
Die seltsamen Methoden des Klaus D. Thannhuber

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Die seltsamen Methoden des Klaus D. Thannhuber
Der Münchener Immobilieninvestor Klaus Thannhuber ist gilt als trickreicher Geschäftsmann – nur leider nicht zum Vorteil seiner Anleger. Höchst erfolgreich wirtschaftet er nämlich in die eigene Tasche, während zugleich seine Prestigeprojekte in beträchtlichen Schwierigkeiten stecken. Kapitalanleger wurden schon länger gewarnt. Inzwischen zeigt auch die Justiz Interesse an Thannhubers Deals.
Thannhuber ist Inhaber verschiedener Immobilienfonds und Holdingunternehmen. Selbst Eingeweihten sind seine Firmengeflechte nicht in Einzelheiten nachvollziehbar. Schlagzeilen macht derzeit die im Jahr 1990 gegründete DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG). Diese schreibt nämlich nicht nur seit Jahren kontinuierlich Millionenverluste, sondern sah sich jüngst zur Halbierung ihres Grundkapitals gezwungen. Denn einer ihrer Hauptkreditgeber, die Aachen und Münchener Lebensversicherung, hatte 2005 ihre Darlehensforderungen an die US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft. Diese wiederum ließ die Immobilienbestände der DBVI genauer überprüfen und stellte deren massive Überbewertung fest. Die Folgen: Eine Korrektur der Buchbestände um über 23 Millionen Euro nach unten und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 92 AktG, die am vergangenen Freitag in München stattfand. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung waren ganze 30 von insgesamt 50.000 Anlegern erschienen und übertrieben gute Stimmung herrschte nicht. Kein Wunder: Der DBVI droht die Insolvenz. Entsprechende Rettungsmaßnahmen wurden bereits in die Wege geleitet. Die bekannte Münchener Schrannenhalle, ein Beteiligungsobjekt der DBVI, soll zumindest partiell schon verkauft sein. Außerdem werden einige Immobilienfonds vorzeitig liquidiert.
Privatbank Reithinger: Interessenkonflikte
Thannhuber selbst ist schon seit Anfang 2003 nicht mehr im Vorstand der DBVI. Er gab den Posten auf, als die BaFin einen Interessenkonflikt mit seiner Tätigkeit für die Privatbank Reithinger monierte, deren Eigentümer er zugleich ist. Inzwischen steht auch Reithinger das Wasser bis zum Hals: Die BaFin will dem Unternehmen die Erlaubnis zum Kreditgeschäft entziehen. Die Aufsichtsbehörde äußerte massive Zweifel an Thannhubers Solidität. Presseberichten zufolge war sie bereits im Februar 2006 mit einem Schreiben an die Verwaltungsgesellschaft der Privatbank herangetreten. Unter anderem waren es Berichte des Prüfungsverbandes deutscher Banken und diverser Wirtschaftsprüfergesellschaften, die den Beamten Anlass zur Sorge boten: Sie enthielten „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass Herr Thannhuber (...) nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Bank zu stellenden Ansprüchen genügt.“ Es seien, so heißt es, in erheblichem Umfang Vermögensabflüsse der Bank an die Thannhuber-Gruppe zu verzeichnen, was die Gläubigerinteressen in besonderem Maße gefährde. Ein etwas sperriges, aber unmissverständliches Amtsdeutsch: Thannhuber ist nach behördlicher Prognose das personifizierte Risiko einer Unternehmens- und Anlegerpleite. Die BaFin hat nunmehr eigene Aufsichtspersonen eingesetzt, denen sämtliche Geschäftsangelegenheiten mitzuteilen sind. Außerdem wurde Reithinger untersagt, an Thannhuber oder ihm wirtschaftlich nahestehende Personen Kredite auszureichen. Bisherige Bemühungen der Bank, juristisch gegen diese Maßnahmen vorzugehen, blieben ohne Erfolg. Das VG Frankfurt befand die Maßnahmen der BaFin für rechtens. Thannhuber hat inzwischen auf für ihn typische Weise reagiert: Er übertrug seine Geschäftsanteile an einen Treuhänder, den Rechtsanwalt Wolfgang Janka. Dieser wiederum berief den Ex-Diba-Manager Herbert Sternberg in die Geschäftsleitung, um das angeschlagene Geldinstitut zu sanieren.
Seltsame Deals
Was veranlasst die Finanzaufsicht und die Kritiker zu derartiger Skepsis? Thannhuber bereichert sich augenscheinlich auf Kosten der Anleger. Sein Rezept zur Anhäufung privaten Vermögens enthält mehrere Komponenten. Einmal ist da sein unüberschaubares Imperium an Firmen, Beteiligungen und Geschäftskontakten. Wo Thannhuber wie und wann seine Finger im Spiel hatte, ist vielfach verborgen geblieben, doch dürfte klar sein, dass er in der Vergangenheit seinem Einfluss spielen ließ, um wirtschaftlich sinnlose Deals zum eigenen finanziellen Vorteil zu nutzen. Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung aus der Vorwoche ist exemplarisch: Die Leipziger Wohnungsgenossenschaft Tereno erwarb im Januar 2002 ein Wohnhaus in der Stadt für 5,2 Millionen Euro, obwohl der Wert der Immobilie tatsächlich bei 3,2 Millionen liegt. Eines von Thannhubers Unternehmen, die Ravena Vermögensverwaltung GmbH, erhielt einen als Gewinnbeteiligung bezeichneten Betrag in Höhe von einer Million Euro. Von dieser Summe wiederum flossen 40 Prozent an ein Vorstandsmitglied der Tereno zurück – einen Geschäftsfreund Thannhubers. Wer an eine unternehmerische Fehlentscheidung denkt, ist naiv: Mit der Höhe des Immobilienpreises stieg auch der Aufpreis, der unter den Initiatoren des Deals zu teilen war - zum gleichzeitigen Nachteil der Geldgeber. Den Eindruck persönlicher Gewinnmaximierung gewinnen Beobachter außerdem aus den so genannten Weichkosten diverser Fondsprojekte: Zum Kaufpreis treten regelmäßig Sonderposten für Konzeption, Marketing, Finanzierung oder Bearbeitung sowie Honorare für Steuerberater, Treuhänder, Geschäftsführer und Komplementäre hinzu. Teilweise, so heißt es, landen diese Gelder auf Thannhubers Konten, teilweise auf denen langjähriger Geschäftsfreunde.
Staatsanwaltliche Ermittlungen
Inzwischen interessieren sich auch die Ermittlungsbehörden für die Geschäftspraktiken Thannhubers. Anlass war der - letztlich nicht aufgelegte - Fonds „Ancon & Co Büropark Hamm KG“. Thannhubers „Ravena Projekt GmbH“ hatte die Büroimmobilien für 6,2 Millionen erworben und wollte sie – einschließlich der beschriebenen Nebenkosten - für fast das Doppelte an die Fonds-KG weiterverkaufen. Diese Vorgehensweise veranlasste einen Zivilrichter, Strafanzeige zu erstatten, woraufhin mehrere Unternehmen Thannhubers im Juni 2004 durchsucht wurden. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Thannhuber ist zuletzt außerdem durch seine Zusammenarbeit mit dem Finanzvertrieb Futura AG (jetzt IFF AG) aufegfallen. Auch gegen deren Chef Michael Turgut ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Turgut war sowohl für die einschlägig bekannte Göttinger Gruppe als auch die Frankonia tätig. Beide Unternehmen vertreiben seit Jahren hochriskante und überteuerte Fondsbeteiligungen. Turguts neue Projekte, darunter der „Capital Advisor Fund II“ ist Presseberichten zufolge ebenfalls dem Einflussbereich Thannhubers zuzuordnen. Es sollen 120 Millionen Euro an Anlegergeldern gesammelt werden. Kontoführende Bank: Reithinger. Die BaFin, so liest man, hat das Projekt genehmigt.
Thannhuber ist Inhaber verschiedener Immobilienfonds und Holdingunternehmen. Selbst Eingeweihten sind seine Firmengeflechte nicht in Einzelheiten nachvollziehbar. Schlagzeilen macht derzeit die im Jahr 1990 gegründete DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG). Diese schreibt nämlich nicht nur seit Jahren kontinuierlich Millionenverluste, sondern sah sich jüngst zur Halbierung ihres Grundkapitals gezwungen. Denn einer ihrer Hauptkreditgeber, die Aachen und Münchener Lebensversicherung, hatte 2005 ihre Darlehensforderungen an die US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft. Diese wiederum ließ die Immobilienbestände der DBVI genauer überprüfen und stellte deren massive Überbewertung fest. Die Folgen: Eine Korrektur der Buchbestände um über 23 Millionen Euro nach unten und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 92 AktG, die am vergangenen Freitag in München stattfand. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung waren ganze 30 von insgesamt 50.000 Anlegern erschienen und übertrieben gute Stimmung herrschte nicht. Kein Wunder: Der DBVI droht die Insolvenz. Entsprechende Rettungsmaßnahmen wurden bereits in die Wege geleitet. Die bekannte Münchener Schrannenhalle, ein Beteiligungsobjekt der DBVI, soll zumindest partiell schon verkauft sein. Außerdem werden einige Immobilienfonds vorzeitig liquidiert.
Privatbank Reithinger: Interessenkonflikte
Thannhuber selbst ist schon seit Anfang 2003 nicht mehr im Vorstand der DBVI. Er gab den Posten auf, als die BaFin einen Interessenkonflikt mit seiner Tätigkeit für die Privatbank Reithinger monierte, deren Eigentümer er zugleich ist. Inzwischen steht auch Reithinger das Wasser bis zum Hals: Die BaFin will dem Unternehmen die Erlaubnis zum Kreditgeschäft entziehen. Die Aufsichtsbehörde äußerte massive Zweifel an Thannhubers Solidität. Presseberichten zufolge war sie bereits im Februar 2006 mit einem Schreiben an die Verwaltungsgesellschaft der Privatbank herangetreten. Unter anderem waren es Berichte des Prüfungsverbandes deutscher Banken und diverser Wirtschaftsprüfergesellschaften, die den Beamten Anlass zur Sorge boten: Sie enthielten „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass Herr Thannhuber (...) nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Bank zu stellenden Ansprüchen genügt.“ Es seien, so heißt es, in erheblichem Umfang Vermögensabflüsse der Bank an die Thannhuber-Gruppe zu verzeichnen, was die Gläubigerinteressen in besonderem Maße gefährde. Ein etwas sperriges, aber unmissverständliches Amtsdeutsch: Thannhuber ist nach behördlicher Prognose das personifizierte Risiko einer Unternehmens- und Anlegerpleite. Die BaFin hat nunmehr eigene Aufsichtspersonen eingesetzt, denen sämtliche Geschäftsangelegenheiten mitzuteilen sind. Außerdem wurde Reithinger untersagt, an Thannhuber oder ihm wirtschaftlich nahestehende Personen Kredite auszureichen. Bisherige Bemühungen der Bank, juristisch gegen diese Maßnahmen vorzugehen, blieben ohne Erfolg. Das VG Frankfurt befand die Maßnahmen der BaFin für rechtens. Thannhuber hat inzwischen auf für ihn typische Weise reagiert: Er übertrug seine Geschäftsanteile an einen Treuhänder, den Rechtsanwalt Wolfgang Janka. Dieser wiederum berief den Ex-Diba-Manager Herbert Sternberg in die Geschäftsleitung, um das angeschlagene Geldinstitut zu sanieren.
Seltsame Deals
Was veranlasst die Finanzaufsicht und die Kritiker zu derartiger Skepsis? Thannhuber bereichert sich augenscheinlich auf Kosten der Anleger. Sein Rezept zur Anhäufung privaten Vermögens enthält mehrere Komponenten. Einmal ist da sein unüberschaubares Imperium an Firmen, Beteiligungen und Geschäftskontakten. Wo Thannhuber wie und wann seine Finger im Spiel hatte, ist vielfach verborgen geblieben, doch dürfte klar sein, dass er in der Vergangenheit seinem Einfluss spielen ließ, um wirtschaftlich sinnlose Deals zum eigenen finanziellen Vorteil zu nutzen. Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung aus der Vorwoche ist exemplarisch: Die Leipziger Wohnungsgenossenschaft Tereno erwarb im Januar 2002 ein Wohnhaus in der Stadt für 5,2 Millionen Euro, obwohl der Wert der Immobilie tatsächlich bei 3,2 Millionen liegt. Eines von Thannhubers Unternehmen, die Ravena Vermögensverwaltung GmbH, erhielt einen als Gewinnbeteiligung bezeichneten Betrag in Höhe von einer Million Euro. Von dieser Summe wiederum flossen 40 Prozent an ein Vorstandsmitglied der Tereno zurück – einen Geschäftsfreund Thannhubers. Wer an eine unternehmerische Fehlentscheidung denkt, ist naiv: Mit der Höhe des Immobilienpreises stieg auch der Aufpreis, der unter den Initiatoren des Deals zu teilen war - zum gleichzeitigen Nachteil der Geldgeber. Den Eindruck persönlicher Gewinnmaximierung gewinnen Beobachter außerdem aus den so genannten Weichkosten diverser Fondsprojekte: Zum Kaufpreis treten regelmäßig Sonderposten für Konzeption, Marketing, Finanzierung oder Bearbeitung sowie Honorare für Steuerberater, Treuhänder, Geschäftsführer und Komplementäre hinzu. Teilweise, so heißt es, landen diese Gelder auf Thannhubers Konten, teilweise auf denen langjähriger Geschäftsfreunde.
Staatsanwaltliche Ermittlungen
Inzwischen interessieren sich auch die Ermittlungsbehörden für die Geschäftspraktiken Thannhubers. Anlass war der - letztlich nicht aufgelegte - Fonds „Ancon & Co Büropark Hamm KG“. Thannhubers „Ravena Projekt GmbH“ hatte die Büroimmobilien für 6,2 Millionen erworben und wollte sie – einschließlich der beschriebenen Nebenkosten - für fast das Doppelte an die Fonds-KG weiterverkaufen. Diese Vorgehensweise veranlasste einen Zivilrichter, Strafanzeige zu erstatten, woraufhin mehrere Unternehmen Thannhubers im Juni 2004 durchsucht wurden. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Thannhuber ist zuletzt außerdem durch seine Zusammenarbeit mit dem Finanzvertrieb Futura AG (jetzt IFF AG) aufegfallen. Auch gegen deren Chef Michael Turgut ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Turgut war sowohl für die einschlägig bekannte Göttinger Gruppe als auch die Frankonia tätig. Beide Unternehmen vertreiben seit Jahren hochriskante und überteuerte Fondsbeteiligungen. Turguts neue Projekte, darunter der „Capital Advisor Fund II“ ist Presseberichten zufolge ebenfalls dem Einflussbereich Thannhubers zuzuordnen. Es sollen 120 Millionen Euro an Anlegergeldern gesammelt werden. Kontoführende Bank: Reithinger. Die BaFin, so liest man, hat das Projekt genehmigt.
Schrannen-Chef verliert Banklizenz: 65 000 Reithinger-Kunden bangen Anleger können mit maximal 20 000 Euro entschädigt werden München/Singen - Nach der Schließung der Privatbank Reithinger durch die Finanzaufsicht Bafin müssen 65 000 Anleger um ihre Geldanlagen fürchten. Das Institut, das dem Münchner Kaufmann Klaus Thannhuber gehört, wurde schon 2002 aus dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken ausgeschlossen. Damit ist eine Entschädigung auf 90 Prozent der Einlagen, maximal aber 20 000 Euro, begrenzt.
Seit September 2002 gehört die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG mit Sitz in Singen und Niederlassungen in München und Wiesbaden nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Der Entschädigungsanspruch dort umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe. Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten dagegen deckt dieses Sicherungssystem nicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entzog der Privatbank die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und erließ ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium). Es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne, begründete die Bafin diesen Schritt. Die Privatbank Reithinger warb aggressiv unter anderem mit hohen Zinsen von 4,7 Prozent auf ihre Sparbriefe um Kunden.
Laut Bafin sei das Bankhaus Teil "eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes". Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht, was die Aufsicht über das Institut beeinträchtigt habe. Schlüsselfigur ist der 62-jährige Finanzjongleur Klaus Thannhuber, der in München als Chef der von ihm gegründeten Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding und zuletzt als Schrannenhalle-Investor bekannt wurde.
Thannhuber geriet schon früher ins Visier der Ermittlungsbehörden. Ein Verfahren wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug stellte die Münchner Staatsanwaltschaft Anfang 2006 wegen Verjährung nach sechs Monaten ein, da es sich laut Staatsanwalt Anton Winkler um ein "Presseinhaltsdelikt" gehandelt habe. "Es ist ein absoluter Skandal, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgrund einer Strafanzeige wegen Prospektbetrugs einstellt, weil sie den Prospekt als Presseerzeugnis einstuft", sagt der auf Anlagebetrug spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil.
Derzeit läuft gegen Thannhuber in München noch ein zweites Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Betrug, teilte Winkler ohne nähere Angaben mit.
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Quelle: www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,697048.html?fCMS=e749aecb934247b4eb05edcd24c8b84f [/size]
Seit September 2002 gehört die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG mit Sitz in Singen und Niederlassungen in München und Wiesbaden nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Der Entschädigungsanspruch dort umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe. Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten dagegen deckt dieses Sicherungssystem nicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entzog der Privatbank die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und erließ ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium). Es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne, begründete die Bafin diesen Schritt. Die Privatbank Reithinger warb aggressiv unter anderem mit hohen Zinsen von 4,7 Prozent auf ihre Sparbriefe um Kunden.
Laut Bafin sei das Bankhaus Teil "eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes". Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht, was die Aufsicht über das Institut beeinträchtigt habe. Schlüsselfigur ist der 62-jährige Finanzjongleur Klaus Thannhuber, der in München als Chef der von ihm gegründeten Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding und zuletzt als Schrannenhalle-Investor bekannt wurde.
Thannhuber geriet schon früher ins Visier der Ermittlungsbehörden. Ein Verfahren wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug stellte die Münchner Staatsanwaltschaft Anfang 2006 wegen Verjährung nach sechs Monaten ein, da es sich laut Staatsanwalt Anton Winkler um ein "Presseinhaltsdelikt" gehandelt habe. "Es ist ein absoluter Skandal, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgrund einer Strafanzeige wegen Prospektbetrugs einstellt, weil sie den Prospekt als Presseerzeugnis einstuft", sagt der auf Anlagebetrug spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil.
Derzeit läuft gegen Thannhuber in München noch ein zweites Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Betrug, teilte Winkler ohne nähere Angaben mit.
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Quelle: www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,697048.html?fCMS=e749aecb934247b4eb05edcd24c8b84f [/size]
Zitat
Reithinger-Skandal: Thannhuber greift die BaFin an
In Form einer persönlichen Stellungnahme hat heute Klaus D. Thannhuber, Eigentümer der mittlerweile durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossenen Privatbank Reithinger, schwere Vorwürfe gegen die Aufsichtsbehörde erhoben. Darin wirft Thannhuber, der die Verwaltung seiner Bank bereits im März an einen Treuhänder abgegeben hatte, der BaFin unter anderem vor, durch die Veröffentlichung von Schriftsätzen der BaFin aus Gerichtsverfahren finde derzeit ein „wohl einmaliges Kesseltreiben“ gegen seine Person statt.
„Ich werde die BaFin über meine Anwälte auffordern zu bestätigen, dass es sich bei den zirkulierenden Auszügen aus Schriftsätzen um unbelegte Behauptungen in einem Gerichtsverfahren und nicht um gesicherte Erkenntnisse der BaFin handelt“, so Thannhuber. Die Schwerpunkte in der Begründung der BaFin zur Schließung der Bank, so Thannhuber weiter in seiner Stellungnahme, würden stets bei Sachverhalten liegen, die seit mindestens sechs Monaten nicht mehr aktuell seien.
BaFin: Keine Alternative zur Schließung
„Von einem Kesseltreiben seitens unserer Behörde kann keine Rede sein“, erklärte eine Sprecherin der BaFin gegenüber FONDS professionell Online. „Im Übrigen war eine Schließung der Bank im Sinne der Gläubiger nicht zu verhindern.“
Quelle: FONDS professionell
Zitat
Thannhuber hat Seci-Bank verkauft
Wie cash-online aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, hat Klaus D. Thannhuber die ihm gehörende European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank (Seci), München, veräußert.
Das Bankhaus ist im Jahr 1994 aus Thannhubers Gesellschaft C+H Vermögensplan hervorgegangen. Bei dem Erwerber soll es sich um den bisherigen Seci-Geschäftsführer Dieter Kremer handeln.
Aufgrund des katholischen Feiertages Mariä Himmelfahrt war bei Seci heute niemand zu einer Stellungnahme zu erreichen. Allerdings wurde das Impressum auf der Seci-Homepage bereits geändert: War dort noch vor kurzem Klaus Thannhuber als Gesellschafter angegeben, steht dort jetzt Dieter Kremer, der auch Geschäftsführer der Bankgesellschaft ist. Der Kaufpreis soll nach Informationen von cash-online anhand des Gutachtens eines Wirtschaftsprüfers ermittelt worden sein.
Quelle: cash-online
Es sollte mich doch sehr wundern, wenn Thannhubers ehemaliger Geschäftsführer - ein "normaler Angestellter" - plötzlich über die Mittel zum Erwerb des ganzen Ladens verfügen würde ...
Ich wette eine Kiste Champagner, dass es sich hier mal wieder um eine der berüchtigten Thannhuberschen Treuhandkonstruktionen handelt - somit wir es also bei dem neuen "Inhaber" schlicht einem Strohmann zu tun haben.
Wäre ja nicht das erste mal - Hr. Nicolas Basigos läßt grüßen ...
Ich wette eine Kiste Champagner, dass es sich hier mal wieder um eine der berüchtigten Thannhuberschen Treuhandkonstruktionen handelt - somit wir es also bei dem neuen "Inhaber" schlicht einem Strohmann zu tun haben.
Wäre ja nicht das erste mal - Hr. Nicolas Basigos läßt grüßen ...
Staatsanwalt will gegen Thannhuber klagen
Neuer Ärger für Klaus Thannhuber: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt gegen den Eigner der Privatbank Reithinger wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung (Az: 6 Js 470/05). Schäden in Millionenhöhe soll er mit den Vorständen der Wohnungsbaugenossenschaft Euranova verursacht haben.
Das Prinzip war wohl simpel, aber effektiv: „Drückerkolonnen“ warben nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft vor allem sozial Schwache als Anteilseigner.
Geld war bei den meisten nicht zu holen. Abzocken wollte die Euranova die staatliche Eigenheimzulage, Thannhuber die Gebühren.
Seit 1995 gibt es die achtjährige Förderung nicht nur für Häuslebauer sondern auch für Bürger, die Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen. Voraussetzung für den maximalen Staatszuschuss: Der Anleger muss im ersten Jahr etwa ein Achtel der gesamten Beteiligungssumme eingezahlt haben.
Dieser Anteil betrug im Schnitt zwischen 600 und 1000 Euro – zu viel für die angeworbenen Kunden. Auf ihren Konten bei der Privatbank Reithinger erschienen die Beträge dennoch, anonym überwiesen. Den Beleg schickte die Euranova ans Finanzamt.
Der Fiskus zahlte die Zulage. „Das waren im Schnitt rund 1000 Euro“, sagt Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe. Das Geld floss an die Euranova: Sie hatte sich von den Anlegern die staatliche Förderung abtreten lassen. Nach Zahlung der Eigenheimzulage verschwand die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage ebenso schnell wie anonym wieder von den Reithinger-Konten.
Doch damit nicht genug: „Viele unserer Mandanten haben ihre Anteile über Darlehen der Privatbank Reithinger finanziert“, sagt Marko Huth, Anwalt der Kanzlei Gansel, die geschädigte Anleger vertritt. Denn Wohnungen wurden mit den eingezahlten Geldern kaum gebaut. Das aber ist Voraussetzung für die Förderung durch den Staat. Jetzt will das Finanzamt das Geld zurück. Pech für die Euranova-Anleger: „Die müssen die Zulage zurückzahlen und die Kredite trotzdem weiter bedienen“, so Huth.
Laut Staatsanwaltschaft kassierte Thannhuber offensichtlich „klotzige Gebühren, Provisionen und Zinsen, pro Kunde bis zu 100 Euro“. Macht nach vorläufiger Erkenntnis der Ermittler bei 3000 bis 5000 Kunden zwischen 300 000 und 500 000 Euro für den Münchner Kaufmann. Ende des Jahres will der Staatsanwalt Anklage gegen die Euranova-Vorstände und Thannhuber erheben.
Neuer Ärger für Klaus Thannhuber: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt gegen den Eigner der Privatbank Reithinger wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung (Az: 6 Js 470/05). Schäden in Millionenhöhe soll er mit den Vorständen der Wohnungsbaugenossenschaft Euranova verursacht haben.
Das Prinzip war wohl simpel, aber effektiv: „Drückerkolonnen“ warben nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft vor allem sozial Schwache als Anteilseigner.
Geld war bei den meisten nicht zu holen. Abzocken wollte die Euranova die staatliche Eigenheimzulage, Thannhuber die Gebühren.
Seit 1995 gibt es die achtjährige Förderung nicht nur für Häuslebauer sondern auch für Bürger, die Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen. Voraussetzung für den maximalen Staatszuschuss: Der Anleger muss im ersten Jahr etwa ein Achtel der gesamten Beteiligungssumme eingezahlt haben.
Dieser Anteil betrug im Schnitt zwischen 600 und 1000 Euro – zu viel für die angeworbenen Kunden. Auf ihren Konten bei der Privatbank Reithinger erschienen die Beträge dennoch, anonym überwiesen. Den Beleg schickte die Euranova ans Finanzamt.
Der Fiskus zahlte die Zulage. „Das waren im Schnitt rund 1000 Euro“, sagt Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe. Das Geld floss an die Euranova: Sie hatte sich von den Anlegern die staatliche Förderung abtreten lassen. Nach Zahlung der Eigenheimzulage verschwand die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage ebenso schnell wie anonym wieder von den Reithinger-Konten.
Doch damit nicht genug: „Viele unserer Mandanten haben ihre Anteile über Darlehen der Privatbank Reithinger finanziert“, sagt Marko Huth, Anwalt der Kanzlei Gansel, die geschädigte Anleger vertritt. Denn Wohnungen wurden mit den eingezahlten Geldern kaum gebaut. Das aber ist Voraussetzung für die Förderung durch den Staat. Jetzt will das Finanzamt das Geld zurück. Pech für die Euranova-Anleger: „Die müssen die Zulage zurückzahlen und die Kredite trotzdem weiter bedienen“, so Huth.
Laut Staatsanwaltschaft kassierte Thannhuber offensichtlich „klotzige Gebühren, Provisionen und Zinsen, pro Kunde bis zu 100 Euro“. Macht nach vorläufiger Erkenntnis der Ermittler bei 3000 bis 5000 Kunden zwischen 300 000 und 500 000 Euro für den Münchner Kaufmann. Ende des Jahres will der Staatsanwalt Anklage gegen die Euranova-Vorstände und Thannhuber erheben.
Anwaltschaftliche Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld /Klaus D. Thannhuber
Eine namentliche Verdachtsberichterstattung über das seit einiger
Zeit anhängige Ermittlungsverfahren ist aus rechtlichen Gründen
unzulässig. Darauf möchten und müssen wir zur Vermeidung ausufernder
Gerichtsverfahren vorsorglich hinweisen. Wir wollen dieses auch kurz
begründen: Die namentliche Verdachtsberichterstattung ist nur in
Ausnahmefällen zulässig. Ein Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Klaus
Thannhuber ist zwar, soweit es um Vorgänge geht, die zur Schließung
des Bankhauses führten, als relative Person der Zeitgeschichte
anzusehen, allerdings nur hinsichtlich solcher Vorgänge, die im
Zusammenhang mit der Schließung des Bankhauses Reithinger stehen.
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens in Bielefeld sind
Finanzierungen der Privatbank Reithinger im Zusammenhang mit
Wohnungsbaugenossenschaften. Klaus Thannhuber ist zwar Inhaber dieser
Privatbank, er ist aber nicht in die Geschäftsführung dieser Bank
eingebunden gewesen. Er hatte und hat keine Organstellung innerhalb
des Bankhauses. Er war und ist rechtsgeschäftlich nicht zu einer
Vertretung des Bankhauses legitimiert. Tatsächlich hat Klaus
Thannhuber auch keinerlei rechtsgeschäftliche Handlungen für die Bank
vorgenommen. Die Entscheidungen, ob tatsächlich Geschäftsideen oder
Geschäftskontakte aufgegriffen und durch die Bank umgesetzt werden
stand und steht in der alleinigen Entscheidungsbefugnis der
Vertretungsorgane der Bank. In solche Entscheidungsprozesse war Klaus
Thannhuber nie eingebunden. Er hat insoweit kein Mitwirkungsrecht.
Deshalb kann er für Entscheidungen der Vertretungsorgane der Bank
auch nicht in eine juristische Verantwortung gestellt werden. Soweit
es in diesem Ermittlungsverfahren um "Scheinüberweisungen" geht, ist
festzuhalten, dass Klaus Thannhuber hierüber erst durch das
Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt hat. Solche Überweisungen
erfolgten ohne sein Wissen, ohne sein Wollen und deshalb,
denknotwendig, auch ohne seine Billigung.
Als im Jahre 2005 die Vorwürfe, die Gegenstand des
Ermittlungsverfahrens sind, bekannt wurden, hat Klaus Thannhuber
dieses juristisch überprüfen lassen. Nach Auskunft der Juristen, die
die einzelnen Vorwürfe geprüft haben, sind solche Beschuldigungen,
die sich allenfalls an die damaligen Verantwortlichen der Bank
richten können, nicht stichhaltig.
Angesichts der Tatsache, dass die Bankenaufsicht im Zusammenhang
mit der Schließung der Bank eine negative Fortführungsprognose
ausdrücklich auf die negative Berichterstattung gestützt hat,
erlauben wir uns den Hinweis, dass bei Abwägung der
Persönlichkeitsrechte auf der einen Seite (also generell der
legitimen Interessen des Herrn Thannhuber) und der Pressefreiheit
(also dem Interesse an einer Berichterstattung) auf der anderen Seite
eindeutig ist, dass eine Berichterstattung zu unterbleiben hat. Es
wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig, wenn der Inhaber
einer Bank, der keine Organstellung und demzufolge keine
Verantwortung hat, strafrechtlich belangt werden soll.
Dr. Michael Scheele
Prinzregentenplatz 15
81675 München
Telefon: 089 / 41 94 65 - 0
Felefax: 089 / 41 94 65 - 66
E-Mail: (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
genau!
So kennen wir ihn, diesen niederträchtigen - oh Verzeihung, niederbayerischen, sollte das selbstverständlich heißen - Geschäftsman!
Den Profit für den Großmeister Thannhuber - die Haftung für seine Geschäftsführer und Strohmänner.
Aber damit wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen.
Der Vergleich mit der BFI Bank AG drängt sich auf, deren Macher, Dr. Karl Heinz Wehner, auch Anderen die offizielle Führung der Geschäfte überließ und die Bank (ebenso wie seine diversen anderen Gesellschaften) aus dem Hintergrund mit harter Hand regierte.
Genutzt hat´s ihm wenig - er wurde bereits zu einer langjährigen Haftstrafe verknackt; Und dem großen Zampano Thannhuber wird es ebenso ergehen - und das zu Recht, denn tausende geprellte Anleger (Reithinger, DBVI, MAF/CAF, etc.) würden es als Farce empfingen, ließe man den wahren Drahtzieher ungeschoren davon kommen!
So kennen wir ihn, diesen niederträchtigen - oh Verzeihung, niederbayerischen, sollte das selbstverständlich heißen - Geschäftsman!
Den Profit für den Großmeister Thannhuber - die Haftung für seine Geschäftsführer und Strohmänner.
Aber damit wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen.
Der Vergleich mit der BFI Bank AG drängt sich auf, deren Macher, Dr. Karl Heinz Wehner, auch Anderen die offizielle Führung der Geschäfte überließ und die Bank (ebenso wie seine diversen anderen Gesellschaften) aus dem Hintergrund mit harter Hand regierte.
Genutzt hat´s ihm wenig - er wurde bereits zu einer langjährigen Haftstrafe verknackt; Und dem großen Zampano Thannhuber wird es ebenso ergehen - und das zu Recht, denn tausende geprellte Anleger (Reithinger, DBVI, MAF/CAF, etc.) würden es als Farce empfingen, ließe man den wahren Drahtzieher ungeschoren davon kommen!
Zitat
Verdecktes Kassiersystem bei Thannhuber-Fonds - Treuhänder erhielt Provisionen von Finanzierungsvermittler
Pressemitteilung von: 'markt intern'-Verlag
Klaus Thannhuber, Inhaber der von der BaFin geschlossenen Privatbank Reithinger, profitierte offenbar auch im Falle der von ihm initiierten geschlossen Fonds von einem verdeckten System von Querfinanzierungen und Unterprovisionen. Dies berichtet aktuell der Düsseldorfer Branchendienst 'kapital-markt intern'. Demnach bestand zwischen der Procurator Treuhand GmbH, dem Treuhänder der DBVI-Fonds (Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co KGs), und der 'Beamtenselbsthilfe in Bayern GmbH', dem Finanzierungsvermittler für Darlehen zur Finanzierung der Fondsanteile, eine geheime Vereinbarung über die Zahlung von Unterprovisionen in Höhe von 1 Prozent der vermittelten Beteiligungsfinanzierung. Im Gegenzug verpflichtete sich der Treuhänder, Kreditwünsche von Anlegern an die Banken weiterzuleiten, mit denen die Finanzierungsvermittler Finanzierungskontingente vereinbart hatten. Bei diesen Banken handelt es sich wiederum sowohl um die im Besitz von Thannhuber stehende C & H-Bank bzw. später nach der Übernahme um die Privatbank Reithinger. Dies geht aus einem schriftlichen Vertrag vom 2.12.1996 hervor, der 'kapital-markt intern' vorliegt.
Für Tausende betroffene Fondsanleger stellt diese Vereinbarung einen nach Auffassung von 'kapital-markt intern' grob vertragswidrigen Deal zum Schaden der Treugeber dar, soweit ihnen hierüber nichts offengelegt wurde. Denn auf diese Weise hat der Treuhänder entsprechend zweimal, sowohl von den Treugebern als auch über den Finanzierungsvermittler abkassiert. Für geschädigte Anleger eröffnet sich so die Möglichkeit, auf Rückabwicklung ihres Investments zu klagen.
Haftbefehl gegen Klaus Thannhuber
Neuer juristischer Ärger für Klaus Thannhuber: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den einstigen Eigentümer der Schrannenhalle - wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung
Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den ehemaligen Schrannenhallen-Investor Klaus Thannhuber Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts auf Steuerhinterziehung hinterlassen. Dies bestätigte Sprecher Thomas Steinkraus-Koch. Der Haftbefehl wurde nach Zahlung einer Kaution ausgesetzt, sie beträgt nach SZ-Informationen 50.000 Euro und wurde von seiner Familie gezahlt. Thannhuber konnte die Summe offenbar nicht selber aufbringen; es läuft ein Verfahren wegen Privatinsolvenz.
Zugleich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 67-Jährigen und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts auf Betrug, auch das bestätigt Steinkraus-Koch. Über die DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien AG) sollen tausende Kleinanleger um insgesamt viele Millionen Euro geprellt worden sein.
Thannhuber gehört zu den schillerndsten Immobilieninvestoren der Stadt: Er übernahm 1999 die Schrannenhalle, sanierte sie, zehn Jahre später aber ging die Betreiberfirma pleite. Auch sein Bankhaus Reithinger geriet in Not und wurde von der Finanzaufsicht geschlossen.
Die Polizei hatte Thannhuber in der vergangenen Woche in einem Anwesen in der Geiselgasteigstraße in Harlaching festgenommen. Die Steuerfahndung hatte zuvor vergeblich versucht, Thannhuber zu kontaktieren, weil ihr keine Meldeadresse vorlag. "Er galt als nicht verfügbar und damit als flüchtig", sagt Steinkraus-Koch. Als Thannhuber, der seinen Hauptwohnsitz in London hat, wieder einmal in München war, schlugen die Ermittler deshalb zu.
"Man hätte das vermeiden können, wenn die Verwaltung besser untereinander kommuniziert hätte", sagt Thannhubers Anwalt Klaus Gussmann. Sein Mandant habe nun nach Absprache mit dem Ermittlungsrichter einen Zweitwohnsitz in München angemeldet. Überdies sei Thannhuber regelmäßig in der Stadt, aus privaten Gründen, aber auch, um das hier anhängige Privatinsolvenzverfahren zu begleiten.
Zum Vorwurf der Steuerhinterziehung sagt Gussmann, es handele sich um Vorgänge aus der Mitte des vorigen Jahrzehnts. "Das Rennen ist offen", erklärt der Anwalt. "Wir fangen jetzt gerade erst an, zusammen mit Herrn Thannhuber und seinen steuerlichen Beratern die Angelegenheit zu prüfen." Er sei überzeugt, dass der Betrag von einer halben Million Euro "nicht Bestand haben wird. Und Herr Thannhuber ist optimistisch, dass es uns gelingt, die Vorwürfe insgesamt zu widerlegen."
Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug laufen bereits seit 2010. Davon habe man erst jetzt im Zuge der Steuerangelegenheit erfahren, sagt Gussmann. Da man noch keine Akteneinsicht bekommen habe, könne er aber dazu nichts Konkretes sagen. Zu dem angeblichen Schaden in Millionenhöhe sagt Gussmann: "Die Zahlen mögen schwirren. Was an Substanz dahintersteckt, wird sich zeigen. Wir wären sehr dankbar, wenn wir möglichst bald Einsicht in die Akten bekommen könnten."
Er erinnert zudem an einen Prozess vor dem Landgericht München im Jahr 2011, bei dem es um ähnliche Vorwürfe ging. Das Verfahren wurde nach einem Vergleich mit der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage von 21.000 Euro, verteilt auf fünf Angeklagte, eingestellt.
Neben den Ermittlungsbehörden beschäftigt sich auch eine eigens gegründete Arbeitsgemeinschaft mit der Angelegenheit DBVI. Sie vertritt die Interessen der nach eigenem Dafürhalten geprellten Kleinanleger.
* SD
Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den ehemaligen Schrannenhallen-Investor Klaus Thannhuber Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts auf Steuerhinterziehung hinterlassen. Dies bestätigte Sprecher Thomas Steinkraus-Koch. Der Haftbefehl wurde nach Zahlung einer Kaution ausgesetzt, sie beträgt nach SZ-Informationen 50.000 Euro und wurde von seiner Familie gezahlt. Thannhuber konnte die Summe offenbar nicht selber aufbringen; es läuft ein Verfahren wegen Privatinsolvenz.
Zugleich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 67-Jährigen und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts auf Betrug, auch das bestätigt Steinkraus-Koch. Über die DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien AG) sollen tausende Kleinanleger um insgesamt viele Millionen Euro geprellt worden sein.
Thannhuber gehört zu den schillerndsten Immobilieninvestoren der Stadt: Er übernahm 1999 die Schrannenhalle, sanierte sie, zehn Jahre später aber ging die Betreiberfirma pleite. Auch sein Bankhaus Reithinger geriet in Not und wurde von der Finanzaufsicht geschlossen.
Die Polizei hatte Thannhuber in der vergangenen Woche in einem Anwesen in der Geiselgasteigstraße in Harlaching festgenommen. Die Steuerfahndung hatte zuvor vergeblich versucht, Thannhuber zu kontaktieren, weil ihr keine Meldeadresse vorlag. "Er galt als nicht verfügbar und damit als flüchtig", sagt Steinkraus-Koch. Als Thannhuber, der seinen Hauptwohnsitz in London hat, wieder einmal in München war, schlugen die Ermittler deshalb zu.
"Man hätte das vermeiden können, wenn die Verwaltung besser untereinander kommuniziert hätte", sagt Thannhubers Anwalt Klaus Gussmann. Sein Mandant habe nun nach Absprache mit dem Ermittlungsrichter einen Zweitwohnsitz in München angemeldet. Überdies sei Thannhuber regelmäßig in der Stadt, aus privaten Gründen, aber auch, um das hier anhängige Privatinsolvenzverfahren zu begleiten.
Zum Vorwurf der Steuerhinterziehung sagt Gussmann, es handele sich um Vorgänge aus der Mitte des vorigen Jahrzehnts. "Das Rennen ist offen", erklärt der Anwalt. "Wir fangen jetzt gerade erst an, zusammen mit Herrn Thannhuber und seinen steuerlichen Beratern die Angelegenheit zu prüfen." Er sei überzeugt, dass der Betrag von einer halben Million Euro "nicht Bestand haben wird. Und Herr Thannhuber ist optimistisch, dass es uns gelingt, die Vorwürfe insgesamt zu widerlegen."
Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug laufen bereits seit 2010. Davon habe man erst jetzt im Zuge der Steuerangelegenheit erfahren, sagt Gussmann. Da man noch keine Akteneinsicht bekommen habe, könne er aber dazu nichts Konkretes sagen. Zu dem angeblichen Schaden in Millionenhöhe sagt Gussmann: "Die Zahlen mögen schwirren. Was an Substanz dahintersteckt, wird sich zeigen. Wir wären sehr dankbar, wenn wir möglichst bald Einsicht in die Akten bekommen könnten."
Er erinnert zudem an einen Prozess vor dem Landgericht München im Jahr 2011, bei dem es um ähnliche Vorwürfe ging. Das Verfahren wurde nach einem Vergleich mit der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage von 21.000 Euro, verteilt auf fünf Angeklagte, eingestellt.
Neben den Ermittlungsbehörden beschäftigt sich auch eine eigens gegründete Arbeitsgemeinschaft mit der Angelegenheit DBVI. Sie vertritt die Interessen der nach eigenem Dafürhalten geprellten Kleinanleger.
* SD
Dass Thannhuber vergangene Woche in Harlaching war, traf sich für die Ermittler günstig
Klaus Thannhuber wieder: Für die Ermittler ist der Mann, der in der vergangenen Woche in einem Haus in Harlaching festgenommen wurde, kein Unbekannter. Gegen den 67-Jährigen, der bei der Staatsanwaltschaft München I unter der sehr allgemeinen Berufsbezeichnung 'Kaufmann' geführt wird, ist in den vergangenen Jahren immer wieder ermittelt worden
In München ist Thannhuber vor allem als Schrannenhallen-Investor bekannt - als der Mann, der von der Stadt wegen angeblich nicht bezahlter Rechnungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro verklagt wurde. Der Streit endete damals mit einem Vergleich. Weitere Forderungen aus Krediten führten zur spektakulären Zwangsversteigerung der Halle. Der anschließende Prozess wegen der von der Staatsanwaltschaft als fragwürdig eingeschätzten Bilanzbuchhaltung Thannhubers ging glimpflich aus - das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 15.000 Euro eingestellt.
Ob Thannhuber diesmal wieder so günstig davonkommt, ist offen. Die aktuellen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lauten auf Steuerhinterziehung und Anlagebetrug. Sprecher Thomas Steinkraus-Koch berichtet in puncto Steuerhinterziehung von einem 'dringenden Tatverdacht'. Es liege schon jetzt mehr vor, als für eine Anklageerhebung notwendig sei. Dass es, wie von Thannhubers Anwalt bestätigt, um eine halbe Million Euro geht - darauf will Steinkraus-Koch mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht näher eingehen. Die Anzeige sei vom Finanzamt erstattet worden.
Der Immobilien-Investor ist gegen Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro, die seine Familie bereitgestellt hat, wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl besteht aber weiterhin, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Thannhubers Anwalt Klaus Gussmann hatte sich allerdings am Mittwochabend optimistisch gezeigt, dass es "gelingt, die Vorwürfe insgesamt zu widerlegen" und der Betrag von einer halben Million Euro "nicht Bestand haben wird". Vorwürfe gegen seinen Mandanten hätten "noch nie zu einer Verurteilung geführt".
Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Bankrott. Hinter Letzterem verbirgt sich ein komplizierter Paragraph im Strafgesetzbuch: Bankrott kann juristisch zum Beispiel Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung bedeuten oder das illegale Beiseiteschaffen von Vermögenswerten.
Dass Thannhuber vergangene Woche in Harlaching war, traf sich für die Ermittler günstig: Sie hatten ihn wegen des Verdachts auf Anlagebetrug schon länger anhören wollen, aber keine aktuelle Adresse gehabt. Thannhuber, der mehrere Firmen besitzt, hat seinen Hauptwohnsitz inzwischen in London. Das Münchner Haus wurde durchsucht. Die beschlagnahmten Unterlagen werden nun von der Münchner Staatsanwaltschaft ausgewertet.
Das Betrugsverfahren in München läuft bereits seit 2010. Thannhuber soll, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft, über die DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien) Tausende Kleinanleger geprellt haben. Viele angeblich Geschädigte sind seit Jahren in einer 'Arbeitsgemeinschaft DBVI' organisiert und lassen sich von zwei im Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien vertreten. "Wir schauen, dass unsere Anleger ihr Geld nicht verlieren und aus ihren Zahlungsverpflichtungen herauskommen", sagt Alexander Heinrich, der angeblich Betroffene gegen Unternehmen aus dem Kreis Thannhubers schon in zahlreichen Prozessen vertreten hat.
Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft haben in den verschiedenen Fonds, die zu Thannhubers Firmen gehören, über die Jahre 30.000 bis 40.000 Kunden Geld eingezahlt. "Wir sprechen also von Summen in dreistelliger Millionenhöhe." Über die Privatbank Reithinger, die vor ihrer Insolvenz im Jahr 2006 Thannhubers Familie gehörte, haben sich laut Arbeitsgemeinschaft viele Anleger ihre Einlagen für die Fonds, die ebenfalls zu Thannhubers Unternehmensgruppe gehörten, kreditfinanzieren lassen. Der Vorwurf der Anleger-Vertreter lautet unter anderem, dass Kunden nie vollständig über die Firmenverflechtungen aufgeklärt worden seien.
Darüber hinaus haben nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft zahlreiche Kapitalanleger ihre staatlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen in DBVI-Aktien angelegt. Die DBVI wiederum soll, so der Vorwurf der Arbeitsgemeinschaft, dieses Kapital in angeblich überteuerte Immobilen und Immobilienfonds investiert haben, die auch aus dem Kreis des DBVI-Gründers Thannhuber stammten. "Man könnte sagen, da ist die Wertschöpfungskette gut ausgenutzt worden", sagt Heinrich.
Thannhubers Anwalt Klaus Gussmann wollte sich am Donnerstag und Freitag auf Anfrage nicht zu diesen Vorwürfen äußern. Der Jurist hatte aber bereits am Mittwoch Zweifel an dem angeblichen Millionenschaden geäußert und gesagt: "Die Zahlen mögen schwirren. Was an Substanz dahintersteckt, wird sich zeigen."
Auch die Staatsanwaltschaft will Details über die genauen Betrugs-Vorwürfe mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht offiziell bekanntgeben. Die Anzahl der Geschädigten sei ebenso wie die angebliche Schadenssumme Teil der Ermittlungen. Thannhubers Anwalt Gussmann erklärte am Mittwochabend, bislang keine Akteneinsicht erhalten zu haben und daher nichts Genaues sagen zu können - eine Behauptung, die laut Staatsanwaltschaft so nicht stimme. Der Anwalt habe bereits einen Antrag gestellt und in der vergangenen Woche Akteneinsicht erhalten, sagt Steinkraus-Koch.
* SD
Klaus Thannhuber wieder: Für die Ermittler ist der Mann, der in der vergangenen Woche in einem Haus in Harlaching festgenommen wurde, kein Unbekannter. Gegen den 67-Jährigen, der bei der Staatsanwaltschaft München I unter der sehr allgemeinen Berufsbezeichnung 'Kaufmann' geführt wird, ist in den vergangenen Jahren immer wieder ermittelt worden
In München ist Thannhuber vor allem als Schrannenhallen-Investor bekannt - als der Mann, der von der Stadt wegen angeblich nicht bezahlter Rechnungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro verklagt wurde. Der Streit endete damals mit einem Vergleich. Weitere Forderungen aus Krediten führten zur spektakulären Zwangsversteigerung der Halle. Der anschließende Prozess wegen der von der Staatsanwaltschaft als fragwürdig eingeschätzten Bilanzbuchhaltung Thannhubers ging glimpflich aus - das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 15.000 Euro eingestellt.
Ob Thannhuber diesmal wieder so günstig davonkommt, ist offen. Die aktuellen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lauten auf Steuerhinterziehung und Anlagebetrug. Sprecher Thomas Steinkraus-Koch berichtet in puncto Steuerhinterziehung von einem 'dringenden Tatverdacht'. Es liege schon jetzt mehr vor, als für eine Anklageerhebung notwendig sei. Dass es, wie von Thannhubers Anwalt bestätigt, um eine halbe Million Euro geht - darauf will Steinkraus-Koch mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht näher eingehen. Die Anzeige sei vom Finanzamt erstattet worden.
Der Immobilien-Investor ist gegen Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro, die seine Familie bereitgestellt hat, wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl besteht aber weiterhin, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Thannhubers Anwalt Klaus Gussmann hatte sich allerdings am Mittwochabend optimistisch gezeigt, dass es "gelingt, die Vorwürfe insgesamt zu widerlegen" und der Betrag von einer halben Million Euro "nicht Bestand haben wird". Vorwürfe gegen seinen Mandanten hätten "noch nie zu einer Verurteilung geführt".
Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Bankrott. Hinter Letzterem verbirgt sich ein komplizierter Paragraph im Strafgesetzbuch: Bankrott kann juristisch zum Beispiel Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung bedeuten oder das illegale Beiseiteschaffen von Vermögenswerten.
Dass Thannhuber vergangene Woche in Harlaching war, traf sich für die Ermittler günstig: Sie hatten ihn wegen des Verdachts auf Anlagebetrug schon länger anhören wollen, aber keine aktuelle Adresse gehabt. Thannhuber, der mehrere Firmen besitzt, hat seinen Hauptwohnsitz inzwischen in London. Das Münchner Haus wurde durchsucht. Die beschlagnahmten Unterlagen werden nun von der Münchner Staatsanwaltschaft ausgewertet.
Das Betrugsverfahren in München läuft bereits seit 2010. Thannhuber soll, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft, über die DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien) Tausende Kleinanleger geprellt haben. Viele angeblich Geschädigte sind seit Jahren in einer 'Arbeitsgemeinschaft DBVI' organisiert und lassen sich von zwei im Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien vertreten. "Wir schauen, dass unsere Anleger ihr Geld nicht verlieren und aus ihren Zahlungsverpflichtungen herauskommen", sagt Alexander Heinrich, der angeblich Betroffene gegen Unternehmen aus dem Kreis Thannhubers schon in zahlreichen Prozessen vertreten hat.
Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft haben in den verschiedenen Fonds, die zu Thannhubers Firmen gehören, über die Jahre 30.000 bis 40.000 Kunden Geld eingezahlt. "Wir sprechen also von Summen in dreistelliger Millionenhöhe." Über die Privatbank Reithinger, die vor ihrer Insolvenz im Jahr 2006 Thannhubers Familie gehörte, haben sich laut Arbeitsgemeinschaft viele Anleger ihre Einlagen für die Fonds, die ebenfalls zu Thannhubers Unternehmensgruppe gehörten, kreditfinanzieren lassen. Der Vorwurf der Anleger-Vertreter lautet unter anderem, dass Kunden nie vollständig über die Firmenverflechtungen aufgeklärt worden seien.
Darüber hinaus haben nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft zahlreiche Kapitalanleger ihre staatlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen in DBVI-Aktien angelegt. Die DBVI wiederum soll, so der Vorwurf der Arbeitsgemeinschaft, dieses Kapital in angeblich überteuerte Immobilen und Immobilienfonds investiert haben, die auch aus dem Kreis des DBVI-Gründers Thannhuber stammten. "Man könnte sagen, da ist die Wertschöpfungskette gut ausgenutzt worden", sagt Heinrich.
Thannhubers Anwalt Klaus Gussmann wollte sich am Donnerstag und Freitag auf Anfrage nicht zu diesen Vorwürfen äußern. Der Jurist hatte aber bereits am Mittwoch Zweifel an dem angeblichen Millionenschaden geäußert und gesagt: "Die Zahlen mögen schwirren. Was an Substanz dahintersteckt, wird sich zeigen."
Auch die Staatsanwaltschaft will Details über die genauen Betrugs-Vorwürfe mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht offiziell bekanntgeben. Die Anzahl der Geschädigten sei ebenso wie die angebliche Schadenssumme Teil der Ermittlungen. Thannhubers Anwalt Gussmann erklärte am Mittwochabend, bislang keine Akteneinsicht erhalten zu haben und daher nichts Genaues sagen zu können - eine Behauptung, die laut Staatsanwaltschaft so nicht stimme. Der Anwalt habe bereits einen Antrag gestellt und in der vergangenen Woche Akteneinsicht erhalten, sagt Steinkraus-Koch.
* SD