
Dr. Seibold Capital GmbH - Dr. Alexander Seibold

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Dr. Seibold Capital GmbH - Dr. Alexander Seibold
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In der Ruhe und Diskretion des Tegernseer Tals ist die Dr. Seibold Capital GmbH mit ihrer banken- und produktunabhängigen Vermögensverwaltung beheimatet. Die schnelle Anpassung Ihres Depots an Kapitalmarktveränderungen ermöglicht eine nachhaltige Wertsteigerung Ihres Investments.
Unsere Prämisse: Mit börsengehandelten liquiden Investmentfonds (Exchange Traded Funds - ETF's) erfolgreich die Krise meistern.
* Auszug Webseite 2013
Der geschäftsführende Gesellschafter der Vermögensverwaltung, Dr. Alexander Seibold, ist regelmäßiger Interviewpartner bei führenden TV- Nachrichtensendern und Anbietern von Internet-Videoplattformen beziehungsweise Audioformaten. Dazu zählen der Nachrichtensender n-tv, das Deutsche Anlegerfernsehen (DAF), Börse Stuttgart TV, und Börsen Radio Network.
Zitat
Der einstige hochgelobte Fonds- und Vermögensverwalter Dr. Seibold hat in seinen sichersten Fonds DSC Return 70% in 2 Jahren verloren
BaFin stellt den Entschädigungsfall für die Dr. Seibold Capital GmbH fest
19. Dezember 2013
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. Dezember 2013 den Entschädigungsfall für die Dr. Seibold Capital GmbH, Gmund am Tegernsee, festgestellt. Das Institut war nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen; es besteht auch keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung.
Die Dr. Seibold Capital GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert die Verbindlichkeiten eines Instituts gegenüber seinen Kunden in der Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000 €. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdW die Kunden der Dr. Seibold Capital GmbH entschädigen kann. Die EdW wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden aufnehmen.
Die BaFin hatte am 17. Oktober 2013 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Nach Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 14. November 2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Seibold Capital GmbH angeordnet.
Kunden von Dr. Seibold Capital bangen um ihr Geld
Der Vermögensverwalter Dr. Seibold Capital GmbH aus Gmund am Tegernsee musste Insolvenz anmelden. Die Hintergründe der Firmenpleite sind aber bislang schleierhaft.
Der Vermögensverwalter Dr. Seibold Capital GmbH aus Gmund am Tegernsee ist insolvent. Zugleich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19. Dezember 2013 den Entschädigungsfall für Kunden des Unternehmens festgestellt. Der Grund: Das von Alexander Seibold geführte Institut ist nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, wie die BaFin meldet.
Die Gründe für die Einleitung des Insolvenzverfahrens, die die BaFin nach eigenen Angaben bereits am 17. Oktober 2013 beantragt hatte und die das Amtsgericht Wolfratshausen am 14. November angeordnet hat, liegen im Dunkeln. Auf Anfragen von FONDS professionell ONLINE konnten – oder wollten – weder die Aufsichtsbehörde noch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) genau erläutern, um welche Art(en) von Verbindlichkeiten es sich handelt. Der vom Amtsgericht eingesetzte Insolvenzverwalter Thomas Klöckner aus dem bayerischen Wolfratshausen war am Montag nicht erreichbar. Die Internetseite der Dr. Seibold Capital GmbH ist abgeschaltet, telefonisch war auch niemand erreichbar.
Landgericht verurteilt Vermögensverwalter zu Schadensersatz
Nach weiteren Informationen von FONDS professionell ONLINE ist die Dr. Seibold Capital allerdings im September vergangenen Jahres in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt worden. Ein Anleger hatte wegen hoher Verluste geklagt. In dem Verfahren stellten die Richter am Landgericht München (Az. 14 O 5117/ 12) einen Interessenskonflikt fest, da Seibold im Rahmen seiner individuellen Vermögensverwaltung das Kapital des Anleger vollständig in von ihm verwaltete Fonds investiert hatte. Hierfür hatte er zusätzlich zu seinen Gebühren für die Vermögensverwaltung auch vom Fondsvolumen abhängige Managementgebühren bezogen. Das Landgericht hat das Institut daher zu einer Entschädigung von knapp 80.000 Euro verurteilt.
Schlechte Fondsperformance
Die eben angesprochenen von Alexander Seibold verwalteten Fonds wiesen im Übrigen in den vergangenen Jahren eine schlechte Performance auf. Vermutlich aus diesem Grund und dem damit einhergehenden niedrigen Volumen sind zwei der ehemals sechs von Seibold verwalteten Fonds – der Active DSC Opportunity und der Active DSC Return – bereits Anfang 2013 mit dem Active Multiple Strategy verschmolzen worden. So hatte der Active DSC Opportunity Ende 2012 nur noch ein Volumen von knapp drei Millionen Euro. Die weitere Zukunft des erst Ende Oktober 2012 aufgelegten Active Multiple Strategy ist ebenfalls ungewiss. Der Fonds hat 2013 laut Morningstar einen Verlust von 44 Prozent erzielt. Das verwaltete Volumen beläuft sich dem Datenanbieter zufolge aktuell auf nur noch 640.000 Euro.
Die Hamburger Hansainvest, die als Kapitalanlagegesellschaft fungiert, verwies für Nachfragen auf den Fondsinitiator Seibold. Die übrigen Fonds, der Active Constant Global Profit, der HILUX DSC GEL und der DSC SICAV - Geldmarkt Plus T sind liquidiert worden.
Aufgrund der BaFin-Feststellung für einen Entschädigungsfall springt nun die EdW ein. Diese sichert die Verbindlichkeiten eines Instituts gegenüber seinen Kunden in der Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000Euro ab. Die EdW wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden von Alexander Seibold aufnehmen
Der Vermögensverwalter Dr. Seibold Capital GmbH aus Gmund am Tegernsee musste Insolvenz anmelden. Die Hintergründe der Firmenpleite sind aber bislang schleierhaft.
Der Vermögensverwalter Dr. Seibold Capital GmbH aus Gmund am Tegernsee ist insolvent. Zugleich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19. Dezember 2013 den Entschädigungsfall für Kunden des Unternehmens festgestellt. Der Grund: Das von Alexander Seibold geführte Institut ist nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, wie die BaFin meldet.
Die Gründe für die Einleitung des Insolvenzverfahrens, die die BaFin nach eigenen Angaben bereits am 17. Oktober 2013 beantragt hatte und die das Amtsgericht Wolfratshausen am 14. November angeordnet hat, liegen im Dunkeln. Auf Anfragen von FONDS professionell ONLINE konnten – oder wollten – weder die Aufsichtsbehörde noch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) genau erläutern, um welche Art(en) von Verbindlichkeiten es sich handelt. Der vom Amtsgericht eingesetzte Insolvenzverwalter Thomas Klöckner aus dem bayerischen Wolfratshausen war am Montag nicht erreichbar. Die Internetseite der Dr. Seibold Capital GmbH ist abgeschaltet, telefonisch war auch niemand erreichbar.
Landgericht verurteilt Vermögensverwalter zu Schadensersatz
Nach weiteren Informationen von FONDS professionell ONLINE ist die Dr. Seibold Capital allerdings im September vergangenen Jahres in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt worden. Ein Anleger hatte wegen hoher Verluste geklagt. In dem Verfahren stellten die Richter am Landgericht München (Az. 14 O 5117/ 12) einen Interessenskonflikt fest, da Seibold im Rahmen seiner individuellen Vermögensverwaltung das Kapital des Anleger vollständig in von ihm verwaltete Fonds investiert hatte. Hierfür hatte er zusätzlich zu seinen Gebühren für die Vermögensverwaltung auch vom Fondsvolumen abhängige Managementgebühren bezogen. Das Landgericht hat das Institut daher zu einer Entschädigung von knapp 80.000 Euro verurteilt.
Schlechte Fondsperformance
Die eben angesprochenen von Alexander Seibold verwalteten Fonds wiesen im Übrigen in den vergangenen Jahren eine schlechte Performance auf. Vermutlich aus diesem Grund und dem damit einhergehenden niedrigen Volumen sind zwei der ehemals sechs von Seibold verwalteten Fonds – der Active DSC Opportunity und der Active DSC Return – bereits Anfang 2013 mit dem Active Multiple Strategy verschmolzen worden. So hatte der Active DSC Opportunity Ende 2012 nur noch ein Volumen von knapp drei Millionen Euro. Die weitere Zukunft des erst Ende Oktober 2012 aufgelegten Active Multiple Strategy ist ebenfalls ungewiss. Der Fonds hat 2013 laut Morningstar einen Verlust von 44 Prozent erzielt. Das verwaltete Volumen beläuft sich dem Datenanbieter zufolge aktuell auf nur noch 640.000 Euro.
Die Hamburger Hansainvest, die als Kapitalanlagegesellschaft fungiert, verwies für Nachfragen auf den Fondsinitiator Seibold. Die übrigen Fonds, der Active Constant Global Profit, der HILUX DSC GEL und der DSC SICAV - Geldmarkt Plus T sind liquidiert worden.
Aufgrund der BaFin-Feststellung für einen Entschädigungsfall springt nun die EdW ein. Diese sichert die Verbindlichkeiten eines Instituts gegenüber seinen Kunden in der Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000Euro ab. Die EdW wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden von Alexander Seibold aufnehmen
Im Insolvenzfall des Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital besteht der Verdacht, dass nicht alles mit rechten Dingen zuging. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bisher allerdings noch nicht.
Im Fall des insolventen Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital GmbH wird derzeit dem Verdacht nachgegangen, dass die Verwaltung von Kundendepots nicht immer gesetzeskonform erfolgte. Dies bestätigte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gegenüber FONDS professionell ONLINE. Beweise dafür, dass das Unternehmen Gelder aus Kundendepots rechtswidrig verwendet habe, liegen allerdings bisher noch keine vor – Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg sagt aber, dass ein Verdacht auf Untreue denkbar sei. Die zuständige Staatsanwaltschaft München hat bisher allerdings noch kein entsprechendes Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet, wie sie auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE erklärt. Das Unternehmen selbst war in den vergangenen Tagen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Grundlage des Verdachts, dass es Unregelmäßigkeiten gegeben haben könnte, ist das von der Finanzaufsichtsbehörde BaFin bereits im Oktober eingeleitete Insolvenzverfahren bzw. die Tatsache, dass hier ein Fall für die EdW vorliegt. Im Dezember wurde der Entschädigungsfall für Kunden des Unternehmens aus Gmund am Tegernsee festgestellt. In der Begründung hieß es, das Institut sei nicht mehr in der Lage, seine "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" zu erfüllen. Mehr erfuhr man von der BaFin dazu nicht. Dass es aber "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" gab, löst den Verdacht aus, dass ein Verstoß gegen geltende Vorschriften vorliegen könnte. Dr. Seibold Capital hatte nur eine Zulassung für die Finanzportfolioverwaltung, das Unternehmen durfte also keine Kundengelder auf das eigene Buch nehmen. Bestehen trotzdem entsprechende Verbindlichkeiten, gibt es dafür zwei mögliche Erklärungen: Das Unternehmen könnte trotz fehlender Zulassung direkt Geld von Klienten angenommen und rechtswidrig verwendet bzw. verspekuliert haben. Es wäre auch möglich, dass bei Derivategeschäften mit hoher Hebelwirkung so hohe Verluste entstanden sind, dass die für die Deckung nötigen Mitteln nicht mehr vorhanden waren. Letzteres wäre laut EdW allerdings kein Anlass für eine EdW-Entschädigung für Kunden.
Zwei zivilrechtliche Verurteilungen
Firmengründer Seibold und sein Institut wurden aber bereits in mindestens zwei Fällen zivilrechtlich verurteilt. In einem Fall, bei dem das Landgericht München einen Interessenskonflikt wegen doppelter Managementvergütung festgestellt haben, war nach Informationen von FONDS professionell ONLINE auch der Vorwurf des Verstoßes gegen die Anlagerichtlinie bei einer Vermögensverwaltung erhoben worden. Das Unternehmen hatte dem Vernehmen nach im Rahmen einer konservativen Strategie einen bedeutenden Teil des Mandantengeldes in den Active DSC Opportunities Fonds gesteckt, der zur Hälfte in eine riskante Handelsstrategie investierte. Es wurde versucht, mit Hilfe von Long-oder Short-ETFs auf Aktien oder Anleihen Erträge zu erzielen – allerdings erfolglos, wie Seibold einmal selbst einräumte.
Wegen der beiden verlorenen Verfahren mussten Seibold und das Unternehmen mehr als 200.000 Euro an Entschädigung zahlen. Die Rückzahlung in einem Falle musste er sogar über monatliche Raten erledigen.
Fondsvolumen rapide geschrumpft
Die hohen Zahlungen belasten das Institut. Die jüngsten öffentlich verfügbaren Geschäftszahlen stammen aus dem Jahr 2011. Damals erzielte die Dr. Seibold Capital noch 4,8 Millionen Euro Erlöse aus Provisionen, Depotverwaltung und Beratungsvergütung. Unter dem Strich blieb ein Jahresüberschuss von gut 890.000 Euro. Zuletzt dürften die Erträge jedoch gesunken sein, da Seibolds Anlagestrategie nicht aufging und seine Fonds rapide an Volumen verloren, was die Gebühreneinnahmen stark reduzierte. Auch das könnte die Insolvenz erklären.
Ende 2011 wiesen die drei Seibold-Fonds Active DSC Return, Active DSC Opportunities und Active Constant Global Profit noch ein verwaltetes Vermögen von insgesamt rund 16,7 Millionen Euro auf. Ein Jahr später lag das Volumen nur noch bei vier Millionen Euro. Inzwischen wurden die Fonds verschmolzen, zwei weitere Portfolios wurden liquidiert. Der einzige verbliebene Fonds, der Active Multiple Strategy, verwaltet derzeit nur noch 640.000 Euro.
Anleger dürfen nur bedingt auf die EdW hoffen
Dass ein EdW-Fall vorliegt, heißt übrigens nicht, dass Anleger eine Entschädigung für die schlechte Performance erwarten dürften. Die Entschädigungseinrichtung zahlt nur in Fällen, bei denen Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden - begrenzt auf 90 Prozent der Forderungen und höchstens 20.000 Euro
Im Fall des insolventen Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital GmbH wird derzeit dem Verdacht nachgegangen, dass die Verwaltung von Kundendepots nicht immer gesetzeskonform erfolgte. Dies bestätigte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gegenüber FONDS professionell ONLINE. Beweise dafür, dass das Unternehmen Gelder aus Kundendepots rechtswidrig verwendet habe, liegen allerdings bisher noch keine vor – Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg sagt aber, dass ein Verdacht auf Untreue denkbar sei. Die zuständige Staatsanwaltschaft München hat bisher allerdings noch kein entsprechendes Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet, wie sie auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE erklärt. Das Unternehmen selbst war in den vergangenen Tagen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Grundlage des Verdachts, dass es Unregelmäßigkeiten gegeben haben könnte, ist das von der Finanzaufsichtsbehörde BaFin bereits im Oktober eingeleitete Insolvenzverfahren bzw. die Tatsache, dass hier ein Fall für die EdW vorliegt. Im Dezember wurde der Entschädigungsfall für Kunden des Unternehmens aus Gmund am Tegernsee festgestellt. In der Begründung hieß es, das Institut sei nicht mehr in der Lage, seine "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" zu erfüllen. Mehr erfuhr man von der BaFin dazu nicht. Dass es aber "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" gab, löst den Verdacht aus, dass ein Verstoß gegen geltende Vorschriften vorliegen könnte. Dr. Seibold Capital hatte nur eine Zulassung für die Finanzportfolioverwaltung, das Unternehmen durfte also keine Kundengelder auf das eigene Buch nehmen. Bestehen trotzdem entsprechende Verbindlichkeiten, gibt es dafür zwei mögliche Erklärungen: Das Unternehmen könnte trotz fehlender Zulassung direkt Geld von Klienten angenommen und rechtswidrig verwendet bzw. verspekuliert haben. Es wäre auch möglich, dass bei Derivategeschäften mit hoher Hebelwirkung so hohe Verluste entstanden sind, dass die für die Deckung nötigen Mitteln nicht mehr vorhanden waren. Letzteres wäre laut EdW allerdings kein Anlass für eine EdW-Entschädigung für Kunden.
Zwei zivilrechtliche Verurteilungen
Firmengründer Seibold und sein Institut wurden aber bereits in mindestens zwei Fällen zivilrechtlich verurteilt. In einem Fall, bei dem das Landgericht München einen Interessenskonflikt wegen doppelter Managementvergütung festgestellt haben, war nach Informationen von FONDS professionell ONLINE auch der Vorwurf des Verstoßes gegen die Anlagerichtlinie bei einer Vermögensverwaltung erhoben worden. Das Unternehmen hatte dem Vernehmen nach im Rahmen einer konservativen Strategie einen bedeutenden Teil des Mandantengeldes in den Active DSC Opportunities Fonds gesteckt, der zur Hälfte in eine riskante Handelsstrategie investierte. Es wurde versucht, mit Hilfe von Long-oder Short-ETFs auf Aktien oder Anleihen Erträge zu erzielen – allerdings erfolglos, wie Seibold einmal selbst einräumte.
Wegen der beiden verlorenen Verfahren mussten Seibold und das Unternehmen mehr als 200.000 Euro an Entschädigung zahlen. Die Rückzahlung in einem Falle musste er sogar über monatliche Raten erledigen.
Fondsvolumen rapide geschrumpft
Die hohen Zahlungen belasten das Institut. Die jüngsten öffentlich verfügbaren Geschäftszahlen stammen aus dem Jahr 2011. Damals erzielte die Dr. Seibold Capital noch 4,8 Millionen Euro Erlöse aus Provisionen, Depotverwaltung und Beratungsvergütung. Unter dem Strich blieb ein Jahresüberschuss von gut 890.000 Euro. Zuletzt dürften die Erträge jedoch gesunken sein, da Seibolds Anlagestrategie nicht aufging und seine Fonds rapide an Volumen verloren, was die Gebühreneinnahmen stark reduzierte. Auch das könnte die Insolvenz erklären.
Ende 2011 wiesen die drei Seibold-Fonds Active DSC Return, Active DSC Opportunities und Active Constant Global Profit noch ein verwaltetes Vermögen von insgesamt rund 16,7 Millionen Euro auf. Ein Jahr später lag das Volumen nur noch bei vier Millionen Euro. Inzwischen wurden die Fonds verschmolzen, zwei weitere Portfolios wurden liquidiert. Der einzige verbliebene Fonds, der Active Multiple Strategy, verwaltet derzeit nur noch 640.000 Euro.
Anleger dürfen nur bedingt auf die EdW hoffen
Dass ein EdW-Fall vorliegt, heißt übrigens nicht, dass Anleger eine Entschädigung für die schlechte Performance erwarten dürften. Die Entschädigungseinrichtung zahlt nur in Fällen, bei denen Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden - begrenzt auf 90 Prozent der Forderungen und höchstens 20.000 Euro
Dr. Seibold Capital beschäftigt schon Finanzaufsicht, Entschädigungseinrichtung und Insolvenzverwalter. Jetzt hat auch die Münchener Staatsanwaltschaft Vorermittlungen aufgenommen.
Die Geschichte der insolventen Dr. Seibold Capital GmbH geht in die nächste Runde. Der Staatsanwaltschaft II aus München liegen zwei Strafanzeigen von Privatpersonen gegen das Unternehmen vor. Die erste stammt aus dem vergangenen Jahr, die zweite ist erst kürzlich eingegangen, sagte ein Sprecher der Behörde ... weiterlesen / vollständiger Bericht >> FONDS professionell
Die Geschichte der insolventen Dr. Seibold Capital GmbH geht in die nächste Runde. Der Staatsanwaltschaft II aus München liegen zwei Strafanzeigen von Privatpersonen gegen das Unternehmen vor. Die erste stammt aus dem vergangenen Jahr, die zweite ist erst kürzlich eingegangen, sagte ein Sprecher der Behörde ... weiterlesen / vollständiger Bericht >> FONDS professionell
Dr. Seibold Capital hat rechtswidrig Kundengelder angenommen
Vermögensverwaltung Dr. Seibold Capital hat rechtswidrig Kundengelder angenommen
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) muss einem Kunden des insolventen Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital GmbH den Höchstsatz von 20.000 Euro zahlen. Das Unternehmen aus dem bayerischen Tegernsee hat "rechtswidrig Kundengelder angenommen und zweckwidrig verwendet", sodass die EdW einspringen muss, wie ein Sprecher der in Berlin ansässigen Einrichtung FONDS professionell ONLINE mitteilte.
"Daher gibt es gewichtige Anzeichen für eine Unterschlagung oder Untreue", kommentiert Rechtsanwalt Patrick Elixmann von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg den EdW-Entscheid. Es gilt aber weiter die Unschuldsvermutung, zumal die zuständige Staatsanwaltschaft München II nach Informationen von FONDS professionell ONLINE zwei Strafanzeigen gegen den Firmeninhaber Alexander Seibold immer noch prüft und bislang keine Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.
Die Bafin hatte für den Vermögensverwalter im Oktober 2013 das Insolvenzverfahren eingeleitet und zugleich den Entschädigungsfall für das Unternehmen festgestellt. Auslöser war die Verdachtsäußerung eines Kunden gegenüber der Bafin, wonach bei der Verwaltung seines Depots nicht alles gesetzeskonform verlaufen sei. In dem oben erwähnten siebenten Fall ist laut EdW erwiesen, dass die Dr. Seibold Capital ohne Erlaubnis Kundengelder angenommen und zweckwidrig verwendet hat. Der Vermögensverwalter hatte nur eine Zulassung für die Finanzportfolioverwaltung und durfte Kundengelder nicht auf das eigene Buch nehmen und diese verwenden. Dennoch ist dies passiert.
Firmengründer Seibold und sein Institut wurden in mindestens zwei Fällen bereits zivilrechtlich verurteilt. Ob andere Kunden, die Verluste durch Anlagen bei Seibold erlitten haben, Erfolg haben werden, diese einzuklagen, ist ungewiss. Nach Kommentaren in Anlegerforen zur Dr. Seibold Capital GmbH ist vor einigen Wochen das Büroinventar auf Ebay versteigert worden...
Staatsanwaltschaft München II erhebt Anklage gegen den ehemaligen Vermögensverwalter Alexander Seibold
Das nächste Kapitel im Fall des insolventen Vermögensverwalters Alexander Seibold wird aufgeschlagen.Dem Gericht liegt eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II gegen Seibold vor. Die Staatsanwaltschaft München II hat gegen Alexander Seibold, den ehemaligen Inhaber des Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital, im Zusammenhang mit finanziellen Problemen und der Insolvenz seiner Gesellschaft Anklage wegen vorsätzlichen Bankrotts erhoben. Ein Gerichtsverfahren gegen Seibold wurde jedoch noch nicht eröffnet. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer habe noch nicht entschieden, ob sie die Anklage zulässt. Somit gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Eines der aufsehenerregendsten Ermittlungsverfahren gegen einen Vermögensverwalter in den vergangenen Jahren spitzt sich zu. Die Staatsanwaltschaft nahm im Laufe des Jahres 2014 strafrechtliche Ermittlungen wegen Konkursverschleppung auf, Details wurden nicht bekannt gegeben. fondsprofessionell.de
Die nun eingereichte Anklageschrift umfasst nach Auskunft der Behörde mehrere Punkte, wobei das Nichtanzeigen der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit bei der Bafin im Vordergrund steht. Die anderen Vorwürfe beziehen sich auf den Vorwurf des "vorsätzlichen Bankrotts sowie falscher eidesstattlicher Versicherungen". Auffällige Grundstücksverkäufe und -Schenkungen sowie Geldtransfers ins Ausland seien hier relevant. Alexander Seibold soll auch falsche eidesstattliche Erklärungen gegenüber einem Gerichtsvollzieher abgegeben haben. Seit 2013 hat Alexander Seibolds Institut wegen massiver Abflüsse von Kundengeldern nach enttäuschender Performance sowie Entschädigungszahlungen mit finanziellen Problemen zu kämpfen.
Quelle: fondsprofessionell.de
Die nun eingereichte Anklageschrift umfasst nach Auskunft der Behörde mehrere Punkte, wobei das Nichtanzeigen der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit bei der Bafin im Vordergrund steht. Die anderen Vorwürfe beziehen sich auf den Vorwurf des "vorsätzlichen Bankrotts sowie falscher eidesstattlicher Versicherungen". Auffällige Grundstücksverkäufe und -Schenkungen sowie Geldtransfers ins Ausland seien hier relevant. Alexander Seibold soll auch falsche eidesstattliche Erklärungen gegenüber einem Gerichtsvollzieher abgegeben haben. Seit 2013 hat Alexander Seibolds Institut wegen massiver Abflüsse von Kundengeldern nach enttäuschender Performance sowie Entschädigungszahlungen mit finanziellen Problemen zu kämpfen.
Quelle: fondsprofessionell.de