
LICON Unternehmensgruppe - LICON Wohnbau GmbH - Leipzig

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LICON Unternehmensgruppe - LICON Wohnbau GmbH - Leipzig
LICON Wohnbau GmbH
Pölitzstr. 19 --04155 Leipzig
Geschäftsführer
Gesellschafter /Shareholder:
In den Meldungen der Presse wird von einer LICON AG geschrieben, diese gibt es - hat aber mit der Leipziger Gesellschaft nichts zu tun. Sicher wurde hier in Anlehnung der Webseiten licon.ag angenommen, es handele sich um eine Aktiengesellschaft.
Auszug LVZ
Pölitzstr. 19 --04155 Leipzig
Geschäftsführer
Zitat
Florian Scholze
Peter Wolf
Gesellschafter /Shareholder:
Zitat
Henning Beteiligungs GmbH
Florian Scholze
Wolf Capital GmbH
In den Meldungen der Presse wird von einer LICON AG geschrieben, diese gibt es - hat aber mit der Leipziger Gesellschaft nichts zu tun. Sicher wurde hier in Anlehnung der Webseiten licon.ag angenommen, es handele sich um eine Aktiengesellschaft.
Auszug LVZ
Zitat
Sachsens Antikorruptionseinheit Ines hat am Mittwoch eine Razzia bei dem Leipziger Bau-Projektentwickler Licon AG durchgeführt. „Dabei wurden drei Personen vorläufig festgenommen“, erklärte Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Ab 9 Uhr seien die Geschäftsräume in der Pölitzstraße, Schorlemmerstraße und Chopinstraße sowie private Wohnungen durchsucht worden. Außer in Leipzig waren Kriminalbeamte auch in Düsseldorf, Köln, Wiesbaden, Hamm, Essen, Hamburg und in mehreren Orten in Bayern im Einsatz. Die Razzia dauerte bis zum späten Nachmittag an.
Anlass der Aktion war der Verdacht, dass drei Licon-Mitarbeiter sowie drei weitere Personen aus dem Vertriebsbereich das Unternehmen um „mindestens fünf Millionen Euro erleichtert“ haben sollen. „Der Vorwurf gegen die drei Mitarbeiter als Hauptbeschuldigte lautet Untreue und Steuerhinterziehung“, erläuterte Oberstaatsanwalt Klein. Er betonte, dass das Unternehmen selbst nicht im Verdacht irgendwelcher Straftaten stehe: „Die Ermittlungen der Ines wurden überhaupt erst begonnen, weil es zuvor eine Strafanzeige eines Mitgesellschafters der Licon AG gab.“
Licon zählt etwa 100 Mitarbeiter, gehört zu den angesehensten Leipziger Firmen im Bereich Sanierung denkmalgeschützter Altbauten.
Das LKA nahm gestern den Leipziger Rennfahrer Florian Scholze (37/Porsche Carrera Cup) fest. 2005 gründete Florian Scholze mit dem Leipziger Peter Wolf (37) und dem Deutsch-Amerikaner Jürgen Henning (58) die Firma Licon.
Das LKA geht mittlerweile davon aus: Florian Scholze , Peter Wolf und Vertriebsleiter Mathias Kuper (*22.03.1974) haben Firmen überredet, Scheinrechnungen einzureichen. Finanzier Jürgen Henning beglich ahnungslos. Sein Geld jedoch wanderte in die Taschen seiner Leipziger Teilhaber.
Das LKA geht mittlerweile davon aus: Florian Scholze , Peter Wolf und Vertriebsleiter Mathias Kuper (*22.03.1974) haben Firmen überredet, Scheinrechnungen einzureichen. Finanzier Jürgen Henning beglich ahnungslos. Sein Geld jedoch wanderte in die Taschen seiner Leipziger Teilhaber.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen um den Millionen-Betrug beim Leipziger Projektentwickler Licon ausgeweitet. Nach Angaben des Sprechers der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, wird nun auch gegen beurlaubte Spitzenmanager der Apotheker- und Ärztebank (Apobank) wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. "Da sind wir aber im Bereich des absoluten Anfangsverdachts", sagte Klein.
Hintergrund sind laut Klein Geschäftsbeziehungen der Apobank zur Firma Medicon, einem Tochterunternehmen des Bau- und Projektentwicklers Licon. Medicon vertreibt denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage. Für die Finanzierungen gibt es seit 2008 eine Kooperation mit der Apobank. Klein sagte, die Apobank habe sich bisher kooperativ gezeigt. Der Staatsanwaltschaft seien Unterlagen zur Aufklärung der Vorwürfe übergeben worden.
* Auszug MDR
Hintergrund sind laut Klein Geschäftsbeziehungen der Apobank zur Firma Medicon, einem Tochterunternehmen des Bau- und Projektentwicklers Licon. Medicon vertreibt denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage. Für die Finanzierungen gibt es seit 2008 eine Kooperation mit der Apobank. Klein sagte, die Apobank habe sich bisher kooperativ gezeigt. Der Staatsanwaltschaft seien Unterlagen zur Aufklärung der Vorwürfe übergeben worden.
* Auszug MDR
Über die Licon aus Leipzig wurde in den letzten Tagen vielfach berichtet. Hintergrund waren eine einstweilige Verfügung des LG Leipzig und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften. Aufgrund der einstweiligen Verfügung des LG dürfen die Geschäftsführer Peter Wolf und Florian Scholze die Geschäftsführung nicht mehr ausüben.
Ermittlungen hat es auch in Bezug auf die apoBank gegeben. Die apoBank hat offensichtlich in einigen Fällen die Finanzierung von Wohnungskäufen übernommen. Inzwischen sind die Vorstandsmitglieder der apoBank Stefan Mühr und Claus Verfürth abberufen worden.
Ermittlungen hat es auch in Bezug auf die apoBank gegeben. Die apoBank hat offensichtlich in einigen Fällen die Finanzierung von Wohnungskäufen übernommen. Inzwischen sind die Vorstandsmitglieder der apoBank Stefan Mühr und Claus Verfürth abberufen worden.
Apo Bank und Licon AG - Schadenersatz wegen Rückvergütung
Im Herbst 2010 wurden zwei Vorstandsmitglieder der Licon AG sowie ein Vertriebsleiter verhaftet und die Presse berichtete über die Verwicklungen zwischen der Licon AG und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, kurz APO Bank genannt. Verwiesen wurde auf die Rolle der von der Licon beherrschten Medicon Immobilien GmbH, die von der Licon AG 15% Vermittlungsprovisionen erhalten und davon 6% – 8% an die Apo Bank weiter geleitet habe soll.
Der Kanzlei Resch Rechtsanwälte liegen nunmehr Unterlagen vor, die belegen, dass die Beratungen von Apo Bank Kunden nicht etwa durch Anlageberater der Medicon Immobilien GmbH durchgeführt worden sind, sondern vielmehr die Beratung der Bestandskunden der Apo Bank durch Mitarbeiter der Finanz Service GmbH der Apo Bank erfolgte. Empfohlen wurde dabei der Erwerb von Eigentumswohnungen der Licon Unternehmensgruppe mit einer Finanzierung der Apo Bank.
Die Licon Unternehmensgruppe ist spezialisiert auf die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien, bei deren Sanierung der Erwerber besondere steuerliche Vorteile nach § 7 i EStG erzielen kann. Die Kaufpreise der Wohnungen betragen teilweise deutlich mehr als € 3.000,00 pro Quadratmeter und umfassen neben den beschriebenen Provisionen auch noch den Unternehmergewinn.
Die von der Licon Unternehmensgruppe gezahlten Provisionen an die Apo Bank stellen eine sogenannte Rückvergütung dar, über die in den Beratungsgesprächen hätte hingewiesen werden müssen. Ist eine solche Aufklärung nicht geschehen, besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch auch gegen die Apo Bank, der im Ergebnis auf die vollständige Rückabwicklung des abgeschlossenen Kauf- und des Darlehensvertrages gerichtet ist.
„Der für die Bankenrechtsprechung zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in ständiger Rechtsprechung die Aufklärungspflicht hinsichtlich von Rückvergütungen festgeschrieben“, erklärt Rechtsanwalt Manfred Resch von der Kanzlei Resch Rechtsanwälte. „Der Bankkunde soll erkennen können, dass die ihm erteilte Beratung keineswegs nur an seinen Interessen ausgerichtet ist, sondern der Anlageberater der Bank im eigenen Provisionsinteresse handelte.“
Kunden der Apo Bank, denen der Erwerb einer Wohnung der Licon Unternehmensgruppe mit einer Finanzierung der Apo Bank empfohlen worden ist, sollten den Sachverhalt überprüfen lassen, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche auch gegen die Apo Bank geltend machen zu können.
Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Manfred Resch
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Im Herbst 2010 wurden zwei Vorstandsmitglieder der Licon AG sowie ein Vertriebsleiter verhaftet und die Presse berichtete über die Verwicklungen zwischen der Licon AG und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, kurz APO Bank genannt. Verwiesen wurde auf die Rolle der von der Licon beherrschten Medicon Immobilien GmbH, die von der Licon AG 15% Vermittlungsprovisionen erhalten und davon 6% – 8% an die Apo Bank weiter geleitet habe soll.
Der Kanzlei Resch Rechtsanwälte liegen nunmehr Unterlagen vor, die belegen, dass die Beratungen von Apo Bank Kunden nicht etwa durch Anlageberater der Medicon Immobilien GmbH durchgeführt worden sind, sondern vielmehr die Beratung der Bestandskunden der Apo Bank durch Mitarbeiter der Finanz Service GmbH der Apo Bank erfolgte. Empfohlen wurde dabei der Erwerb von Eigentumswohnungen der Licon Unternehmensgruppe mit einer Finanzierung der Apo Bank.
Die Licon Unternehmensgruppe ist spezialisiert auf die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien, bei deren Sanierung der Erwerber besondere steuerliche Vorteile nach § 7 i EStG erzielen kann. Die Kaufpreise der Wohnungen betragen teilweise deutlich mehr als € 3.000,00 pro Quadratmeter und umfassen neben den beschriebenen Provisionen auch noch den Unternehmergewinn.
Die von der Licon Unternehmensgruppe gezahlten Provisionen an die Apo Bank stellen eine sogenannte Rückvergütung dar, über die in den Beratungsgesprächen hätte hingewiesen werden müssen. Ist eine solche Aufklärung nicht geschehen, besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch auch gegen die Apo Bank, der im Ergebnis auf die vollständige Rückabwicklung des abgeschlossenen Kauf- und des Darlehensvertrages gerichtet ist.
„Der für die Bankenrechtsprechung zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in ständiger Rechtsprechung die Aufklärungspflicht hinsichtlich von Rückvergütungen festgeschrieben“, erklärt Rechtsanwalt Manfred Resch von der Kanzlei Resch Rechtsanwälte. „Der Bankkunde soll erkennen können, dass die ihm erteilte Beratung keineswegs nur an seinen Interessen ausgerichtet ist, sondern der Anlageberater der Bank im eigenen Provisionsinteresse handelte.“
Kunden der Apo Bank, denen der Erwerb einer Wohnung der Licon Unternehmensgruppe mit einer Finanzierung der Apo Bank empfohlen worden ist, sollten den Sachverhalt überprüfen lassen, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche auch gegen die Apo Bank geltend machen zu können.
Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Manfred Resch
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Licon AG wechselt den Eigentümer
Schon etwas älter:
Quelle: LVZ Immo
Interessant dabei ist ein anderer Artikel eines anderen Forums:
Zitat
Neue Entwicklungen beim Leipziger Bauprojektentwickler Licon AG: Jürgen Henning, der sich seit dem vergangenen Jahr um Aufklärung der Unterschlagungsvorwürfe gegen drei Top-Manager des Unternehmens bemühte, verlässt spätestens zum Jahresende das Unternehmen. Licon gehört seit wenigen Tagen mehrheitlich einem neuen Eigentümer.
Die Leipziger Volkszeitung berichtet am Freitag, die Five Minds Group habe zwei Drittel der Licon-Anteile erworben. Der Kaufpreis sei schon geflossen. Five Minds besteht aus der Five Minds AG mit Hauptsitz in Staad bei St. Gallen in der Schweiz und der Five Minds Financial Partnership GmbH aus Göppingen bei Stuttgart (Baden Württemberg), die als Finanzinvestor ein Milliarden-Vermögen verwalte. Verwaltungsratspräsident der Five Minds AG ist der gebürtige US-Amerikaner Joseph Schrull.
Die zwei Drittel der Anteile, die nun in Hand der Five Minds sind, stammen laut LVZ-Informationen zu gleichen Teilen von Jürgen Henning und Steffen Göpel, Vorsitzender des Leipziger Immobilienunternehmens GRK Holding. Damit ist das monatelange Tauziehen um die Besitzrechte der Licon beendet. Das letzte Drittel der Anteile gehört derzeit noch Florian Scholze, einem der Ex-Geschäftsführer der Licon, gegen den ermittelt wird. Five Minds habe einen Optionsvertrag, auch diesen Anteil noch zu übernehmen. Ob und wann das geschieht, dürfte maßgeblich davon abhängen, ob gegen Scholze und den ehemaligen Mitgeschäftsführer Peter Wolf Anklage erhoben wird. Nach uns vorliegenden Informationen will sich die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen im Herbst dazu äußern.
Am Geschäft der Licon in Leipzig ändere sich durch die neuen Mehrheitsverhältnisse nichts. Als neuer Licon-Geschäftsführer sei Jens-Christian Ludwig bestellt, alle Geschäfte des Unternehmens mit mehr als hundert Mitarbeitern würden weitergeführt. Jürgen Henning werde noch bis Ende des Jahres seine Position als Geschäftsführer behalten, danach wolle er sich zurückziehen.
Gerüchte, wonach sich Peter Wolf oder Florian Scholze in leitende Positionen des Unternehmens zurückmelden könnten, dementierte Henning. Beide hätten sich auf ihre laufenden Strafverfahren zu konzentrieren. Dennoch hält sich selbst innerhalb der Licon hartnäckig das Gerücht, zumindest Wolf könne sein Comeback als Geschäftsführer erleben.
Am 20. Oktober 2010 wurden Peter Wolf, Florian Scholze sowie ein weiterer leitender Manager der Licon AG festgenommen. Sachsens Antikorruptionseinheit Ines hatte bei der Razzia Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Anlass war der Verdacht der Untreue und Steuerhinterziehung. Ausgelöst hatte die Ermittlungen damals Mitgesellschafter und Hauptfinanzier Jürgen Henning, der Anzeige gegen Wolf und Scholze erstattete. In ihren Vernehmungen legten beide Ex-GEschäftsführer Teilgeständnisse ab, bestritten aber zugleich die Veruntreuung von Firmengeldern in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro. Sie hätten immer zum Nutzen der Licon gehandelt, es habe aber seit langem ein Streit mit Henning über den Kurs des Unternehmens geherrscht.
Scholze und Wolf behaupten, Henning hätte sich eine Kulisse gebaut, die es erlaubte, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für sich zu nutzen. Sein Ziel sei die Komplettübernahme der Licon gewesen. Ende November 2010 hatte Henning in einem LVZ-Interview noch über Zukunftspläne des Unternehmens gesprochen.
Interessant dabei ist ein anderer Artikel eines anderen Forums:
Quelle: Boerse-Online[/font]
Zitat
Mittlerweile haben sich mehrere User bei mir gemeldet. Nach eingehener Kommunikation und an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei "vorstand_911" um Florian Scholze.
Nach intensiven Vergleichen der Ausdrucksweise zwischen Postings von "vorstand_911" und privaten E-Mails sowie sonstigen Äußerungen des Herrn Scholze sowie der Tatsache, dass Firmen (LICON, Santos etc.), für die Herr Scholze selbst in irgendeiner Weise tätig bzw. an denen er beteiligt war oder ist ergibt sich, die er lediglich diese hier im Forum in höchsten Tönen lobt, jedoch sind diese Firmen genauso unseriös und intransparent, wie alle anderen Bauträger, Immobilienfirmen sowie Rechtsanwälte mit fragwürdigen Absichten, über welche Herr Scholze als "vorstand_911" hier zu recht berichtet. Hier geben wir dem "vorstand_911" mit seinen Kritiken (augenscheinlich und ohne alles tatsächlich überprüft zu haben) voll und ganz recht und bescheinigen ihm gerne die öffentliche Nützlichkeit seiner Aussagen!
Denn, mein sehr verehrter Herr Scholze, posten Sie doch sonst selbst so großzügig zu allen (ehemaligen) Mitbewerber und Gegnern jeweils ausführlichst und penibelst alle noch so (unwichtigen) Details, wie Anschriften, Geburtsdaten, Beteiligungen, private Aktivitäten. Zugleich kritisieren Sie, wenn wir das gleiche tun. Warum posten "vorstand_911" denn nichts zu Herrn Scholze? Weil er es eben selber in Persona ist.
Auch ergibt sich ein Zusammenhang zwischen dem Namensbestandteil "911" und der privaten Pkw- und Rennsport-Vorliebe des Herrn Scholze.
Darüber hinaus ist es unverständlich, wieso Herr Scholze von sich selbst neuerdings hier immer im Plural spricht. Oder bevorzugen Sie die Anrede "Eure königliche Hoheit"? Dann wäre das "wir" jedenfalls treffend gewählt.
Übrigens hatten wir VOR diesem Posting noch garnicht erwähnt, dass wir wissen, wer Sie sind.
Auch liegen uns mittlerweile danke Mithilfe der User im Graumarktforum zwei (angebliche) Privatanschriften vor. Diese werden wir noch in dieser Woche überprüfen und sofern sie sich als richtig erweisen sollten, gerne hier im Forum posten. So können sich dann alle Freunde und Feinde persönlich bei Herrn Scholze für seine Heldentaten bedanken.
Zu Ihrem eBay-Bildposting fehlt leider der Benutzername und die Artikelnummer. Die amgebliche zu verkaufende oder bereits verkaufte Schautafel hat den gleichen Nutzen, wir unser Hinweis zu den zu verkaufenden Autogrammkarten von Ihnen.
Im Übrigen waren wir so freundlich, die Marketingabteilung der Porsche AG mit aussagekräftigen Unterlagen zu den scheinbar kriminellen Aktivitäten des Herrn Scholze zu unterrichten. Dies stößt dort tatsächlich auf großes Interesse. Wir denken, es dauert nicht mehr lange, bis ein renommiertes Unternehmen, wie die Porsche AG, von einer "sportlichen Zusammenarbeit" sehr zeitnah und dauerhaft absehen wird. Aber trösten Sie sich bitte Herr Scholze, es gibt noch andere Möglichkeiten seine privaten Probleme durch PS-Kräfte zu kompensieren.
Zahlreiche weitere Informationen über "vorstand_911" liegen uns vor und werden derzeit auf Richtigkeit überprüft. Diese folgen sodann in kürze.
Abschließend erhalten Sie und auch alle anderen User einen sehr ausführlichen Bericht samt aussagekräftigen und beweissicheren Anlagen, damit sich auch jeder neutral und unabhängig davon überzeugen kann, dass es sich bei "vorstand_911" um Herrn Florian Scholze handelt.
LICON Wohnbau GmbH vom LG Leipzig zur Rückabwicklung eines Immobilienverkaufes und Schadensersatz verurteilt
Erfolgreich konnten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner einem jungen Ehepaar helfen.
Das junge Paar kann nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung zu Kapitalanlagezwecken von der LICON Wohnbau GmbH wegen falscher Beratung Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufes verlangen. Die LICON Wohnbau GmbH wurde vor dem Landgericht Leipzig zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine sogenannte „Schrottimmobilie“ verurteilt. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die LICON Wohnbau GmbH möchte jetzt gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen.
Das LG Leipzig hatte in seinem Urteil vom 21.02.2014 (Az. 07 O 3987/2012) einen Fall zu entscheiden, in welchem das junge Ehepaar durch eine nach den Feststellungen des LG Leipzig falsche Beratung von einem Mitarbeiter Vertriebsfirma RMC Rendite Management Concept GmbH eine in Leipzig in der Dieskaustraße 371 gelegene Immobilie erworben hatte.
Unfassbar gutes Immobilienangebot mit Ausblick auf Mehrwert
Ausschlaggebend für das junge Pärchen für den Immobilienerwerb bei der LICON GmbH war die Aussage der Vertriebsorganisation RMC GmbH, dass, ausgehend vom gezahlten Kaufpreis in Höhe von 114.000,00 EUR eine durchschnittliche Wertsteigerung von 2 - 4 % p.a. eintreten werde. Weder in der persönlichen Beratung noch in einem vom Berater überreichten Berechnungsbeispiel wurde jedoch der typische Preisabschlag beim Wiederverkauf einer "Steuersparimmobilie" berücksichtigt. Nach den Feststellungen des Gerichtes konnte anhand der vom Vertrieb im Rahmen der Verkaufsgespräche vorgelegten Beispielsrechnung nachgewiesen werden, dass die Möglichkeiten der Rentabilität beim Zweitverkauf nicht zu erreichen sind. Es ist so, dass beim Zweitverkauf die staatliche Förderung durch steuerliche Sonderabschreibungen entfällt und deshalb erhebliche Preisabschläge beim Wiederverkauf steuerlich geförderter Eigentumswohnungen hinzunehmen sind.
Leider musste das junge Ehepaar auch feststellen, dass die tatsächlichen monatlichen Belastungen höher als in der Beispielsrechnung von den Beratern der RMC GmbH angegeben waren. Ganz davon abgesehen können wohl die von der RMC Rendite Management Concept GmbH versprochenen Wertsteigerungen nicht erreicht werden.
Falschberatung zieht Haftung nach sich – Hoffnung für betroffene Anleger
Dieses vom Gericht festgestellte Verschweigen von Nachteilen beim Zweitverkauf muss sich die Verkäuferfirma LICON Wohnbau GmbH nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der jetzt auch das Landgericht Leipzig folgte, zurechnen lassen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Immobilienrecht-Experte Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin, der für das junge Ehepaar das Verfahren führte, meint dazu: „Die Rechtsprechung des Landgerichts Leipzig wurde im vorliegenden Urteil fortgesetzt. Bereits hat der Bundesgerichtshof vielfach entschieden, dass neben der eigentlich beratenden Vertriebsmitarbeiter auch das dahinterstehende Vertriebsunternehmen bzw. das Verkäuferunternehmen haften kann.“
Fazit:
Betroffene Anleger und ihre Familien sollten auf keinen Fall aufgeben und ihre Rechte gegenüber den Verkäufer und den Firmen wahrnehmen. Die Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in ähnlichen Fällen bestätigen, dass für die betroffenen Immobilienkäufer Hoffnung besteht. Die Rechtsprechung weist eine deutliche Tendenz zum Schutze der Verbraucher und Opfer von sogenannten „Steuersparmodellen Eigentumswohnung“ auf. Für Rückfragen und Informationen ist Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen unter 030-715 206 70 oder erreichbar.
V.i.S.d.P.
Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Erfolgreich konnten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner einem jungen Ehepaar helfen.
Das junge Paar kann nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung zu Kapitalanlagezwecken von der LICON Wohnbau GmbH wegen falscher Beratung Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufes verlangen. Die LICON Wohnbau GmbH wurde vor dem Landgericht Leipzig zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine sogenannte „Schrottimmobilie“ verurteilt. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die LICON Wohnbau GmbH möchte jetzt gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen.
Das LG Leipzig hatte in seinem Urteil vom 21.02.2014 (Az. 07 O 3987/2012) einen Fall zu entscheiden, in welchem das junge Ehepaar durch eine nach den Feststellungen des LG Leipzig falsche Beratung von einem Mitarbeiter Vertriebsfirma RMC Rendite Management Concept GmbH eine in Leipzig in der Dieskaustraße 371 gelegene Immobilie erworben hatte.
Unfassbar gutes Immobilienangebot mit Ausblick auf Mehrwert
Ausschlaggebend für das junge Pärchen für den Immobilienerwerb bei der LICON GmbH war die Aussage der Vertriebsorganisation RMC GmbH, dass, ausgehend vom gezahlten Kaufpreis in Höhe von 114.000,00 EUR eine durchschnittliche Wertsteigerung von 2 - 4 % p.a. eintreten werde. Weder in der persönlichen Beratung noch in einem vom Berater überreichten Berechnungsbeispiel wurde jedoch der typische Preisabschlag beim Wiederverkauf einer "Steuersparimmobilie" berücksichtigt. Nach den Feststellungen des Gerichtes konnte anhand der vom Vertrieb im Rahmen der Verkaufsgespräche vorgelegten Beispielsrechnung nachgewiesen werden, dass die Möglichkeiten der Rentabilität beim Zweitverkauf nicht zu erreichen sind. Es ist so, dass beim Zweitverkauf die staatliche Förderung durch steuerliche Sonderabschreibungen entfällt und deshalb erhebliche Preisabschläge beim Wiederverkauf steuerlich geförderter Eigentumswohnungen hinzunehmen sind.
Leider musste das junge Ehepaar auch feststellen, dass die tatsächlichen monatlichen Belastungen höher als in der Beispielsrechnung von den Beratern der RMC GmbH angegeben waren. Ganz davon abgesehen können wohl die von der RMC Rendite Management Concept GmbH versprochenen Wertsteigerungen nicht erreicht werden.
Falschberatung zieht Haftung nach sich – Hoffnung für betroffene Anleger
Dieses vom Gericht festgestellte Verschweigen von Nachteilen beim Zweitverkauf muss sich die Verkäuferfirma LICON Wohnbau GmbH nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der jetzt auch das Landgericht Leipzig folgte, zurechnen lassen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Immobilienrecht-Experte Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin, der für das junge Ehepaar das Verfahren führte, meint dazu: „Die Rechtsprechung des Landgerichts Leipzig wurde im vorliegenden Urteil fortgesetzt. Bereits hat der Bundesgerichtshof vielfach entschieden, dass neben der eigentlich beratenden Vertriebsmitarbeiter auch das dahinterstehende Vertriebsunternehmen bzw. das Verkäuferunternehmen haften kann.“
Fazit:
Betroffene Anleger und ihre Familien sollten auf keinen Fall aufgeben und ihre Rechte gegenüber den Verkäufer und den Firmen wahrnehmen. Die Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in ähnlichen Fällen bestätigen, dass für die betroffenen Immobilienkäufer Hoffnung besteht. Die Rechtsprechung weist eine deutliche Tendenz zum Schutze der Verbraucher und Opfer von sogenannten „Steuersparmodellen Eigentumswohnung“ auf. Für Rückfragen und Informationen ist Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen unter 030-715 206 70 oder erreichbar.
V.i.S.d.P.
Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Bitte beachten Sie auch unsere aktuelle Pressemeldung über die "unheilige Schrottimmobilien-Allianz zwischen apoBank und Licon".
Kein Baufortschritt bei der Licon Flaschenturm GmbH & Co. KG?
"Eine Industrie-Ikone aus rotem Klinkerstein - leuchtend wie ein Turmalin."
Mit diesem Edelsteinvergleich warb die Licon Gruppe aus Leipzig (Schorlemmerstraße 2) im Jahr 2009 Selbstnutzer und Kapitalanleger für den Kauf einer der 65 denkmalgeschützten Luxuswohnungen, die eigentlich bis 2012 im leerstehenden Flaschenturm der 1990 stillgelegten VEB Engelhardt Brauerei, der größten Bier- und Malztrunk-Brauerei Ostdeutschlands, hergestellt und eingerichtet werden sollten.
Wegen der Steuerabschreibungen mussten die Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 58 und 272 Quadratmetern und ruhiger Lage (kein Durchgangsverkehr) auf der Halsinsel Stralau im Stadtbezirk Friedrichshain und mit Wasserblick auf die Rummelsburger Bucht (einem Seitenarm der Spree) vor Beginn der Denkmalsanierung gekauft werden.
30 Prozent des Kaufpreises waren sofort fällig, 28 Prozent nach Rohbaufertigstellung inklusive Zimmermannsarbeiten, die 3. Rate in Höhe von 5,6 Prozent, wenn das Dach samt Rinnen fertig war. Und so sollte es bei jedem Baufortschritt einen weiteren Abschlag geben - bis zur Endabnahme. Die 46 geplanten Tiefgaragenplätze kosteten extra 19.900 Euro je Platz... weiterlesen!
Mit diesem Edelsteinvergleich warb die Licon Gruppe aus Leipzig (Schorlemmerstraße 2) im Jahr 2009 Selbstnutzer und Kapitalanleger für den Kauf einer der 65 denkmalgeschützten Luxuswohnungen, die eigentlich bis 2012 im leerstehenden Flaschenturm der 1990 stillgelegten VEB Engelhardt Brauerei, der größten Bier- und Malztrunk-Brauerei Ostdeutschlands, hergestellt und eingerichtet werden sollten.
Wegen der Steuerabschreibungen mussten die Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 58 und 272 Quadratmetern und ruhiger Lage (kein Durchgangsverkehr) auf der Halsinsel Stralau im Stadtbezirk Friedrichshain und mit Wasserblick auf die Rummelsburger Bucht (einem Seitenarm der Spree) vor Beginn der Denkmalsanierung gekauft werden.
30 Prozent des Kaufpreises waren sofort fällig, 28 Prozent nach Rohbaufertigstellung inklusive Zimmermannsarbeiten, die 3. Rate in Höhe von 5,6 Prozent, wenn das Dach samt Rinnen fertig war. Und so sollte es bei jedem Baufortschritt einen weiteren Abschlag geben - bis zur Endabnahme. Die 46 geplanten Tiefgaragenplätze kosteten extra 19.900 Euro je Platz... weiterlesen!
Erst kein Baufortschritt beim LICON Flaschenturm in Berlin Jetzt die Insolvenz der LICON Gruppe
Schlechte Nachrichten für die Kunden! Die Licon Gruppe ist insolvent. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Stephan Tielemann von Pluta Rechtsanwalts GmbH bestellt.
Die LICON Gruppe aus Leipzig warb im Jahre 2009 Selbstnutzer und Kapitalanleger für den Kauf einer der 65 denkmalgeschützten Luxuswohnungen im Flaschenturm auf der Halbinsel Stralau in Berlin Friedrichshain. Es sollten bis Ende 2012 65 Luxuswohnungen im leerstehenden Flaschenturm der 1990 stillgelegten VEB Engelhardt Brauerei hergestellt und eingerichtet werden. Zu den Wohnungen sollte es auch 46 Tiefgaragenstellplätze geben.
Wegen der hohen Steuerabschreibungen mussten die Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 58 und 272 Quadratmetern auf der Halbinsel Stralau im Szene-Stadtbezirk und mit Wasserblick auf die Rummelsburger Bucht vor der Denkmalsanierung gekauft werden. Die erhöhten steuerlichen Abschreibungen nach sind nicht gekommen und Verluste waren nicht eintragbar.
Die Zahlungen erfolgten nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Nur wurde das Objekt bis heute nicht fertig, so dass die hohen Denkmalschutz-Abschreibungn von den Kapitalanlegern nicht genutzt werden konnten. Die Kredite bei der APOBANK konnten nicht voll ausgezahlt werden, so dass hier Bereitstellungszinsen anfielen.
Das Flaschenturm-Projekt ist jedoch noch von einem weiteren Skandal belastet. Wie schon WELT ONLINE in 2010 berichtet, ist die APOBANK in einen Skandal verwickelt, weil sie mit dem Kooperationspartner Medicon zusammenarbeitete.
Der Kooperationspartner wurden den Kunden der APOBANK von der APOBANK vermittelt. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft ermittelte die Zusammenhänge der Geschäftsbeziehungen zwischen LICON und der APOBANK. Dreh- und Angelpunkt zwischen LICON und der APOBANK war die Vertriebsgesellschaft Medicon. Diese warb intensiv mit ihrem guten Draht zur APOBANK. Es wurden die Kunden direkt in den Räumen der APOBANK angesprochen.
Für die guten Verbindungen und die Vermittlung potentieller Kunden soll die APOBANK Zahlungen erhalten haben. Ehemalige LICON- und Medicon-Mitarbeiter schilderten der WELT ONLINE das zugrunde liegende Geschäftsmodell. Danach soll LICON der Medicon für jeden Immobilienverkauf 15 % Provision ezahlt haben. Die Medicon Berater erhielt davon 1,75 Prozent. Ein erheblicher Anteil - die Rede ist zwischen 6,0 bis 8,5 Prozentpunkte - soll angeblich die APOBANK erhalten haben.
Natürlich ist eine derartige Vergütung unüblich. Hier hat die APOBANK lediglich Adressen ihrer Kunden an die Medicon-Berater vermittelt. Die APOBANK verdiente zudem noch an der meist obligatorischen Kreditfinanzierung für die Investition in eine Wohnung bei der LICON. Die Kunden sollten zunächst nicht informiert worden sein, dass die Bank doppelt kassierte - bei der Finanzierung und bei der Vermittlung. Wenn der Vorwurf zutrifft, könnten die Bankkunden sich getäuscht fühlen. Die APOBANK hätte dann wohl nicht neutral beraten. Hierzu gibt es die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH. Der hat diese Art von Verquickung beanstandet, wenn der Kunden es nicht wusste, wie die Bank agiert hat.
Ende 2013 hat die APOBANK dann einzelnen Kunden die Höhe der Provision schriftlich mitgeteilt. Wegen dieser Information läuft jetzt auch die Verjährung der Ansprüche der Kunden. Aufgrund der fehlerhaften Beratung können Ansprüche gegen den Berater und Vermittler bestehen. Es sind auch Ansprüche gegen die APOBANK als sogenannter Hintermann bestehen. Diese Rechtsfigur hat der BGH
entwickelt, wenn die Bank das gesamte Geschäft gesteuert hat. Die Immobilienverkaufe könnten auch unter den Begriff der Schrottimmobilie fallen, weil der Wert der Immobilie zweifelhaft ist.
entwickelt, wenn die Bank das gesamte Geschäft gesteuert hat. Die Immobilienverkaufe könnten auch unter den Begriff der Schrottimmobilie fallen, weil der Wert der Immobilie zweifelhaft ist.
Aufgrund der komplexen Rechtslage sollten sich Kunden hier durch einen Fachanwalt beraten lassen.
Hängepartie der Licon Immobilien-Crew mit Rennfahrer Florian Scholze in München?
Ein Geschädigter der Licon aus Leipzig teilte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit, dass die Licon Crew mit Hobbyrennfahrer Florian Scholze als Geschäftsführer (Casa GmbH Grünwald) in München aktiv ist. Das Projekt mit Wohnungen für 2.000 Menschen im Jugendstilpark Eglfing liegt jedoch im argen.
Lesen Sie unsere Pressemeldung zum Thema.
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