
Forextradingservice Asset Growth Ltd. - Forextradingservice AG - Wolf Fasel - Wolf Faseel

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Der FTS-Rvertrag oUB wurde am 1.3.2011 um 11.55 Uhr von Verwaltung FTS erstellt
im folgenden Investor genannt
und der Forextradingservice AG Ltd., 61-63 Lord Byron Street 5th floor, 6023 Larnaca, Cyprus vertreten durch den Geschäftsführer Wolf Fasél,
im folgenden Beteiligungsunternehmen genannt wird folgender Investmentvertrag/Rentenplan geschlossen:
§1 Investitionsgrund
(1) Der Investor gewährt dem Beteiligungsunternehmen ein partiarisches Darlehen in Höhe
von ..... € (in Worten ... Euro).
Das Darlehen wird in voller Höhe spätestens innerhalb von 5 Banktagen nach Vertragsunterzeichnung an das Beteiligungsunternehmen/den Treuhänder ausbezahlt. Ansonsten erlischt die vertragliche Bindung.
(2) Das Darlehen dient außer der Geldvermehrung durch den Währungshandel, mitunter der Finanzierung einer Einlagenbasis für ein Renten-Modul basierend auf monatlichen Forex-Profiten, wie es in den Informationsschriften zum Produkt „Forex Trading-Modul und Renten-Modul“ vorgestellt wurde. Das Darlehen dient als Basis für das kombinierte Investmentmodell, das im Verhältnis 20 zu 80 in eine Forex-Investition und in eine Substanzwert-Investition als Sicherheitsanlage aufgeteilt wird, was dem Darlehensgeber durch die Informationsschriften im Internet sowie durch mündliche Beratung bekannt gemacht wurde. Das Darlehen darf vom Beteiligungsunternehmen als Eigenkapitalersatz im Rahmen des Unternehmens verwendet werden.
§ 2Darlehensbedingungen
(1) Das Darlehen ist frühestens nach Ablauf der vereinbarten Ansparzeit rückzahlbar. Vorfristige Vertragsauflösungen werden mit einem Abschlag von 20% belegt.
(2) Für den Ansparzeitraum der Darlehenshingabe erhält der Investor einen Profitanteil i.H. von 4% per Monat thesaurierend bezogen auf seine Investition. Danach erhält er monatlich 2,4% bezogen auf seinen angespartes Kapital als Rente ausgezahlt.
(3) Der Profitertrag ist dem Investor spätestens 10 Tage nach jedem Jahr der Ansparzeit durch einen Kontoauszug schriftlich mitzuteilen und wird seinem Darlehen/Investitionsbetrag hinzugefügt. Dies ist zum Ende der Ansparzeit die Basis für die monatlichen Rentenzahlungen, welche aus den Profiten dieser Basis entstehen.
(4) Auf einer geschützten Internetseite kann der Investor sich ständig über den Stand seiner Anlage und die Wirtschaftlichkeit der M o d u l e informieren, wobei die Daten im 3 -Monats-Rhythmus aktualisiert werden. Die Zugangsdaten erhält der Investor nach Unterzeichnung dieses Vertrages zugestellt.
(5) Der Investor nimmt nur an den Gewinnen teil. Von Verlusten des Unternehmens bleibt er unberührt.
§3 Rentenkonditionen
(1) Bei der Ansparrente mit monatlichen Zahlungen gilt, jede Einlage ab dem dritten Monat nimmt am Handel im Forex-Modul teil. Die monatliche Rentenzahlung beginnt einen Monat nach Abschluß des Ansparzeitraumes. Je nach Höhe der Einzahlung und Ansparzeit fällt die monatliche Auszahlung aus, wie am Ende des Vertrages festgelegt.
(2) Bei der Rente mit Einmalzahlung nimmt die Einlage ab dem Ersten des Folgemonats am Handel im Forex-Modul teil. Die monatliche Rente beträgt bis zum Lebensende jeweils 2,4 % des am Ende der Laufzeit angesparten Guthabens.
§ 4 Jahresabschlußprüfung
(1) Das Beteiligungsunternehmen ist verpflichtet, das Ergebnis des Rentenkontos spätestens 4 Wochen nach der Feststellung des Jahresabschlußes durch die Gesellschafterversammlung des Beteiligungsunternehmens dem Investor zur Prüfung verfügbar zu machen.
(2) Der Investor hat das Recht, den von dem Beteiligungsunternehmen vorgelegten Jahresabschluss innerhalb von 8 Wochen nach dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung zu prüfen.
(3) Der Investor kann verlangen, daß der vorgelegte Jahresabschluß von einem freien Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer seiner Wahl geprüft wird. Es sei denn, es wurde bereits von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer testiert. Die Kosten für eine mögliche zweite Prüfung trägt der Investor vorbehaltlich des vierten Absatzes dieses Paragraphen selbst. Das Beteiligungsunternehmen seinerseits ist verpflichtet, auch für eine mögliche zweite Prüfung den Prüfern in gleichem Umfang Einsicht in die Gesellschafts-Unterlagen zu gewähren, wie sie dies den ersten Prüfern gestatten musste. Eine dritte Prüfung darf weder vom Investor noch vom Beteiligungsunternehmen gefordert werden. Das Ergebnis der zweiten Prüfung bindet beide Parteien.
(4) Weicht das Ergebnis der zweiten Prüfung um mehr als 5 % (in Worten fünf von Hundert) vom Ergebnis der ersten Prüfung ab, müssen Investor und Beteiligungsunternehmen die Kosten der zweiten Prüfung jeweils hälftig tragen.
§ 5 Kündigung
(1) Der Investor verpflichtet sich, das Darlehen mindestens für die Ansparzeit stehen zu lassen.
(2) Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes ist der Investor berechtigt, das Darlehen samt der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Nebenforderungen fristlos zu kündigen und sofortige Begleichung der Außenstände zu verlangen. Wichtige Gründe liegen dann vor, wenn a) über das Vermögen des Beteiligungsunternehmens das Konkursverfahren eröffnet wird b) das Beteiligungsunternehmen den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet.
§ 6 Erläuterungen zum Partiarischen Darlehen
(1) Beide Vertragspartner erkennen sich gegenseitig an, daß es sich hierbei um eine Sonderform eines normalen Darlehensverhältnisses handelt. Der Unterschied besteht darin, daß zu diesem Darlehen keine Zins-, oder Renditezusagen getätigt werden. Der Investor, bzw. Darlehensgeber ist jedoch an den jährlichen Nettogewinnen des Unternehmens gemäß seiner Einlagenhöhe und Rentenplanes beteiligt.
(2) Er hat darüber hinaus ein Wandlungsrecht bezüglich der Tilgung und kann sich die Rückzahlung des Darlehens, sowie der entstandenen Profite auch in Form von Vorzugsaktien auszahlen lassen, welche im Private Placement emittiert und im Freiverkehr gehandelt werden können, sobald die Beteiligungsgesellschaft entsprechende Zertifikate ausgibt und handelt.
(3) Beide Vertragspartner erkennen an, daß das Beteiligungsunternehmen die Investitionssumme zu 20% seinem Eigenkapital zuschlagen kann um hiermit den Währungshandel zu bestreiten.
Der Investitions-/Darlehensbetrag ist jeweils auf das unten angegebene Konto innerhalb von 5 Banktagen nach Vertragszeichnung zu überweisen.
§ 7 Schlußbestimmungen
(1) Dieser Vertrag beruht auf dem kombinierten Anlagemodell, welches dem Investor eingehend bekannt ist und in dem Prospekt oder ggf. anliegenden Informationen ausführlich beschrieben wurde.
(2) Dem Darlehensvertrag zugehörig ist das vom Investor unterzeichnete Beratungsprotokoll.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Beteiligungsunternehmens.
§ 8 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise wirkungslos, wertlos, bedeutungslos, belanglos oder anfechtbar sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Betreffende Bestimmungen sind dann durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der teilweise wirkungslos, wertlos, bedeutungslos, belanglos oder anfechtbar gewordenen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für möglicherweise bestehende Regelungslücken.
(2) Alle Vereinbarungen wurden und werden zukünftig schriftlich getroffen.
Wolf Fasél Investor/Darlehensgeber
Geschäftsführender Gesellschafter
Forextradingservice AG Ltd.
im folgenden Investor genannt
und der Forextradingservice AG Ltd., 61-63 Lord Byron Street 5th floor, 6023 Larnaca, Cyprus vertreten durch den Geschäftsführer Wolf Fasél,
im folgenden Beteiligungsunternehmen genannt wird folgender Investmentvertrag/Rentenplan geschlossen:
§1 Investitionsgrund
(1) Der Investor gewährt dem Beteiligungsunternehmen ein partiarisches Darlehen in Höhe
von ..... € (in Worten ... Euro).
Das Darlehen wird in voller Höhe spätestens innerhalb von 5 Banktagen nach Vertragsunterzeichnung an das Beteiligungsunternehmen/den Treuhänder ausbezahlt. Ansonsten erlischt die vertragliche Bindung.
(2) Das Darlehen dient außer der Geldvermehrung durch den Währungshandel, mitunter der Finanzierung einer Einlagenbasis für ein Renten-Modul basierend auf monatlichen Forex-Profiten, wie es in den Informationsschriften zum Produkt „Forex Trading-Modul und Renten-Modul“ vorgestellt wurde. Das Darlehen dient als Basis für das kombinierte Investmentmodell, das im Verhältnis 20 zu 80 in eine Forex-Investition und in eine Substanzwert-Investition als Sicherheitsanlage aufgeteilt wird, was dem Darlehensgeber durch die Informationsschriften im Internet sowie durch mündliche Beratung bekannt gemacht wurde. Das Darlehen darf vom Beteiligungsunternehmen als Eigenkapitalersatz im Rahmen des Unternehmens verwendet werden.
§ 2Darlehensbedingungen
(1) Das Darlehen ist frühestens nach Ablauf der vereinbarten Ansparzeit rückzahlbar. Vorfristige Vertragsauflösungen werden mit einem Abschlag von 20% belegt.
(2) Für den Ansparzeitraum der Darlehenshingabe erhält der Investor einen Profitanteil i.H. von 4% per Monat thesaurierend bezogen auf seine Investition. Danach erhält er monatlich 2,4% bezogen auf seinen angespartes Kapital als Rente ausgezahlt.
(3) Der Profitertrag ist dem Investor spätestens 10 Tage nach jedem Jahr der Ansparzeit durch einen Kontoauszug schriftlich mitzuteilen und wird seinem Darlehen/Investitionsbetrag hinzugefügt. Dies ist zum Ende der Ansparzeit die Basis für die monatlichen Rentenzahlungen, welche aus den Profiten dieser Basis entstehen.
(4) Auf einer geschützten Internetseite kann der Investor sich ständig über den Stand seiner Anlage und die Wirtschaftlichkeit der M o d u l e informieren, wobei die Daten im 3 -Monats-Rhythmus aktualisiert werden. Die Zugangsdaten erhält der Investor nach Unterzeichnung dieses Vertrages zugestellt.
(5) Der Investor nimmt nur an den Gewinnen teil. Von Verlusten des Unternehmens bleibt er unberührt.
§3 Rentenkonditionen
(1) Bei der Ansparrente mit monatlichen Zahlungen gilt, jede Einlage ab dem dritten Monat nimmt am Handel im Forex-Modul teil. Die monatliche Rentenzahlung beginnt einen Monat nach Abschluß des Ansparzeitraumes. Je nach Höhe der Einzahlung und Ansparzeit fällt die monatliche Auszahlung aus, wie am Ende des Vertrages festgelegt.
(2) Bei der Rente mit Einmalzahlung nimmt die Einlage ab dem Ersten des Folgemonats am Handel im Forex-Modul teil. Die monatliche Rente beträgt bis zum Lebensende jeweils 2,4 % des am Ende der Laufzeit angesparten Guthabens.
§ 4 Jahresabschlußprüfung
(1) Das Beteiligungsunternehmen ist verpflichtet, das Ergebnis des Rentenkontos spätestens 4 Wochen nach der Feststellung des Jahresabschlußes durch die Gesellschafterversammlung des Beteiligungsunternehmens dem Investor zur Prüfung verfügbar zu machen.
(2) Der Investor hat das Recht, den von dem Beteiligungsunternehmen vorgelegten Jahresabschluss innerhalb von 8 Wochen nach dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung zu prüfen.
(3) Der Investor kann verlangen, daß der vorgelegte Jahresabschluß von einem freien Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer seiner Wahl geprüft wird. Es sei denn, es wurde bereits von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer testiert. Die Kosten für eine mögliche zweite Prüfung trägt der Investor vorbehaltlich des vierten Absatzes dieses Paragraphen selbst. Das Beteiligungsunternehmen seinerseits ist verpflichtet, auch für eine mögliche zweite Prüfung den Prüfern in gleichem Umfang Einsicht in die Gesellschafts-Unterlagen zu gewähren, wie sie dies den ersten Prüfern gestatten musste. Eine dritte Prüfung darf weder vom Investor noch vom Beteiligungsunternehmen gefordert werden. Das Ergebnis der zweiten Prüfung bindet beide Parteien.
(4) Weicht das Ergebnis der zweiten Prüfung um mehr als 5 % (in Worten fünf von Hundert) vom Ergebnis der ersten Prüfung ab, müssen Investor und Beteiligungsunternehmen die Kosten der zweiten Prüfung jeweils hälftig tragen.
§ 5 Kündigung
(1) Der Investor verpflichtet sich, das Darlehen mindestens für die Ansparzeit stehen zu lassen.
(2) Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes ist der Investor berechtigt, das Darlehen samt der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Nebenforderungen fristlos zu kündigen und sofortige Begleichung der Außenstände zu verlangen. Wichtige Gründe liegen dann vor, wenn a) über das Vermögen des Beteiligungsunternehmens das Konkursverfahren eröffnet wird b) das Beteiligungsunternehmen den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet.
§ 6 Erläuterungen zum Partiarischen Darlehen
(1) Beide Vertragspartner erkennen sich gegenseitig an, daß es sich hierbei um eine Sonderform eines normalen Darlehensverhältnisses handelt. Der Unterschied besteht darin, daß zu diesem Darlehen keine Zins-, oder Renditezusagen getätigt werden. Der Investor, bzw. Darlehensgeber ist jedoch an den jährlichen Nettogewinnen des Unternehmens gemäß seiner Einlagenhöhe und Rentenplanes beteiligt.
(2) Er hat darüber hinaus ein Wandlungsrecht bezüglich der Tilgung und kann sich die Rückzahlung des Darlehens, sowie der entstandenen Profite auch in Form von Vorzugsaktien auszahlen lassen, welche im Private Placement emittiert und im Freiverkehr gehandelt werden können, sobald die Beteiligungsgesellschaft entsprechende Zertifikate ausgibt und handelt.
(3) Beide Vertragspartner erkennen an, daß das Beteiligungsunternehmen die Investitionssumme zu 20% seinem Eigenkapital zuschlagen kann um hiermit den Währungshandel zu bestreiten.
Der Investitions-/Darlehensbetrag ist jeweils auf das unten angegebene Konto innerhalb von 5 Banktagen nach Vertragszeichnung zu überweisen.
§ 7 Schlußbestimmungen
(1) Dieser Vertrag beruht auf dem kombinierten Anlagemodell, welches dem Investor eingehend bekannt ist und in dem Prospekt oder ggf. anliegenden Informationen ausführlich beschrieben wurde.
(2) Dem Darlehensvertrag zugehörig ist das vom Investor unterzeichnete Beratungsprotokoll.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Beteiligungsunternehmens.
§ 8 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise wirkungslos, wertlos, bedeutungslos, belanglos oder anfechtbar sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Betreffende Bestimmungen sind dann durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der teilweise wirkungslos, wertlos, bedeutungslos, belanglos oder anfechtbar gewordenen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für möglicherweise bestehende Regelungslücken.
(2) Alle Vereinbarungen wurden und werden zukünftig schriftlich getroffen.
Wolf Fasél Investor/Darlehensgeber
Geschäftsführender Gesellschafter
Forextradingservice AG Ltd.
Anleger um eine Million Euro betrogen
GoMoPa-Exclusiv U-Haft für Wolf Fasel
Das Landeskriminalamt hat einen 56-jährigen Mann aus Hohenems wegen des Verdachts des schweren Betruges festgenommen. Er soll zusammen mit mehreren mutmaßlichen Tätern aus Deutschland Anleger um insgesamt mindestens eine Million Euro geprellt haben.
Nach Informationen des Vorarlberger Landeskriminalamtes (LKA) wurden den Kunden seit Ende 2010 über mehrere Firmen unter dem Namen „Forextrading“ mit vermeintlichen Büros auf Zypern, auf den Seychellen und in Liechtenstein Veranlagungen angeboten.
Erträge bis zu sieben Prozent versprochen
Die Verdächtigen sollen dabei Erträge zwischen 4,5 und sechs, teilweise sogar bis zu sieben Prozent monatlich versprochen haben. Die Anleger sahen von dem versprochenen Gewinn nichts, das Geld wurde laut LKA nach Zypern überwiesen - teilweise über ein Konto bei einer Bank in Liechtenstein. Auf diese Weise gelangte es zu den im Ausland lebenden deutschen Verdächtigen.
Geschädigte vor allem Pensionisten
Die Schadenssumme dürfte mehr als eine Million Euro ausmachen. Die Geschädigten sind Anleger aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland. Darunter seien Pensionisten, die teilweise ihr gesamtes Erspartes in die Geschäfte investierten, so das LKA. Die Anleger bezahlten Einmalbeträge, in einem Fall sogar über 100.000 Euro, oder leisteten monatliche Zahlungen im Rahmen eines Rentenmodells.
Wie viele Geschädigte es gibt, ist laut dem zuständigen Ermittler derzeit noch schwer abschätzbar. Man rechne damit, dass sich weitere Opfer melden. Ob die Gelder sichergestellt werden können, war vorerst offen. Ein Teil dürfte laut LKA verloren sein.
Hohenemser galt als „Hauptansprechpartner“
Der 56-jährige Hohenemser galt als „Hauptansprechpartner“ im deutschsprachigen Raum, beim LKA wird er laut dem Ermittler als mutmaßlicher Beitragstäter geführt. Er wurde vor wenigen Tagen verhaftet und in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert. Dort sitzt er nun in Untersuchungshaft. Nach Angaben des LKA vermittelte er die Geschäfte und nützte dazu teilweise ein aus seinem Hauptberuf bestehendes Vertrauensverhältnis aus, obwohl er nicht zur Vermögensberatung berechtigt war.
In Vorarlberg habe es mehrere Vermittler gegeben, die ebenfalls keine Berechtigung für Anlagegeschäfte besaßen. Als mutmaßliche Haupttäter gelten zwei bis drei im Ausland lebende Deutsche. Sie halten sich auf freiem Fuß außerhalb Europas auf.
Bedenken von Kunden ausgeräumt
Bedenken der Kunden nach Warnmitteilungen der Finanzmarktaufsicht in Wien (FMA) wie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) räumten die mutmaßlichen Betrüger laut Polizei mit dem Hinweis aus, die Aufsichtsbehörden seien zu diesen Warnungen gar nicht befugt.
Das Landeskriminalamt bittet Geschädigte, sich zu melden
* ORF
Der 56-jährige Vorarlberger galt als “Hauptansprechpartner” im deutschsprachigen Raum, beim Landeskriminalamt wird er laut einem Ermittler als Beitragstäter geführt. Nach Angaben der Polizei vermittelte er die Geschäfte und nützte dazu teilweise ein aus seinem Hauptberuf bestehendes Vertrauensverhältnis aus, obwohl er nicht zur Vermögensberatung berechtigt war. Der 56-Jährige wurde am 5. April festgenommen und in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert, wo er in Untersuchungshaft sitzt.
In Vorarlberg habe es mehrere Vermittler gegeben, die ebenfalls keine Berechtigung für Anlagegeschäfte besaßen. Als Haupttäter gelten zwei bis drei im Ausland lebende Deutsche. Ob die Gelder sichergestellt werden können, war vorerst offen. Ein Teil dürfte verloren sein, so Wintersteiger.
Anleger aus dem deutschsprachigen Raum
Bei den Anlegern handelt es sich laut Lka um Personen aus ganz Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland. Darunter seien Pensionisten, die teilweise ihr gesamtes Erspartes in die Geschäfte investierten. Die Anleger bezahlten Einmalbeträge, in einem Fall sogar über 100.000 Euro, oder leisteten monatliche Zahlungen im Rahmen eines Rentenmodells. Wie viele Geschädigte es gibt, ist laut Lka derzeit noch schwer abschätzbar. Man rechne damit, dass sich weitere Opfer melden.
Zitat
Den aktuell bekannt gewordenen Fall von angeblichem Anlagebetrug in Millionenhöhe durch einen 56-jährigen Hohenemser und die Firma „Forextradingservice AG“ nimmt die Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Vorarlberg zum Anlass, um Konsumenten neuerlich und eindringlich vor Betrügern zu warnen.
Das Landeskriminalamt hat einen 56-jährigen Mann aus Hohenems wegen des Verdachts des schweren Betruges festgenommen. Er soll zusammen mit mehreren mutmaßlichen Tätern aus Deutschland Anleger um insgesamt mindestens eine Million Euro geprellt haben.
Nach Informationen des Vorarlberger Landeskriminalamtes (LKA) wurden den Kunden seit Ende 2010 über mehrere Firmen unter dem Namen „Forextrading“ mit vermeintlichen Büros auf Zypern, auf den Seychellen und in Liechtenstein Veranlagungen angeboten.
Erträge bis zu sieben Prozent versprochen
Die Verdächtigen sollen dabei Erträge zwischen 4,5 und sechs, teilweise sogar bis zu sieben Prozent monatlich versprochen haben. Die Anleger sahen von dem versprochenen Gewinn nichts, das Geld wurde laut LKA nach Zypern überwiesen - teilweise über ein Konto bei einer Bank in Liechtenstein. Auf diese Weise gelangte es zu den im Ausland lebenden deutschen Verdächtigen.
Geschädigte vor allem Pensionisten
Die Schadenssumme dürfte mehr als eine Million Euro ausmachen. Die Geschädigten sind Anleger aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland. Darunter seien Pensionisten, die teilweise ihr gesamtes Erspartes in die Geschäfte investierten, so das LKA. Die Anleger bezahlten Einmalbeträge, in einem Fall sogar über 100.000 Euro, oder leisteten monatliche Zahlungen im Rahmen eines Rentenmodells.
Wie viele Geschädigte es gibt, ist laut dem zuständigen Ermittler derzeit noch schwer abschätzbar. Man rechne damit, dass sich weitere Opfer melden. Ob die Gelder sichergestellt werden können, war vorerst offen. Ein Teil dürfte laut LKA verloren sein.
Hohenemser galt als „Hauptansprechpartner“
Der 56-jährige Hohenemser galt als „Hauptansprechpartner“ im deutschsprachigen Raum, beim LKA wird er laut dem Ermittler als mutmaßlicher Beitragstäter geführt. Er wurde vor wenigen Tagen verhaftet und in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert. Dort sitzt er nun in Untersuchungshaft. Nach Angaben des LKA vermittelte er die Geschäfte und nützte dazu teilweise ein aus seinem Hauptberuf bestehendes Vertrauensverhältnis aus, obwohl er nicht zur Vermögensberatung berechtigt war.
In Vorarlberg habe es mehrere Vermittler gegeben, die ebenfalls keine Berechtigung für Anlagegeschäfte besaßen. Als mutmaßliche Haupttäter gelten zwei bis drei im Ausland lebende Deutsche. Sie halten sich auf freiem Fuß außerhalb Europas auf.
Bedenken von Kunden ausgeräumt
Bedenken der Kunden nach Warnmitteilungen der Finanzmarktaufsicht in Wien (FMA) wie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) räumten die mutmaßlichen Betrüger laut Polizei mit dem Hinweis aus, die Aufsichtsbehörden seien zu diesen Warnungen gar nicht befugt.
Das Landeskriminalamt bittet Geschädigte, sich zu melden
* ORF
Zitat
„Wir distanzieren uns in aller Form von den Machenschaften dieser Personen und raten den Konsumenten zur Vorsicht“, so Markus Salzgeber, Obmann der Vorarlberger Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer.
Verdächtige sind keine registrierten Vermögensberater
Bei den Verdächtigen handelt es sich nicht um registrierte Vermögensberater, sondern um Personen, die sich als solche ausgegeben haben, um in betrügerischer Absicht Geschäfte zu machen. „Wir raten daher den Konsumenten, sich vom Berater vor dem ersten Gespräch einen gültigen Gewerbeschein zeigen zu lassen. Außerdem sollte man vom Berater den Nachweis verlangen, dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt. Seriöse Berater werden diesen Bitten sofort und ohne Diskussion nachkommen“, erklärt Salzgeber. Die Fachgruppe lege überdies großen Wert auf Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder, da Fachkompetenz gerade im sensiblen Bereich der Geldanlage besonders wichtig sei, erläutert der Fachgruppenobmann.
Auf Alarmsignale achten
Es gibt Signale, die, wenn sie in einem Beratungsgespräch auftreten, beim Konsumenten sofort die Alarmglocken schrillen lassen müssen. „Vor allem zwei Grundregeln darf man nie vergessen: Erstens, wenn extrem hohe Gewinne und absurde Renditen versprochen werden, die man angeblich mit geringem oder sogar ohne Risiko erzielen kann. Und zweitens, wenn Bargeld verlangt wird. Es ist eines der obersten Gebote, dass man Veranlagungsbeträge niemals in bar übergeben darf. Nur wenn man eine Banküberweisung tätigt, kann man Geldflüsse beweisen und nachvollziehen“, betont Markus Salzgeber.
Der 56-jährige Vorarlberger galt als “Hauptansprechpartner” im deutschsprachigen Raum, beim Landeskriminalamt wird er laut einem Ermittler als Beitragstäter geführt. Nach Angaben der Polizei vermittelte er die Geschäfte und nützte dazu teilweise ein aus seinem Hauptberuf bestehendes Vertrauensverhältnis aus, obwohl er nicht zur Vermögensberatung berechtigt war. Der 56-Jährige wurde am 5. April festgenommen und in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert, wo er in Untersuchungshaft sitzt.
In Vorarlberg habe es mehrere Vermittler gegeben, die ebenfalls keine Berechtigung für Anlagegeschäfte besaßen. Als Haupttäter gelten zwei bis drei im Ausland lebende Deutsche. Ob die Gelder sichergestellt werden können, war vorerst offen. Ein Teil dürfte verloren sein, so Wintersteiger.
Anleger aus dem deutschsprachigen Raum
Bei den Anlegern handelt es sich laut Lka um Personen aus ganz Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland. Darunter seien Pensionisten, die teilweise ihr gesamtes Erspartes in die Geschäfte investierten. Die Anleger bezahlten Einmalbeträge, in einem Fall sogar über 100.000 Euro, oder leisteten monatliche Zahlungen im Rahmen eines Rentenmodells. Wie viele Geschädigte es gibt, ist laut Lka derzeit noch schwer abschätzbar. Man rechne damit, dass sich weitere Opfer melden.
Wolf Fasel sei längst tot
Nach Recherchen des deutschen Ehepaares Patricia und Bernd Essers (Versicherungsvermittler und Büroservicegeber in der Schweiz) sei der Name Wolf Fasel nur gestohlen. Nach ihren Erkenntnisssen sei der echte Wolf Fasel längst verstorben, und der verhaftete Wolf Fasel habe den Namen einfach übernommen.
Das geht aus einer Beschwerde-Korrespondenz zwischen Cornelia Essers und uns hervor, die wir hier ungekürzt zur Kenntnis geben (die Essers waren mit einer Veröffentlichung als Kommentar einverstanden).
Wir veröffentlichten am 12. April 2012 folgende Pressemeldung über die Verhaftung des 56jährigen Chefs der ForexTradingService AG, die nur ein Scheintrading betrieben haben soll. Die Verhaftung erfolgte am Gründonnerstag (5. April 2012) in Hohenems in Österreich:
ForexTradingService AG: Wolf Fasel in U-Haft
Am 17. April 2012 schickte uns Patricia Essers aus Fellerwil 11 in Beckenried in der Schweiz (Firmendomizil der ForexTradingService AG unter dem Namen ForexTradingService Essers) folgende Beschwerde:
Am 18. April 2012 schickten wir den Eheleuten Essers folgende Antwort:
Am selben Tag (dem gestrigen 18. April 2012) schrieb Patricia Essers zurück:
Wir antworteten darauf heute (19. April 2012):
Das geht aus einer Beschwerde-Korrespondenz zwischen Cornelia Essers und uns hervor, die wir hier ungekürzt zur Kenntnis geben (die Essers waren mit einer Veröffentlichung als Kommentar einverstanden).
Wir veröffentlichten am 12. April 2012 folgende Pressemeldung über die Verhaftung des 56jährigen Chefs der ForexTradingService AG, die nur ein Scheintrading betrieben haben soll. Die Verhaftung erfolgte am Gründonnerstag (5. April 2012) in Hohenems in Österreich:
ForexTradingService AG: Wolf Fasel in U-Haft
Am 17. April 2012 schickte uns Patricia Essers aus Fellerwil 11 in Beckenried in der Schweiz (Firmendomizil der ForexTradingService AG unter dem Namen ForexTradingService Essers) folgende Beschwerde:
Zitat
In einem Presseartikel ForexTradingService AG: Wolf Fasel in U-Haft
wurden mein Mann und ich von Ihnen faktlos denunziert und übelst verleumdet, mit Forextradingservice gemeinsame Geschäfte gemacht zu haben. Unter anderem hätten wir Gelder von Anlegern unterschlagen - die Summen sollen zirka 1 Million Euro darstellen und wurden in das Ausland transferiert.
Sagen Sie mal: Wissen Sie überhaupt, was Sie da behaupten??? Ist Ihnen das klar?? Sie rotten mit Ihren unbewiesenen Lügen nicht nur Unternehmen aus, sondern ganze Existenzen, ganze Familien.
(...)
Unverzüglich fordern wir Sie auf, unsere Nahmen aus diesem Artikel zu löschen.
Weder haben wir gemeinsame Geldgeschäfte betrieben, noch arme Kunden über den Tisch gezogen.
Mein Mann wurde als ein Vertriebspartner glaubhaft selbst zum Opfer von Forextrading und nahm darauf hin Abstand von diesem Verein. Nachweislich hatte mein Mann überhaupt keinen Kunden, weder vertraglich noch geworben. Nach Aufforderung meines Mannes - kam die Forextrading nicht ihren Vertragsverpflichtungen nach, über die Hintergrüde und den Aufbau der Finanzdienstleistung zu berichten, wir forderten Forex auf, uns Identitätsnachweise über die Geschäftsführer zu übermitteln. Mit der Finma waren wir in Kontakt und erhielten seitens Forex nie eine Stellungnahme dazu, wie sie mit der Finma verblieben sind etc.
Wir lösten das Vertragsverhältnis. Ich selbst hatte für das Unternehmen damalig content Text und Internet-Werbung erstellt, mehr war da nachweislich nicht. Wie kommen Sie dazu, uns in Verbindung mit Unterschlagungen eines angeblichen Wolf Fasel (Forextradingservice) in Verbindung zu bringen???
Mein Mann wird unterstellt, wie auch mir, die dubiosen Geschäfte hätten wir schon in Deutschland und ebenso in der Schweiz betrieben. Wir erwarten unverzüglich Stellungnahme und werden dies unserem Anwalt übermitteln. Nichts Dergleichen entspricht den unwahren Verleumdungen, die Sie in Ihrem Pressartikel veröffentlichen.
Das bringen wir zur Anzeige, und es spielt dabei keine Rolle, wer Sie sind und wer hinter Ihnen steckt und wo Sie über weitere Scheinadressen verfügen. Wir lassen uns von Ihnen nicht einschüchtern, und ebenso wenig lassen wir es zu, unsere Namen wie von vielen, vielen anderen Firmen und Menschen in Misskredit zu bringen und in den Dreck zu ziehen.
Sagen Sie mal: Schämen Sie sich eigentlich nicht, immer weiter die Existenzen von Menschen zu zerstören???
Wir garantieren:
Und wenn wir das erste Camel sind, was durch ein Nadelöhr geht...wir machen Sie so publik wie die Freiheitsstatur in New York...
Sollte es unter Ihnen auch nur einen Funken Glauben geben, seien Sie sich gewiss; darauf gibt es Hölle...
Patricia und Bernd Essers
Am 18. April 2012 schickten wir den Eheleuten Essers folgende Antwort:
Zitat
Sehr geehrte Frau Essers,
sehr geehrter Herr Essers,
ich habe heute leider mehrfach vergeblich versucht, Sie zu erreichen. An Ihrer angegebenen Telefonnummer klingelt es nicht. Vielleicht teilen Sie mir die aktuelle Nummer mit.
In dem Artikel über die Verhaftung von Wolf Fasel kommen Sie mit einem einzigen Satz vor:
"Weitere Ansprechpartner der ForexTradingService AG sollen der Ergoversicherungsvertreter Bernd Essers (erst in Köln und München agierend, später in Feller Wil 11, Beckenried in der Schweiz) und Patricia Essers (ebenfalls Beckenried) sowie Roland Rebenstorff aus der Schenkgasse 4 in Rödental in Bayern sein."
ForexTradingService AG: Wolf Fasel in U-Haft
Was ist daran falsch? Abgesehen von der Tatsache, dass Sie nicht nur Ansprechpartner waren, sondern in der Realität war die Essers Versicherungsagentur seit dem 27. Juli 2009 zugleich die Forextrading Service AG in der Schützenmatte 13b in Stanssad im Kanton Nidwalden, und seit dem 14.10.2010 waren Sie der Forextradingservice Essers in Feller Wil 11 in Beckenried im selben schweizerischen Kanton.
Gern können Sie unter unserem Artikel einen Kommentar schreiben. Oder auch im GoMoPa-Forum zum Thema Ihre Sicht der Dinge schildern.
Welche Frage hätte ich Ihnen stellen sollen? Warum Sie Wolf Fasel ein Domizil gegeben haben, warum Essers den Vertrieb übernahmen, warum Sie Content und Werbung erstellten? Bislang kommen Sie in dem Artikel nur in einem Nebensatz vor. Wollen Sie wirklich, dass ich in das Thema noch tiefer einsteigen soll?
Ich bin naturgemäß an Informationen zur Aufklärung von Sachverhalten und Hintergründen interessiert. Wenn Sie mir Informationen zur Verfügung stellen wollen oder mir in einem Interview Interessantes für die Leser erzählen wollen, dann sage ich dazu nicht nein.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Siewert
Redakteur
Tel.: +49 (0) 30 - 22410295
E-Mail: [email protected]
Am selben Tag (dem gestrigen 18. April 2012) schrieb Patricia Essers zurück:
Zitat
Sehr geehrter Herr Siewert,
es ist selbst Ihre Pflicht angehende Personen zu befragen als angehender Redakteur.
Mit welchen billigen und unsachgemässen Fragen wollen Sie uns denn hier abspeisen?
Sie sollen Redakteur bei Gomopa Goldman Morgenstern & Partners LLC sein??? Traurige Bilanz für GoMoPa und Sie.
Bewerben Sie sich doch mal bei MAD – MAGAZIN "Bekannt"?
"Welche Frage hätte ich Ihnen stellen sollen?" Alles, was Ihr Presseartikel nicht rechtfertigt!
"Warum Sie Wolf Fasel ein Domizil gegeben haben?" ....JA, das hätten Sie erfragen müssen, denn Wolf Fasel haben wir nicht domiziliert, unter anderem haben wir eine Treuhandberatung und stellen Firmen Verwaltungsarbeiten zur Verfügung...
"Warum Essers den Vertrieb übernahmen?"??....haben Essers nicht....wir wurden von dem für uns anfänglichen seriösen Unternehmen, was aus Sarnen Obwalden kam, über eine Geschäftsadresse sprich Firmenverwaltung gebucht....Wie"???? Das hätten Sie gerne von uns erfragen können!!!!
Sozusagen hat die Firma Forextrading für Ansprechpartner geworben und Postweiterleitung, in der Hinsicht als Treuhand einen Verwaltungssitz von Forex zu verwalten. Mein Mann hat in keiner Hinsicht jemals einen Kunden für das Unternehmen geworben. Ganz im Gegenteil....Er wurde von dem ausführenden Organ, Herrn Christian Dangl, ausführlich in den Nachweisen der Firma hingehalten (Christian Dangl, Alias Dirk Schneiderreit).
Wir wurden damalig von dem mittlerweile verstorbenen Wolfgang Frenzel nachweislich gewarnt und stellten Herrn Dangl ein Ultimatum...Wir wollten von allen Beteiligten der Forextradingservice die Identitätsnachweise....Dabei heraus kam - nach unseren Recherchen, das weitere Familienmitglieder in dieser, nennen Sie es Firma, unter anderen Namen tätig sind, die richtigen Namen uns aber vorliegen. Selbst kennen wir weder einen Fasel noch sonst irgendwelche dubiosen Beteiligten, die uns persönlich bekannt sind.
Wir arbeiteten selbst mit der Finma zusammen und hatten den Fall damalig besprochen. Die Finma sendete uns verschiedene Unterlagen zu, diese wir dann an Herrn Dangl weiterleiteten. Den Forderungen der Finma kam Herr Dangl nicht nach, somit lösten wir sofortig die Geschäftsverbindung. Was auch auf der Homepage der heute genannten FTS - Forextrading ersichtlich ist.
Da wir nicht länger gewillt waren, das Firmenkonstrukt aufrecht zu erhalten - wurde auf der Website erwähnt, dass Herr Essers lediglich den Verwaltungssitz leitete und sie sich von Bernd Essers distanziert hätten, weitergehend tat Herr Dangl die Finma als unwichtig dar und äusserte dies auch auf seiner Website.
Unter anderem konnten wir selbst nach einigen Recherchen feststellen, dass Herr Dangl in Wirklichkeit Dirk Schneiderreit heisst- wir haben Fotos von dem vertrauenswürdigen Mensch und die Adresse in Uruguay....
Nachdem wir gewarnt wurden von Herrn Frenzel, der scheinbar selber im Disput mit Dirk Schneiderreit war, ....recherchierten wir weiter....Ebenso meldete mein Mann das Gewerbe wieder ab. Das ganze zog sich natürlich hin...Es wurde uns immer wieder nahe gelegt, dass wir doch noch warten sollten...Das wäre alles gar nicht so, wie es aussehe...Man stelle uns die ausgefüllten Unterlagen der Finma gerne zur Verfügung...Fasel sei angeblich in Urlaub und sobald er da sei, nehme er dies in Angriff usw.
Immer weiter versuchte man uns zu vertrösten und hinzuhalten...Wir hatten ja selbst Kontakt zur Kantons-Polizei damalig, die uns auf das Unternehmen ansprach...Wir belegten der Polizei damalig die Vertragslösungen wegen verdächtige uneinsehbarer Geschäftsgebaren...
Zumal wir überhaupt nicht mehr daran glaubten, dass es überhaupt einen Fasel gab...Und das glauben wir immer noch nicht...Denn nach unserem Aufstand, die Vertragsbindungen zu lösen, ersuchten wir das Gespräch mit dem angeblichen Herrn Fasel Ghost...Angeblich sollte dieser ja in Zürich leben...Auch hierin erhielten wir keine weitere Auskunft und auch nie ein Gespräch...
Lediglich mit Herrn Schneiderreit (dessen Ehefrau in Deutschland weitere Geschäftstätigkeiten innerhalb dieser Firma ausübt) als Christian Dangl bekannt....etc.
Wir haben Zeugen und Unterlagen, die die Fakten belegen...
Ich nehme Ihre Aussage überhaupt nicht hin...."hätte ich Sie denn befragen sollen?"?? Das ist wohl die lächerlichste Auskunft überhaupt....Immerhin haben wir richtig recherchiert, und auch wir sind in die Tiefe gegangen...
Das ist Ihre Pflicht als angehender Redakteur von GoMoPa.
Was Sie als "lediglich" bezeichnen...-"Ergoversicherungsvertreter Bernd Essers und Patricia Essers"- wurde im Gesamtbild verschleiert von Ihnen dargestellt (aus Mangel an Beweisen?)...Und wir fragen uns, was Ergoversicherer zu heissen hat?
Zudem war mein Mann für Versicherungen tätig in Deutschland und nicht für den Karnevalsverein Forex. In Ihrem lächerlichen Pressartikel lassen Sie es so aussehen, als ob wir schon in Deutschland für Forex tätig waren und als Ansprechpartner fungierten, arme Menschen über den Tisch zu ziehen. Im Auftrag von Fasel dann auch noch bis zu einer Million unterschlugen...So nach dem Motto hatte Fasel vier Mitarbeiter: Christian Dangl, Ergoversicherer Bernd und Patricia Essers und ebenfalls noch Roland Rebenstorff, von dem wir bis Dato nie etwas gehört hatten.
Die Forextrading hatte damalig eine Geschäftsadresse gebucht inclusive Verwaltungstätigkeiten, aber nicht Fasel.
"Warum Sie Content und Werbung erstellten?" Weil das mein Beruf ist und ich in der Hinsicht für Firmen tätig bin...und damit mein Geld verdiene...Das ist sicherlich seriöser, als das, was GoMoPa und seine Angestellten so treiben....
"Bislang kommen Sie in dem Artikel nur in einem Nebensatz vor. Wollen Sie wirklich, dass ich in das Thema noch tiefer einsteigen soll?" Ja unbedingt, denn nur so lassen sich die Fronten klären...Wir haben nichts zu verbergen und auch keine Gelder unterschlagen....Noch bevor wir der Firma Forex auf den Leim gehen konnten, lössten wir die Vertragsbindungen - Nachweise liegen alle vor...ebenso E-Mail-Korrespondenzen etc.
Ich selbst hatte mit der Firma Forex den Marketingvertrag geschlossen, wie eben mit anderen Firmen auch....Hinz und Kunz und erstelle Contenttexte und Eintragsservice in Webkataloge usw...
Sie führen hier auf Vermutungen eigene Recherchen an und Fakten gibt es nicht, sonst sähe Ihr Pressartikel anders aus.
Nochmals möchten wir die Richtigstellung im Pressartikel und die Erwähnung, dass wir wegen undurchsichtigem Geschäftsgebaren von seiten Forextradingservice damals Abstand genommen haben. Unsere Personen werden ohne jegliche Fakten verunglimpft und im Zusammenhang gebracht, Herrn Fasel bei der Unterschlagung armer Kundengelder unterstützt zu haben. Die Realität sieht anders aus, lieber Herr Siewert...
Hierin sollten wir bald einen Konsens finden - denn wir sind unbescholtene Bürger, die sich nie etwas zu Schulden kommen lassen haben und derer Existenz mit nur einem widerlegbaren und primitiven Artikel ausgelöscht wird.
Für diesen Schaden werden Sie, Herr Siewert, haften und mit Fanfare und Trompeten werden wir gegen Sie angehen und ohne Rücksicht auf Verluste...
Nur zu Ihrer Information...Meinem Mann wurde nach Ihrem Artikel der Vertrag gekündigt - er konnte bei einem Versicherungsunternehmen eine neue Anstellung beginnen... Auch dafür nehmen wir Sie in Regress.
Und dann kommen Sie uns mit Ihren lächerlichen Aussagen, "wir haben sie lediglich einmal erwähnt"??? Das reicht doch, lieber Herr Siewert, oder????
Wissen Sie, was Sie wissen, Herr Siewert??? NICHTS.
Alles heiße Luft und üble Nachreden, um damit Gelder abzuzocken von neugierigen Usern.
PS. Auch noch heute glauben wir nicht an die Existenz von einem Herrn Fasel, der angeblich in Untersuchungshaft sitzen soll...
Wie wir hörten, soll Fasel schon längst verstorben sein und sein Name benutzt werden...
Wir erbitten zeitnah die Richtigstellung des Artikel - und eine dazu schriftliche Stellungnahme.
Ich hoffe doch sehr, dass Sie wissen, welche weiteren Schritte eingeleitet werden...
Sollten Sie demnach bei Ihrer Suche in die Tiefe Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Auch wenn Sie Ihren Sitz in New York und/oder bei weiteren dubiosen Adressen haben, rechtfertigt Ihr verleumderisches Verhalten nicht Ihre Vorgehensweisen - nicht zu vergessen, dass GoMoPa kein unbeschriebenes Blatt ist.
Hiermit nehmen wir ausdrücklich von Ihren Aussagen und falschen Recherchen und üblen Verleumdungen Abstand und machen Sie persönlich haftbar, Herr Siewert. Bitte teilen Sie uns Ihre derzeitige Adressdaten mit.
(...)
Patricia und Bernd Essers
Wir antworteten darauf heute (19. April 2012):
Zitat
Sehr geehrter Frau Essers,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Wir haben diese heute veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Siewert
ForexTradingService AG: Ein Phantom als Geschäftsführer
Lesen Sie bitte auch unseren neuesten Report:
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Und beachten Sie auch folgende Hintergrund-Links hier im Forum:
Classicus AG - classicus.li - Helmut Trutschnig und Warnung FMA Österreich vom 19. April 2012
Invest Consulting Trutschnig OEG, Helmut Trutschnig und Swiss Select Asset Management AG
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Der Gauner Christian Dangel, Aliasname, der bis 2012 die Menschen mit ForexTradingService aus der Schweiz betrogen hat, es wurde auch bei euch berichtet, ist in 2012 unbekannt in Südamerika untergetaucht.
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Ich habe mir ein Webinar angeschaut und festgestellt, es ist genau dieser Christian Dangel, der nur die Menschen unter einem neuen Namen wieder abzockt, wie gehabt. Da dieser Dangel viel verbrannte Erde hinterlassen hat, wäre ich daran interessiert, dass man ihm das Handwerk legt. Leider war die Kripo in Österreich nicht dazu in der Lage und ich hoffe, dass man zumindest die Menschen, die darauf reinfallen, durch euch wenigstens reduzieren kann
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