
INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut - infinus.de

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Infinus: Besteht Einlagensicherung ?
Eine gute Frage. Gäbe es für die Infinus eine Einlagensicherung, wären die Zeichner der Orderschuldverschreibungen und Anleihen der Infinus gerettet. Nach der Razzia bei der Infinus am 05.11.2013 müssen die 25.000 Anleger der Infinus um ihr Geld bangen...
Infinus wird Betrug vorgeworfen
Die Macher der Infinus /Future Business Gruppe sind verhaftet, so entnimmt man den Medien. Nach den Erfahrungen von Resch Rechtsanwälte dürfte das das Ende von Infinus Future Business einläuten. Die Infinus weist die Betrugsvorwürfe zurück. Selbst wenn sich diese Vorwürfe als unhaltbar erweisen, ist das Vertrauen der Anleger in die Infinus Finanzprodukte dahin.
Wie geht es weiter?
Viele Anleger werden ihr Geld zurück fordern. Sie haben berechtigte Chancen, denn durch die jetzigen Ereignisse kann ein wichtiger Grund zur Kündigung eingetreten sein. Ob die Infinus auf die vereinbarten Laufzeiten verweisen kann, ist zweifelhaft. Frisches Geld wird die Infinus nur schwer zu generieren können. Auf keinen Fall in dem Umfang, um die Geschäfte einfach fortführen zu können.
Droht der Infinus / Future Business Gruppe die Insolvenz?
Wenn die Zahlungsunfähigkeit eintritt oder die Infinus überschuldet ist, muss sie Insolvenz anmelden. Auch Gläubiger können den Antrag auf Insolvenz stellen, wenn sie Forderungen gegen die Infinus haben.
Greift bei Insolvenz der Infinus die Einlagensicherung?
Es geht keine Einlagensicherung für die Infinus! So steht auf der Webseite der Infinus. Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Infinus genug Geld beschlagnahmt hat, um eine halbwegs sichtbare Quote für die geschädigten Infinus Anleger sichern zu können. Wenn das Geld nicht reicht, droht den Infinus Anlegern der Totalverlust ihrer Anleihen.
Wer haftet noch für den Schaden? Haftung der Anlageberater?
Die Anlageberater, die die Infinus Genussrechte und Orderschuldverschreibungen vermittelt haben, haften nach § 31 Abs. 4 Wertpapierhandelsgesetz. Es besteht eine erhöhte Informationspflicht für die Anlageberater. Es muss anleger- und anlagerecht über die Infinus Finanzanlagen beraten werden. Das wird man beim Vertrieb der Infinus Anleihen kaum annehmen können. Schon seit einiger konnten Zweifel an dem rasanten Aufstieg der Infinus /Future Business Gruppe entstehen.
Prüfung durch Resch Rechtsanwälte
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ob auch in Ihrem Falle Haftungsansprüche bestehen, können Sie bei Resch Rechtsanwälte kostenlos prüfen lassen. Schicken Sie uns eine E-Mail mit einer kurzen Sachdarstellung Ihres Falles. Sie bekommen eine Entscheidungsgrundlage, wie Sie weiter vorgehen können.
Eine gute Frage. Gäbe es für die Infinus eine Einlagensicherung, wären die Zeichner der Orderschuldverschreibungen und Anleihen der Infinus gerettet. Nach der Razzia bei der Infinus am 05.11.2013 müssen die 25.000 Anleger der Infinus um ihr Geld bangen...
Infinus wird Betrug vorgeworfen
Die Macher der Infinus /Future Business Gruppe sind verhaftet, so entnimmt man den Medien. Nach den Erfahrungen von Resch Rechtsanwälte dürfte das das Ende von Infinus Future Business einläuten. Die Infinus weist die Betrugsvorwürfe zurück. Selbst wenn sich diese Vorwürfe als unhaltbar erweisen, ist das Vertrauen der Anleger in die Infinus Finanzprodukte dahin.
Wie geht es weiter?
Viele Anleger werden ihr Geld zurück fordern. Sie haben berechtigte Chancen, denn durch die jetzigen Ereignisse kann ein wichtiger Grund zur Kündigung eingetreten sein. Ob die Infinus auf die vereinbarten Laufzeiten verweisen kann, ist zweifelhaft. Frisches Geld wird die Infinus nur schwer zu generieren können. Auf keinen Fall in dem Umfang, um die Geschäfte einfach fortführen zu können.
Droht der Infinus / Future Business Gruppe die Insolvenz?
Wenn die Zahlungsunfähigkeit eintritt oder die Infinus überschuldet ist, muss sie Insolvenz anmelden. Auch Gläubiger können den Antrag auf Insolvenz stellen, wenn sie Forderungen gegen die Infinus haben.
Greift bei Insolvenz der Infinus die Einlagensicherung?
Es geht keine Einlagensicherung für die Infinus! So steht auf der Webseite der Infinus. Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Infinus genug Geld beschlagnahmt hat, um eine halbwegs sichtbare Quote für die geschädigten Infinus Anleger sichern zu können. Wenn das Geld nicht reicht, droht den Infinus Anlegern der Totalverlust ihrer Anleihen.
Wer haftet noch für den Schaden? Haftung der Anlageberater?
Die Anlageberater, die die Infinus Genussrechte und Orderschuldverschreibungen vermittelt haben, haften nach § 31 Abs. 4 Wertpapierhandelsgesetz. Es besteht eine erhöhte Informationspflicht für die Anlageberater. Es muss anleger- und anlagerecht über die Infinus Finanzanlagen beraten werden. Das wird man beim Vertrieb der Infinus Anleihen kaum annehmen können. Schon seit einiger konnten Zweifel an dem rasanten Aufstieg der Infinus /Future Business Gruppe entstehen.
Prüfung durch Resch Rechtsanwälte
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ob auch in Ihrem Falle Haftungsansprüche bestehen, können Sie bei Resch Rechtsanwälte kostenlos prüfen lassen. Schicken Sie uns eine E-Mail mit einer kurzen Sachdarstellung Ihres Falles. Sie bekommen eine Entscheidungsgrundlage, wie Sie weiter vorgehen können.
Im Skandal um Infinus gibt es die ersten Insolvenzanträge: Eine "ordnungsgemäße Weiterführung der Gesellschaft" sei "nicht mehr gewährleistet", teilen zwei der wichtigsten Unternehmen der Firmengruppe mit.
Die Future Business KGaA (Fubus) und die Prosavus AG haben am Mittwoch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, wie die Unternehmen am Mittwochabend mitteilten.
"Der Antrag ist notwendig geworden, da von Seiten der Staatsanwaltschaft im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens sämtliche Vermögenswerte und alle Geschäftskonten beschlagnahmt sowie handelnde Personen in Untersuchungshaft genommen wurden. Nach dem derzeitigen Sachstand ist somit eine ordnungsgemäße Weiterführung der Gesellschaft nicht mehr gewährleistet", heißt es gleichlautend in den Mitteilungen von Future Business und Prosavus. Im Interesse aller Anleger und Gläubiger habe man sich für ein geordnetes Verfahren entschlossen und einen Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Dresden eingereicht. Man gehe davon aus, dass noch im Laufe dieser Woche über den Antrag entschieden werde.
Die Fubus ist der Nukleus der gesamten Firmengruppe und der mit Abstand wichtigste Emittent. Zum Jahresende 2012 hatte das Unternehmen Orderschuldverschreibungen (Anleihen) im Wert von 589,2 Millionen Euro ausstehen, dazu kamen Genussrechte in Höhe von 39,7 Millionen Euro. Prosavus gehört zu 20 Prozent der Fubus, die restlichen Aktien liegen zum größten Teil bei Führungskräften der Unternehmensgruppe. Prosavus hatte bis März 2012 – aktuellere Zahlen liegen nicht vor – Namens-Genussrechte für 67,6 Millionen Euro emittiert. Chef beider Unternehmen ist Jörg B., einer der Beschuldigten.
Werbung mit "Top-Rating"
Sowohl Fubus als auch Prosavus werben auf ihrer Website noch mit einem "Top-Rating" von Hoppenstedt. "Die Future Business KGaA hat vom Hoppenstedt CreditCheck zum dritten Mal hintereinander ein Top-Rating erhalten", teilte Fubus Ende August mit. "Mit der Vergabe der Note 1 auf einer Skala von 1 bis 6 gehört das Emissionshaus zu den besten 4,9 Prozent unter 4,7 Millionen deutschen Unternehmen, die von der Wirtschaftsauskunft aktuell bewertet wurden."
Bereits am Dienstag hätte die ebenfalls zum Konglomerat gehörende MAS Finanz AG beim Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung und ein Schutzschirmverfahren gestellt, berichten die "Dresdner Neueste Nachrichten". Die MAS, ein Finanzvertrieb aus Dresden, ist eine Tochtergesellschaft der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner, die wiederum eine Tochter der Fubus ist.
Konsequenzen für Anleger
Die Tatsache, dass nun der Insolvenzverwalter bei Fubus das Ruder übernimmt, hat auch Konsequenzen für Anleger. "Das Vorgehen, sich über eine Arrestpfändung Ansprüche zu sichern, funktioniert nur noch eingeschränkt", sagt Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München. "Ansprüche dieser Art lassen sich nach dem Insolvenzantrag gegenüber den Gesellschaften selbst nun nicht mehr geltend machen", sagt er. Es sei aber immer noch möglich, Konten der Beschuldigten pfänden zu lassen, sofern auch diese von der Staatsanwaltschaft gesperrt wurden.
Der Insolvenzantrag bedeute für Anleger auf keinen Fall, dass sie von ihrem Geld nichts mehr sehen werden, betont Mattil. "Es gibt keinen Grund zur Resignation." Er rät Anlegern daher, ihre Ansprüche auf jeden Fall beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das gelte nicht nur für Inhaber von Orderschuldverschreibungen, die zum Fremdkapital gehören, sondern auch für Zeichner von Genussrechten. Genussrechte zählen zwar zum Eigenkapital, von dem nach einer Insolvenz in der Regel nichts mehr übrig bleibt, weil zunächst das Eigenkapital aufgezehrt wird, bevor es ans Fremdkapital geht. "Es gibt allerdings Urteile, nach denen in einem Insolvenzverfahren auch Genussrechtsinhaber zu den Gläubigern zählen", so Mattil. "Bei Betrug können Genussrechtsinhaber sogar Anspruch auf ihre gesamte Einlage anmelden." Sollte es sich im Fall von Infinus und Future Business also tatsächlich um Betrug handeln, stünden die Chancen der Genussrechtsinhaber nicht schlechter als die der Anleihegläubiger.
Wie das Verfahren für die Anleger voranschreite, hänge nun stark vom Insolvenzverwalter ab. Mattil kann von Erfahrungen unterschiedlichster Art berichten. "Bei einem guten Insolvenzverwalter bekommen Anleger recht schnell zumindest einen Teil ihres Geldes zurück. Im Fall der BFI Bank zum Beispiel hatten sie schon nach einem Jahr rund 15 Prozent ihrer Einlage erhalten. Ich hatte allerdings auch schon einen Fall, bei dem der Insolvenzverwalter seit 14 Jahren im Unternehmen sitzt und den Anlegern noch keinen Cent ausgeschüttet hat. Da ist der Insolvenzverwalter der einzige, der gut verdient hat
Die Future Business KGaA (Fubus) und die Prosavus AG haben am Mittwoch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, wie die Unternehmen am Mittwochabend mitteilten.
Zitat
Damit haben insgesamt vier Unternehmen der Dresdner Infinus-Gruppe Anträge auf Insolvenz gestellt. Neben Prosavus und Fubus sind das auch MAS Finanz und MAS Vermögensverwaltungs GmbH. Das bestätigte Amtsgerichtssprecherin Birgit Keeve gegenüber dem Nachrichtenportal DNN.
"Der Antrag ist notwendig geworden, da von Seiten der Staatsanwaltschaft im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens sämtliche Vermögenswerte und alle Geschäftskonten beschlagnahmt sowie handelnde Personen in Untersuchungshaft genommen wurden. Nach dem derzeitigen Sachstand ist somit eine ordnungsgemäße Weiterführung der Gesellschaft nicht mehr gewährleistet", heißt es gleichlautend in den Mitteilungen von Future Business und Prosavus. Im Interesse aller Anleger und Gläubiger habe man sich für ein geordnetes Verfahren entschlossen und einen Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Dresden eingereicht. Man gehe davon aus, dass noch im Laufe dieser Woche über den Antrag entschieden werde.
Die Fubus ist der Nukleus der gesamten Firmengruppe und der mit Abstand wichtigste Emittent. Zum Jahresende 2012 hatte das Unternehmen Orderschuldverschreibungen (Anleihen) im Wert von 589,2 Millionen Euro ausstehen, dazu kamen Genussrechte in Höhe von 39,7 Millionen Euro. Prosavus gehört zu 20 Prozent der Fubus, die restlichen Aktien liegen zum größten Teil bei Führungskräften der Unternehmensgruppe. Prosavus hatte bis März 2012 – aktuellere Zahlen liegen nicht vor – Namens-Genussrechte für 67,6 Millionen Euro emittiert. Chef beider Unternehmen ist Jörg B., einer der Beschuldigten.
Werbung mit "Top-Rating"
Sowohl Fubus als auch Prosavus werben auf ihrer Website noch mit einem "Top-Rating" von Hoppenstedt. "Die Future Business KGaA hat vom Hoppenstedt CreditCheck zum dritten Mal hintereinander ein Top-Rating erhalten", teilte Fubus Ende August mit. "Mit der Vergabe der Note 1 auf einer Skala von 1 bis 6 gehört das Emissionshaus zu den besten 4,9 Prozent unter 4,7 Millionen deutschen Unternehmen, die von der Wirtschaftsauskunft aktuell bewertet wurden."
Bereits am Dienstag hätte die ebenfalls zum Konglomerat gehörende MAS Finanz AG beim Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung und ein Schutzschirmverfahren gestellt, berichten die "Dresdner Neueste Nachrichten". Die MAS, ein Finanzvertrieb aus Dresden, ist eine Tochtergesellschaft der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner, die wiederum eine Tochter der Fubus ist.
Konsequenzen für Anleger
Die Tatsache, dass nun der Insolvenzverwalter bei Fubus das Ruder übernimmt, hat auch Konsequenzen für Anleger. "Das Vorgehen, sich über eine Arrestpfändung Ansprüche zu sichern, funktioniert nur noch eingeschränkt", sagt Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München. "Ansprüche dieser Art lassen sich nach dem Insolvenzantrag gegenüber den Gesellschaften selbst nun nicht mehr geltend machen", sagt er. Es sei aber immer noch möglich, Konten der Beschuldigten pfänden zu lassen, sofern auch diese von der Staatsanwaltschaft gesperrt wurden.
Der Insolvenzantrag bedeute für Anleger auf keinen Fall, dass sie von ihrem Geld nichts mehr sehen werden, betont Mattil. "Es gibt keinen Grund zur Resignation." Er rät Anlegern daher, ihre Ansprüche auf jeden Fall beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das gelte nicht nur für Inhaber von Orderschuldverschreibungen, die zum Fremdkapital gehören, sondern auch für Zeichner von Genussrechten. Genussrechte zählen zwar zum Eigenkapital, von dem nach einer Insolvenz in der Regel nichts mehr übrig bleibt, weil zunächst das Eigenkapital aufgezehrt wird, bevor es ans Fremdkapital geht. "Es gibt allerdings Urteile, nach denen in einem Insolvenzverfahren auch Genussrechtsinhaber zu den Gläubigern zählen", so Mattil. "Bei Betrug können Genussrechtsinhaber sogar Anspruch auf ihre gesamte Einlage anmelden." Sollte es sich im Fall von Infinus und Future Business also tatsächlich um Betrug handeln, stünden die Chancen der Genussrechtsinhaber nicht schlechter als die der Anleihegläubiger.
Wie das Verfahren für die Anleger voranschreite, hänge nun stark vom Insolvenzverwalter ab. Mattil kann von Erfahrungen unterschiedlichster Art berichten. "Bei einem guten Insolvenzverwalter bekommen Anleger recht schnell zumindest einen Teil ihres Geldes zurück. Im Fall der BFI Bank zum Beispiel hatten sie schon nach einem Jahr rund 15 Prozent ihrer Einlage erhalten. Ich hatte allerdings auch schon einen Fall, bei dem der Insolvenzverwalter seit 14 Jahren im Unternehmen sitzt und den Anlegern noch keinen Cent ausgeschüttet hat. Da ist der Insolvenzverwalter der einzige, der gut verdient hat
Infinius - Zeugen und Informationen gesucht
Sehr geehrte(r) Nutzer(in)! Als Rechtsanwaltskanzlei sind auch wir mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen u.a. gegen die Firma Infinius Finanzdienstleistungen und ihre Verantwortlichen befaßt. Um die Ansprüche unserer Mandanten/Mandantinnen zu unterstützen bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns, damit wir nützliche Informationen austauschen und evtl. auch in den jeweiligen Verfahren als Zeugen zur Verfügung stehen können. Wenn auch Sie durch die Infinius geschädigt wurden, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.
Vielen Dank
Rechtsanwaltskanzlei Carsten Goethe
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
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Infinus und Future Business .. wer kann eventuell dafür in Haftung genommen werden? Gegen wen könnten Anleger vorgehen?
Übrigens, bei Orderschuldverschreibungen ist bei den Vermittlern nichts zu holen, auch wenn manche Anwälte das Gegenteil glauben machen wollen.
Infinus-Vermittler haben wohl nichts zu befürchten. Die Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Future Business KGaA (Fubus) wurden ausschließlich über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vertrieben, einer rechtlich von der Fubus unabhängigen Gesellschaft. Diesem Haftungsdach haben sich fast 850 Vermittler angeschlossen, und sind Allianz versichert. Anleger können also nur das Finanzdienstleistungsinstitut in Haftung nehmen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Schäden aus vorsätzlichen Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, sind vom Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtdeckung generell ausgeschlossen
Rund 2500 Berater haben sich der "Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner" angeschlossen, einem Maklerpool, unter dem gewerbliche Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler arbeiteten. Sie durften die Fubus-Festzinsprodukte aus rechtlichen Gründen wie erwähnt nicht verkaufen, wohl aber die Namens-Genussrechte der Prosavus AG
Jeder Einzelfall wärezu prüfen.
Wenn eine Falschberatung vorliegt, muss die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eines Infinus-Beraters, der sich nicht dem Haftungsdach angeschlossen hat, aller Voraussicht nach für den Schaden aufkommen. Es bleibt somit spannend, wer und warum haftbar gemacht werden könnte. Lassen Sie sich nicht beirren, und informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten.
Übrigens, bei Orderschuldverschreibungen ist bei den Vermittlern nichts zu holen, auch wenn manche Anwälte das Gegenteil glauben machen wollen.
Infinus-Vermittler haben wohl nichts zu befürchten. Die Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Future Business KGaA (Fubus) wurden ausschließlich über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vertrieben, einer rechtlich von der Fubus unabhängigen Gesellschaft. Diesem Haftungsdach haben sich fast 850 Vermittler angeschlossen, und sind Allianz versichert. Anleger können also nur das Finanzdienstleistungsinstitut in Haftung nehmen.
Zitat
Diverse Anlegeranwälte behaupten, für einen eventuellen Verlust aus diesen Anlagen ließe sich die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) der Vermittler in Anspruch nehmen – sofern sie über eine solche Police denn verfügten. Das ist Unfug, denn selbst wenn ein Vermittler eine eigene VSH abgeschlossen hat, greift diese nicht für Haftungsdachgeschäfte.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Schäden aus vorsätzlichen Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, sind vom Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtdeckung generell ausgeschlossen
Rund 2500 Berater haben sich der "Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner" angeschlossen, einem Maklerpool, unter dem gewerbliche Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler arbeiteten. Sie durften die Fubus-Festzinsprodukte aus rechtlichen Gründen wie erwähnt nicht verkaufen, wohl aber die Namens-Genussrechte der Prosavus AG
Jeder Einzelfall wärezu prüfen.
Wenn eine Falschberatung vorliegt, muss die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eines Infinus-Beraters, der sich nicht dem Haftungsdach angeschlossen hat, aller Voraussicht nach für den Schaden aufkommen. Es bleibt somit spannend, wer und warum haftbar gemacht werden könnte. Lassen Sie sich nicht beirren, und informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten.
Die Staatsanwaltschaft beziffert das Investitionsvolumen der vom Infinus-Skandal gebeutelten Anleger in einer ersten Schätzung auf 400 Millionen Euro
Anleger hatten zumindest zwischenzeitlich insgesamt mehr als 840 Millionen Euro in Zinspapiere der Firmengruppe um Infinus und Future Business investiert. Diese Summe ergibt sich aus Berechnungen von FONDS professionell
Ob die von FONDS professionell ermittelten Zahlen auch noch Anfang November aktuell waren, als die Staatsanwaltschaft die Konten einfrieren ließ, lässt sich derzeit nicht ermitteln
Unterdessen gab das Amtsgericht Dresden die vorläufigen Insolvenzverwalter für Fubus und Prosavus bekannt. Bei der Fubus übernimmt diese Aufgabe Bruno Kübler von der gleichnamigen bundesweit tätigen Dresdner Kanzlei, bei Prosavus Frank-Rüdiger Scheffler aus der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte. Das Amtsgericht bestellte außerdem vorläufige Gläubigerausschüsse.
Kübler wies darauf hin, dass zurzeit kein Gläubiger Sorge haben müsse, irgendwelche Fristen zu versäumen. Sobald die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, würden sie über verschiedene Kanäle informiert. Dies werde aber erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in vermutlich rund drei Monaten der Fall sein
Anleger hatten zumindest zwischenzeitlich insgesamt mehr als 840 Millionen Euro in Zinspapiere der Firmengruppe um Infinus und Future Business investiert. Diese Summe ergibt sich aus Berechnungen von FONDS professionell
Zitat
Allein in Orderschuldverschreibungen (Anleihen) des größten Emittenten, der Future Business KGaA (Fubus), waren zur Jahresmitte fast 670 Millionen Euro investiert. Dazu kommen mehr als 40 Millionen Euro in Fubus-Genussrechten. Die mit der Fubus verbundene Prosavus AG hatte Ende März 2013 Namens-Genussrechte für gut 100 Millionen Euro emittiert (siehe Tabelle). Sowohl Fubus als auch Prosavus haben inzwischen Insolvenz angemeldet. Weitere 28 Millionen Euro steckten Ende März in Orderschuldverschreibungen der Prosavus-Tochter Ecoconsort AG. Ob die Staatsanwaltschaft auch im Verkaufsprospekt für diese Papiere fehlerhafte Angaben vermutet, ist unklar.
Ob die von FONDS professionell ermittelten Zahlen auch noch Anfang November aktuell waren, als die Staatsanwaltschaft die Konten einfrieren ließ, lässt sich derzeit nicht ermitteln
Unterdessen gab das Amtsgericht Dresden die vorläufigen Insolvenzverwalter für Fubus und Prosavus bekannt. Bei der Fubus übernimmt diese Aufgabe Bruno Kübler von der gleichnamigen bundesweit tätigen Dresdner Kanzlei, bei Prosavus Frank-Rüdiger Scheffler aus der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte. Das Amtsgericht bestellte außerdem vorläufige Gläubigerausschüsse.
Kübler wies darauf hin, dass zurzeit kein Gläubiger Sorge haben müsse, irgendwelche Fristen zu versäumen. Sobald die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, würden sie über verschiedene Kanäle informiert. Dies werde aber erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in vermutlich rund drei Monaten der Fall sein
Ein guter Anwalt wird auf verschiedensten Wegen versuchen, den Schaden für seinen Mandanten zu begrenzen. Er hinterfragt nicht nur die Rolle des Vermittlers, sondern lässt auch Konten der Beschuldigten pfänden, ringt mit dem Insolvenzverwalter und fühlt dem Wirtschaftsprüfer auf den Zahn.
FONDS professionell-Redakteur Bernd Mikosch ..
.. über die fragwürdigen Versprechen, mit denen manche Juristen um Infinus-Kunden buhlen
Soforthilfe".. "Schutzgemeinschaften" ., "Anlegerabende" .. Das kann alles helfen, muss es aber nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Anwälte Anlegern etwas versprechen, was sie mutmaßlich nicht halten können.
Viele Anwälte zielen außerdem auf die Vermittler ...
Die Vermittler dieser Papiere waren nämlich unter dem Haftungsdach der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut tätig. Solange sich die Berater an die Regeln dieses Instituts gehalten haben, sind sie fein raus – die Infinus haftet. Das Finanzdienstleistungsinstitut wiederum hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz abgeschlossen
Kommt also die Allianz für den Schaden auf?
So einfach ist es nicht. Der Versicherer zahlt nur, wenn erstens im Einzelfall eine Falschberatung nachgewiesen wurde und zweitens kein Betrug vorliegt. Da der Vorstand des Infinus-Haftungsdaches zugleich im Aufsichtsrat der Future Business saß, liegt zumindest der Verdacht nahe, dass er von den fragwürdigen Geschäften dieses Unternehmens gewusst hat, die die Staatsanwaltschaft nun unter die Lupe nimmt. Dann hätte die Allianz gute Argumente, sich gegen eine Zahlung zu wehren, so das Argument renommierter Juristen.
Die Infinus-Anleger hatten ohne Frage Pech mit der Wahl ihres Investments. Jetzt ist zu hoffen, dass sie bei der Wahl ihres Anwalts ein besseres Händchen haben
FONDS professionell-Redakteur Bernd Mikosch ..
.. über die fragwürdigen Versprechen, mit denen manche Juristen um Infinus-Kunden buhlen
Soforthilfe".. "Schutzgemeinschaften" ., "Anlegerabende" .. Das kann alles helfen, muss es aber nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Anwälte Anlegern etwas versprechen, was sie mutmaßlich nicht halten können.
Zitat
Einige Anlegeranwälte tun zum Beispiel so, als sei Infinus ein Fall für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Tatsächlich ist die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut der EdW zugeordnet, theoretisch käme eine Entschädigung also in Frage. Allerdings hat die Infinus die Orderschuldverschreibungen, um die es in erster Linie geht, nur vertrieben. Sie hat die Anlegermillionen gar nicht selbst verwaltet. Eine Entschädigung käme eigentlich bloß in Frage, wenn sie das Geld der Investoren auf dem Weg zum Emittenten der Schuldverschreibungen, der Future Business KGaA, veruntreut hätte. Es gibt derzeit allerdings nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass dies passiert ist.
Viele Anwälte zielen außerdem auf die Vermittler ...
Die Vermittler dieser Papiere waren nämlich unter dem Haftungsdach der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut tätig. Solange sich die Berater an die Regeln dieses Instituts gehalten haben, sind sie fein raus – die Infinus haftet. Das Finanzdienstleistungsinstitut wiederum hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz abgeschlossen
Kommt also die Allianz für den Schaden auf?
So einfach ist es nicht. Der Versicherer zahlt nur, wenn erstens im Einzelfall eine Falschberatung nachgewiesen wurde und zweitens kein Betrug vorliegt. Da der Vorstand des Infinus-Haftungsdaches zugleich im Aufsichtsrat der Future Business saß, liegt zumindest der Verdacht nahe, dass er von den fragwürdigen Geschäften dieses Unternehmens gewusst hat, die die Staatsanwaltschaft nun unter die Lupe nimmt. Dann hätte die Allianz gute Argumente, sich gegen eine Zahlung zu wehren, so das Argument renommierter Juristen.
Die Infinus-Anleger hatten ohne Frage Pech mit der Wahl ihres Investments. Jetzt ist zu hoffen, dass sie bei der Wahl ihres Anwalts ein besseres Händchen haben
Anwalt warnt: Infinus-Anleger sollten Originale nicht aus der Hand geben
Zahlreiche Infinus-Anleger haben ihre Orderschuldverschreibungen schnell gekündigt, nachdem sie von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehört hatten. Einige haben auch die Originalurkunde beigelegt – was wohl keine gute Idee war.
Anleger des Dresdener Finanzkonglomerats um Infinus und Future Business sollten die Urkunden ihrer Orderschuldverschreibungen (Anleihen) nicht vorschnell aus der Hand geben, rät der Dresdener Rechtsanwalt Friedrich Cramer.
"Ich habe von Anlegern gehört, die ihre Orderschuldverschreibungen postalisch gekündigt und die Originale gleich beigelegt haben", sagte Cramer gegenüber FONDS professionell ONLINE. "Dieses Vorgehen ist sehr riskant. Vom Grundsatz her sind Orderschuldverschreibungen Inhaberpapiere. Ist die Urkunde an den Emittenten zurückgegeben, muss der Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter nachweisen, dass er trotz Aushändigung des Originals kein Geld daraus erhalten hat." Besser sei es, nur eine Kopie beizulegen – wobei ohnehin fraglich sei, ob eine Kündigung der Orderschuldverschreibungen Anlegern einen Vorteil bringe.
Originaldokumente könnten auch mit Blick auf die Lebensversicherungen eine Rolle spielen, in die der Konzern investiert hatte. "Die Lebensversicherungen sind einer der wichtigsten Vermögenswerte in der Bilanz von Future Business und Prosavus", so Cramer.
Wurden auch die Versicherungsscheine beschlagnahmt?
Allein bei der Fubus standen Ende 2012 Lebensversicherungen mit einem Buchwert von 309,8 Millionen Euro in der Bilanz. Der Zeitwert dieser Policen beläuft sich dem jüngsten Jahresabschluss zufolge auf 268,6 Millionen Euro. Der Rückkaufwert, zu dem die Versicherer die Verträge zurücknehmen würden, liegt noch einmal fünf bis 15 Prozent darunter – konkrete Angaben hierzu fehlen. Dazu kommt, dass Policen im Wert von knapp 100 Millionen Euro schon beliehen sind. "Unter dem Strich bleiben Lebensversicherungen im Wert von vielleicht 140 Millionen Euro übrig, aus denen sich die Ansprüche der Fubus-Gläubiger befriedigen lassen könnten", rechnet Cramer vor.
"Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Razzia auch die Original-Versicherungsscheine beschlagnahmt hat und die Papiere nicht in irgendeinem Tresor vergessen wurden", sagt Cramer. "Denn hier gilt das gleiche wie bei den Orderschuldverschreibungen: Im Fall der Fälle kommt es darauf an, das Papier tatsächlich physisch zu besitzen." Klar ist bislang nur, dass die Staatsanwaltschaft eine "Vermögenssicherung in erheblichem Umfang" vorgenommen hat. Ob sie konkret auch die Versicherungsscheine beschlagnahmt hat, ist nicht bekannt.
Eine entsprechende Anfrage von FONDS professionell ONLINE bei der Staatsanwaltschaft am Mittwoch blieb vorerst unbeantwortet.
Zahlreiche Infinus-Anleger haben ihre Orderschuldverschreibungen schnell gekündigt, nachdem sie von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehört hatten. Einige haben auch die Originalurkunde beigelegt – was wohl keine gute Idee war.
Anleger des Dresdener Finanzkonglomerats um Infinus und Future Business sollten die Urkunden ihrer Orderschuldverschreibungen (Anleihen) nicht vorschnell aus der Hand geben, rät der Dresdener Rechtsanwalt Friedrich Cramer.
"Ich habe von Anlegern gehört, die ihre Orderschuldverschreibungen postalisch gekündigt und die Originale gleich beigelegt haben", sagte Cramer gegenüber FONDS professionell ONLINE. "Dieses Vorgehen ist sehr riskant. Vom Grundsatz her sind Orderschuldverschreibungen Inhaberpapiere. Ist die Urkunde an den Emittenten zurückgegeben, muss der Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter nachweisen, dass er trotz Aushändigung des Originals kein Geld daraus erhalten hat." Besser sei es, nur eine Kopie beizulegen – wobei ohnehin fraglich sei, ob eine Kündigung der Orderschuldverschreibungen Anlegern einen Vorteil bringe.
Originaldokumente könnten auch mit Blick auf die Lebensversicherungen eine Rolle spielen, in die der Konzern investiert hatte. "Die Lebensversicherungen sind einer der wichtigsten Vermögenswerte in der Bilanz von Future Business und Prosavus", so Cramer.
Wurden auch die Versicherungsscheine beschlagnahmt?
Allein bei der Fubus standen Ende 2012 Lebensversicherungen mit einem Buchwert von 309,8 Millionen Euro in der Bilanz. Der Zeitwert dieser Policen beläuft sich dem jüngsten Jahresabschluss zufolge auf 268,6 Millionen Euro. Der Rückkaufwert, zu dem die Versicherer die Verträge zurücknehmen würden, liegt noch einmal fünf bis 15 Prozent darunter – konkrete Angaben hierzu fehlen. Dazu kommt, dass Policen im Wert von knapp 100 Millionen Euro schon beliehen sind. "Unter dem Strich bleiben Lebensversicherungen im Wert von vielleicht 140 Millionen Euro übrig, aus denen sich die Ansprüche der Fubus-Gläubiger befriedigen lassen könnten", rechnet Cramer vor.
"Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Razzia auch die Original-Versicherungsscheine beschlagnahmt hat und die Papiere nicht in irgendeinem Tresor vergessen wurden", sagt Cramer. "Denn hier gilt das gleiche wie bei den Orderschuldverschreibungen: Im Fall der Fälle kommt es darauf an, das Papier tatsächlich physisch zu besitzen." Klar ist bislang nur, dass die Staatsanwaltschaft eine "Vermögenssicherung in erheblichem Umfang" vorgenommen hat. Ob sie konkret auch die Versicherungsscheine beschlagnahmt hat, ist nicht bekannt.
Eine entsprechende Anfrage von FONDS professionell ONLINE bei der Staatsanwaltschaft am Mittwoch blieb vorerst unbeantwortet.
Zitat
Zwei Wochen nach der Razzia in den Geschäftsräumen der Infinus AG, der Future Business KGaA und diverser weiterer Geschäfts- und Privaträumlichkeiten sowie der Verhaftung der Verantwortlichen schreitet der Zerfall des Finanzkonzerns mit Riesenschritten voran. Mittlerweile muss man wohl von einem Schneeballsystem ausgehen, das durch Bilanztricks verschleiert werden sollte. Wenn man den bisherigen Informationen trauen darf, hat die Staatsanwaltschaft mit ihrem energischen Einschreiten allerdings dafür gesorgt, dass der Schaden der Anleger noch etwas verringert werden kann, da durchaus erhebliche Vermögenswerte sichergestellt werden konnten.
Bei der Future Business KGaA (Aktenzeichen des Amtsgerichts Dresden 532 IN 2257/13) kümmert sich um die Verteilung der Dresdner Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler, für die Prosavus AG (Aktenzeichen 532 IN 2258/13) agiert als vorläufiger Insolvenzverwalter der ebenfalls in der sächsischen Hauptstadt ansässige Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler.
Soweit Orderschuldverschreibungen gehalten werden, ist aus unserer Sicht zunächst nichts weiteres zu veranlassen. Man kann darauf warten, dass der Insolvenzverwalter sich meldet und dann seine Ansprüche anmelden. Schwieriger wird es bei Genussrechten und Nachrangdarlehen, die zuletzt ebenfalls begeben wurden. Bei diesen Instrumenten besteht regelmäßig eine Verlustbeteiligung. Schadenersatzansprüche wegen Betruges oder Aufklärungspflichtverletzungen, die hier gleichwohl bestehen, müssen ggf. explizit begründet und unter Umständen auch gerichtlich durchgesetzt werden. Hier ist zunächst einmal nicht damit zu rechnen, dass die Insolvenzanmeldung reibungslos vonstatten geht. Ggf. muss hier nach zunächst erfolgtem Bestreiten auf Feststellung zur Tabelle geklagt werden.
Damit wird dann allerdings in vielen Fällen auch die Grenze des Möglichen erreicht sein, insbesondere wenn die Zeichnungsentscheidungen im bereits länger zurückliegen.
V e r t r i e b s h a f t u n g p r o b l e m a t i s c h
Die Inanspruchnahme der tätigen Vertriebe wird von uns mit Skepsis betrachtet, wenngleich natürlich in jedem Falle eine Einzelfallprüfung geboten ist. Liegt die Zeichnung schon länger zurück, wird man sich in vielen Fällen darauf zurückziehen können, dass es sich bei der Emittentin Future Business KGaA um ein für Verhältnisse des grauen Kapitalmarkts durchaus kapitalstarkes Unternehmen handelt. Das Eigenkapital, das im Oktober 2010 auf gut 15 Millionen EUR und im August 2011 sogar auf knapp 22 Millionen EUR anwuchs, ist durchaus beachtlich. Noch im Juli 2013 wurde es auf 25.405.000 EUR erhöht. Das Unternehmen besteht zudem seit 2001 und ist seit dem als Finanzdienstleister tätig.
Es kommt hinzu, dass man auf regelmäßige Ratings, Bonitätsbewertungen, verweisen konnte, die die finanzielle Leistungsfähigkeit untermauern sollten. Nicht zuletzt hat einen Wirtschaftsprüfer Cash Flow - Betrachtungen angestellt und Abschlüsse testiert. Dass es dabei möglicherweise zu Fehlbewertungen gekommen ist, kann man jedenfalls fremden Vertrieben nicht anlasten. Eine Orderschuldverschreibungen ist grundsätzlich auch eine Anlageform, die bestimmten Qualitätskriterien entspricht und landläufig als vergleichsweise sicher gilt, eine ordentliche Bonität des Schuldners vorausgesetzt. Ebendiese wurde allerdings durch die vorstehenden Institutionen bestätigt.
Anders ist dies natürlich dort, wo, wie in einer Vielzahl von Fällen, die Infinus AG selbst und damit eine Konzerngesellschaft vermittelt hat. Da wäre die Haftung kein Problem, aber die Insolvenz auch dieser um ihre Einnahmebasis beraubten und mit hohen Verbindlichkeiten belasteten Gesellschaft ist wohl nur eine Frage der Zeit.
W a s h e l f e n S c h u t z g e m e i n s c h a f t e n?
Das ist eine Frage, die wohl niemand beantworten kann. Im Moment erschließt sich uns nicht, warum man sich einer derartigen Gemeinschaft anschließen und was diese konkret bewirken soll. Über aktuelle Entwicklungen werden Sie ohnedies zeitnah informiert, soweit dies überhaupt relevant ist. Wenn sie Inhaber von Orderschuldverschreibungen sind, können Sie auf Aktivitäten des Insolvenzverwalters warten. Bei anderen Anlageformen, Genussrechten und Nachrangdarlehen, sind Sie gehalten, individuell vorzugehen. Wir haben daher den Verdacht, dass die meisten dieser Schutzgemeinschaft nur Akquisitionsvehikel für Anwälte sind. Nennenswerte Vorteile sind daraus nach unserer Einschätzung nicht zu erwarten.
Wenn Sie über die Entwicklungen regelmäßig und zeitnah informiert werden wollen, schauen Sie einfach bei Gelegenheit hier vorbei. Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist.
I n w e l c h e R i c h t u n g k a n n m a n j e t z t n o c h g e h e n?
Wir sehen grundsätzlich noch zwei Möglichkeiten, mit Aussicht auf Erfolg tätig zu werden. Zum einen ist zu prüfen, inwieweit die Rating-Agentur Hoppenstedt hier möglicherweise haftbar gemacht werden kann. Dies setzt voraus, dass bei der Bewertung der Bonität wesentliche Aspekte mindestens fahrlässig übersehen wurden. Um das beurteilen zu können, sind weitere Recherchen notwendig, die wir allerdings ohnedies im Mandantenauftrag anstellen werden. Dazu ist z.B. wichtig, wann die Provisionskarusselle ihren Anfang nahmen und ob sie bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren.
Diese Voraussetzung gilt auch für eine etwaige Haftung von Wirtschaftsprüfern. Dabei ist z.B. festzuhalten, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Geschäftsjahr 2012 und die Kapitalflussrechnung für dieses Jahr geprüft hat. Wenn hier wesentliche Umstände übersehen wurden, kann dies eine Haftung, auch als Prospekthaftung, begründen.
Dabei gehen wir allerdings davon aus, dass sich die Chancen, hierauf Ansprüche zu stützen, vor allen Dingen auf diejenigen Anleger konzentrieren, die erst in den letzten Jahren in die Future Business KGaA oder weitere Konzerngesellschaften investiert haben. Man muss, wohl unterstellen, dass die Geschäfte von Infinus, Future Business und Co. nicht von Anfang an betrügerisch geplant waren, sondern dass zu irgendeinem Zeitpunkt mutmaßlich die Einnahmebasis geschrumpft und damit auch das Finanzierungsmodell gekippt ist. Zuletzt wollte man wohl einfach Zeit gewinnen und durch die Buchungstricks eine Überschuldung abwenden.
Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Zitat
Das Insolvenzgericht Dresden hat Herrn Rechtsanwalt Christian Gloeckner in den (vorläufigen) Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der Future Business KG aA („Fubus“) für die Interessensgruppe der Gläubiger von Schuldverschreibungen berufen. Nach Bilanzstand 31.12.2012 hat sich die Fubus/Infinus-Unternehmensgruppe mehr als € 580.000.000,00 über sog. Orderschuldverschreibungen bei Kapitalanlegern geliehen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden Fubus/Infinus durchsucht, das greifbare Vermögen beschlagnahmt und die verantwortlichen Akteure verhaftet hat, haben die Anleger nun berechtigte Sorge um ihr Geld.
Herr Rechtsanwalt Gloeckner sieht aufgrund des frühzeitigen Eingreifens der Staatsanwaltschaft gute Chancen, dass erhebliche Vermögenswerte im Gläubigerinteresse gesichert werden können. Seine Aufgabe ist es den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler im Gläubigerinteresse bei Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse zu unterstützen und die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger als Anleger zu wahren.
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner
Infinus-Maklerpool ist insolvent
Bei der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner (IKP) übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder, geht aus einer Meldung des Amtsgerichts Dresden hervor.
Infinus IKP war die größte und wichtigste Tochter der Konzernholding Fubus. Das Unternehmen agierte zum einen als Maklerpool, dem sich rund 2500 gewerbliche Finanzberater angeschlossen hatten, und außerdem als Muttergesellschaft für mehrere Unternehmen der Firmengruppe, darunter auch die jüngsten Zukäufe Hans John Versicherungsmakler und Brenneisen Capital
"Rote" und "blaue" Infinus
Die "rote" Infinus ist nicht zu verwechseln mit der "blauen" Infinus, wie die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut genannt wird. Dieses Haftungsdach ist rechtlich von der Fubus-Gruppe unabhängig, gehört im Wesentlichen aber den gleichen Akteuren. Über die "blaue" Infinus wurden die Orderschuldverschreibungen der Fubus vertrieben, die im Zentrum der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stehen. Ein Vorstand des Infinus-Haftungsdachs gehört zu den Beschuldigten und sitzt in Untersuchungshaft.
White & Case übernimmt Insolvenzverwaltung
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der Infinus IKP wurde Bettina Schmudde aus dem Dresdener Büro der weltweit tätigen Anwaltskanzlei White & Case bestellt.
Im vorläufigen Gläubigerausschuss sitzen die Dresdener Rechtsanwälte Holger Kreft (Vertreter der Großgläubiger), Klemens Rasel (Vertreter der Kleingläubiger) und Beatrice Betka (Vertreter der Arbeitnehmer).
Bei der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner (IKP) übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder, geht aus einer Meldung des Amtsgerichts Dresden hervor.
Infinus IKP war die größte und wichtigste Tochter der Konzernholding Fubus. Das Unternehmen agierte zum einen als Maklerpool, dem sich rund 2500 gewerbliche Finanzberater angeschlossen hatten, und außerdem als Muttergesellschaft für mehrere Unternehmen der Firmengruppe, darunter auch die jüngsten Zukäufe Hans John Versicherungsmakler und Brenneisen Capital
"Rote" und "blaue" Infinus
Die "rote" Infinus ist nicht zu verwechseln mit der "blauen" Infinus, wie die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut genannt wird. Dieses Haftungsdach ist rechtlich von der Fubus-Gruppe unabhängig, gehört im Wesentlichen aber den gleichen Akteuren. Über die "blaue" Infinus wurden die Orderschuldverschreibungen der Fubus vertrieben, die im Zentrum der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stehen. Ein Vorstand des Infinus-Haftungsdachs gehört zu den Beschuldigten und sitzt in Untersuchungshaft.
White & Case übernimmt Insolvenzverwaltung
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der Infinus IKP wurde Bettina Schmudde aus dem Dresdener Büro der weltweit tätigen Anwaltskanzlei White & Case bestellt.
Im vorläufigen Gläubigerausschuss sitzen die Dresdener Rechtsanwälte Holger Kreft (Vertreter der Großgläubiger), Klemens Rasel (Vertreter der Kleingläubiger) und Beatrice Betka (Vertreter der Arbeitnehmer).
In den ersten von uns durchgeführten Informationsveranstaltungen zeigte sich eine nachvollziehbare starke Verunsicherung der Anleger, insbesondere durch die Masse der Meldungen von verschiedener Seite. Hier beantworten KAP Rechtsanwälte für Anleger, die drängendsten gestellten Fragen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Fragen eine individuelle Prüfung Ihres Falles nicht ersetzen kann. (Stand: 22.11.2013)
Ist in der Insolvenz mit Zahlungen zu rechnen?
KAP Rechtsanwälte: Diese Frage kann im Moment noch nicht abschließend beantwortet werden, da hierfür der Insolvenzverwalter zunächst feststellen muss, wie viel Insolvenzmasse vorhanden ist und in welcher Höhe Forderungen angemeldet werden. Aus unserer Erfahrung mit Insolvenzen im Kapitalanlagebereich ist jedoch zu befürchten, dass aus der Insolvenz bestenfalls ein sehr kleiner Teil des Schadens ersetzt werden kann.
Kann man das Insolvenzverfahren abwarten, oder kann ich in der Zwischenzeit Ansprüche verlieren?
KAP Rechtsanwälte: Ein Abwarten des Insolvenzverfahrens kann aus unserer Sicht ohne individulle Einschätzung in keinem Fall empfohlen werden, da zwischendurch Ansprüche gegen weitere Beteiligte verjähren können. Insbesondere da hier - je nach Anspruch - sehr kurze Verjährungsfristen von einem bis zu drei Jahren laufen, kann das Abwarten des Insolvenzverfahrens, das sich deutlich länger hinziehen kann, dazu führen, dass man am Ende des Verfahrens den weiteren Schaden nicht mehr erfolgreich geltend machen kann. Wir empfehlen daher, die Möglichkeiten des Vorgehens jetzt auszuloten und Ansprüche neben dem Insolvenzverfahren parallel geltend zu machen. Juristisch ist das unproblematisch möglich. Aus diesem Grund muss und sollte auch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewartet werden.
Wie lange dauert es bis ich mein Geld wieder bekomme?
KAP Rechtsanwälte: Das hängt davon ab, wie vorgegangen wird. Im Insolvenzverfahren kann es gut und gerne bis zu 10 Jahre dauern. Bei anderen Vorgehen kann man schon schneller mit einem Ergebnis rechnen. So kann es sein, dass man sich mit einem Gegner bereits außergerichtlich in wenigen Monaten einigt oder Anleger im Wege eines Arrest Geld mit Hilfe eines Rechtsanwaltes sicherstellen. Muss man mit einer Klage den Zivilrechtsweg vor den Gerichten beschreiten, rechnen wir mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Klagen von 18 bis 36 Monaten für den realistischen Verlauf von zwei Instanzen. Auch diese Dauer zeigt, dass ein Abwarten des Insolvenzvfahrens problematisch ist.
Ist es sinnvoll, schon jetzt einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
KAP Rechtsanwälte: Panik ist ein schlechter Berater, eine Untätigkeit kann aber zum Verlust von Ansprüchen führen. Deshalb empfiehlt es sich, zumindest im Rahmen einer ersten Rechtlichen Beratung einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Zunächst müssen die genannten Verjährungsfristen geprüft werden, da wir in unseren Beratung festgestellt haben, das hier bereits kurzfristig erste Fristen ablaufen. Davor sollten Sie sich vor allem einen Überblick über die Chancen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall verschaffen und auf Basis dieser Information entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Außerdem stehen in der nächsten Zeit einige Dinge an, zu denen Sie wahrscheinlich rechtlichen Rat in Anspruch nehmen möchten (Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren, Gläubigerversammlungen etc.). Sie sollten hierbei unbedingt darauf achten, einen Anwalt zu beauftragen, der sich mit der Materie gut auskennt, da es im Kapitalmarktrecht einige Besonderheiten zu beachten gibt.
Wer gibt bekannt, wieviel Kapital noch vorhanden ist?
KAP Rechtsanwälte: Der Insolvenzverwalter, nachdem sich dieser einen Überblick verschafft hat. Wir rechnen hier in den nächsten Monaten mit einem ersten Insolvenzeröffnungsbericht. auch durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können sich hier Informationen ergeben.
Mein Vermittler hat angeboten, sich um die Anmeldung der Forderungen aus der Insolvenz zu kümmern. Gibt es ansonsten etwas in der Kommunikation mit dem Vermittler zu beachten?
Wie sieht es mit einer Anwaltsvertretung vor Ort aus? Ich wohne in Leipzig und Ihre Kanzlei befindet sich in München?
Grundsätzlich ist Anlegern zu empfehlen, zumindest ihren rechtlichen Stand als auch ihre Möglichkeiten mit den entsprechenden Chancen und Risiken durch einen auf die Materie spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Es besteht aber auch, um als betroffener Anleger Informationen zu erlangen, die Möglichkeit sich der infinus-schutzgemeinschaft anzuschließen. Dort findet auf Wunsch ebenfalls eine Beratung durch einen auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt statt, um Möglichkeiten des weiteren Vorgehens individuell klären zu lassen.
KAP Rechtsanwälte
Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Fragen eine individuelle Prüfung Ihres Falles nicht ersetzen kann. (Stand: 22.11.2013)
Ist in der Insolvenz mit Zahlungen zu rechnen?
KAP Rechtsanwälte: Diese Frage kann im Moment noch nicht abschließend beantwortet werden, da hierfür der Insolvenzverwalter zunächst feststellen muss, wie viel Insolvenzmasse vorhanden ist und in welcher Höhe Forderungen angemeldet werden. Aus unserer Erfahrung mit Insolvenzen im Kapitalanlagebereich ist jedoch zu befürchten, dass aus der Insolvenz bestenfalls ein sehr kleiner Teil des Schadens ersetzt werden kann.
Kann man das Insolvenzverfahren abwarten, oder kann ich in der Zwischenzeit Ansprüche verlieren?
KAP Rechtsanwälte: Ein Abwarten des Insolvenzverfahrens kann aus unserer Sicht ohne individulle Einschätzung in keinem Fall empfohlen werden, da zwischendurch Ansprüche gegen weitere Beteiligte verjähren können. Insbesondere da hier - je nach Anspruch - sehr kurze Verjährungsfristen von einem bis zu drei Jahren laufen, kann das Abwarten des Insolvenzverfahrens, das sich deutlich länger hinziehen kann, dazu führen, dass man am Ende des Verfahrens den weiteren Schaden nicht mehr erfolgreich geltend machen kann. Wir empfehlen daher, die Möglichkeiten des Vorgehens jetzt auszuloten und Ansprüche neben dem Insolvenzverfahren parallel geltend zu machen. Juristisch ist das unproblematisch möglich. Aus diesem Grund muss und sollte auch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewartet werden.
Wie lange dauert es bis ich mein Geld wieder bekomme?
KAP Rechtsanwälte: Das hängt davon ab, wie vorgegangen wird. Im Insolvenzverfahren kann es gut und gerne bis zu 10 Jahre dauern. Bei anderen Vorgehen kann man schon schneller mit einem Ergebnis rechnen. So kann es sein, dass man sich mit einem Gegner bereits außergerichtlich in wenigen Monaten einigt oder Anleger im Wege eines Arrest Geld mit Hilfe eines Rechtsanwaltes sicherstellen. Muss man mit einer Klage den Zivilrechtsweg vor den Gerichten beschreiten, rechnen wir mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Klagen von 18 bis 36 Monaten für den realistischen Verlauf von zwei Instanzen. Auch diese Dauer zeigt, dass ein Abwarten des Insolvenzvfahrens problematisch ist.
Ist es sinnvoll, schon jetzt einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
KAP Rechtsanwälte: Panik ist ein schlechter Berater, eine Untätigkeit kann aber zum Verlust von Ansprüchen führen. Deshalb empfiehlt es sich, zumindest im Rahmen einer ersten Rechtlichen Beratung einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Zunächst müssen die genannten Verjährungsfristen geprüft werden, da wir in unseren Beratung festgestellt haben, das hier bereits kurzfristig erste Fristen ablaufen. Davor sollten Sie sich vor allem einen Überblick über die Chancen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall verschaffen und auf Basis dieser Information entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Außerdem stehen in der nächsten Zeit einige Dinge an, zu denen Sie wahrscheinlich rechtlichen Rat in Anspruch nehmen möchten (Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren, Gläubigerversammlungen etc.). Sie sollten hierbei unbedingt darauf achten, einen Anwalt zu beauftragen, der sich mit der Materie gut auskennt, da es im Kapitalmarktrecht einige Besonderheiten zu beachten gibt.
Wer gibt bekannt, wieviel Kapital noch vorhanden ist?
KAP Rechtsanwälte: Der Insolvenzverwalter, nachdem sich dieser einen Überblick verschafft hat. Wir rechnen hier in den nächsten Monaten mit einem ersten Insolvenzeröffnungsbericht. auch durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können sich hier Informationen ergeben.
Mein Vermittler hat angeboten, sich um die Anmeldung der Forderungen aus der Insolvenz zu kümmern. Gibt es ansonsten etwas in der Kommunikation mit dem Vermittler zu beachten?
Wie sieht es mit einer Anwaltsvertretung vor Ort aus? Ich wohne in Leipzig und Ihre Kanzlei befindet sich in München?
Grundsätzlich ist Anlegern zu empfehlen, zumindest ihren rechtlichen Stand als auch ihre Möglichkeiten mit den entsprechenden Chancen und Risiken durch einen auf die Materie spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Es besteht aber auch, um als betroffener Anleger Informationen zu erlangen, die Möglichkeit sich der infinus-schutzgemeinschaft anzuschließen. Dort findet auf Wunsch ebenfalls eine Beratung durch einen auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt statt, um Möglichkeiten des weiteren Vorgehens individuell klären zu lassen.
KAP Rechtsanwälte
Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
Infinus Haftungsdach: Arrestpfändung bei Infinus AG
Arrestpfändung nur bei vorhandenen Titeln möglich. Forderungen können nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Prospekthaftungsansprüche gegen Initiatoren müssen im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Keine Arrestpfändung gegen Vermögen der insolventen Gesellschaften
Entgegen anders lautender Meldungen, können Anleger der Infinus AG, der Future Business KG aA, der Prosavus AG, oder der Eco Consort AG ihre Ansprüche nicht durch eine Arrestpfändung gegenüber den des Betruges beschuldigten Initiatoren sichern. Hierzu wäre zunächst einmal ein Titel, d. h. ein Urteil, oder zumindest ein Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erforderlich.
Beschlagnahme nach §§ 111 b, 111 c StPO
Wenn ein solcher Titel gegen die Initiatoren erstritten sein würde, könnte in die Vermögenswerte dieser Personen vollstreckt werden. Hierzu wäre jedoch ohnehin die weitere Feststellung notwendig, ob es sich bei den von der Staatsanwaltschaft nach §§ 111 b, 111 c StPO arrestierten Geldern um solche der Initiatoren handelt und nicht vielmehr um Vermögenswerte die der insolventen Gesellschaften zuzurechnen sind.
Vorrang des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren verdrängt die Einzelvollstreckung und damit auch den dinglichen Arrest zugunsten Ansprüche Verletzter einer Straftat. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners führt zwar dann nicht zur Aufhebung des Arrestes, wenn der Gläubiger bereits vor Beginn des in § 88 InsO bezeichneten Monatszeitraumes durch dessen Vollzug Sicherheiten erlangt hat, für die ihm ein Absonderungsrecht nach § 50 InsO zusteht, dafür müssten jedoch alle Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung v o r Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt gewesen sein (OLG Frankfurt am Main, 03.06.2009, 3 Ws 214/09).
Was können Anleger tun?
Fazit: Anleger sollten Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und daneben prüfen lassen, ob Ansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung gegen die unter dem Haftungsdach der Infinus AG tätigen Vermittler durchgesetzt werden können.
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte bietet allen geschädigten Anlegern der Future Business KG aA, der Prosavus AG, oder der Eco Consort AG eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.
Resch Rechtsanwälte
Jochen Resch | Manfred Resch
Ernst-Reuter-Platz 8 | 10587 Berlin
Tel: +49 30 885977-0 | Fax: +49 30 885977-30
Internet: www.resch-rechtsanwaelte.de
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Arrestpfändung nur bei vorhandenen Titeln möglich. Forderungen können nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Prospekthaftungsansprüche gegen Initiatoren müssen im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Keine Arrestpfändung gegen Vermögen der insolventen Gesellschaften
Entgegen anders lautender Meldungen, können Anleger der Infinus AG, der Future Business KG aA, der Prosavus AG, oder der Eco Consort AG ihre Ansprüche nicht durch eine Arrestpfändung gegenüber den des Betruges beschuldigten Initiatoren sichern. Hierzu wäre zunächst einmal ein Titel, d. h. ein Urteil, oder zumindest ein Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erforderlich.
Beschlagnahme nach §§ 111 b, 111 c StPO
Wenn ein solcher Titel gegen die Initiatoren erstritten sein würde, könnte in die Vermögenswerte dieser Personen vollstreckt werden. Hierzu wäre jedoch ohnehin die weitere Feststellung notwendig, ob es sich bei den von der Staatsanwaltschaft nach §§ 111 b, 111 c StPO arrestierten Geldern um solche der Initiatoren handelt und nicht vielmehr um Vermögenswerte die der insolventen Gesellschaften zuzurechnen sind.
Vorrang des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren verdrängt die Einzelvollstreckung und damit auch den dinglichen Arrest zugunsten Ansprüche Verletzter einer Straftat. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners führt zwar dann nicht zur Aufhebung des Arrestes, wenn der Gläubiger bereits vor Beginn des in § 88 InsO bezeichneten Monatszeitraumes durch dessen Vollzug Sicherheiten erlangt hat, für die ihm ein Absonderungsrecht nach § 50 InsO zusteht, dafür müssten jedoch alle Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung v o r Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt gewesen sein (OLG Frankfurt am Main, 03.06.2009, 3 Ws 214/09).
Was können Anleger tun?
Fazit: Anleger sollten Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und daneben prüfen lassen, ob Ansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung gegen die unter dem Haftungsdach der Infinus AG tätigen Vermittler durchgesetzt werden können.
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte bietet allen geschädigten Anlegern der Future Business KG aA, der Prosavus AG, oder der Eco Consort AG eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.
Resch Rechtsanwälte
Jochen Resch | Manfred Resch
Ernst-Reuter-Platz 8 | 10587 Berlin
Tel: +49 30 885977-0 | Fax: +49 30 885977-30
Internet: www.resch-rechtsanwaelte.de
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Im Ermittlungsverfahren gegen die Bosse des Finanz-Riesen Infinus rennt der Staatsanwaltschaft immer mehr die Zeit davon.
Kommen die Bosse des Firmengeflechts bald wieder frei, war die Groß-Razzia gar überzogen?
Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (53): „Zur Zeit prüft ein Sachverständiger die Firmenunterlagen. Wir wissen aber nicht, wann wir mit dem Gutachten rechnen können.“
Von den Ergebnissen hängt ab, ob die Infinus-Bosse weiter wegen Fluchtgefahr in Haft bleiben. Die Staatsanwaltschaft hält den Vorwurf des Betruges weiter aufrecht.
Derweil haben 17 Unternehmen des Infinus-Firmengeflechts Insolvenz beantragt. Gestern jedoch wurden nach BILD-Informationen die ersten beschlagnahmten Firmenwagen zurückgegeben
Kommen die Bosse des Firmengeflechts bald wieder frei, war die Groß-Razzia gar überzogen?
Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (53): „Zur Zeit prüft ein Sachverständiger die Firmenunterlagen. Wir wissen aber nicht, wann wir mit dem Gutachten rechnen können.“
Von den Ergebnissen hängt ab, ob die Infinus-Bosse weiter wegen Fluchtgefahr in Haft bleiben. Die Staatsanwaltschaft hält den Vorwurf des Betruges weiter aufrecht.
Derweil haben 17 Unternehmen des Infinus-Firmengeflechts Insolvenz beantragt. Gestern jedoch wurden nach BILD-Informationen die ersten beschlagnahmten Firmenwagen zurückgegeben
Einige Infinus-Anleger hoffen, dass ihnen die Allianz einen möglichen Verlust erstatten könnte – der Konzern aus München ist Haftpflichtversicherer der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut. Ob der Versicherer tatsächlich leisten muss, ist aber noch offen.
Die mutmaßlich geschädigten Infinus-Anleger und deren Vermittler interessiert brennend, ob die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Dresdener Finanzdienstleistungsinstitut möglicherweise für ihren Schaden aufkommt. Juristen sind sich in diesem Fall nicht einig.
Springt die Allianz für den Verlust ein?
Für Anleger stellt sich nun die Frage, wer für ihren mutmaßlich hohen Verlust aufkommen wird. Vermittelt wurden alle betroffenen Orderschuldverschreibungen und die meisten Genussrechte über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, einem rechtlich von der Gruppe getrennten Haftungsdach, das nach einer kurzen Zwangspause den Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen hat. Dieses Haftungsdach hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bei der Allianz abgeschlossen – das weckt Hoffnungen bei Anlegern.
Springt diese also für den Verlust ein? Manche Anlegeranwälte meinen ja, andere Juristen verneinen das. Klar ist, dass die VSH immer nur bei einer Pflichtverletzung greift, etwa einer Falschberatung. Gelingt es dem Anwalt des Betroffenen, eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen, ist freilich nur der erste Schritt getan. Ist nämlich tatsächlich Betrug im Spiel, hat der Versicherer gute Argumente, nicht leisten zu müssen.
Die Allianz selbst teilte auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE Mitte November mit, man könne derzeit nicht beurteilen, "ob etwaige Schäden aus den in der Presse berichteten Vorgängen unter den Versicherungsschutz fallen würden". Eine Sprecherin des Versicherers verwies zudem auf die Grenzen der VSH: "Schäden aus vorsätzlichen Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, sind vom Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtdeckung generell ausgeschlossen."
Die mutmaßlich geschädigten Infinus-Anleger und deren Vermittler interessiert brennend, ob die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Dresdener Finanzdienstleistungsinstitut möglicherweise für ihren Schaden aufkommt. Juristen sind sich in diesem Fall nicht einig.
Springt die Allianz für den Verlust ein?
Für Anleger stellt sich nun die Frage, wer für ihren mutmaßlich hohen Verlust aufkommen wird. Vermittelt wurden alle betroffenen Orderschuldverschreibungen und die meisten Genussrechte über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, einem rechtlich von der Gruppe getrennten Haftungsdach, das nach einer kurzen Zwangspause den Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen hat. Dieses Haftungsdach hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bei der Allianz abgeschlossen – das weckt Hoffnungen bei Anlegern.
Springt diese also für den Verlust ein? Manche Anlegeranwälte meinen ja, andere Juristen verneinen das. Klar ist, dass die VSH immer nur bei einer Pflichtverletzung greift, etwa einer Falschberatung. Gelingt es dem Anwalt des Betroffenen, eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen, ist freilich nur der erste Schritt getan. Ist nämlich tatsächlich Betrug im Spiel, hat der Versicherer gute Argumente, nicht leisten zu müssen.
Die Allianz selbst teilte auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE Mitte November mit, man könne derzeit nicht beurteilen, "ob etwaige Schäden aus den in der Presse berichteten Vorgängen unter den Versicherungsschutz fallen würden". Eine Sprecherin des Versicherers verwies zudem auf die Grenzen der VSH: "Schäden aus vorsätzlichen Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, sind vom Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtdeckung generell ausgeschlossen."
1. Welches der Unternehmen steht unter der Aufsicht der BaFin?
Die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, Dresden, hat eine Erlaubnis zum Erbringen von folgenden Finanzdienstleistungen: Abschlussvermittlung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Eigengeschäft, Factoring und Finanzierungsleasing. Die Erlaubnis umfasst nicht die Befugnis, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Wertpapieren zu verschaffen.
2. Welche konkreten Aufgaben hat die BaFin bei der Beaufsichtigung von zugelassenen Finanzdienstleistungsinstituten?
Beaufsichtigte Unternehmen, wie etwa die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, müssen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) beim Vertrieb von Finanzinstrumenten beachten. Die BaFin ist dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Sie ist nicht befugt, Verbraucher dabei zu unterstützen, ihre Rechte gegenüber Instituten geltend zu machen. Auch darf sie keinen Rechtsrat erteilen.
3. Stehen die Future Business KGaA und die Prosavus AG unter Aufsicht der BaFin?
Nein, weder die Future Business KGaA noch die Prosavus AG oder die ecoConsort AG werden von der BaFin beaufsichtigt. Beide Gesellschaften haben keine Erlaubnis, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte zu erbringen.
4. Die BaFin hat in der Vergangenheit Wertpapierprospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG gebilligt. Was bedeutet das?
Die BaFin prüft Wertpapierprospekte auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit. Ob die Prospektangaben inhaltlich richtig sind oder welche Qualität das Anlageprodukt hat, gehört hingegen nicht zum Prüfungsumfang. Die BaFin hatte die Prospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG zu billigen, da sie alle Mindestangaben enthielten, kohärent und widerspruchsfrei waren.
Wertpapierprospekte sind nur so lange gültig, wie wichtige neue Umstände in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, welche die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen können, nachgetragen werden. Weder der Wertpapierprospekt der Future Business KGaA für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen noch der Wertpapierprospekt der ecoConsort AG für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen wurde bislang nachgetragen, obgleich nach Informationen der BaFin für beide Unternehmen zwischenzeitlich Insolvenzanträge gestellt wurden.
5. Die BaFin hat in der Vergangenheit einen Genussrechtsprospekt der Prosavus AG gebilligt. Was bedeutet das?
Der Genussrechtsprospekt der Prosavus AG ist ein so genannter Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt. Die BaFin prüft auch diese Prospekte lediglich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit. Zum Prüfungsumfang gehören auch hier nicht die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder die Qualität des Anlageproduktes. Die BaFin hatte den Prospekt der Prosavus AG zu billigen, da er alle Mindestangaben enthielt, kohärent und widerspruchsfrei war. Nach Kenntnis der BaFin werden die Genussrechte der Prosavus AG nicht mehr öffentlich angeboten.
6. Die Future Business KGaA und die Prosavus AG haben Orderschuldverschreibungen ausgegeben. Sind diese von einer Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung umfasst?
Nein. Zum einen gehören beide Unternehmen keiner Einlagensicherungs- oder Entschädigungseinrichtung an. Zum anderen handelt es sich nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz bei Orderschuldverschreibungen ausdrücklich nicht um entschädigungsfähige Einlagen.
7. Welche Bedeutung hat es, dass die INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist?
Die Mitgliedschaft der INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut in der EdW hat im konkreten Fall keine Konsequenzen. Entschädigungsansprüche würden nur dann bestehen, wenn zum einen ein Entschädigungsfall bei der INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut eingetreten wäre, zum anderen entschädigungsfähige Ansprüche bestehen würden. Beide Voraussetzungen liegen nicht vor.
Die BaFin stellt einen Entschädigungsfall fest, wenn ein beaufsichtigtes Institut nicht mehr in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und auch keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung oder Erfüllung besteht. Nach derzeitiger Kenntnis der BaFin liegen bei der INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut keine offenen Wertpapierverbindlichkeiten vor. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind Verpflichtungen zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden. Mit der abgeschlossenen Vermittlung der Produkte, etwa der Orderschuldverschreibungen, an die Kunden gelten solche Verbindlichkeiten regelmäßig als erfüllt. Spätere Wertschwankungen oder Verluste stellen keine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften dar. Derartige Verbindlichkeiten bestünden nur dann, wenn die INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut selbst oder ein für sie tätiger vertraglich gebundener Vermittler unbefugt Gelder oder Schecks, die zur Anlage in Finanzinstrumenten bestimmt waren, unterschlagen hätte.
8. Kann eine fehlerhafte Beratung zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz führen?
Nein. Der von der EdW zu prüfende Entschädigungsanspruch umfasst keine Ansprüche aus fehlerhafter Beratung.
Die BaFin hat am 9. Dezember 2013 ihre Antworten auf die häufigsten Fragen von Anlegern und Rechtsanwälten zur INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut/Future Business-Gruppe in einer FAQ-Liste veröffentlicht.
Laut dem Gemeinsamen Registerportal der Länder sind zwischenzeitlich vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden – unter anderem für die Future Business KGaA (Dresden) und die PROSAVUS AG (Dresden). Nähere Informationen zum Insolvenzverfahren und dessen Stand finden sich auf den Webseiten der Gesellschaften. Die BaFin kann hierzu keine Auskünfte geben, da die genannten Unternehmen nicht ihrer Aufsicht unterliegen.
Die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, Dresden, hat eine Erlaubnis zum Erbringen von folgenden Finanzdienstleistungen: Abschlussvermittlung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Eigengeschäft, Factoring und Finanzierungsleasing. Die Erlaubnis umfasst nicht die Befugnis, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Wertpapieren zu verschaffen.
2. Welche konkreten Aufgaben hat die BaFin bei der Beaufsichtigung von zugelassenen Finanzdienstleistungsinstituten?
Beaufsichtigte Unternehmen, wie etwa die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, müssen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) beim Vertrieb von Finanzinstrumenten beachten. Die BaFin ist dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Sie ist nicht befugt, Verbraucher dabei zu unterstützen, ihre Rechte gegenüber Instituten geltend zu machen. Auch darf sie keinen Rechtsrat erteilen.
3. Stehen die Future Business KGaA und die Prosavus AG unter Aufsicht der BaFin?
Nein, weder die Future Business KGaA noch die Prosavus AG oder die ecoConsort AG werden von der BaFin beaufsichtigt. Beide Gesellschaften haben keine Erlaubnis, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte zu erbringen.
4. Die BaFin hat in der Vergangenheit Wertpapierprospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG gebilligt. Was bedeutet das?
Die BaFin prüft Wertpapierprospekte auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit. Ob die Prospektangaben inhaltlich richtig sind oder welche Qualität das Anlageprodukt hat, gehört hingegen nicht zum Prüfungsumfang. Die BaFin hatte die Prospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG zu billigen, da sie alle Mindestangaben enthielten, kohärent und widerspruchsfrei waren.
Wertpapierprospekte sind nur so lange gültig, wie wichtige neue Umstände in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, welche die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen können, nachgetragen werden. Weder der Wertpapierprospekt der Future Business KGaA für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen noch der Wertpapierprospekt der ecoConsort AG für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen wurde bislang nachgetragen, obgleich nach Informationen der BaFin für beide Unternehmen zwischenzeitlich Insolvenzanträge gestellt wurden.
5. Die BaFin hat in der Vergangenheit einen Genussrechtsprospekt der Prosavus AG gebilligt. Was bedeutet das?
Der Genussrechtsprospekt der Prosavus AG ist ein so genannter Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt. Die BaFin prüft auch diese Prospekte lediglich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit. Zum Prüfungsumfang gehören auch hier nicht die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder die Qualität des Anlageproduktes. Die BaFin hatte den Prospekt der Prosavus AG zu billigen, da er alle Mindestangaben enthielt, kohärent und widerspruchsfrei war. Nach Kenntnis der BaFin werden die Genussrechte der Prosavus AG nicht mehr öffentlich angeboten.
6. Die Future Business KGaA und die Prosavus AG haben Orderschuldverschreibungen ausgegeben. Sind diese von einer Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung umfasst?
Nein. Zum einen gehören beide Unternehmen keiner Einlagensicherungs- oder Entschädigungseinrichtung an. Zum anderen handelt es sich nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz bei Orderschuldverschreibungen ausdrücklich nicht um entschädigungsfähige Einlagen.
7. Welche Bedeutung hat es, dass die INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist?
Die Mitgliedschaft der INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut in der EdW hat im konkreten Fall keine Konsequenzen. Entschädigungsansprüche würden nur dann bestehen, wenn zum einen ein Entschädigungsfall bei der INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut eingetreten wäre, zum anderen entschädigungsfähige Ansprüche bestehen würden. Beide Voraussetzungen liegen nicht vor.
Die BaFin stellt einen Entschädigungsfall fest, wenn ein beaufsichtigtes Institut nicht mehr in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und auch keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung oder Erfüllung besteht. Nach derzeitiger Kenntnis der BaFin liegen bei der INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut keine offenen Wertpapierverbindlichkeiten vor. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind Verpflichtungen zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden. Mit der abgeschlossenen Vermittlung der Produkte, etwa der Orderschuldverschreibungen, an die Kunden gelten solche Verbindlichkeiten regelmäßig als erfüllt. Spätere Wertschwankungen oder Verluste stellen keine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften dar. Derartige Verbindlichkeiten bestünden nur dann, wenn die INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut selbst oder ein für sie tätiger vertraglich gebundener Vermittler unbefugt Gelder oder Schecks, die zur Anlage in Finanzinstrumenten bestimmt waren, unterschlagen hätte.
8. Kann eine fehlerhafte Beratung zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz führen?
Nein. Der von der EdW zu prüfende Entschädigungsanspruch umfasst keine Ansprüche aus fehlerhafter Beratung.
Die BaFin hat am 9. Dezember 2013 ihre Antworten auf die häufigsten Fragen von Anlegern und Rechtsanwälten zur INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut/Future Business-Gruppe in einer FAQ-Liste veröffentlicht.
Laut dem Gemeinsamen Registerportal der Länder sind zwischenzeitlich vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden – unter anderem für die Future Business KGaA (Dresden) und die PROSAVUS AG (Dresden). Nähere Informationen zum Insolvenzverfahren und dessen Stand finden sich auf den Webseiten der Gesellschaften. Die BaFin kann hierzu keine Auskünfte geben, da die genannten Unternehmen nicht ihrer Aufsicht unterliegen.
Ende September 2010
Herr Ott, das ist doch ein Schnellballsystem. Sagen Sie doch mal konkret, worin Sie investieren
Robert Krüger-Kassissa schreibt zum Fall - Infinus (* Auszug)
Der Infinus-Skandal kam für viele in der Branche wenig überraschend.
Stolz verkündete Infinus noch in ihrem Unternehmensmagazin „Infinews“ in der Dezember-2012-Ausgabe, dass mit diesen Orderschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro die Milliardengrenze geknackt worden sei. Auffällig waren die Geschäftsaktivitäten der Infinus-Gruppe schon lange. So erklärte ein Vorstand eines kleinen Versicherers im Zuge der procontra-Recherchen im Mai 2013: „Bei Gesprächen zwischen uns und Herrn Pardeike über eine mögliche Zusammenarbeit wurde uns mitgeteilt, dass diese Zusammenarbeit nur unter der Bedingung stattfindet, dass wir 25 Prozent der Anteile an Infinus verkaufen.“ Auch Makler, die den vielfältigen Produkten des Hauses skeptisch gegenüberstanden, machten ihre Erfahrungen mit den Dresdnern. Gegen mögliche Kritik am Geschäftsmodell geht Infinus dabei gelegentlich juristisch vor. ....
„S-Wort“ fiel bereits vor Jahren. Dieses bizarre Schauspiel erinnert stark an eine Situation bei der Roadshow eines Maklerpools Ende September 2010, bei der procontra ebenfalls zugegen war. Hier war Infinus in Person von Rudolf Ott vertreten. In seinem Vortrag stellte er die Vorzüge (vornehmlich die Renditeaussichten) der Infinus-Produkte vor, woraufhin ein Makler den Schneid hatte und bereits damals sagte: „Herr Ott, das ist doch ein Schnellballsystem. Sagen Sie doch mal konkret, worin Sie investieren.“ Ott reagierte mittels Präsentation eines Organigramms der Infinus-Gruppe und sagte: „Das ist transparent. So sieht kein Schnellballsystem aus.“
Herr Ott, das ist doch ein Schnellballsystem. Sagen Sie doch mal konkret, worin Sie investieren
Robert Krüger-Kassissa schreibt zum Fall - Infinus (* Auszug)
Der Infinus-Skandal kam für viele in der Branche wenig überraschend.
Stolz verkündete Infinus noch in ihrem Unternehmensmagazin „Infinews“ in der Dezember-2012-Ausgabe, dass mit diesen Orderschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro die Milliardengrenze geknackt worden sei. Auffällig waren die Geschäftsaktivitäten der Infinus-Gruppe schon lange. So erklärte ein Vorstand eines kleinen Versicherers im Zuge der procontra-Recherchen im Mai 2013: „Bei Gesprächen zwischen uns und Herrn Pardeike über eine mögliche Zusammenarbeit wurde uns mitgeteilt, dass diese Zusammenarbeit nur unter der Bedingung stattfindet, dass wir 25 Prozent der Anteile an Infinus verkaufen.“ Auch Makler, die den vielfältigen Produkten des Hauses skeptisch gegenüberstanden, machten ihre Erfahrungen mit den Dresdnern. Gegen mögliche Kritik am Geschäftsmodell geht Infinus dabei gelegentlich juristisch vor. ....
„S-Wort“ fiel bereits vor Jahren. Dieses bizarre Schauspiel erinnert stark an eine Situation bei der Roadshow eines Maklerpools Ende September 2010, bei der procontra ebenfalls zugegen war. Hier war Infinus in Person von Rudolf Ott vertreten. In seinem Vortrag stellte er die Vorzüge (vornehmlich die Renditeaussichten) der Infinus-Produkte vor, woraufhin ein Makler den Schneid hatte und bereits damals sagte: „Herr Ott, das ist doch ein Schnellballsystem. Sagen Sie doch mal konkret, worin Sie investieren.“ Ott reagierte mittels Präsentation eines Organigramms der Infinus-Gruppe und sagte: „Das ist transparent. So sieht kein Schnellballsystem aus.“
Der Skandal um den Dresdner Finanzdienstleister Infinus wird zu einer der größten Pleiten Deutschlands. Wochenlang haben SZ-Reporter den Fall recherchiert. Das ganze Ausmaß ..
In der breiten Öffentlichkeit waren sie kaum bekannt, doch auf dem Markt der bankenunabhängigen Dienstleister waren sie eine Größe: die Macher des Dresdner Finanzvertriebs Infinus. Anfang November vorigen Jahres stoppte die Staatsanwaltschaft Dresden den Höhenflug mit einer überraschenden Razzia im gesamten Bundesgebiet. Sechs Manager sowie Aufsichtsräte der Finanzgruppe sitzen seitdem in Untersuchungshaft, verteilt auf diverse Gefängnisse in Sachsen.
Der Vorwurf: In den Verkaufsprospekten für Wertpapiere konzerneigener Firmen sollen „unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage“ gemacht worden sein. Zudem, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, werde untersucht, ob die Gruppe sich über ein Schneeballsystem finanziert habe, bei dem ausstehende Zahlungen an Anleger durch Einlagen von Neukunden finanziert worden seien. Infinus hatte sämtliche Vorwürfe im November als haltlos zurückgewiesen, reagiert aber seitdem auf Anfragen nicht mehr.
Nach der Razzia mussten 17 der insgesamt 22 Firmen rund um die wichtigsten Gesellschaften Infinus AG Ihr Kompetenzpartner, Future Business KG auf Aktien (Fubus) sowie Prosavus AG Insolvenz anmelden. Nach SZ-Informationen belaufen sich die Forderungen der Gläubiger bereits auf rund eine Milliarde Euro. Allein in der Fubus-Bilanz des Jahres 2012 stehen Verbindlichkeiten von 710 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bei der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker gibt es derzeit 22700 Gläubiger, die offene Rechnungen über gut 1,1 Milliarden Euro haben.
Oberstaatsanwalt Haase sagte, man arbeite zwar mit Hochdruck an dem Verfahren, es sei aber offen, wie lange die Ermittlungen noch dauerten. Die Staatsanwaltschaft vermutet, es könnten rund 25000 Anleger um etwa 400 Millionen Euro betrogen worden sein. Eine mögliche Schadenshöhe hängt maßgeblich davon ab, wie viel Vermögen die Justiz sicherstellt – und was davon die Insolvenzverwalter verwerten können. Bis feststeht, wie viel Geld Gläubiger zurückbekommen, vergehen in Fällen dieser Größe oft zehn Jahre und mehr.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat derweil den Kreis der Beschuldigten auf zehn erweitert. Außer den bereits inhaftierten Managern und Aufsichtsräten der Infinus-Gruppe sowie zwei Goldhändlern aus Salzburg stehen nun auch der Wirtschaftsprüfer sowie der Steuerberater der Infinus-Gruppe im Fokus der Ermittlungen. Zudem läuft in Sachen Infinus auch ein Verfahren in Wien. Die zuständige Staatsanwältin Nina Bussek sagte, 25 Vermittler des Finanzvertriebs stünden unter dem Verdacht, über den Erwerb von Policen eines österreichischen Versicherers Geld gewaschen haben. „Alle Beschuldigten sind deutsche Staatsbürger.“
* SZ
Ein Userkommentar dazu:
In der breiten Öffentlichkeit waren sie kaum bekannt, doch auf dem Markt der bankenunabhängigen Dienstleister waren sie eine Größe: die Macher des Dresdner Finanzvertriebs Infinus. Anfang November vorigen Jahres stoppte die Staatsanwaltschaft Dresden den Höhenflug mit einer überraschenden Razzia im gesamten Bundesgebiet. Sechs Manager sowie Aufsichtsräte der Finanzgruppe sitzen seitdem in Untersuchungshaft, verteilt auf diverse Gefängnisse in Sachsen.
Der Vorwurf: In den Verkaufsprospekten für Wertpapiere konzerneigener Firmen sollen „unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage“ gemacht worden sein. Zudem, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, werde untersucht, ob die Gruppe sich über ein Schneeballsystem finanziert habe, bei dem ausstehende Zahlungen an Anleger durch Einlagen von Neukunden finanziert worden seien. Infinus hatte sämtliche Vorwürfe im November als haltlos zurückgewiesen, reagiert aber seitdem auf Anfragen nicht mehr.
Nach der Razzia mussten 17 der insgesamt 22 Firmen rund um die wichtigsten Gesellschaften Infinus AG Ihr Kompetenzpartner, Future Business KG auf Aktien (Fubus) sowie Prosavus AG Insolvenz anmelden. Nach SZ-Informationen belaufen sich die Forderungen der Gläubiger bereits auf rund eine Milliarde Euro. Allein in der Fubus-Bilanz des Jahres 2012 stehen Verbindlichkeiten von 710 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bei der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker gibt es derzeit 22700 Gläubiger, die offene Rechnungen über gut 1,1 Milliarden Euro haben.
Oberstaatsanwalt Haase sagte, man arbeite zwar mit Hochdruck an dem Verfahren, es sei aber offen, wie lange die Ermittlungen noch dauerten. Die Staatsanwaltschaft vermutet, es könnten rund 25000 Anleger um etwa 400 Millionen Euro betrogen worden sein. Eine mögliche Schadenshöhe hängt maßgeblich davon ab, wie viel Vermögen die Justiz sicherstellt – und was davon die Insolvenzverwalter verwerten können. Bis feststeht, wie viel Geld Gläubiger zurückbekommen, vergehen in Fällen dieser Größe oft zehn Jahre und mehr.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat derweil den Kreis der Beschuldigten auf zehn erweitert. Außer den bereits inhaftierten Managern und Aufsichtsräten der Infinus-Gruppe sowie zwei Goldhändlern aus Salzburg stehen nun auch der Wirtschaftsprüfer sowie der Steuerberater der Infinus-Gruppe im Fokus der Ermittlungen. Zudem läuft in Sachen Infinus auch ein Verfahren in Wien. Die zuständige Staatsanwältin Nina Bussek sagte, 25 Vermittler des Finanzvertriebs stünden unter dem Verdacht, über den Erwerb von Policen eines österreichischen Versicherers Geld gewaschen haben. „Alle Beschuldigten sind deutsche Staatsbürger.“
* SZ
Ein Userkommentar dazu:
Zitat
SZ-Reporter UND recherchieren - *ROFL*
Der Pleiteskandal bei Infinus erreicht eine neue Dimension: Die Gläubiger fordern eine Milliarde Euro
„Der Skandal um den Dresdner Finanzdienstleister Infinus wird zu einer der größten Pleiten Deutschlands“, berichtet die Sächsische Zeitung (SZ). Denn nach Informationen des Blatts belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf rund eine Milliarde Euro. Allein in der Fubus-Bilanz des Jahres 2012 stünden demnach Verbindlichkeiten von 710 Millionen Euro.
Anfang November 2013 führte die Polizei eine Razzia bei Infinus durch. Mehrere Personen wurden festgenommen. „Es soll Unregelmäßigkeiten beim Handel mit Finanzprodukten gegeben haben. Deshalb läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges und der Schädigung von Anlegern und Investoren“, erklärte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (53) damals. Die schadenssumme für die 25.000 Anleger schätzte Haase damals auf rund 300 Millionen Euro ein.
Einige Wochen später wurden Spekulationen über mit Policen aufgehübschte Bilanzen und ein Schneeballsystem laut.
Wie die SZ nun berichtet, mussten 17 der 22 Firmen rund um die Gesellschaften Infinus AG Ihr Kompetenzpartner, Future Business KG auf Aktien (Fubus) sowie Prosavus AG in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat laut SZ den Kreis der Beschuldigten mittlerweile auf zehn erweitert. Sie ermittle nicht mehr nur gegen die inhaftierten Manager und Aufsichtsräte der Infinus-Gruppe sowie gegen zwei Goldhändler aus Salzburg, sondern auch gegen den Wirtschaftsprüfer und den Steuerberater der Infinus-Gruppe.
Die Infinus-Welle schwappt außerdem auch nach Österreich. Dort läuft ebenfalls ein Verfahren in Wien, berichtet die SZ weiter. Die zuständige Staatsanwältin Nina Bussek sagte gegenüber der Zeitung, 25 Vermittler des Finanzvertriebs stünden unter dem Verdacht, über den Erwerb von Policen eines österreichischen Versicherers Geld gewaschen zu haben. „Alle Beschuldigten sind deutsche Staatsbürger.“
„Der Skandal um den Dresdner Finanzdienstleister Infinus wird zu einer der größten Pleiten Deutschlands“, berichtet die Sächsische Zeitung (SZ). Denn nach Informationen des Blatts belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf rund eine Milliarde Euro. Allein in der Fubus-Bilanz des Jahres 2012 stünden demnach Verbindlichkeiten von 710 Millionen Euro.
Anfang November 2013 führte die Polizei eine Razzia bei Infinus durch. Mehrere Personen wurden festgenommen. „Es soll Unregelmäßigkeiten beim Handel mit Finanzprodukten gegeben haben. Deshalb läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges und der Schädigung von Anlegern und Investoren“, erklärte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (53) damals. Die schadenssumme für die 25.000 Anleger schätzte Haase damals auf rund 300 Millionen Euro ein.
Einige Wochen später wurden Spekulationen über mit Policen aufgehübschte Bilanzen und ein Schneeballsystem laut.
Wie die SZ nun berichtet, mussten 17 der 22 Firmen rund um die Gesellschaften Infinus AG Ihr Kompetenzpartner, Future Business KG auf Aktien (Fubus) sowie Prosavus AG in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat laut SZ den Kreis der Beschuldigten mittlerweile auf zehn erweitert. Sie ermittle nicht mehr nur gegen die inhaftierten Manager und Aufsichtsräte der Infinus-Gruppe sowie gegen zwei Goldhändler aus Salzburg, sondern auch gegen den Wirtschaftsprüfer und den Steuerberater der Infinus-Gruppe.
Die Infinus-Welle schwappt außerdem auch nach Österreich. Dort läuft ebenfalls ein Verfahren in Wien, berichtet die SZ weiter. Die zuständige Staatsanwältin Nina Bussek sagte gegenüber der Zeitung, 25 Vermittler des Finanzvertriebs stünden unter dem Verdacht, über den Erwerb von Policen eines österreichischen Versicherers Geld gewaschen zu haben. „Alle Beschuldigten sind deutsche Staatsbürger.“
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt inzwischen nicht nur gegen acht Topmanager, Aufsichtsräte und Geschäftspartner der Infinus-Gruppe, sondern auch gegen den Wirtschaftsprüfer und den Steuerberater.
Der Fall der Dresdener Finanzgruppe um Future Business und Infinus zieht immer weitere Kreise. Einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" vom Donnerstag zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden inzwischen gegen zehn Beschuldigte – zwei mehr als zum Zeitpunkt der bundesweiten Razzia Anfang November. Zum Kreis der Verdächtigen zählten nun auch der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater der Firmengruppe, so die Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten "unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage" in Emissionsprospekten vor. Dabei stoßen sich die Ermittler unter anderem an undurchsichtigen Geschäften mit Goldsparplänen, über die FONDS professionell bereits im September berichtet hatte. Oberstaatsanwalt Lorenz Haase sagte der "Sächsischen Zeitung", es werde außerdem untersucht, ob sich die Gruppe über ein Schneeballsystem finanziert habe, bei dem ausstehende Zahlungen an Anleger durch Einlagen von Neukunden finanziert worden seien. Dieser Verdacht liegt nahe – schon die Recherchen von FONDS professionell hatten gezeigt, dass die wichtigste Emittentin der Gruppe, die Future Business KGaA, ihre Zinsen ohne die erwähnten Sparplan-Deals nicht aus dem operativen Cash-Flow hätte zahlen können.
Wirtschaftsprüfer testierte seit Jahren Dutzende Bilanzen der Gruppe
Einer Pressemeldung vom November zufolge beziffert die Staatsanwaltschaft den möglichen Schaden der etwa 25.000 Anleger auf rund 400 Millionen Euro. Insgesamt hatten Anleger allerdings mehr als das Doppelte investiert, wie Recherchen von FONDS professionell zeigen. Laut "Sächsischer Zeitung" belaufen sich die Forderungen der Gläubiger der zahlreichen inzwischen insolventen Gesellschaften sogar auf rund eine Milliarde Euro. Damit könnte sich der Fall zu einer der größten Pleiten der deutschen Wirtschaftsgeschichte auswachsen – die Zeitung verweist auf die Schlecker-Insolvenz, bei der 22.700 Gläubiger offene Rechnungen über gut 1,1 Milliarden Euro hätten.
Dass der Wirtschaftsprüfer nun zu den Beschuldigten zählt, ist konsequent: Er hatte in den vergangenen Jahren Dutzende Jahresabschlüsse der Gruppe mit ihren zahlreichen Tochterfirmen testiert – mögliche Fehler in den Bilanzen hätten ihm also auffallen können. Auch der Steuerberater hatte tiefe Einblicke in die Geschäftspraxis. Nach Informationen von FONDS professionell war er unter anderem mit der Verwaltung des millionenschweren Portfolios aus Lebensversicherungen betraut, die zu den wichtigsten Investments der Gruppe zählten. Mutmaßlich dienten neben den Sparplan-Deals auch zahlreiche Geschäfte mit Lebenspolicen dazu, die Geschäftszahlen der Emittenten aufzuhübschen
FONDS professionell ONLINE
Der Fall der Dresdener Finanzgruppe um Future Business und Infinus zieht immer weitere Kreise. Einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" vom Donnerstag zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden inzwischen gegen zehn Beschuldigte – zwei mehr als zum Zeitpunkt der bundesweiten Razzia Anfang November. Zum Kreis der Verdächtigen zählten nun auch der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater der Firmengruppe, so die Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten "unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage" in Emissionsprospekten vor. Dabei stoßen sich die Ermittler unter anderem an undurchsichtigen Geschäften mit Goldsparplänen, über die FONDS professionell bereits im September berichtet hatte. Oberstaatsanwalt Lorenz Haase sagte der "Sächsischen Zeitung", es werde außerdem untersucht, ob sich die Gruppe über ein Schneeballsystem finanziert habe, bei dem ausstehende Zahlungen an Anleger durch Einlagen von Neukunden finanziert worden seien. Dieser Verdacht liegt nahe – schon die Recherchen von FONDS professionell hatten gezeigt, dass die wichtigste Emittentin der Gruppe, die Future Business KGaA, ihre Zinsen ohne die erwähnten Sparplan-Deals nicht aus dem operativen Cash-Flow hätte zahlen können.
Wirtschaftsprüfer testierte seit Jahren Dutzende Bilanzen der Gruppe
Einer Pressemeldung vom November zufolge beziffert die Staatsanwaltschaft den möglichen Schaden der etwa 25.000 Anleger auf rund 400 Millionen Euro. Insgesamt hatten Anleger allerdings mehr als das Doppelte investiert, wie Recherchen von FONDS professionell zeigen. Laut "Sächsischer Zeitung" belaufen sich die Forderungen der Gläubiger der zahlreichen inzwischen insolventen Gesellschaften sogar auf rund eine Milliarde Euro. Damit könnte sich der Fall zu einer der größten Pleiten der deutschen Wirtschaftsgeschichte auswachsen – die Zeitung verweist auf die Schlecker-Insolvenz, bei der 22.700 Gläubiger offene Rechnungen über gut 1,1 Milliarden Euro hätten.
Dass der Wirtschaftsprüfer nun zu den Beschuldigten zählt, ist konsequent: Er hatte in den vergangenen Jahren Dutzende Jahresabschlüsse der Gruppe mit ihren zahlreichen Tochterfirmen testiert – mögliche Fehler in den Bilanzen hätten ihm also auffallen können. Auch der Steuerberater hatte tiefe Einblicke in die Geschäftspraxis. Nach Informationen von FONDS professionell war er unter anderem mit der Verwaltung des millionenschweren Portfolios aus Lebensversicherungen betraut, die zu den wichtigsten Investments der Gruppe zählten. Mutmaßlich dienten neben den Sparplan-Deals auch zahlreiche Geschäfte mit Lebenspolicen dazu, die Geschäftszahlen der Emittenten aufzuhübschen
FONDS professionell ONLINE
Masssenflucht nach Razzia: Knapp zwei Monate nach der Großrazzia bei der Infinus Gruppe hat das rechtlich unabhängige Infinus Haftungsdach mehr als hundert Mitarbeiter weniger
Insgesamt 129 Mitarbeiter haben seit der Großrazzia bei der Infinus Gruppe Anfang November 2013 das Haftungsdach von Infinus verlassen. Das geht aus einer Datenbank der Finanzaufsicht Bafin hervor (Stand: 13. Januar 2014). Mit knapp 750 Finanzvermittlern zählt das Infinus-Haftungsdach aber trotzdem zu den größten Haftungsdächern Deutschlands.
Nach der Razzia und der Festnahme der Infinus-Führungsspitze meldeten mehrere Tochtergesellschaften, darunter auch das Emissionshaus Future Business (Fubus), Insolvenz an. Daraufhin stellte das Haftungsdach sein Geschäft vorübergehend ein, nahm es aber nach kurzer Zeit wieder auf.
Das Haftungsdach Infinus Finanzdienstleistungsinstitut, auch als blaue Infinus bekannt, ist rechtlich von der insolventen Fubus-Gruppe unabhängig. Allerdings haben beide Firmen gemeinsame Aufsichtsräte. Außerdem war das Haftungsdach der exklusive Vertriebspartner für viele Produkte der Fubus-Gruppe.
Insgesamt 129 Mitarbeiter haben seit der Großrazzia bei der Infinus Gruppe Anfang November 2013 das Haftungsdach von Infinus verlassen. Das geht aus einer Datenbank der Finanzaufsicht Bafin hervor (Stand: 13. Januar 2014). Mit knapp 750 Finanzvermittlern zählt das Infinus-Haftungsdach aber trotzdem zu den größten Haftungsdächern Deutschlands.
Nach der Razzia und der Festnahme der Infinus-Führungsspitze meldeten mehrere Tochtergesellschaften, darunter auch das Emissionshaus Future Business (Fubus), Insolvenz an. Daraufhin stellte das Haftungsdach sein Geschäft vorübergehend ein, nahm es aber nach kurzer Zeit wieder auf.
Das Haftungsdach Infinus Finanzdienstleistungsinstitut, auch als blaue Infinus bekannt, ist rechtlich von der insolventen Fubus-Gruppe unabhängig. Allerdings haben beide Firmen gemeinsame Aufsichtsräte. Außerdem war das Haftungsdach der exklusive Vertriebspartner für viele Produkte der Fubus-Gruppe.
Immer neue Meldungen erschüttern das ehemalige Vertrauen in Geldanlagen der Infinus Gruppe. Jetzt ermitteln auch noch die österreichischen Strafbehörden. Hintergrund sind diverse Abschlüsse von Lebensversicherungen.
Infinus Gruppe - deutet alles auf ein Schneeballsystem hin?
Die Verantwortlichen der Infinus Gruppe sollen sich Liquidität über diverse Abschlüsse hoher Lebensversicherungen auf Führungskräfte der Infinus Gruppe besorgt haben. Für diese Verträge sind sechsstellige Provisionen in die Kasse von Infinus geflossen. Die österreichische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug.
Erst kürzlich wurden die deutschen Ermittlungen auf einen Steuerberater und einen Wirtschaftsprüfer ausgeweitet. Diese sollen Zahlen angeblich geschönt haben.
Ironischer Weise wird dadurch für betroffene Anleger dadurch der Kreis derjenigen größer, von denen Schadensersatz verlangt werden kann.
Vor allem, weil die oben genannten Berufsgruppen von Gesetz eine Berufshaftpflicht haben müssen.
betroffenen Anlegern kann daher nur empfohlen werden, sich von spezialisierten Rechtsanwälten beraten zu lassen und ggf. Ansprüche schnell geltend zu machen.
Infinus Gruppe - deutet alles auf ein Schneeballsystem hin?
Die Verantwortlichen der Infinus Gruppe sollen sich Liquidität über diverse Abschlüsse hoher Lebensversicherungen auf Führungskräfte der Infinus Gruppe besorgt haben. Für diese Verträge sind sechsstellige Provisionen in die Kasse von Infinus geflossen. Die österreichische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug.
Erst kürzlich wurden die deutschen Ermittlungen auf einen Steuerberater und einen Wirtschaftsprüfer ausgeweitet. Diese sollen Zahlen angeblich geschönt haben.
Ironischer Weise wird dadurch für betroffene Anleger dadurch der Kreis derjenigen größer, von denen Schadensersatz verlangt werden kann.
Vor allem, weil die oben genannten Berufsgruppen von Gesetz eine Berufshaftpflicht haben müssen.
betroffenen Anlegern kann daher nur empfohlen werden, sich von spezialisierten Rechtsanwälten beraten zu lassen und ggf. Ansprüche schnell geltend zu machen.