euro.
Weder wurden die von uns bislang vertretenen Anleger über diesen Umstand ordnungsgemäß aufgeklärt, noch hat der Vertrieb, insbesondere aber die Initiatorenseite des aufgelegten Produktes dafür Sorge getragen, dass diese vorgegebenen Anleihebedingungen eingehalten werden. Dies ganz bewusst in Umgehung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um vom unbedarften Privatanleger Geld einzusammeln.
Dabei wurden insbesondere die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Produktes und dem dahinterstehenden zweckbestimmten Anlageziel in wesentlichen Gesichtspunkten falsch und unvollständig dargestellt. Dies begründet aus unserer Sicht die uneingeschränkte Haftung der handelnden Personen.
Zudem wurde mit einem Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geworben, das weitere erhebliche Fragen insbesondere auch im Zusammenhang mit der Frage einer Haftung (sog. Expertenhaftung) aufwirft, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Die betroffene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte bereits in anderen Anlegerskandalen eine Rolle gespielt. Nähere bzw. weitergehende Informationen finden Sie auch im Netz auf unserer Internetpräsenz, dort unter Bank- und Kapitalmarktrecht – Deutsche Biofonds.
Soweit auch Sie betroffen sein sollten, raten wir dringend dazu, unverzüglich qualifizierten rechtlichen Beistand zu ziehen.
Quelle: ADWUS-Rechtsanwälte
Deutsche Biofonds: Weitere Insolvenz des Initiators Dr. Yaver Demir
Erneut sehen sich die Anleger der Unternehmensgruppe der Deutschen Biofonds mit neuen Hiobsbotschaften konfrontiert. Über das Vermögen des Initiators und Hauptverantwortlichen der Deutschen Biofonds, Herrn Dr. Yaver Demir, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Insolvenzverfahren wird vor dem Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 791/15 geführt. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Nürnberg, bestellt.
Herr Dr. Demir war in dem Zeitraum von August bis Ende Dezember in Untersuchungshaft. Das dieser Untersuchungshaft zugrunde liegende Ermittlungsverfahren wurde im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Einbruchdiebstahl geführt. Herr Dr. Demir soll den hier vorliegenden Informationen nach versucht haben, die durch den Insolvenzverwalter seiner Firmen Centauri Holding GmbH sowie Centauri Trust GmbH in Beschlag genommenen Büroausstattungen zu entwenden. Dies führte zur Ausweitung eines laufenden Ermittlungsverfahrens mit der anschließenden Untersuchungshaft. Im Rahmen einer Haftprüfung kurz vor Weihnachten im Jahre 2015 wurde der Haftbefehl unseren Informationen nach gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Geeignete Auflagen sind in der Regel in solchen Fällen eine regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei, der Einbehalt der Ausweisdokumente sowie die Hinterlegung einer angemessenen Kaution als Sicherheit.
Den uns weiter vorliegenden Informationen nach soll Demir in einer Vernehmung eingeräumt haben, über die Deutsche Biofonds insgesamt 72 Millionen Anlegergelder eingeworben zu haben. Hier läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dr. Demir wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger. Der Umstand der Haftentlassung ist aus den uns vorliegenden Informationen über die Geschäfts- und Emissionstätigkeit der Deutschen Biofonds nicht nachvollziehbar, erklärt sich möglicherweise jedoch mit den schleppenden Ermittlungen aufgrund des mit diesen Projekten Hydropower VI und Hydropower VII einhergehenden Auslandsbezug in die Türkei.
Auf der anderen Seite drängt sich der Tatverdacht vor dem Hintergrund auf, als der Insolvenzverwalter der die Anlegergelder entgegennehmenden ehemaligen Deutschen Biofonds Treuhand GmbH (jetzt Centauri Trust GmbH) bereits informatorisch mitteilte, dass zumindest im Hinblick auf die Anlagen bei der Hydropower VI die erzielten Emissionserlöse nie in die Kommanditgesellschaft geflossen wären. Insoweit fällt auch auf, dass die Kommanditbeteiligungen nie vollzogen, das heißt in das Handelsregister eingetragen wurden.
Nach dem hier weiter vorliegenden Informationsstand hat die Deutsche Biofonds Unternehmensgruppe weder Referenzprojekte an Wasserkraftwerken in der Türkei aufzuweisen, noch waren solche in dem Umfang wie im jeweiligen Anlageprospekt geschildet geplant, geschweige denn lagen die entsprechenden behördlichen Genehmigungen hierfür vor.
Die Erfolgsaussichten stehen daher derzeit noch gut, wir weisen jedoch darauf hin, dass nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die Vermögenswerte der Verantwortlichen Zugriff genommen werden kann. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Insoweit gilt das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).
In die Haftung können neben den Initiatoren des Prospektes, hier insbesondere auch der Aufsichtsratsvorsitzende und Prospektverantwortliche der Unternehmensgruppe Herr Wilfried Linke, auch die jeweils eingesetzten Mittelverwendungskontrolleure herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/beziehungsweise eine Steuerberatungsgesellschaft, die als Mittelverwendungsprüfer mit der Kontrolle der vertragsgemäßen Verwendung der eingenommenen Erlöse aus den jeweiligen Emissionen beauftragt waren.
Soweit auch Sie mit entsprechenden Anlagen bei der Deutschen Biofonds AG betroffen sind, raten wir zu unverzüglichem Handeln. Lassen Sie sich insbesondere rechtlich qualifizierte durch einen Spezialisten beraten. Derzeit ist noch nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft auch Maßnahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe eingeleitet hat. Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher. Für eine unverbindliche Bestandsaufnahme stehen wir gerne zur Verfügung. Beachten ist sie auch unsere weitergehenden Informationen in unserer umfassenden Berichterstattung auf unserer Internetpräsenz dort unter Bank- und Kapitalmarktrecht – Deutsche Biofonds.
Quelle: ADWUS Rechtsanwälte
Herr Dr. Demir war in dem Zeitraum von August bis Ende Dezember in Untersuchungshaft. Das dieser Untersuchungshaft zugrunde liegende Ermittlungsverfahren wurde im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Einbruchdiebstahl geführt. Herr Dr. Demir soll den hier vorliegenden Informationen nach versucht haben, die durch den Insolvenzverwalter seiner Firmen Centauri Holding GmbH sowie Centauri Trust GmbH in Beschlag genommenen Büroausstattungen zu entwenden. Dies führte zur Ausweitung eines laufenden Ermittlungsverfahrens mit der anschließenden Untersuchungshaft. Im Rahmen einer Haftprüfung kurz vor Weihnachten im Jahre 2015 wurde der Haftbefehl unseren Informationen nach gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Geeignete Auflagen sind in der Regel in solchen Fällen eine regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei, der Einbehalt der Ausweisdokumente sowie die Hinterlegung einer angemessenen Kaution als Sicherheit.
Den uns weiter vorliegenden Informationen nach soll Demir in einer Vernehmung eingeräumt haben, über die Deutsche Biofonds insgesamt 72 Millionen Anlegergelder eingeworben zu haben. Hier läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dr. Demir wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger. Der Umstand der Haftentlassung ist aus den uns vorliegenden Informationen über die Geschäfts- und Emissionstätigkeit der Deutschen Biofonds nicht nachvollziehbar, erklärt sich möglicherweise jedoch mit den schleppenden Ermittlungen aufgrund des mit diesen Projekten Hydropower VI und Hydropower VII einhergehenden Auslandsbezug in die Türkei.
Auf der anderen Seite drängt sich der Tatverdacht vor dem Hintergrund auf, als der Insolvenzverwalter der die Anlegergelder entgegennehmenden ehemaligen Deutschen Biofonds Treuhand GmbH (jetzt Centauri Trust GmbH) bereits informatorisch mitteilte, dass zumindest im Hinblick auf die Anlagen bei der Hydropower VI die erzielten Emissionserlöse nie in die Kommanditgesellschaft geflossen wären. Insoweit fällt auch auf, dass die Kommanditbeteiligungen nie vollzogen, das heißt in das Handelsregister eingetragen wurden.
Nach dem hier weiter vorliegenden Informationsstand hat die Deutsche Biofonds Unternehmensgruppe weder Referenzprojekte an Wasserkraftwerken in der Türkei aufzuweisen, noch waren solche in dem Umfang wie im jeweiligen Anlageprospekt geschildet geplant, geschweige denn lagen die entsprechenden behördlichen Genehmigungen hierfür vor.
Die Erfolgsaussichten stehen daher derzeit noch gut, wir weisen jedoch darauf hin, dass nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die Vermögenswerte der Verantwortlichen Zugriff genommen werden kann. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Insoweit gilt das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).
In die Haftung können neben den Initiatoren des Prospektes, hier insbesondere auch der Aufsichtsratsvorsitzende und Prospektverantwortliche der Unternehmensgruppe Herr Wilfried Linke, auch die jeweils eingesetzten Mittelverwendungskontrolleure herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/beziehungsweise eine Steuerberatungsgesellschaft, die als Mittelverwendungsprüfer mit der Kontrolle der vertragsgemäßen Verwendung der eingenommenen Erlöse aus den jeweiligen Emissionen beauftragt waren.
Soweit auch Sie mit entsprechenden Anlagen bei der Deutschen Biofonds AG betroffen sind, raten wir zu unverzüglichem Handeln. Lassen Sie sich insbesondere rechtlich qualifizierte durch einen Spezialisten beraten. Derzeit ist noch nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft auch Maßnahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe eingeleitet hat. Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher. Für eine unverbindliche Bestandsaufnahme stehen wir gerne zur Verfügung. Beachten ist sie auch unsere weitergehenden Informationen in unserer umfassenden Berichterstattung auf unserer Internetpräsenz dort unter Bank- und Kapitalmarktrecht – Deutsche Biofonds.
Quelle: ADWUS Rechtsanwälte
Deutsche Biofonds AG: Yaver Demir wieder in Untersuchungs-Haft! Anwälte fordern Schadensersatz!
Der Fall Deutsche Biofonds AG weitet sich immer mehr zum Wirtschaftskrimi aus:
Nachdem der Initiator und Hauptverantwortliche der Deutsche Biofonds AG, Herr Yaver Demir, wohl noch vor Weihnachten zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, sitzt er seit kurzem nach Erkenntnissen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten nun doch wieder in Untersuchungshaft.
Hintergrund ist der, dass Herr Demir, der zumindest bis vor einiger Zeit wohl noch über eine Privatpilotenlizenz verfügte, ein Flugzeug chartern wollte. Hierbei kam es nach Erkenntnissen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB zu einem Hinweis an die Polizei, woraufhin Herr Demir wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr wieder in Untersuchungshaft genommen wurde.
Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg „sind dies gute Nachrichten für die Anleger. Wir hoffen, dass Polzei und Staatsanwaltschaft nun endlich Licht ins Dunkel zu dem Vorwurf des eventuellen Kapitalanlagebetrugs bringen können.“
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB versuchen, ihren Schaden zu kompensieren, denn inzwischen wurde auch über das Privatvermögen von Herrn Demir vom AG Nürnberg unter dem Az. IN 791/15 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Hierzu kommen neben den Unternehmensverantwortlichen, den jeweiligen Vermittlern der Anlage auch z.B. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Betracht.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben inzwischen auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die S. Audit GmbH, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.
„Hier sehen wir durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung“, so Dr. Späth, „da die Kontrolle eventuell nicht ausreichend ausgefallen ist.“
So hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits die Bilanzen der Jahre 2010 ff. geprüft und z. B. noch im Jahr 2012 ein Plausibilitätszeugnis ausgestellt, auch werden in einer Bescheinigung aus dem Jahr 2012 noch Alleinstellungsmerkmale der Initiatorin betont. Auch haben die viel angepriesenen Referenzprojekte wohl zum Teil gar nicht bestanden, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte auffallen müssen
Eine Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt dabei z.B. unter dem Gesichtspunkt der sog. „Expertenhaftung“ oder des „Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ in Betracht, soweit die Bescheinigungen oder das jeweilige Testat fehlerhaft waren.
Der Vorteil ist auch der, dass bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung in Millionenhöhe vorliegen dürfte, auf die im Erfolgsfalle ggf. zugegriffen werden könnte.
Allerdings ist ein umgehendes Handeln zu empfehlen, da bei der Zwangsvollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Geschädigten der Deutschen Biofonds AG, bündeln die Anlegerinteressen und sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Quelle: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
Nachdem der Initiator und Hauptverantwortliche der Deutsche Biofonds AG, Herr Yaver Demir, wohl noch vor Weihnachten zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, sitzt er seit kurzem nach Erkenntnissen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten nun doch wieder in Untersuchungshaft.
Hintergrund ist der, dass Herr Demir, der zumindest bis vor einiger Zeit wohl noch über eine Privatpilotenlizenz verfügte, ein Flugzeug chartern wollte. Hierbei kam es nach Erkenntnissen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB zu einem Hinweis an die Polizei, woraufhin Herr Demir wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr wieder in Untersuchungshaft genommen wurde.
Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg „sind dies gute Nachrichten für die Anleger. Wir hoffen, dass Polzei und Staatsanwaltschaft nun endlich Licht ins Dunkel zu dem Vorwurf des eventuellen Kapitalanlagebetrugs bringen können.“
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB versuchen, ihren Schaden zu kompensieren, denn inzwischen wurde auch über das Privatvermögen von Herrn Demir vom AG Nürnberg unter dem Az. IN 791/15 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Hierzu kommen neben den Unternehmensverantwortlichen, den jeweiligen Vermittlern der Anlage auch z.B. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Betracht.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben inzwischen auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die S. Audit GmbH, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.
„Hier sehen wir durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung“, so Dr. Späth, „da die Kontrolle eventuell nicht ausreichend ausgefallen ist.“
So hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits die Bilanzen der Jahre 2010 ff. geprüft und z. B. noch im Jahr 2012 ein Plausibilitätszeugnis ausgestellt, auch werden in einer Bescheinigung aus dem Jahr 2012 noch Alleinstellungsmerkmale der Initiatorin betont. Auch haben die viel angepriesenen Referenzprojekte wohl zum Teil gar nicht bestanden, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte auffallen müssen
Eine Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt dabei z.B. unter dem Gesichtspunkt der sog. „Expertenhaftung“ oder des „Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ in Betracht, soweit die Bescheinigungen oder das jeweilige Testat fehlerhaft waren.
Der Vorteil ist auch der, dass bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung in Millionenhöhe vorliegen dürfte, auf die im Erfolgsfalle ggf. zugegriffen werden könnte.
Allerdings ist ein umgehendes Handeln zu empfehlen, da bei der Zwangsvollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Geschädigten der Deutschen Biofonds AG, bündeln die Anlegerinteressen und sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Quelle: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
Deutsche Biofonds AG: Schadensersatzmöglichkeiten gegen Wirtschaftsprüfer und Vermittler
In Sachen Deutsche Biofonds AG sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB versuchen, ihren Schaden zu kompensieren, denn inzwischen wurde auch über das Privatvermögen von Herrn Demir, der seit kurzem wieder in Untersuchungshaft sein soll, vom AG Nürnberg unter dem Az. IN 791/15 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Hierzu kommt neben den Unternehmensverantwortlichen z.B. auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Betracht.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben inzwischen auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die S. Audit GmbH, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.
„Hier sehen wir durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung“, so Dr. Späth, „da die Kontrolle eventuell nicht ausreichend ausgefallen ist.“
So hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits die Bilanzen der Jahre 2010 ff. geprüft und z. B. noch im Jahr 2012 ein Plausibilitätszeugnis ausgestellt, auch werden in einer Bescheinigung aus dem Jahr 2012 noch Alleinstellungsmerkmale der Initiatorin betont. Auch haben die viel angepriesenen Referenzprojekte wohl zum Teil gar nicht bestanden, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte auffallen müssen
Eine Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt dabei z.B. unter dem Gesichtspunkt der sog. „Expertenhaftung“ oder des „Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ in Betracht, soweit die Bescheinigungen oder das jeweilige Testat fehlerhaft waren.
Der Vorteil ist auch der, dass bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus gesetzlichen Gründen eine Berufs-Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000,- € vorliegen muss, auf die im Erfolgsfalle ggf. zugegriffen werden könnte.
Allerdings ist ein umgehendes Handeln zu empfehlen, da bei der Zwangsvollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Auch könnten Anleger teilweise erfolgreich auf die jeweiligen Vermittler der Anlage zugreifen. Dr. Späth hierzu: „Der jeweilige Vermittler schuldet nicht nur eine anleger- und objektgerechte Beratung, sondern darüber hinaus eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage. Sollte diese nicht ordnungsgemäß ausgefallen sein, wofür in vielen Fällen Anhaltspunkte bestehen dürften, könnten auch erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden. Es sollte aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob der jeweilige Vermittler entweder finanziell in der Lage ist, den Schaden zu kompensieren oder auch über eine Haftpflichtversicherung verfügt, über die der Schaden abgewickelt werden kann.“
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Geschädigten der Deutschen Biofonds AG, bündeln die Anlegerinteressen und sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Quelle: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
Hierzu kommt neben den Unternehmensverantwortlichen z.B. auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Betracht.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben inzwischen auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die S. Audit GmbH, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.
„Hier sehen wir durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung“, so Dr. Späth, „da die Kontrolle eventuell nicht ausreichend ausgefallen ist.“
So hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits die Bilanzen der Jahre 2010 ff. geprüft und z. B. noch im Jahr 2012 ein Plausibilitätszeugnis ausgestellt, auch werden in einer Bescheinigung aus dem Jahr 2012 noch Alleinstellungsmerkmale der Initiatorin betont. Auch haben die viel angepriesenen Referenzprojekte wohl zum Teil gar nicht bestanden, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte auffallen müssen
Eine Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt dabei z.B. unter dem Gesichtspunkt der sog. „Expertenhaftung“ oder des „Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ in Betracht, soweit die Bescheinigungen oder das jeweilige Testat fehlerhaft waren.
Der Vorteil ist auch der, dass bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus gesetzlichen Gründen eine Berufs-Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000,- € vorliegen muss, auf die im Erfolgsfalle ggf. zugegriffen werden könnte.
Allerdings ist ein umgehendes Handeln zu empfehlen, da bei der Zwangsvollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Auch könnten Anleger teilweise erfolgreich auf die jeweiligen Vermittler der Anlage zugreifen. Dr. Späth hierzu: „Der jeweilige Vermittler schuldet nicht nur eine anleger- und objektgerechte Beratung, sondern darüber hinaus eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage. Sollte diese nicht ordnungsgemäß ausgefallen sein, wofür in vielen Fällen Anhaltspunkte bestehen dürften, könnten auch erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden. Es sollte aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob der jeweilige Vermittler entweder finanziell in der Lage ist, den Schaden zu kompensieren oder auch über eine Haftpflichtversicherung verfügt, über die der Schaden abgewickelt werden kann.“
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Geschädigten der Deutschen Biofonds AG, bündeln die Anlegerinteressen und sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Quelle: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
Deutsche Biofonds Hydropower: Kanzlei stellt Insolvenzantrag gegen Deutsche Biofonds Treuhand GmbH
Anleger der Deutschen Biofonds Hydropower VI und Hydropower VII konnten bisher ihre berechtigten Forderungen bei der Firma Centauri Holding GmbH, Sitz: Nürnberg, im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Centauri Holding GmbH, Aktenzeichen IN 393/15, anmelden. Zwischenzeitlich hat das Amtsgericht – Registergericht – Nürnberg mit Beschluss vom 22.01.2016 die Anmeldung auf Eintragung der Verschmelzung der Green Energy Trust GmbH (ehemals Deutsche Biofonds Treuhand GmbH) sowie der Green Energy Holding GmbH (ehemals Deutsche Biofonds Verwaltungsgesellschaft II GmbH) auf die übernehmende Rechtsträgerin Centauri Holding GmbH abgelehnt.
Die Ablehnung beruht auf § 19 UmwG, wonach die Verschmelzung erst und nur dann in das Register eingetragen werden darf, wenn sie auch im Register jedes der übertragenen Rechtsträger eingetragen worden ist. Hieran fehlte es im Handelsregister der Green Energy Holding GmbH, da das Amtsgericht Hamburg, Registergericht, die Eintragung bereits mit Beschluss vom 25.08.2015 rechtskräftig zurückgewiesen hatte.
Dieser Fehler ist ganz offensichtlich erst Anfang des Jahres 2016 bemerkt worden.
Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg – Registergericht – vom 22.01.2016 mit der Zurückweisung der Verschmelzung führt dazu, dass die Centauri Holding GmbH nicht mehr für die berechtigten Forderungen der Anleger der Deutschen Biofonds als Insolvenzschuldnerin gilt. Insbesondere ist der kompletten Aufarbeitung der Geschäftstätigkeit der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH nunmehr der weitere insolvenzrechtliche Boden entzogen, da Herr Dr. Didovic für diese Anlagegeschäfte nunmehr nicht mehr zuständig ist.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Tätigkeit des bisherigen Insolvenzverwalters Dr. Didovic bei der Centauri Holding GmbH im Wesentlichen auf die Aufarbeitung der Anlagegeschäfte der Deutschen Biofonds gerichtet hat, und sämtliche Geschäftsunterlagen und Server der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH durch den Insolvenzverwalter in Besitz genommen wurden, haben wir uns zum weitergehenden Schutz der von uns vertretenen Gläubiger wie auch aller sonstigen Anleger der Deutschen Biofonds dazu entschlossen, einen Insolvenzantrag gegenüber der Green Energy Trust GmbH (ehemals Deutsche Biofonds Treuhand GmbH) zu stellen und in Absprache mit der Kanzlei Schwartz Insolvenzverwalter anzuregen, dass abermals Herr Rechtsanwalt Dr. Didovic oder einer seiner Kanzleikollegen zum Insolvenzverwalter für die (Fort-)Führung der bereits entfalteten Tätigkeiten für sämtliche Anleger der Deutschen Biofonds bestellt wird.
Wir gehen davon aus, dass über den Antrag kurzfristig nach Ostern durch das Insolvenzgericht entschieden wird.
Quelle: ADWUS Rechtsanwälte
Die Ablehnung beruht auf § 19 UmwG, wonach die Verschmelzung erst und nur dann in das Register eingetragen werden darf, wenn sie auch im Register jedes der übertragenen Rechtsträger eingetragen worden ist. Hieran fehlte es im Handelsregister der Green Energy Holding GmbH, da das Amtsgericht Hamburg, Registergericht, die Eintragung bereits mit Beschluss vom 25.08.2015 rechtskräftig zurückgewiesen hatte.
Dieser Fehler ist ganz offensichtlich erst Anfang des Jahres 2016 bemerkt worden.
Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg – Registergericht – vom 22.01.2016 mit der Zurückweisung der Verschmelzung führt dazu, dass die Centauri Holding GmbH nicht mehr für die berechtigten Forderungen der Anleger der Deutschen Biofonds als Insolvenzschuldnerin gilt. Insbesondere ist der kompletten Aufarbeitung der Geschäftstätigkeit der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH nunmehr der weitere insolvenzrechtliche Boden entzogen, da Herr Dr. Didovic für diese Anlagegeschäfte nunmehr nicht mehr zuständig ist.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Tätigkeit des bisherigen Insolvenzverwalters Dr. Didovic bei der Centauri Holding GmbH im Wesentlichen auf die Aufarbeitung der Anlagegeschäfte der Deutschen Biofonds gerichtet hat, und sämtliche Geschäftsunterlagen und Server der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH durch den Insolvenzverwalter in Besitz genommen wurden, haben wir uns zum weitergehenden Schutz der von uns vertretenen Gläubiger wie auch aller sonstigen Anleger der Deutschen Biofonds dazu entschlossen, einen Insolvenzantrag gegenüber der Green Energy Trust GmbH (ehemals Deutsche Biofonds Treuhand GmbH) zu stellen und in Absprache mit der Kanzlei Schwartz Insolvenzverwalter anzuregen, dass abermals Herr Rechtsanwalt Dr. Didovic oder einer seiner Kanzleikollegen zum Insolvenzverwalter für die (Fort-)Führung der bereits entfalteten Tätigkeiten für sämtliche Anleger der Deutschen Biofonds bestellt wird.
Wir gehen davon aus, dass über den Antrag kurzfristig nach Ostern durch das Insolvenzgericht entschieden wird.
Quelle: ADWUS Rechtsanwälte
Deutsche Biofonds AG: Kriminalpolizei verschickt Fragebogen an die Geschädigten
Die Kriminalpoizei Nürnberg hat in dieser Woche an die geschädigten Anleger der Deutsche Biofonds AG einen Fragebogen verschickt. Das erfuhren Witt Rechtsanwälte von mehreren Mandanten, die sie wegen der Verluste durch Hydropower VI und VII betreuen.
Den betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu unterstützen und den Fragebogen ausgefüllt zurück zu senden. Er dient insbesondere der Strafverfolgung von Yaver Demir, der nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte in erster Linie für die Verluste der Anleger verantwortlich ist.
Witt Rechtsanwälte haben daher bereits Strafanzeige gegen Yaver Demir gestellt. Es ist offensichtlich, dass die Anleger mit falschen Behauptungen zu der Beteiligung an Hydropower VI und VII verleitet worden sind. Wie bereits berichtet werden konnte, war praktisch keine der entscheidenden Angaben zu den Vorhaben wahr. Daher kann Geschädigten nur geraten werden, zusammen mit der Rücksendung des Fragebogens ebenfalls Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.
Die strafrechtliche Verfolgung dieses Anlageskandals ist dringend notwendig, sie wird den Geschädigten aber ihr Geld nach Einschätzung von Witt Rechtsanwälte nicht zurückbringen. Es wurden daher bereits etliche Klagen auf Schadensersatz gegen verschiedene Personen erhoben. Das Landgericht Nürnberg Fürth will allein im Juli 2016 über acht Klagen von Witt Rechtsanwälte verhandeln.
Geschädigte der Deutschen Biofonds AG sollten sich daher umgehend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Witt Rechtsanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung und prüfen auch die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.
Quelle: Witt Rechtsanwälte
Den betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu unterstützen und den Fragebogen ausgefüllt zurück zu senden. Er dient insbesondere der Strafverfolgung von Yaver Demir, der nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte in erster Linie für die Verluste der Anleger verantwortlich ist.
Witt Rechtsanwälte haben daher bereits Strafanzeige gegen Yaver Demir gestellt. Es ist offensichtlich, dass die Anleger mit falschen Behauptungen zu der Beteiligung an Hydropower VI und VII verleitet worden sind. Wie bereits berichtet werden konnte, war praktisch keine der entscheidenden Angaben zu den Vorhaben wahr. Daher kann Geschädigten nur geraten werden, zusammen mit der Rücksendung des Fragebogens ebenfalls Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.
Die strafrechtliche Verfolgung dieses Anlageskandals ist dringend notwendig, sie wird den Geschädigten aber ihr Geld nach Einschätzung von Witt Rechtsanwälte nicht zurückbringen. Es wurden daher bereits etliche Klagen auf Schadensersatz gegen verschiedene Personen erhoben. Das Landgericht Nürnberg Fürth will allein im Juli 2016 über acht Klagen von Witt Rechtsanwälte verhandeln.
Geschädigte der Deutschen Biofonds AG sollten sich daher umgehend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Witt Rechtsanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung und prüfen auch die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.
Quelle: Witt Rechtsanwälte
Potemkinsche Wasserkraft
Es klang nach einem grünen Projekt, nach Gewinn mit Ökostrom und gutem Gewissen. „Wasserkraft in der Türkei: Stabile und rentable Geldanlage“, so warben zwei Firmen bis vor Kurzem im Internet. Die Centauri Holding GmbH und die Centauri Trust GmbH sammelten Geld für Fonds mit den Namen „Green Energy Turkey“, „Hydropower VI“ oder „Hydropower VII“ ein. Die Muttergesellschaft klang vielversprechend, „Deutsche Biofonds AG“, sie warb sogar noch im April dieses Jahres auf Berlin.de, der offiziellen Webseite der Hauptstadt.
Quelle: taz
Quelle: taz
Deutsche Biofonds AG: Gründer Dr. Yavir Demir zu 7 Jahren Haft verurteilt


Angeblich hätten die Initiatoren des 2012 gestarteten Projekts Hydropower VI der Deutschen Biofonds AG aus Hamburg und Nürnberg 19 Millionen Euro Gesellschafterkapital für den Bau von Wasserkraftwerken in der Türkei eingebracht und bis heute 230 Millionen Euro von Anlegern als qualifizierte Nachrangdarlehen eingesammelt. Doch am 18. Januar 2018 wurde Initator und Geschäftsführer Dr. Yaver Demir (49) aus Erlangen in Bayern vom Landgericht Nürnberg zu 7 Jahren und 4 Monaten Haft wergen Veruntreuung von 5 Millionen Euro verurteilt. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Nürberg-Fürth: 503 Js 371/14
© Youtube Yaver Holding, Empfang 2014 in Nürnberg
Die Vermittler standen bei ihm Schlange. Wer auch nur einen einzigen Anleger an den angeblichen Türkei-Wasserkraftwerkserbauer Dr. Yaver Demir (49) aus dem bayerischen Erlangen vermittelte, hatte sofort mindestens 8.437,50 Euro Provision verdient.
Denn Dr. Demir gab sich nicht mit Kleingeld ab. Die Mindestanlage für ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (also ohne Sicherheiten) für das ab 2012 von ihm angebotene Investment Hydropower VI seiner Deutschen Biofonds AG lag bei 225.000 Euro plus einem Agio für den Vertrieb von 3,75 Prozent (8.437,50 Euro).
Jetzt müssen die externen Vermittler darum bangen, dass sie nicht nicht ihren Kunden die Anlagesumme plus versprochener Zinsen zwischen 7 und 14 Prozent im Jahr als Schadensersatz ersetzen müssen.
Zwar will Dr. Demir nach neuerlichen Angaben für seine geplanten Wasserkraftwerke 230 Millionen Euro eingesammelt haben.
Doch wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann von der Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte aus Nürnberg erfuhr, hat Dr. Demir kein einziges Wasserkraftwerk gebaut und wohl auch nicht einmal realistisch geplant:
Zitat
Nach dem hier weiter vorliegenden Informationsstand hat die Deutsche Biofonds Unternehmensgruppe weder Referenzprojekte an Wasserkraftwerken in der Türkei aufzuweisen, noch waren solche in dem Umfang wie im jeweiligen Anlageprospekt geschildet geplant, geschweige denn lagen die entsprechenden behördlichen Genehmigungen hierfür vor.
Ob Dr. Demir tatsächlich 230 Millionen Euro von Investoren erhalten hat, ist nicht gewiss.
Aber Fakt ist:
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth konnte dem bayerischen Emittenten Dr. Demir jedoch nachweisen, dass er bei der Anlage Hydropower VI der Deutschen Biofonds AG, die die Kunden-Nachrangdarlehen eigentlich an die Hamburger Tochterfirmen Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG (gegründet 2011) sowie Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH (gegründet 2013) weiterreichen sollten, 5 Millionen Euro veruntreut haben soll (Aktenzeichen 503 Js 371/14).
Das Landgericht in Nürnberg sah das ebenfalls als erwiesen an und verurteilte Dr. Yaver Demir am 18. Januar 2018 zu 7 Jahren und 4 Monaten Haft, wie Prozessbeobachter taz-Reporter Diplomingenieur Heinz Wraneschitz aus Wilhermsdorf in Bayern GoMoPa.net mitteilte.
Dr. Demir, graue Schläfen, hellblaues offenes Hemd, dunkler Nadelstreifenanzug, soll das Urteil um 20 Uhr neben seinem aktivsten Verteidiger Georg Karls aus Regensburg sehr gelassen entgegen genommen haben.
Dr. Demir war Anfang letzten Jahres wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft (JVA Nürnberg) genommen worden, da er wohl versucht hatte, mit Hilfe seiner Privatpilotenlizenz ein Flugzeug zu chartern.
Eigentlich hätten sich Vermittler im Fall der Deutschen Biofonds AG fragen müssen, wie sehen denn die Leistungsbilanzen der Vorgänger-Investments Hydropower I bis V aus.
Doch angesichts des schnell verdienten Geldes und beeindruckt vom Auftritt der Deutschen Biofonds AG und wohl auch vom Projektvolumen und dessen Kooperationspartner erstickten solche Fragen wohl im Keim.
Die Deutsche Biofonds AG residierte in einer Prunkvilla im Harvestehuder Weg 48 unweit der Hamburger Außenalster.
Die Unternehmensgruppe verfügte offensichtlich über einen firmeneigenen Privatjet in Oberpfaffenhofen. Sie war regelmäßig zu Gast bei Heimspielen des 1. FC Nürnberg in einer VIP-Lounge. Eine von Dr. Demirs Firmen hatte in der Saison 2014/15 unter anderem eine VIP-Lounge im Nürnberger Stadion für eine sechsstellige Summe gebucht.
Als Kooperationspartner beim Wasserkraftwerksbau in der Türkei soll Dr. Demir sich mit der Siemens AG aus München und Voith Hydro GmbH & Co. KG aus Heidenheim auf der schwäbischen Ostalb geschmückt haben, mit denen im Kontext der Prospektangaben eine "langjährige Zusammenarbeit" suggeriert wurde.
Dr. Demir ließ sich von Joachim Specht, dem Inhaber der S.Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus der Karl-Zuckerstraße 1a in Erlangen, der für die 2008 gegründete Deutsche Biofonds AG seit 2010 die Bilanzen erstellt haben soll, darüber eine Plausibilitätsbescheinigung ausstellen.
Mit Datum des 26. März 2012 bescheinigte Wirtschaftsprüfer Joachim Specht in einem "Private Placement VI Hydropower" als Alleinstellungsmerkmal der Initiatoren offenbar ungeprüft "Expertisen im Wasserkraftwerksbau".
So heißt es in dieser Bescheinigung von Specht: ...
Lesen Sie weiter in unserem Artikel: Deutsche Biofonds AG: Gründer Dr. Yavir Demir zu 7 Jahren Haft verurteilt.
Lesen Sie auch unseren Artikel aus dem Jahr 2015: Deutsche Biofonds AG: Was plant Dr. Yaver Demir mit 300 Millionen Euro?
Deutsche Biofonds AG - Haci Ali Köysüren - will GoMoPa auf 250 Mio. Euro Schadensersatz verklagen

Ein Wasserwerk in der Türkei blieb für die Anleger der Deutschen Biofonds AG aus Mainz nur ein Traum © Samsun Türkei Tasperre Altinkaya pixabay.com
In ihren besten Zeiten residierte die Deutsche Biofonds AG in einer Prunkvilla an der Hamburger Außenalster im feinen Harvestehude (Harvestehuder Weg 48).
Heute ist sie im Büro des Mainzer Strafverteidigers Johannes Hock zwischen TÜV Rheinland und einem ALDI SÜD (An der Krimm 21) untergekommen.
Nicht ohne Grund wechselte der Firmensitz zu einem Strafverteidiger, spezialisiert auf Untreue. Der alte Vorstand Dr. Yaver Demir (51) aus Erlangen sitzt hinter Gittern und trat am 8. Mai 2019 offiziell zurück.
Und der neue Vorstand Haci Ali Köysuren (54) aus Cakaya Ankara in der Türkei, der die Geschäfte im April 2020 übernahm, will GoMoPa auf 250 Millionen Euro Schadensersatz verklagen, wie er in einer "Abmahnung" vor wenigen Tagen mitteilte, wenn GoMoPa nicht folgende Passagen aus dem Artikel "Deutsche Biofonds AG: Gründer Dr. Yavir Demir zu 7 Jahren Haft verurteilt" vom 7. Januar 2018 löscht:
1. "Die Vermittler standen bei ihm Schlange. Wer auch nur einen einzigen Anleger an den angeblichen Türkei-Wasserkraftwerkserbauer Dr. Yaver Demir (49) aus dem bayerischen Erlangen vermittelte, hatte sofort mindestens 8.437,50 Euro Provision verdient."
Anmerkung GoMoPa: Die Mindestanlage war 225.000 Euro. Das vom Anleger zu zahlende Agio für den Vertrieb machte 3,75 Prozent. Der Vermittler bekam also für jeden Anleger mindestens genau 8.437,50 Euro Provision.
2. "hat Dr. Demir kein einziges Wasserkraftwerk gebaut und wohl auch nicht einmal realistisch geplant".
Anmerkung GoMoPa. Die Aussage entstammt dem Wissenstand von Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann von der Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte aus Nürnberg. Der teilte im Januar 2016 mit:
Zitat
Nach dem hier weiter vorliegenden Informationsstand hat die Deutsche Biofonds Unternehmensgruppe weder Referenzprojekte an Wasserkraftwerken in der Türkei aufzuweisen, noch waren solche in dem Umfang wie im jeweiligen Anlageprospekt geschildet geplant, geschweige denn lagen die entsprechenden behördlichen Genehmigungen hierfür vor.
3. "Ob Dr. Demir tatsächlich 230 Millionen Euro von Investoren erhalten hat, ist nicht gewiss."
Anmerkung GoMoPa: Die letzte veröffentlichte Bilanz der 2008 gegründeten Deutschen Biofonds AG wurde für das Jahr 2012 erstellt. Dort wurde zum Ende 2012 ein Jahresfehlbetrag von rund minus 1,2 Millionen Euro ausggewiesen, für das Jahr davor rund minus 1 Million Euro.
Mehrere Wasserkraftwerke in der Türkei wollte der Deutsche Biofonds AG-Initiator und Ex-Vorstand Dr. Yavier Demir bauen, gründete Fonds und begab Nachrangdarlehen. Das Geld der Anleger ist wahrscheinlich weg. 600 bis 700 Geschädigte sind es, sagen Verbraucherschützer. Sie glaubten, Wasserkraftwerke am türkischen Fluss Batman zu finanzieren.
Den ersten Ärger gab es schon bei Prospektherausgabe im Jahr 2012:
Lesen Sie im geschlossenen Teil unseres Artikels auch, was der Bautzener Anlegeranwalt Jens Reime herausgefunden hat.
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