
INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut - infinus.de

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Infinus: Vermittler nicht grundsätzlich haftbar
Es war eine Frage der Zeit, bis auch vor Oberlandesgerichten darüber verhandelt werden würde, ob die ehemaligen vertraglich gebundenen Vermittler der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut grundsätzlich den Anlegern des Future Business-Konzerns auf Schadenersatz haften können. So verkündeten nun das OLG Hamm am 22. September 2015 (im Anschluss an die mündliche Verhandlung) und das OLG Karlsruhe am 23. September 2015, dass die Berufungen der erstinstanzlich unterlegenen Kläger zurück gewiesen wurden. Die jeweiligen beklagten Infinus-Vermittler haften also nicht. In beiden OLG-Verfahren sowie der Vorinstanz wurden die Finanzdienstleister durch BEMK Rechtsanwälte vertreten.
Quelle: Procontra-Online
Quelle: Procontra-Online
Infinus-Prozess soll im November starten
Im Infinus-Skandal soll der Prozess gegen den Gründer sowie fünf weitere Manager des Finanzkonzerns am 16. November in Dresden beginnen. Dies meldet die Nachrichtenagentur dpa-afx. Für die Hauptverhandlung sind der Agentur zufolge zunächst 13 Prozesstage bis Jahresende angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, mit einem Schneeballsystem rund 22.000 Anleger um 312 Millionen Euro betrogen zu haben.
Quelle: FONDS-professionell-ONLINE
Quelle: FONDS-professionell-ONLINE
Infinus-Prozess vorm Landgericht Dresden hat begonnen
Gut zwei Jahre nach Bekanntwerden des Betrugsskandals beim Dresdener Infinus-Finanzkonzern hat die strafrechtliche Aufarbeitung begonnen. Sechs Ex-Manager der größtenteils insolventen Firmengruppe müssen sich seit Montag (16.11.2015) wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs vor dem Dresdener Landgericht verantworten. Noch vor dem Verlesen der Anklage allerdings musste der Prozess unterbrochen werden, weil die Verteidigung des Hauptbeschuldigten, Jörg Biehl, 54, und eines weiteren Angeklagten die Besetzung des Gerichts rügte.
Laut Anklage haben die Manager ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben und etwa 22.000 Anleger um rund 312 Millionen Euro betrogen. Die Verteidigung sprach dagegen von einem "tragfähigen Geschäftsmodell" der Gesellschaften. Die Insolvenz sei erst durch Durchsuchung und Inhaftierung herbeigeführt worden. Daraufhin sei der Geschäftsbetrieb praktisch über Nacht zusammengebrochen. Eine Weiterung des Unternehmens sei dadurch unmöglich gemacht worden. Fünf Angeklagte, unter ihnen der 54-jährige Konzerngründer, sitzen seit November 2013 in Untersuchungshaft. Einem von ihnen wird Beihilfe vorgeworfen. Der sechste Beschuldigte, Jens Pardeike, 48, ist nach einem Geständnis seit 10. Februar 2014 auf freiem Fuß.
Laut Anklage haben die Manager ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben und etwa 22.000 Anleger um rund 312 Millionen Euro betrogen. Die Verteidigung sprach dagegen von einem "tragfähigen Geschäftsmodell" der Gesellschaften. Die Insolvenz sei erst durch Durchsuchung und Inhaftierung herbeigeführt worden. Daraufhin sei der Geschäftsbetrieb praktisch über Nacht zusammengebrochen. Eine Weiterung des Unternehmens sei dadurch unmöglich gemacht worden. Fünf Angeklagte, unter ihnen der 54-jährige Konzerngründer, sitzen seit November 2013 in Untersuchungshaft. Einem von ihnen wird Beihilfe vorgeworfen. Der sechste Beschuldigte, Jens Pardeike, 48, ist nach einem Geständnis seit 10. Februar 2014 auf freiem Fuß.
Infinus-Skandal: Gerade begonnener Prozess vor dem Platzen?
17.11.2015: Unter anderem die Sächsische Zeitung berichtet ausführlich über den am gestrigen Montag begonnenen Strafprozess gegen sechs führende Manager des Infinus-Konzernes, der möglicherweise kurz vor dem Kollaps steht. So wollten die Verteidiger der vormaligen Manager Andreas Kison (46) und Rudolf Ott (54) mit der Begründung, es sei trotz der zweijährigen Ermittlungen längst nicht alles Datenmaterial ausgewertet, überhaupt nicht mehr weiter verhandeln. Es verstoße gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn „unter den Asservaten ... für die Verteidigung unbekannte Dokumente“ schlummerten, „die erst im Verfahren als Beweis eingeführt werden sollen“. Zudem sei es unter diesen Umständen „unmöglich, eine Verteidigungsstrategie aufzubauen.“
Ein weiterer Verteidiger hieb in die gleiche Kerbe: Die Ermittlungen der zuständigen Behörden seien nicht ansatzweise abgeschlossen. Das umfangreiche Datenmaterial sei darüber hinaus nicht, wie für ein rechtsstaatliches Verfahren vorgesehen, von hierfür bestimmten verbeamteten Fachkräften gesichtet worden. Vielmehr seien die Ermittlungen hinsichtlich der möglichen Tragfähigkeit des Infinus-Geschäftsmodelles an einen privaten Dienstleister ausgelagert worden. Zu guter Letzt würden die vorgeblichen Straftaten beispielhaft seines Mandanten in der vorliegenden Anklageschrift intransparent dargestellt. In Summe müsse festgestellt werden, dass die Anklageschrift in großen Teilen mangelhaft sei, jedenfalls für ein Hauptverfahren.
Zwar wurde am Ende des ersten langen Verhandlungstages, wie die Wirtschaftswoche exemplarisch beschreibt, ein weiterer Antrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Gerichtes vom Vorsitzenden Schlüter-Staats abgewiesen. Dennoch wirft ein derartiger Beginn für einen solchen Mammut-Wirtschaftsprozess ein denkbar schlechtes Licht auf die zuständigen Behörden und lässt für die weitere Fortsetzung und vor allem Aufklärung hinsichtlich der vorliegenden strafrechtlich relevanten Vorwürfe nur wenig Gutes ahnen.
Bedenklich ist, dass sich auch die mutmaßlich gesamte Schadenshöhe zwischenzeitlich noch ausgeweitet hat: Insolvenzverwalter Bruno Kübler beziffert die ihm vorliegenden Forderungen mittlerweile auf rund 2 Milliarden €. Fraglich steht nach wie vor, mit welcher Quote Betroffene rechnen können, wie viel von den Kapitaleinlagen also noch vorhanden sind und an die Geschädigten nach Abschluss der Verfahren ausbezahlt werden kann.
Quelle: Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte
Ein weiterer Verteidiger hieb in die gleiche Kerbe: Die Ermittlungen der zuständigen Behörden seien nicht ansatzweise abgeschlossen. Das umfangreiche Datenmaterial sei darüber hinaus nicht, wie für ein rechtsstaatliches Verfahren vorgesehen, von hierfür bestimmten verbeamteten Fachkräften gesichtet worden. Vielmehr seien die Ermittlungen hinsichtlich der möglichen Tragfähigkeit des Infinus-Geschäftsmodelles an einen privaten Dienstleister ausgelagert worden. Zu guter Letzt würden die vorgeblichen Straftaten beispielhaft seines Mandanten in der vorliegenden Anklageschrift intransparent dargestellt. In Summe müsse festgestellt werden, dass die Anklageschrift in großen Teilen mangelhaft sei, jedenfalls für ein Hauptverfahren.
Zwar wurde am Ende des ersten langen Verhandlungstages, wie die Wirtschaftswoche exemplarisch beschreibt, ein weiterer Antrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Gerichtes vom Vorsitzenden Schlüter-Staats abgewiesen. Dennoch wirft ein derartiger Beginn für einen solchen Mammut-Wirtschaftsprozess ein denkbar schlechtes Licht auf die zuständigen Behörden und lässt für die weitere Fortsetzung und vor allem Aufklärung hinsichtlich der vorliegenden strafrechtlich relevanten Vorwürfe nur wenig Gutes ahnen.
Bedenklich ist, dass sich auch die mutmaßlich gesamte Schadenshöhe zwischenzeitlich noch ausgeweitet hat: Insolvenzverwalter Bruno Kübler beziffert die ihm vorliegenden Forderungen mittlerweile auf rund 2 Milliarden €. Fraglich steht nach wie vor, mit welcher Quote Betroffene rechnen können, wie viel von den Kapitaleinlagen also noch vorhanden sind und an die Geschädigten nach Abschluss der Verfahren ausbezahlt werden kann.
Quelle: Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte
Infinus-Prozess für eine Woche unterbrochen
Der Betrugsprozess gegen sechs Ex-Manager des Dresdner Infinus-Finanzkonzerns ist für eine Woche unterbrochen worden. Grund sind gesundheitliche Probleme eines Beschuldigten, wie das Landgericht Dresden am Donnerstag mitteilte. Die Verteidigung des Angeklagten hatte eine Unterbrechung beantragt, da der 46-Jährige einen Hörsturz erlitten habe und nicht verhandlungsfähig sei.
Quelle: Focus Online
Quelle: Focus Online
Infinus-Pleite: Advent, Advent mit Jens Pardeike
08.12.2015: unter anderem das Handelsblatt berichtet über weitere Prozesstage im mutmaßlichen Anlagebetrugsskandal rund um das Unternehmensgeflecht um Infinus und FuBus (Future Business KGaA). Im Zentrum stand hier der vormalige Manager Jens Pardeike, der als einziger nach den großangelegten Razzien im November 2013 frühzeitig wieder auf freien Fuß gelangt war. Damals war die Rede von „umfangreichen geständigen Aussagen“, auch davon, dass er sich besonders haftempfindlich gezeigt habe. Die zuständige Staatsanwaltschaft jedenfalls erhoffte sich offensichtlich so etwas wie einen Kronzeugen.
Wie das Handelsblatt erläutert, scheint allerdings der vormalige Topmanager des Firmenkonglomerates zwischenzeitlich eine Menge Details vergessen zu haben. „Blass“ seien seine Aussagen gewesen, manches sei dem vormaligen DDR-Offizier mittlerweile gar gänzlich entfallen. Von einer Vielzahl von Erinnerungslücken ist die Rede, die Hoffnung jedenfalls der Anklage, Pardeike könne die dortigen Vorhaltungen stützen und inhaltlich präzisieren, scheinen sich nahezu vollständig in Luft aufzulösen.
Wer war für welche folgenschweren Entscheidungen innerhalb der verschiedenen Firmen zuständig? Pardeike hängt schief im Stuhl und gibt sich unbeteiligt. Von bandenmäßigem Betrug und dem Betrieb eines Schneeballsystemes ist in der Anklageschrift die Rede? Immerhin gesteht der Angeklagte zu, es habe schon frühzeitig Anzeichen dafür gegeben, dass möglicherweise das zugrundeliegende Geschäftsmodell nicht aufgehe. Es seien gewagte In-sich-Geschäfte, sprich höchstdotierte Lebensversicherungen auf eigene Mitarbeiter abgeschlossen worden, um millionenschwere Provisionen zu kassieren? Das Handelsblatt zitiert Pardeike mit einem lapidaren: „kann sein“. Er jedenfalls wäre in solcherart Entscheidungen nicht eingebunden gewesen.
Die vielen zehntausenden geschädigten Anleger in die verschiedenen Produkte des Firmengeflechtes dürften solcherart Berichte mit Ingrimm zur Kenntnis nehmen. Fraglich steht jedenfalls bis auf weiteres, inwieweit der Strafprozess (Aktenzeichen 5 Kls 100 Js 7387/12) die genauen Vorgänge und Abläufe aufklären können wird. Besonders interessieren dürfte darüber hinaus die betroffenen Investoren, wieviel ihrer Einlagen sie möglicherweise irgendwann einmal wiedersehen werden.
Quelle: ADWUS Rechtsanwälte
Wie das Handelsblatt erläutert, scheint allerdings der vormalige Topmanager des Firmenkonglomerates zwischenzeitlich eine Menge Details vergessen zu haben. „Blass“ seien seine Aussagen gewesen, manches sei dem vormaligen DDR-Offizier mittlerweile gar gänzlich entfallen. Von einer Vielzahl von Erinnerungslücken ist die Rede, die Hoffnung jedenfalls der Anklage, Pardeike könne die dortigen Vorhaltungen stützen und inhaltlich präzisieren, scheinen sich nahezu vollständig in Luft aufzulösen.
Wer war für welche folgenschweren Entscheidungen innerhalb der verschiedenen Firmen zuständig? Pardeike hängt schief im Stuhl und gibt sich unbeteiligt. Von bandenmäßigem Betrug und dem Betrieb eines Schneeballsystemes ist in der Anklageschrift die Rede? Immerhin gesteht der Angeklagte zu, es habe schon frühzeitig Anzeichen dafür gegeben, dass möglicherweise das zugrundeliegende Geschäftsmodell nicht aufgehe. Es seien gewagte In-sich-Geschäfte, sprich höchstdotierte Lebensversicherungen auf eigene Mitarbeiter abgeschlossen worden, um millionenschwere Provisionen zu kassieren? Das Handelsblatt zitiert Pardeike mit einem lapidaren: „kann sein“. Er jedenfalls wäre in solcherart Entscheidungen nicht eingebunden gewesen.
Die vielen zehntausenden geschädigten Anleger in die verschiedenen Produkte des Firmengeflechtes dürften solcherart Berichte mit Ingrimm zur Kenntnis nehmen. Fraglich steht jedenfalls bis auf weiteres, inwieweit der Strafprozess (Aktenzeichen 5 Kls 100 Js 7387/12) die genauen Vorgänge und Abläufe aufklären können wird. Besonders interessieren dürfte darüber hinaus die betroffenen Investoren, wieviel ihrer Einlagen sie möglicherweise irgendwann einmal wiedersehen werden.
Quelle: ADWUS Rechtsanwälte
Infinus-Vermittler: Auch das OLG Düsseldorf weist Berufung zurück
Nachdem BEMK Rechtsanwälte bereits Urteile der Oberlandesgerichte Hamm und Karlsruhe zugunsten der Infinus-Vermittler erstritten haben (im September 2015, vgl. übrige Rechtstipps), hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem von uns geführten Verfahren die Berufung einer bereits in erster Instanz unterlegenen Anlegerin zurückgewiesen mit Urteil vom 10. Dezember 2015.
Der 6. Zivilsenat stellte – wie die übrigen bisherigen Entscheidungen von Oberlandesgerichten im Infinus-Komplex auch – auf die Grundsätze zu unternehmensbezogenen Geschäften ab und entschied, dass der Beratungsvertrag nicht mit dem Vermittler, sondern mit dem vertretenen Haftungsdach zustande kam.
Dass sich das Rechtsgeschäft auf ein Unternehmen bezieht, welches der Vermittler vertritt (Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut), muss zwar grundsätzlich der Vertreter beweisen, was anhand der Infinus-Unterlagen jedoch gut gelang. Denn spätestens bei Zeichnung der Finanzinstrumente war ersichtlich, dass der vertraglich gebundene Vermittler die Beratung nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Haftungsdachs vornahm. Schließlich war das Haftungsdach im Zeichnungsscheinen explizit als Vermittlerin bzw. Beraterin aufgeführt.
Insbesondere konnte sich die Anlegerin auch nicht darauf berufen, dass ein Beratungsvertrag mit dem Vermittler persönlich zustande gekommen sei, bevor er ihr Orderschuldverschreibungen empfohlen hat. Es kommt, wie der Senat feststellte, dabei immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Da Finanzdienstleister durchaus in verschiedenen Rollen auftreten können, sowohl als eigenständige Vermittler, als auch als gebundene Vertreter – je nachdem, welche Produkte sie im Einzelfall vertreiben –, ist entscheidend, ob der jeweilige Finanzdienstleister hinreichend deutlich gemacht hat, dass er im konkreten Fall für ein bestimmtes Unternehmen handeln will und nicht im eigenen Namen. Dies geschah hier mittels der Infinus-Dokumente mit Erfolg.
Der Senat führte zudem aus, dass die Annahme nicht gerechtfertigt war, dass immer konkludent ein Beratungsvertrag mit dem Finanzdienstleister persönlich zustande kommt, wenn nicht unmittelbar bei Aufnahme des Gesprächs bereits darauf hingewiesen wird, dass die Beratung nicht im eigenen Namen, sondern für einen anderen erfolgt. Es greife zu kurz, wenn man bei der Frage, mit wem ein Beratungsvertrag konkludent zustande gekommen ist, nur darauf abstellen würde, was vor der Kontaktaufnahme geschehen ist und den Inhalt des entscheidenden Gesprächs ausblenden würde. Denn nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles kann beurteilt werden, was Inhalt des konkludent geschlossenen Vertrags geworden ist. Deswegen können auch die Äußerungen im Gespräch und die vorgelegten Unterlagen nicht außer Acht gelassen werden.
Quelle: BEMK Rechtsanwälte
Der 6. Zivilsenat stellte – wie die übrigen bisherigen Entscheidungen von Oberlandesgerichten im Infinus-Komplex auch – auf die Grundsätze zu unternehmensbezogenen Geschäften ab und entschied, dass der Beratungsvertrag nicht mit dem Vermittler, sondern mit dem vertretenen Haftungsdach zustande kam.
Dass sich das Rechtsgeschäft auf ein Unternehmen bezieht, welches der Vermittler vertritt (Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut), muss zwar grundsätzlich der Vertreter beweisen, was anhand der Infinus-Unterlagen jedoch gut gelang. Denn spätestens bei Zeichnung der Finanzinstrumente war ersichtlich, dass der vertraglich gebundene Vermittler die Beratung nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Haftungsdachs vornahm. Schließlich war das Haftungsdach im Zeichnungsscheinen explizit als Vermittlerin bzw. Beraterin aufgeführt.
Insbesondere konnte sich die Anlegerin auch nicht darauf berufen, dass ein Beratungsvertrag mit dem Vermittler persönlich zustande gekommen sei, bevor er ihr Orderschuldverschreibungen empfohlen hat. Es kommt, wie der Senat feststellte, dabei immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Da Finanzdienstleister durchaus in verschiedenen Rollen auftreten können, sowohl als eigenständige Vermittler, als auch als gebundene Vertreter – je nachdem, welche Produkte sie im Einzelfall vertreiben –, ist entscheidend, ob der jeweilige Finanzdienstleister hinreichend deutlich gemacht hat, dass er im konkreten Fall für ein bestimmtes Unternehmen handeln will und nicht im eigenen Namen. Dies geschah hier mittels der Infinus-Dokumente mit Erfolg.
Der Senat führte zudem aus, dass die Annahme nicht gerechtfertigt war, dass immer konkludent ein Beratungsvertrag mit dem Finanzdienstleister persönlich zustande kommt, wenn nicht unmittelbar bei Aufnahme des Gesprächs bereits darauf hingewiesen wird, dass die Beratung nicht im eigenen Namen, sondern für einen anderen erfolgt. Es greife zu kurz, wenn man bei der Frage, mit wem ein Beratungsvertrag konkludent zustande gekommen ist, nur darauf abstellen würde, was vor der Kontaktaufnahme geschehen ist und den Inhalt des entscheidenden Gesprächs ausblenden würde. Denn nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles kann beurteilt werden, was Inhalt des konkludent geschlossenen Vertrags geworden ist. Deswegen können auch die Äußerungen im Gespräch und die vorgelegten Unterlagen nicht außer Acht gelassen werden.
Quelle: BEMK Rechtsanwälte
Future Business: Neueste Entwicklungen im "Infinus-Komplex"
Insolvenzverwalter Kübler leistet trotz Ankündigung keine Abschlagszahlungen für 2015; die Wahlen der gemeinsamen Vertreter werden überprüft; sechs Manager vor der Strafkammer des LG Dresden.
Keine Abschlagszahlung trotz Ankündigung
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Future Business KG aA, Dr. Bruno Kübler, hat sich mit der Ankündigung einer Abschlagszahlung an die Gläubiger für das Jahr 2015 augenscheinlich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Eine Auszahlung konnte bisher nicht erfolgen. Zwar habe man Werte von rund 120 Millionen Euro zur Insolvenzmasse ziehen können. Zum einen sei die Prüfung der Forderungsanmeldungen noch nicht abgeschlossen. Bislang hätten rund 27.000 Gläubiger der Future Business ca. 55.000 Forderungen im Gesamtwert von 1,76 Milliarden Euro angemeldet. Ferner habe der Insolvenzverwalter der „Infinus AG – Ihr Kompetenz Partner“ (IKP), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Insolvenzschuldnerin Future Business KGaA, eine Klage gegen die Future Business auf Feststellung einer Forderung in Höhe von rund 350 Millionen Euro eingereicht.
Leider führt Insolvenzverwalter Kübler nicht aus, womit die Forderung in einer derart astronomischen Höhe begründet wird und welche Erfolgschancen er der Klage einräumt. Immerhin ist davon die Rede, dass eine Rückstellung gebildet werden muss. Wenn der Insolvenzverwalter Kübler trotzdem eine Erstausschüttung im ersten Halbjahr 2016 ankündigt, dann werden alle Anleger wünschen, dass sich dieser Optimismus als berechtigt erweist.
Wahl der gemeinsamen Vertreter angefochten: BGH muss entscheiden
Der BGH muss über die umstrittene Wahl des gemeinsamen Vertreters entscheiden. Bei der Gläubigerversammlung am 13.05.2014 wurde der Rechtsanwalt Christian Gloeckner zum gemeinsamen Vertreter zahlreicher Orderschuldverschreibungsgläubiger gewählt. Die Wahl war von Anfang an umstritten, da die Einladungen, die an die Anleger verschickt wurden, bereits eine Vollmacht für diesen Rechtsanwalt enthielten, ohne dass klargestellt wurde, dass dieser selbst kandidierte.
Die Ergebnisse der Abstimmungen über die Wahl des gemeinsamen Vertreters wurden sodann in mehreren hunderten Fortsetzungsterminen bekannt gegeben. Allerdings handelte es sich tatsächlich um neu einberufene Gläubigerversammlungen. Das OLG Dresden hat die Wahlen nunmehr für nichtig erklärt. Der Insolvenzverwalter hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt, sodass die Angelegenheit nun vor dem BGH verhandelt wird.
Entwicklung des Strafverfahrens gegen sechs Manager
Am 16.11.2015 hat endlich auch das Strafverfahren gegen sechs ehemalige Manager des Infinus-Konzerns begonnen. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Das Verfahren wird vom Gericht als „Mammut-Verfahren“ bezeichnet und sich dementsprechend lang hinziehen.
Ein mit der Kontrolle der Infinus-Gruppe betrauter Beamter der Bundesbank Hauptverwaltung in Leipzig, die die Finanzaufsicht in Sachsen führt, hat in seiner Zeugenaussage angegeben, dass er bereits seit längerem Zweifel am Geschäftsmodell des Konzerns hegte. Schon im Jahr 2007 habe es Hinweise darauf gegeben, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte.
Die Infinus-Insolvenz könnte sich auch auf den Finanzhaushalt der Stadt Dresden auswirken. Insolvenzverwalter Kübler hat eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit – zunächst – des Jahresabschlusses 2009 erhoben. Er ist der Auffassung, dass die Jahresabschlüsse zu hohe Gewinne ausgewiesen hätten. Sollte er mit seiner Klage erfolgreich sein, müsste die Stadt Dresden Gewerbesteuern in Millionenhöhe zurückzahlen.
Berichte über Absprachen des Gerichts mit einem Sachverständigen
Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet, besteht die Gefahr, dass der Strafprozess platzt.
Grund hierfür ist das Verhalten des Vorsitzenden Richters Schlüter-Staats. Dieser habe sich mit Vertretern des Landeskriminalamtes und Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche getroffen.
Es sei, laut Auskunft der Verteidiger, scheinbar um die Einholung eines weiteren Gutachtens gegangen sein. Einen Aktenvermerk über dieses Treffen gebe es nicht.
Eine derartige Intransparenz könnte die Besorgnis der Befangenheit begründen. Sollte es deshalb zu einer Ablehnung des Richters kommen, müsste das Strafverfahren von vorn beginnen.
Resch Rechtsanwälte beobachten die Entwicklungen und prüfen verschiedene Möglichkeiten, um für ihre Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
„Sollte der BGH das Urteil des OLG Dresden bezüglich der Wahl des gemeinsamen Vertreters bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Gläubigerversammlungen wiederholt werden müssen und ob die bisher von Rechtsanwalt Christian Gloeckner eingereichten Forderungsanmeldungen überhaupt wirksam sind. Es besteht die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Insolvenzverfahrens“, erklärt Rechtsanwältin Katharina Wagener von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.
Quelle: Resch Rechtsanwälte
Keine Abschlagszahlung trotz Ankündigung
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Future Business KG aA, Dr. Bruno Kübler, hat sich mit der Ankündigung einer Abschlagszahlung an die Gläubiger für das Jahr 2015 augenscheinlich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Eine Auszahlung konnte bisher nicht erfolgen. Zwar habe man Werte von rund 120 Millionen Euro zur Insolvenzmasse ziehen können. Zum einen sei die Prüfung der Forderungsanmeldungen noch nicht abgeschlossen. Bislang hätten rund 27.000 Gläubiger der Future Business ca. 55.000 Forderungen im Gesamtwert von 1,76 Milliarden Euro angemeldet. Ferner habe der Insolvenzverwalter der „Infinus AG – Ihr Kompetenz Partner“ (IKP), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Insolvenzschuldnerin Future Business KGaA, eine Klage gegen die Future Business auf Feststellung einer Forderung in Höhe von rund 350 Millionen Euro eingereicht.
Leider führt Insolvenzverwalter Kübler nicht aus, womit die Forderung in einer derart astronomischen Höhe begründet wird und welche Erfolgschancen er der Klage einräumt. Immerhin ist davon die Rede, dass eine Rückstellung gebildet werden muss. Wenn der Insolvenzverwalter Kübler trotzdem eine Erstausschüttung im ersten Halbjahr 2016 ankündigt, dann werden alle Anleger wünschen, dass sich dieser Optimismus als berechtigt erweist.
Wahl der gemeinsamen Vertreter angefochten: BGH muss entscheiden
Der BGH muss über die umstrittene Wahl des gemeinsamen Vertreters entscheiden. Bei der Gläubigerversammlung am 13.05.2014 wurde der Rechtsanwalt Christian Gloeckner zum gemeinsamen Vertreter zahlreicher Orderschuldverschreibungsgläubiger gewählt. Die Wahl war von Anfang an umstritten, da die Einladungen, die an die Anleger verschickt wurden, bereits eine Vollmacht für diesen Rechtsanwalt enthielten, ohne dass klargestellt wurde, dass dieser selbst kandidierte.
Die Ergebnisse der Abstimmungen über die Wahl des gemeinsamen Vertreters wurden sodann in mehreren hunderten Fortsetzungsterminen bekannt gegeben. Allerdings handelte es sich tatsächlich um neu einberufene Gläubigerversammlungen. Das OLG Dresden hat die Wahlen nunmehr für nichtig erklärt. Der Insolvenzverwalter hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt, sodass die Angelegenheit nun vor dem BGH verhandelt wird.
Entwicklung des Strafverfahrens gegen sechs Manager
Am 16.11.2015 hat endlich auch das Strafverfahren gegen sechs ehemalige Manager des Infinus-Konzerns begonnen. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Das Verfahren wird vom Gericht als „Mammut-Verfahren“ bezeichnet und sich dementsprechend lang hinziehen.
Ein mit der Kontrolle der Infinus-Gruppe betrauter Beamter der Bundesbank Hauptverwaltung in Leipzig, die die Finanzaufsicht in Sachsen führt, hat in seiner Zeugenaussage angegeben, dass er bereits seit längerem Zweifel am Geschäftsmodell des Konzerns hegte. Schon im Jahr 2007 habe es Hinweise darauf gegeben, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte.
Die Infinus-Insolvenz könnte sich auch auf den Finanzhaushalt der Stadt Dresden auswirken. Insolvenzverwalter Kübler hat eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit – zunächst – des Jahresabschlusses 2009 erhoben. Er ist der Auffassung, dass die Jahresabschlüsse zu hohe Gewinne ausgewiesen hätten. Sollte er mit seiner Klage erfolgreich sein, müsste die Stadt Dresden Gewerbesteuern in Millionenhöhe zurückzahlen.
Berichte über Absprachen des Gerichts mit einem Sachverständigen
Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet, besteht die Gefahr, dass der Strafprozess platzt.
Grund hierfür ist das Verhalten des Vorsitzenden Richters Schlüter-Staats. Dieser habe sich mit Vertretern des Landeskriminalamtes und Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche getroffen.
Es sei, laut Auskunft der Verteidiger, scheinbar um die Einholung eines weiteren Gutachtens gegangen sein. Einen Aktenvermerk über dieses Treffen gebe es nicht.
Eine derartige Intransparenz könnte die Besorgnis der Befangenheit begründen. Sollte es deshalb zu einer Ablehnung des Richters kommen, müsste das Strafverfahren von vorn beginnen.
Resch Rechtsanwälte beobachten die Entwicklungen und prüfen verschiedene Möglichkeiten, um für ihre Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
„Sollte der BGH das Urteil des OLG Dresden bezüglich der Wahl des gemeinsamen Vertreters bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Gläubigerversammlungen wiederholt werden müssen und ob die bisher von Rechtsanwalt Christian Gloeckner eingereichten Forderungsanmeldungen überhaupt wirksam sind. Es besteht die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Insolvenzverfahrens“, erklärt Rechtsanwältin Katharina Wagener von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.
Quelle: Resch Rechtsanwälte
Infinus-Produkte: Bundesbank versäumte Vetriebsstopp
Am 18. Prozesstag gegen 6 Manager der Dresdener Infinus-Gruppe letzten Donnerstag vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Dresden, bei der 22.000 Anleger ihr Geld verloren haben sollen, kam es zu zwei Paukenschlägen: Die Aufsichts-Bundesbank hat nach Angaben eines Mitarbeiters versagt. Und der Kronzeuge und Mitangeklagte bestätigte den Schneeballverdacht und muss nun selbst mit einer Haftstrafe rechnen, da er trotz seines Wissens weiter mitgemacht habe.
Lesen Sie unsere Pressemeldung zum Thema.
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Wäscht Wolfgang Förster aus Dresden das Geld aus dem Infinus-Skandal?
Ein GoMoPa-User ließ uns folgende Infos zum Infinus-Skandal zukommen:
Zitat
Der Gastronom Wolfgang Förster aus Dresden steht und stand in engen Kontakt zu den Führungsspitzen der Infinus AG, Jörg Diehl etc.pp. Wolfgang Förster, genannt Wolle Förster, wäscht derzeit massiv und extrem viel Geld aus den Infinus Betrugsgeldern, er betreibt z.b. viele Suhsi Restaurants in denen grundsätzlich kein Betrieb stattfindet, wäscht aber hier sehr viel Umsatz ein. Weiter werden in anderen Geschäften des Wolfgang Förster u.a. Automatenbetrieb etc. enorm viel Infinus-Gelder gewaschen. Die Herren Biel und Konsorten erwartet nach der Haftentlassung eine Batzen Geld. Es sollte hier einmal durch das LKA genauer ermittelt werden. Herr Förster fährt jetzt sogar einen Maybach und prahlt herum, er sei die Nummer Eins in Dresden.
Erneute Vorwürfe gegen Wolfgang Förster wegen Geldwäsche im Infinus-Skandal
Ein GoMoPa-User bestätigte uns gegenüber die schweren Vorwürfe gegen Wolfgang Förster bezüglich der Geldwäsche im Infinus-Betrugsfall. Er schreibt:
Zitat
Der Dresdener Großgastronom und Bordellbetreiber Wolfgang Förster, genannt Wolle Förster, steht in dringendem Verdacht seit Jahren Gelder im großen Stil zu waschen, auch heute noch trotz der Inhaftierung der Beschuldigten der Infinus-Gruppe (z.b. Jörg Biehl). Recherchen werden Licht ins Dunkel bringen. Wolle betreibt einige Restaurants, welche grundsätzlich immer leer sind, erwirtschaftet viele Hunderttausende Euro Umsätze und Gewinne. Das alles ist super organisiert, vom Garteneinkauf angefangen, über Bestellungen und Auslieferservice. Viele seiner Geldspielautomaten werden von eigenen Leuten gefüttert, um so enorme Gewinne vorzuspiegeln. All dies kann schnell bewiesen werden. Seine gesamte Historie zeigt die Wahrheit. Biel ist ein alter Freund von Wolle. Wolle war in den Jahren, als er noch die Disco " Bananas" in Dresden betrieben hatte, total pleite. Das war so in den Anfangsjahren der Infinus-Gruppe. Danach folgte der seltsame und rasante Aufstieg vom Pleitegeier zum Selfmade-Millionär mit -zig Häusern und Geschäften. Natürlich sind die Häuser finanziert durch Banken, deren Kredite werden jedoch mit den gefakten Umsätzen und Gewinnen (Gelder aus dem Infinus-Topf) gespeist. Also man muss schon sagen: Sensationell filmreif, wirklich sehr gut gemacht!
Infinus-Prozess: Kommt zweiter Angeklagter auf freien Fuß?
Kommt einer der Angeklagten im Infinus-Betrugsprozess vorzeitig frei? Das Sächsische Verfassungsgericht hat Ende vergangener Woche entschieden, der Haftbeschwerde des angeklagten Ex-Infinus-Managers Andreas K. (46) zuzustimmen. Die jüngsten Beschlüsse des Oberlandesgerichts (OLG) und Landgerichts Dresden vom Februar 2016 zur Fortsetzung der Untersuchungshaft seien im Fall Ks. verfassungswidrig, meldet die "Sächsische Zeitung" (SZ). Nun müsse das OLG erneut entscheiden.
Quelle: FONDS-professionell-ONLINE
Quelle: FONDS-professionell-ONLINE
Infinus-Prozess: Nun spricht der Ex-Vertriebschef
Im Infinus-Betrugsprozess hat sich nach dem Chef auch der Vertriebs-Leiter erstmals vor Gericht geäußert. Kewan K. hat eine gut 70-seitige Erklärung verlesen, in der er berichtete, wie er zu Infinus stieß und welche Aufgaben er hatte. Dies berichtet die Sächsische Zeitung (SZ).
Bis zu seiner Verhaftung Ende 2013 sei er von einem "langfristig tragfähigen" Konzept ausgegangen, "wenn das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nicht erfolgt wäre", sagte er der Zeitung zufolge. Zudem will der promovierte Kaufmann nicht viele Interna in Dresden mitbekommen haben. Zum einen sei er nur sporadisch in der sächsischen Landeshauptstadt gewesen. Vor allem aber habe Infinus-Chef Jörg B. maßgeblich bestimmt, wer welche Informationen erhält, sagte er laut der SZ.
Quelle: FONDS-professionell-ONLINE
Bis zu seiner Verhaftung Ende 2013 sei er von einem "langfristig tragfähigen" Konzept ausgegangen, "wenn das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nicht erfolgt wäre", sagte er der Zeitung zufolge. Zudem will der promovierte Kaufmann nicht viele Interna in Dresden mitbekommen haben. Zum einen sei er nur sporadisch in der sächsischen Landeshauptstadt gewesen. Vor allem aber habe Infinus-Chef Jörg B. maßgeblich bestimmt, wer welche Informationen erhält, sagte er laut der SZ.
Quelle: FONDS-professionell-ONLINE
Für 300.000 Euro Kaution kommt auch der letzte Infinus-Chef frei
Bis auf den Ex-Vertriebschef Rudolf Ott (55) sind alle sechs Infinus-Bosse aus der U-Haft entlassen worden. Bei Ott hapert es noch daran, dass die geforderte Kaution von 300.000 Euro eingezahlt wird. Seit einem Jahr läuft gegen sie der Betrugsprozess vor dem Landgericht Dresden. Doch alle wollen ganz schnell die 1. Instanz hinter sich bringen, weil sie sich in der 2. Instanz einen Freispruch erhoffen. Der bisherige Verlauf spricht für sie. Lesen Sie die Details in unserem Artikel.
Infinus-Strafverteidiger Rainer Brüssow in Köln ins Koma geprügelt
Der bekannte Kölner Wirtschaftsstrafanwalt Rainer Brüssow (68) vertritt im Dresdner Infinus-Prozess den Vertriebschef von einst 2.500 Maklern, Professor h.c. Kewan Kadkhodai (50) aus Puhlheim in Nordrhein-Westfalen. Jetzt liegt der Strafverteidiger nach einem Prügel-Überfall vor seinem Haus in Köln-Porz wegen Gehirnblutungen auf der Intensivstation im Koma. Näheres in unserem Artikel.
Infinus-Verteidiger wollen alle 22.000 Anleger vorladen
Wer von den 22.000 Anlegern der Dresdner FuBus/Infinus-Gruppe hat seine versprochenen Gewinne auf Orderschuldverschreibungen oder Goldsparpläne nicht erhalten? Die Antwort dürfte lauten: Keiner. Ab wann wurden alle Zahlungen eingestellt? Die Antwort dürfte laufen: Als die Staatsanwaltschaft am 5. November 2013 den Laden dicht machte und alle sechs Bosse verhaftete. Seit November 2015 läuft am Landgericht Dresden der Prozess, ohne dass den Managern eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden konnte.
Die Verteidiger der angeklagten Ex-Infinus-Manager drehen nun den Spieß um und haben beantragt, alle 22.000 Anleger als Zeugen im laufenden Prozessverfahren zu laden. Damit soll laut k-mi der Beweis angetreten werden, dass diese nicht von ihren Mandanten getäuscht wurden. Rechtsanwalt Stefan Heinemann, Kanzlei Heinemann & Peters/Dresden, einer der Verteidiger der Angeklagten, begründet deren Unschuld unter anderem mit einer ordentlichen Buchhaltung, Bilanzen und einer anständigen Abrechnung. Zu den offensichtlichen Knackpunkten in diesem Verfahren gehört auch, dass Infinus in permanenten Kontakt mit der BaFin und der Bundesbank stand, die nicht einschritten.
Die Verteidiger der angeklagten Ex-Infinus-Manager drehen nun den Spieß um und haben beantragt, alle 22.000 Anleger als Zeugen im laufenden Prozessverfahren zu laden. Damit soll laut k-mi der Beweis angetreten werden, dass diese nicht von ihren Mandanten getäuscht wurden. Rechtsanwalt Stefan Heinemann, Kanzlei Heinemann & Peters/Dresden, einer der Verteidiger der Angeklagten, begründet deren Unschuld unter anderem mit einer ordentlichen Buchhaltung, Bilanzen und einer anständigen Abrechnung. Zu den offensichtlichen Knackpunkten in diesem Verfahren gehört auch, dass Infinus in permanenten Kontakt mit der BaFin und der Bundesbank stand, die nicht einschritten.
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Höchstrichterlicher Haftungsfreispruch für Infinus-Berater
Der erfahrene Vermittlerhaftungs-Anwalt Daniel Blazek (43) aus Bielefeld gilt als Kämpfer und hat in den vergangenen 8 Jahren schon rund 5.000 Vermittler vertreten. Zuletzt holte er im Dezember 2015 Vermittler der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut aus Freital in Sachsen (auch als Haftungsdach blaue Infinus bekannt, Hauptvertrieb mit einst 800 gebundenen Vermittlern für FuBus-Orderschuldverschreibungen aus Dresden) auch in 2. Instanz siegreich aus dem Fegefeuer.
Nun gab der BGH dem Anwalt Recht: Infinus-Berater müssen nicht haften.
Der Düsseldorfer Branchendienst kapital-markt intern schreibt dazu:
Nun gab der BGH dem Anwalt Recht: Infinus-Berater müssen nicht haften.
Der Düsseldorfer Branchendienst kapital-markt intern schreibt dazu:
Zitat
Der Bundesgerichtshof (BGH), sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, hat aktuell erneut die Inanspruchnahme eines INFINUS-Agenten auf Schadensersatz mit Beschluss vom 22.12.2016 abgeblockt. Er folgt somit seiner bisherigen Rechtsansicht aus April 2016 (Az.: III ZR 95/15), als eine derartige Klage bereits verworfen wurde.
Im neuesten dem BGH vorgelegten Streitfall vermittelte ein an das INFINUS Finanzdienstleistungsinstitut (Blaue INFINUS) gebundener Berater eine Orderschuldver-
schreibung der Future Business KGaA, die als Holding der INFINUS-Gruppe fungierte, in Höhe von 50.000 €.
Nach Razzien wegen des Verdachtes auf ein Schneeballsystem im Herbst 2013 fielen die INFINUS- Gesellschaften kurz danach allesamt in die Insolvenz.
Der den beklagten Ex-INFINUS-Agenten vertretende Rechtsanwalt Daniel Blazek, Kanzlei BEMK Rechtsanwälte, kommentiert den Gerichtsbeschluss: "Das insolvente Haftungsdach war Rechtsträger der Vermittlung bzw. Beratung und hätte für angebliche Pflichtverletzungen einstehen müssen, nicht aber der gebundene Vermittler selbst."
FuBus/Infinus-Prozess: Zeuge BaFin mysteriös
Seit November 2015 läuft am Landgericht Dresden der Prozess gegen sechs Bosse der FuBus/Infinus-Gruppe, ohne dass den Managern eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden konnte. Als nächstes soll noch einmal ein BaFin-Mitarbeiter gehört werden. Aber ausgerechnet die Aufsichtsbehörde, auf die sich die Anklage stützt, macht eine schlechte Figur.
Der BaFin-Mitarbeiter (53) hat schon zwei Mal ausgesagt und laut Morgenpost Sachsen erklärt, die Behörde habe schon 2007 von Eigenverträgen gewusst. Konkrete Gegenmaßnahmen gab es aber nicht. Sogar als 2010 eine Abteilung der BaFin feststellte, dass mit Eigenverträgen Millionen bei Infinus umgesetzt werden! Das hätte laut Zeuge keine Relevanz für andere Abteilungen gehabt. Zum Beispiel für die Abteilung, die regelmäßig die Prospekte von Infinus prüfte, genehmigte und somit der Finanzgruppe korrektes Arbeiten bescheinigte. Ex-Vorstand Jörg Biehl (55) beteuert, dass die Aufsichtsbehörde BaFin nie Mängel fand. Sprich: Wenn der Behörde kein Fehler im System auffällt, könne den Angeklagten kein Vorwurf gemacht werden.
Quelle: TAG24 (ein Portal der Morgenpost Sachsen GmbH in Dresden)
Der BaFin-Mitarbeiter (53) hat schon zwei Mal ausgesagt und laut Morgenpost Sachsen erklärt, die Behörde habe schon 2007 von Eigenverträgen gewusst. Konkrete Gegenmaßnahmen gab es aber nicht. Sogar als 2010 eine Abteilung der BaFin feststellte, dass mit Eigenverträgen Millionen bei Infinus umgesetzt werden! Das hätte laut Zeuge keine Relevanz für andere Abteilungen gehabt. Zum Beispiel für die Abteilung, die regelmäßig die Prospekte von Infinus prüfte, genehmigte und somit der Finanzgruppe korrektes Arbeiten bescheinigte. Ex-Vorstand Jörg Biehl (55) beteuert, dass die Aufsichtsbehörde BaFin nie Mängel fand. Sprich: Wenn der Behörde kein Fehler im System auffällt, könne den Angeklagten kein Vorwurf gemacht werden.
Quelle: TAG24 (ein Portal der Morgenpost Sachsen GmbH in Dresden)
FUBUS INSOLVENZ: Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von sog. Scheingewinnausschüttungen
Bei den Anlegern in Genussrechte der Future Business KG a. A. (auch als FuBus KGaA bekannt) meldet sich der Insolvenzverwalter und fordert diese zur Rückzahlung von sog. Scheingewinnausschüttungen auf. Der Insolvenzverwalter begründet die Rückforderung damit, dass bei der FuBus KGaA bereits seit dem Jahr 2009 keine Gewinne angefallen sein sollen.
Die soll aus ein Gutachten der Steuerberatungsgesellschaft PwC hervorgehen.
Für die Anleger gibt es leider wenig Hoffnung darauf, den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen zu müssen. Dies liegt an der sehr ungünstigen und verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche dieser in Sachen der Phoenix Kapitaldienst getroffen hat. Obwohl das System der Phoenix Kapitaldienst von vorherein betrügerisch war, sah der BGH die Anleger in der Pflicht, die erhaltenen Scheingewinne an den Insolvenzverwalter der Phoenix zurück zu zahlen.
Aus Sicht der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin ist es durchaus streitig, ob der Insolvenzverwalter Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins von den Anlegern auf die erhaltenen Scheingewinne verlangen kann. Geregelt ist die Verzinsung in § 143 Abs. 1 InsO. Hiernach ist eine Geldschuld nur zu verzinsen, wenn die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges vorgelegen haben. Hierzu verhält sich das Schreiben des Insolvenzverwalters nicht, sondern verweist auf eine Entscheidung des BGH, die allerdings in anderer Angelegenheit ergangen ist und daher nicht zwingend auf den Vorgang in Sachen FuBus KGaA übertragbar sein muss.
Die Zinszahlungsverpflichtung könnten die Anleger daher gegenüber dem Insolvenzverwalter erst einmal in Abrede stellen.
Der Insolvenzverwalter weist zudem zurecht darauf hin, dass dem Anleger die Möglichkeit zusteht, die Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB einzuwenden. Die Entreicherung muss allerdings auch durch den Anleger belegt werden.
Die entsprechenden Nachweise müssten hier wohl auch für jedes Jahr der entsprechenden Ausschüttungen gesondert geführt werden, um vor dem Insolvenzverwalter und auch den Gerichten anerkannt zu werden.
Gegen den Anspruch des Insolvenzverwalters könnte man auch noch die Einrede der Verjährung erheben, weil der Insolvenzantrag bereits im Jahr 2013 gestellt worden ist.
Da die Insolvenzeröffnung jedoch erst 2014 erfolgte, dürfte eine Verjährung von Ansprüchen des Insolvenzverwalters wohl nach der Regelung des § 146 Abs. 1 InsO frühestens mit dem 31.12.2017 in Frage kommen.
Quelle: anwalt.de
Die soll aus ein Gutachten der Steuerberatungsgesellschaft PwC hervorgehen.
Für die Anleger gibt es leider wenig Hoffnung darauf, den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen zu müssen. Dies liegt an der sehr ungünstigen und verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche dieser in Sachen der Phoenix Kapitaldienst getroffen hat. Obwohl das System der Phoenix Kapitaldienst von vorherein betrügerisch war, sah der BGH die Anleger in der Pflicht, die erhaltenen Scheingewinne an den Insolvenzverwalter der Phoenix zurück zu zahlen.
Aus Sicht der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin ist es durchaus streitig, ob der Insolvenzverwalter Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins von den Anlegern auf die erhaltenen Scheingewinne verlangen kann. Geregelt ist die Verzinsung in § 143 Abs. 1 InsO. Hiernach ist eine Geldschuld nur zu verzinsen, wenn die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges vorgelegen haben. Hierzu verhält sich das Schreiben des Insolvenzverwalters nicht, sondern verweist auf eine Entscheidung des BGH, die allerdings in anderer Angelegenheit ergangen ist und daher nicht zwingend auf den Vorgang in Sachen FuBus KGaA übertragbar sein muss.
Die Zinszahlungsverpflichtung könnten die Anleger daher gegenüber dem Insolvenzverwalter erst einmal in Abrede stellen.
Der Insolvenzverwalter weist zudem zurecht darauf hin, dass dem Anleger die Möglichkeit zusteht, die Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB einzuwenden. Die Entreicherung muss allerdings auch durch den Anleger belegt werden.
Die entsprechenden Nachweise müssten hier wohl auch für jedes Jahr der entsprechenden Ausschüttungen gesondert geführt werden, um vor dem Insolvenzverwalter und auch den Gerichten anerkannt zu werden.
Gegen den Anspruch des Insolvenzverwalters könnte man auch noch die Einrede der Verjährung erheben, weil der Insolvenzantrag bereits im Jahr 2013 gestellt worden ist.
Da die Insolvenzeröffnung jedoch erst 2014 erfolgte, dürfte eine Verjährung von Ansprüchen des Insolvenzverwalters wohl nach der Regelung des § 146 Abs. 1 InsO frühestens mit dem 31.12.2017 in Frage kommen.
Quelle: anwalt.de
FuBus/Infinus: Doch kein Schneeballsystem - Fiskus bestätigt ordentlichen Geschäftsbetrieb

Jörg Biehl (55), vom 5. November 2013 bis 7. Oktober 2016 in U-Haft JVA Dresden, persönlich haftender Gesellschafter (41,06 Prozent) der Future Business KGaA (FuBus) aus Dresden
Überraschende Wende im Insovenzverfahren der Dresdener FuBus Future Business KGaA und der dazugehörigen Infinus-Gruppe, die auch Auswirkungen auf den Strafprozess wegen eines verbotenen mutmasslichen Betrugssystems gegen sechs Manager (48 bis 56) der FuBus am Landgericht Dresden haben dürfte.
Unter Berufung auf ein Wertgutachten der Frankfurter Wirtschaftsprüfgesellschaft PwC (PricewaterhouseCoopers) AG behauptet der Dresdener Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler, dass Fubus in den Geschäftsjahren 2009 bis 2012 gar keine Gewinne erwirtschaftet haben soll, sondern nur Verluste in einer Gesamthöhe von minus 351,1 Millionen Euro einfuhr.
Als Folge davon fordert der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler aus Dresden nicht nur die stets pünktlich gezahlten Aussschüttungen von den 2.900 Genussrechtsinhabern bis zum 31. August 2017 zurück, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.
Dr. Kübler bittet auch das Finanzamt Dresden zur Kasse, beißt dabei aber auf Granit. Lesen Sie unseren Artikel.