
Martin Richard Kristek - Care-Energy - Euroenergie AG - mk-group Holding GmbH

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madmax35
inaktiv
Martin Richard Kristek - Care-Energy - Euroenergie AG - mk-group Holding GmbH
Aktuell 10/2013 Abschluss unserer Umfirmierung.
Aus unserer Firma mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG wurde
UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG
Ich ein geprellter Käufer eines Pflanzenöl-Kraftwerkes der Fa. Euroenergie AG in 24768 Rendsburg, Helgoländerstraße 35-49.
Alleiniger Vorstand und Hauptaktionär ist Herr Martin Kristek.
Wer kennt in Zusammenhang mit Herrn Kristek die Fa. Big-Biogas und deren Geschäftsführer Bernd Schlagregen und die Firmen von Herrn Kirstek der sogenannten "MK-Group"
Gibt es noch weitere geprellte Kunden und Opfer.
Aus unserer Firma mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG wurde
UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG
Ich ein geprellter Käufer eines Pflanzenöl-Kraftwerkes der Fa. Euroenergie AG in 24768 Rendsburg, Helgoländerstraße 35-49.
Alleiniger Vorstand und Hauptaktionär ist Herr Martin Kristek.
Wer kennt in Zusammenhang mit Herrn Kristek die Fa. Big-Biogas und deren Geschäftsführer Bernd Schlagregen und die Firmen von Herrn Kirstek der sogenannten "MK-Group"
Gibt es noch weitere geprellte Kunden und Opfer.
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Zitat
Beschwerdeformular Vorname Bernd Telefon 04838.704.071 Name Schlagregen Email (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) Beschwerde über madmax35 Mitglied chess+ Nachricht Die Firma Big-biogas hat kein einziges Pflanzenöl Kraftwerk verkauft. Wie kann diese Firma also im Zusammenhang mit Prellung eines Besitzers gebracht werden, die nachweislich kein Pflanzenöl Kraftwerk verkauft hat. Wir verlangen entrfernung dieses Beitrages, zumal der Verfasser nicht mehr nachvollziehbar ist (Nicht mehr gemeldet und kein Profil abrufbar)
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madmax35
inaktiv
Beschwerde von Herrn Schlagregen am 25.02.2008
Sehr geehrte Forumteilnehmer;
Auf der Internetseite www.big-biogas.de bietet Herr Schlagregen mit seiner Fa. Big-Biogas Pflanzenölkraftwerke (PHKW) auf dem Betriebsgelände der Euroenergie AG in Rendsburg an. Der Wartungsvertragspartner ist die MK Group. Auf diesem Gelände befinden sich PHKW, die weder ihm noch der Euroenergie, noch Herrn Kristek mit seiner MK Group gehören.
Herr Schlagregen möchte bitte den von ihm zitierten Nachweis erbringen.
Die Beschwerde gegen meinen Beitrag ist nicht opportun.
Auf der Internetseite www.big-biogas.de bietet Herr Schlagregen mit seiner Fa. Big-Biogas Pflanzenölkraftwerke (PHKW) auf dem Betriebsgelände der Euroenergie AG in Rendsburg an. Der Wartungsvertragspartner ist die MK Group. Auf diesem Gelände befinden sich PHKW, die weder ihm noch der Euroenergie, noch Herrn Kristek mit seiner MK Group gehören.
Herr Schlagregen möchte bitte den von ihm zitierten Nachweis erbringen.
Die Beschwerde gegen meinen Beitrag ist nicht opportun.
Wie ist denn der Betrug abgelaufen? In der Branche tummeln sich ja einige Spezialisten, und wenn man erkennt, wie und wo Betrug im Spiel ist, lernen wir ja alle noch dazu.
Pflanzenölkraftwerke rechnen sich wohl zur Stunde nicht mehr so gut, wie vor 2 Jahren.
Liebe Grüsse
Heinrich
Pflanzenölkraftwerke rechnen sich wohl zur Stunde nicht mehr so gut, wie vor 2 Jahren.
Liebe Grüsse
Heinrich
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Erhaltene Zuschrift:
Gegendarstellung
Zitat
Beschwerdeformular Vorname Bernd Name Schlagregen Telefon 04838.704.071 Email (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) Beschwerde über madmax35 Nachricht Nachdem gegen die Euroenergie AG das Konkursverfahren eröffnet worden ist, hat die B.I.G. Biogas die Immobilie vom Immobilienbesitzer direkt gemietet. Wir zahlen pünktlich und haben nichts von Verleumdern wie Ihnen zu befürchten. Zumal wir keine Firmenzugehörigkeit zu Herrn Kristek haben. Selbstverständlich ist seit der Anmietung auch das Kraftwerkfeld auf dem Grundstück vorhanden, daß seit 2 Jahren nicht in Betrieb gegangen war. Die vorhandenen PHKW\'s sind weder Eigentum der B.I.G. oder MK-Gruppe noch der ehemaligen AG, sondern fremden Investoren. Auch die Besitzverhältnisse haben wir auf eigenen Antrieb herausgebracht. Innerhalb der letzten Wochen hat die B.I.G. Biogas mit erheblichen finanziellem Aufwand aus unserer eigenen Kasse 2 der PHKW\'s ans Netz gebracht, die derzeit auch tatsächlich ins Netz einspeisen. Und das mit Absprache durch Kontaktaufnahme des Betroffenen Besitzers. Nicht weil wir ein schlechtes Gewissen haben müssen, sondern weil das Eigentum von Investoren nutzlos dort herumstand und hätten abgeholt werden müssen. Wir sind ebenfalls am Betrieb der PHKW\'s im Namen der Investoren interessiert. Jetzt sollten Sie endlich Mann genug sein, und Kontakt aufnehmen, damit wir beide die Tatsachen beweiskräftig vor Ort ansehen und Schriftverkehre und Geschäfte offenlegen können, damit Sie endlich die Dinge so belassen wie sie in Wirklichkeit sind. Wenn Sie Stress mit einem Herrn Kristek haben, ist das alleinig Ihr Problem. Wir, die B.I.G. Biogas haben nichts damit zu tun und haben nichts getan was wir vertuschen oder bereuen und zurechtrücken müßten. Alle Welt kann in unser Geschäftsleben einsicht haben einschließlich Daten und Fakten. Wir haben nichts zu verbergen. Ganz im Gegenteil. Aber bitte nicht einfach Dinge aus dem Zusammenhang bringen die nicht da sind. Also teilen Sie mir bitte mit, wann Sie zu einer beweiskräftigen Offenlegung vor Ort sein werden und zu einer Richtigstellung in diesem Forum sind.
Euroenergie AG, bzw. mk-group
Dazu folgende Information:
Herr Kristek ist seit gut 2 Jahren wieder in Hamburg tätig: http://www.b2b.care-energy.de
Mehr kann ich z.Zt. dazu nicht sagen. Nur so viel: Es soll Fälle geben, da widerholt sich die Geschichte.
Herr Kristek ist seit gut 2 Jahren wieder in Hamburg tätig: http://www.b2b.care-energy.de
Mehr kann ich z.Zt. dazu nicht sagen. Nur so viel: Es soll Fälle geben, da widerholt sich die Geschichte.
Zitat
Martin Richard Kristek ist seit Anbeginn der mk-group - einem in Hamburg ansässigen Energieversorger und Netzbetrieb, bekannt unter "care-energy" - als Gesellschafter und Generaldirektor der Unternehmensgruppe erfolgreich tätig und wird sich auch weiterhin diesen Agenden mit großem Engagement widmen.
Pressekontakt:
Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek
Generaldirektor der
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG: HRA 110924
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG: HRA 110923
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG: HRA 110926
mk-engineering GmbH & Co KG: HRA 110925
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG: HRA 110919
EEAH Europäische Energiewirtschaftsakademie GmbH & Co.KG: HRA 111099
phG: mk-group Holding GmbH: HRB 111893
Zitat
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG
phG: mk-group Holding GmbH
Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
Neues von Herrn Kristek
Nachdem die Euroenergie an die Wand gefahren wurde, wie auch immer, zeichnet sich jetzt ein neues Deasaster ab.
Dazu folgend 2 ganz interessante Links.
Einen schönen Tag noch
http://www.szene-insider.net/viewtopic.p…b8b2ea1a5f76b06
http://www.holzgibtgas.com/search.php?ke…=0&submit=Suche
Dazu folgend 2 ganz interessante Links.
Einen schönen Tag noch
http://www.szene-insider.net/viewtopic.p…b8b2ea1a5f76b06
http://www.holzgibtgas.com/search.php?ke…=0&submit=Suche
Zitat
Der Gründer und Eigentümer der mk-Group Holding GmbH "Martin Richard Kristek" ist schon viele Jahre im Energiehandel tätig und hat früher nur damit gehandelt. Also an der Börse. Und sich im Energiesektor sich einen Namen gemacht. Da er den handel an der Börse betrieben hat ist er so nicht öffentlich nicht in Erscheinung getreten. nicht Falsch verstehen. Von der Energiebörse hört man sehr wenig und somit auch nichts von denen die dort in Aktion treten. Vor einiger Zeit hat er die Iniziative ergriffen und CE Gegründet. Diese ist eine der drei Töchter der Holding GmbH. Weil der Gründer dieses Unternehmens einen hohen Stellenwert im Energiesektor hat, hat er auch Zugang zu bereichen in der Politik. Sein Ziel ist es die Energieeffizienz in Deutschland zu erhöhen. Was durch das zusammenspiel der einzelnen Produkte Der CE zu Erreichen ist. Damit nimmt er auch Einfluss auf Politik und Energiewirtschaft. Und dafür hat Care Energy auch den "Clean Tech Media Award 2012" Erhalten.
* strom-magazin.de
Zitat
Unter dem Dach der mk-group werden verschiedenste Dienstleistungen rund um das Energiegewerbe angeboten. Dazu gehört nicht nur der (laut Firmenaussage) 100%ige Ökostrom, sondern auch die Erforschung von E-Mobilität.
Gefördert durch staatliche Preise konnte so unter anderem eine Stromanbieterunabhängige Ladesäule für Elektroautos hervorgebracht werden. Wenn ich die Firmenvideos richtig verstanden habe, werden im nordeuropäischen Ausland sogar bereits herkömmliche Autos auf Elektroantrieb umgerüstet - eigens für diese Hamburger Firma. Geworben wird außerdem mit ganzheitlicher Energieberatung, zumal der Wärmeträger Erdgas ebenso im Programm ist.
Außerdem gibt das Unternehmen vor, ökologische Investitionen auf eigene Rechnung zu tätigen, sodass der Immobilienbesitzer selbst kein Risiko trägt. Auch ein intelligenter Stromzähler wird einigen Kunden kostenlos installiert, welcher den Verbrauch detailliert aufzeichnet. Es lässt sich natürlich nicht eindeutig sagen, ob dies aus finanziellen Gründen gemacht wird (um den eigenen Stromeinkauf zeitlich flexibel zu steuern), zum Anlocken von Kunden, aus Sorge zur Umwelt, oder um die Kunden gar auszuspionieren. Letzteres ist natürlich eher Theorie - ich sehe keine ernste Gefahr für die Privatsphäre.
Die Kundenzahlen betrugen laut einer Pressemitteilung im März 2012 nur 25000 Kunden, doch der Kundenstamm wächst rasant - angeblich um 400 Kunden pro Tag. Sollten alle Versprechen eingehalten werden, ist dies auch der wohlverdiente Erfolg für ein junges Unternehmen, das den alteingesessenen Energieriesen hoffentlich mal Feuer unterm Hintern macht und frischen Wind in die Branche bringt, die von Monopolen und Kundenfeindlichkeit geprägt ist.
Strom für 19,9 Cent? Ein fragwürdiges Angebot
Der Privatkundenpreis liegt zum Stand dieses Erfahrungsberichts bei 19,9 Cent inklusive aller Steuern und Gebühren, bei einer Grundgebühr von unter 7 Euro monatlich. Das ist weit unter dem Durchschnitt. Versteckte Klauseln zu Lasten des Verbrauchers konnte ich bisher erstaunlicherweise nicht erkennen. Die Kündigungsfrist beträgt nur wenige Tage und es gibt auch keine dubiosen Abnahmepakete, wie sie auf Vergleichsportalen wie verivox oder check24 nicht selten angeboten werden.
Wirklich unabhängig sind derartige Plattformen meiner Ansicht nach sowieso nicht, da z.B. der Stromlieferant TelDaFax, der kürzlich pleite ging, stark in die Portale verwickelt gewesen sein soll. Andererseits gibt es bei Care aber auch kein Willkommensbonus - abgesehen von der Strompreisfixierung. Fairerweise muss aber gesagt werden, dass die Fixierung nicht für staatliche Zwangsabgaben gilt, die sich jederzeit ändern können. Dieses dauerhaft niedrige Preisniveau ist meiner Meinung nach einzig durch den Erwerb einer Lizenz für den Energiehandel an der europäischen Strombörse möglich, wo Händler sich nicht nur billig Fremdstrom einkaufen können, sondern auch zukünftige Schwankungen absichern können, zumal Care meines Wissens nach keine eigenen Großkraftwerke betreibt.
Eventuell hat auch der Firmensitz im Freihafen Hamburg eine besondere Steuersituation, wodurch die Preise erst möglich werden. Auch bei den Nebenkosten wie den sogenannten Netzentgelten kann man mit geschicktem Management sicherlich einige Cent herausholen. Für gewerbliche Kunden wird es übrigens noch günstiger, denn hier fällt vermutlich weniger Verwaltungsaufwand an. Die Gaspreise hingegen schwanken regional und sind daher nicht eindeutig gekennzeichnet. In Österreicht kostet der Strom bei Care Energy übrigens nur 16,4 Cent inkl. MwSt.
Der Unternehmenssprecher von Care-Energy nimmt Stellung zu Vorwürfen im Internet.
Denn dass er mit seinem Strom-Angebot Menschen in sozialer Notlage helfen möchte, nehmen ihm viele nicht ab.
Gutmenschen oder Geschäftemacher? Das Angebot des Versorgers Care-Energy, säumige und von den Stadtwerken abgestöpselte Stromzahler in Flensburg wieder ans Netz zu bringen, spaltet die Gemüter. Auch im Leserforum von shz.de wird rege kommentiert und disputiert.
"Uns hat die Heftigkeit der Kritik überrascht", sagte dazu Marc März, Unternehmenssprecher der übergeordneten mk-group Holding. Als Beispiel führt er den Vorwurf an, die AGB seien nicht auf der Homepage verzeichnet. "Das ist falsch", sagt März, "wer sich das Informationspaket dort kostenlos herunterlädt, erhält die Geschäftsbedingungen."
Zu hohe Mahngebühren?
Auch die Aussage, man könne als Care-Energy-Kunde nicht zu einem anderen Versorger wechseln, sei unsinnig. Der Wechsel könne zu den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. "Dieser Prozess ist bereits mehrere tausend Mal in der Praxis reibungslos gelaufen, ohne dass es die vermeintlichen Energieexperten in den Foren zur Kenntnis genommen hätten." In der Diskussion wurde zudem kritisiert, dass säumigen Zahlern eine Mahngebühr von fünf Euro berechnet werde. "Wenn wir", kontert März, "eine Mahnung versenden müssen, haben wir bereits an den Kunden geliefert, den Produzenten bezahlt und Verwaltungsaufwand gehabt." Die Mahngebühr diene dazu, diese Kosten zu decken.
"Außerdem wenden wir jeden Monat mindestens einen Betrag in der Höhe der zweckgebundenen Mahngebühren für die Finanzierung unseres Sozialtarifs auf." Natürlich behalte man es sich vor, wie jedes andere Versorgungsunternehmen, bei dauerhafter Zahlungsverweigerung die Versorgung zu kündigen. "Im Unterschied zum Wettbewerb werden wir dieses allgemeine Recht niemals gegenüber Kunden einsetzen, die ihre Rechnung auf Grund sozialer Probleme nicht bezahlen können."
Wiederholt wurde von Skeptikern bezweifelt, dass Care-Energy ökonomisch kalkulieren könne. "Immer wieder", so März, "begegnen wir der sinnlosen Behauptung, eine Energieversorgung für weniger als 20 Cent pro Kilowattstunde wäre nicht möglich, obwohl wir mit knapp 200.000 Kunden jeden Tag das Gegenteil beweisen und alle Preise, Steuern und Abgaben bekannt sind. Paradox an dieser Situation ist nur, dass die Kritiker uns fragen, warum wir so günstig sind anstatt den Wettbewerb zu fragen, warum er deutlich teurer an die Kunden liefert.
Soziale Verantwortung
März verweist darauf, dass man Sozialpartner des HSV sei, im Winter Essen an Obdachlose ausgegeben habe. "Wir wollen verhindern, dass Menschen in Deutschland von der Stromversorgung und der sozialen Teilhabe ausgeschlossen sind." Die Übernahme von mehr als 300 Bürgern in Flensburg in die Versorgung werde angesichts der Kosten, sie durch Anzeigen zu finden, nicht profitabel. Es sei ein Signal an den Wettbewerb, "der sich nicht ausreichend seiner sozialen Verantwortung stellt".
Unterdessen hat sich auch die Unternehmensführung von Verivox zu Wort gemeldet. Deren Sprecherin Dagmar Ginzel verwahrt sich gegen die Behauptung von März, die Aufnahme in das Vergleichsportal sei kostenpflichtig. "Wir nehmen nur Provision bei Vertragsvermittlung." Der wahre Grund dafür liege vielmehr darin, dass die mk Holding nicht bei der Bundesnetzagentur gelistet sei. "Das ist bei uns Mindestkriterium." Man habe sich mit der Firma in Verbindung gesetzt, um Einblick in AGB und Tarife zu gewinnen. "Leider gab es kein Feedback."
* SHZ
Userfrage bei w:o
Hier nun die Stellungnahme eines ausgewiesenen Experten aus diesem Bereich:
Zitat
Ich wurde durch einen sehr guten Bekannten von mir auf diesen Stromanbieter aufmerksam.
Er hat mir das ganz kurz aus seiner Sicht erklärt, keine Vorauszahlungen, nur monatliche Überweisungen, Strompreis usw.
Da ich auch schon seit längerem mich mit einem Wechsel des Stromanbieters herumschlage aber immer noch so meine Zweifel habe aufgrund der Geschichten mit Teldafax oder jetzt Flexstrom eröffne ich diesen Thread.
Vor allem würde mich interssieren ob es hier user gibt die schon sagen wir ein Jahr oder länger bei Care Energy gelandet sind und über Vorteile und Nachteile darüber berichten könnten.
Zitat
Der Anbieter ist ja öfters zur Sprache gekommen und hat auch mein Interesse geweckt. Zu allererst mal der Link zu den anscheinend aktuellen AGB
Was mich stutzig macht:
- Punkt 3 Energiecontrolling:
"Zur Kontrolle und Analyse des Energieverbrauchs kann es notwendig sein, dass zusätzliche Energiezähler eingebaut werden & das VERBRAUCHSNETZ UMSTRUKTURIERT wird" ; "...auf IHRE Kosten einen Energieausweis für die Immobilie..." ;
- Punkt 4 StandardPAKET:
Was heißt hier Standardpaket? Im Internet wurde gemunkelt, dass man sowohl Strom, als auch Gas und evtl. Heizöl von denen abnehmen muss. Ist das so?
Zumindest werden dort verschiedene Aufschläge für verschiedene Pakete genannt: Standardpaket 1 Cent pro KwH Strom ; Effizienzpaket 3 Cent pro KwH Strom.
Und auch die Website sieht für mich so aus, als wolle man sie absichtlich unübersichtlich gestalten und hier auf die Faulheit der Kunden setzen. Vertragsunterlagen muss man sich bestellen und kann diese nicht eben herunterladen, um sie mal kurz durchzulesen.
Für mich wäre das nichts, auch wenn der Preis sehr verlockend ist!
Zitat
Da ich eine gedruckte Broschüre vor mir liegen habe in dem auch ein Auftrag zum Wechsel enthalten ist kann ich zu dem Punkt mit den Aufschlägen sagen:
Care-EDL Standard ist der Aufschlag effektiv gleich NULL da dieser eine Cent wieder vergütet wird.
Nur bei Care-EDL Effizienz und Komfort kostet es zum Strompreis von 0,1990 (Privat) oder 0,1950 (Gewerblich) extra pro Kilowatt.
Beim Effizienz sind es effektiv 2 Cent da egal welcher jeweils ja 1 Cent wieder vergütet wird.
Zu dem Thema wenn Strom eventuell auch MUSS Gas und Heizöl oder was auch immer kann ich noch nichts sagen halte ich aber für unsinnig zumindest steht nichts in dem Auftragsformular.
Zitat
Inwiefern vergütet?! Wenn man sich ein Solarpanel aufs Dach schraubt und im einen Teil davon selbst nutzt / einspeist?
Ansonsten verstehe ich nicht, warum der Cent erst berechnet und anschließend wieder vergütet wird, gibts da doch einen Haken?
Wegen der Abnahme für weitere Energiearten bleibt eben die Frage. Eigentlich quatsch, aber wenn man sieht, wozu die einen mit deren Energiekarte bewegen wollen...Hmm.
Alles für mich ein wenig undurchsichtig.
Hier nun die Stellungnahme eines ausgewiesenen Experten aus diesem Bereich:
Zitat
dies was hier angeboten wird, ist tatsächlich nicht ernst zu nehmen, handelt es sich doch nur um Spielzeug, und kann nicht wirklich der Stromerzeugung dienen.
Ein Modul wird im Internet vom Anbieter, mit dem Care Energy nun zusammen arbeitet für 500 – 700 Euro angeboten und liefert gerade mal 195 Watt. Trotzdem benötigt man 80cm x 160 cm zzgl. evtl 30% der selben Fläche um keine Verschattung zu bekommen. Mit so einem Modul kann man gerade mal 2 Osram Glühbirnen betreiben.
Mittlerweile sind Module bei gleicher Größe von 240 Watt oder mit höherer Leistung üblich.
Der Hersteller ist aus China und stellt auch Module her für professionelle Solarbauer. Ab 6 Module, so gibt der Hersteller an, muss man einen Elektrofachmann hinzuziehen. Da stellt sich die Frage, warum dies so ist.
Technisch fragwürdig ist ebenfalls, dass weder ein Blitz- noch ein Überspannungs- oder sonstiger Schutzmechanismus integriert ist, zumindest dass man bei Netzausfall keinen Stromschlag bekommt.
Was passiert wenn Kinder in Berührung mit den Modulen und den integrierten Wechselrichtern kommen, die ja den Strom von Gleich- auf Wechselstrom wechseln?
Die Batterie, die integriert sein soll, verliert bei der Speicherung erfahrungsgemäß zwischen 40 – 60% der eingespeisten Strommenge.
Dass also die Kunden zu 80% autark und direkt vor Ort sich selbst mit Strom versorgen könnten ist reinste Utopie. Man will den Kunden vormachen, dass man das Modul auf den Balkon stellen soll oder zum Fenster raus halten…..und betreibt einen ganzen Haushalt.
Alleine Platz und damit verbundene Investitionskosten stehen dieser Strategie im Wege. Dies ist wohl Ablenkung um von den unrealistischen Dumpingpreisen abzulenken.
Wenn Care Energy Strom selbst handelt warum muss man dann die Kunden dazu bringen sich Solarmodule vor das Fenster zu hängen, die ja gerade in Deutschland gerade mal täglichl 4-5 Sonnen -Stunden und in den Winter- und Herbstmonaten vielleicht gerade mal 2-3 Stunden Strom produzieren. Dies hängt unter anderem daran, dass kristalline Module verwendet werden. Diese funktionieren nur bei direkter Sonneneinstrahlung. Sog. diffuses Licht am Morgen bis kurz vor Mittag, oder Sonnenlicht getrübt durch Wolken oder ambientes Nachmittagslicht bringt kristalline Module nicht zum Laufen. Kristalline Module funktionieren am Besten, wenn Sie in einem Winkel zur direkten Südseite mit ca. 30 Grad aufgestellt werden, dies dürfte bei Privathaushalten kaum möglich sein.
Hierzu müsste man schon Dünnschichtmodule verwenden, diese brauchen allerdings mehr Fläche, da sie bei gleicher Leistung fast doppelt so groß sind und kosten auch mehr.
Zusammen gefasst kann gesagt werden, dass das Konzept wohl wenig durchdacht ist.
Care-Energy startete gestern mit Care-Energy Solar "plug and save" die erste Auslieferung
Am 22.04.2013 war es in Berlin endlich soweit, denn Care-Energy Solar, startete die Auslieferung der ersten Care-Energy Solar "plug & save" Module.
Bei diesem Kundendienst handelte es sich um die kostenfreie Variation des Moduls, welches jeder Kunde von Care-Energy anfordern kann und damit seinen Energiepreis für Strom auf sagenhafte 19,90 Cent pro kWh und 6,99 Euro Grundgebühr einfriert.
Gleichzeitig wurde -natürlich kostenlos- eine ausführliche Energieeffizienzberatung, Zählercheck und eine Suche nach Stromfressern durchgeführt, mit dem Ergebnis, ohne jeglichem Komfortverlust 35% Energie und somit Energiekosten einzusparen.
Neben den kostenlosen Modulen, gibt es für jeden Kunden auch die Möglichkeit diese "plug and save" Module zu erwerben. Der Verkaufspreis pro Modul beträgt dabei 499,00 Euro plus 40 Euro für Versand und Montage in Deutschland, inkl. 19% MwSt. Der Vorteil bei einem Kaufmodul liegt dabei neben dem Einfrieren des Preises auch in der Ersparnis, denn die Produktion des Moduls wird selbstverständlich nicht berechnet und der verbleibende Rest wird bei einem Modul mit 18,90, bei zwei Kaufmodulen mit 17,90, bei drei mit 16,90 usw. in Rechnung gestellt.
Berechnungsbeispiele:
Mit Care-Energy als Energiedienstleister und dem Care-Energy Solar "plug and save" Modul haben es Kunden erstmals selbst in der Hand, wie sich ihr Preis langfristig entwickelt. Der Energieverbraucher wird unabhängig vom Börsenpreis, von den Netznutzungsentgelten und sonstigen Abgaben. Gleichzeitig werden Kunden aktiver Teil der Energiewende und das alles geschieht, ohne die öffentlichen Netze zu belasten und ohne weitere EEG-Belastungen für alle Stromverbraucher. Energiewende kann so einfach sein.
Die Auslieferung, Montage und Inbetriebnahme, aber auch die Vorstellung des Geschäftskonzeptes durch ein ausführliches Interview mit dem CEO der Care-Energy Martin Richard Kristek, wurde filmisch durch Frank Farenski begleitet und wird Teil der neuen Edition vom erfolgreichen Film "Leben mit der Energiewende". Die Neuauflage wird ab Ende dieser Woche im Kino zu sehen sein.
Informationen zum Unternehmen: www.care-energy.de
Am 22.04.2013 war es in Berlin endlich soweit, denn Care-Energy Solar, startete die Auslieferung der ersten Care-Energy Solar "plug & save" Module.
Bei diesem Kundendienst handelte es sich um die kostenfreie Variation des Moduls, welches jeder Kunde von Care-Energy anfordern kann und damit seinen Energiepreis für Strom auf sagenhafte 19,90 Cent pro kWh und 6,99 Euro Grundgebühr einfriert.
Gleichzeitig wurde -natürlich kostenlos- eine ausführliche Energieeffizienzberatung, Zählercheck und eine Suche nach Stromfressern durchgeführt, mit dem Ergebnis, ohne jeglichem Komfortverlust 35% Energie und somit Energiekosten einzusparen.
Neben den kostenlosen Modulen, gibt es für jeden Kunden auch die Möglichkeit diese "plug and save" Module zu erwerben. Der Verkaufspreis pro Modul beträgt dabei 499,00 Euro plus 40 Euro für Versand und Montage in Deutschland, inkl. 19% MwSt. Der Vorteil bei einem Kaufmodul liegt dabei neben dem Einfrieren des Preises auch in der Ersparnis, denn die Produktion des Moduls wird selbstverständlich nicht berechnet und der verbleibende Rest wird bei einem Modul mit 18,90, bei zwei Kaufmodulen mit 17,90, bei drei mit 16,90 usw. in Rechnung gestellt.
Berechnungsbeispiele:
Zitat
Beispiel 1:
Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 1500 kWh im Jahr und ein kostenfreies Care-Energy Solarmodul installiert.
Die Energieberechnung sieht dann wie folgt aus:
1500 kWh x 0,1990 = EUR 298,50 plus 6,99 x 12 = EUR 83,88.
Gesamtpreis somit: EUR 382,38
Zitat
Beispiel 2:
Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 1500 kWh im Jahr und zwei kostenfreie Care-Energy Solarmodule installiert.
Die Energieberechnung sieht dann wie folgt aus:
1500 kWh x 0,1990 = EUR 298,50 plus 6,99 x 12 = EUR 83,88.
Gesamtpreis somit: EUR 382,38
Zitat
Beispiel 3:
Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 1500 kWh im Jahr und ein Care-Energy Solarmodul gekauft & installiert und 300 kWh Strom produzierte, als auch ein kostenfreies Care-Energy Solarmodul installiert, welches ebenso 300 kWh produzierte.
Die Energieberechnung sieht dann wie folgt aus:
1500 - 300 = 1200 kWh x 0,1890 = EUR 226,80 plus 6,99 x 12 = EUR 83,88.
Gesamtpreis somit: EUR 310,68
Mit Care-Energy als Energiedienstleister und dem Care-Energy Solar "plug and save" Modul haben es Kunden erstmals selbst in der Hand, wie sich ihr Preis langfristig entwickelt. Der Energieverbraucher wird unabhängig vom Börsenpreis, von den Netznutzungsentgelten und sonstigen Abgaben. Gleichzeitig werden Kunden aktiver Teil der Energiewende und das alles geschieht, ohne die öffentlichen Netze zu belasten und ohne weitere EEG-Belastungen für alle Stromverbraucher. Energiewende kann so einfach sein.
Die Auslieferung, Montage und Inbetriebnahme, aber auch die Vorstellung des Geschäftskonzeptes durch ein ausführliches Interview mit dem CEO der Care-Energy Martin Richard Kristek, wurde filmisch durch Frank Farenski begleitet und wird Teil der neuen Edition vom erfolgreichen Film "Leben mit der Energiewende". Die Neuauflage wird ab Ende dieser Woche im Kino zu sehen sein.
Informationen zum Unternehmen: www.care-energy.de
Sehr geehrte Vertriebspartner, liebe Kollegen,
oft werde ich aus dem Vertrieb auf Care-Energy, bzw. die mk-group angesprochen. Anbei eine interessante Info dazu, vor allem auch deshalb da es sich nicht um ein Gerücht sondern um ein Urteil des LG Wiesbaden handelt.
Aber bitte urteilen Sie selbst.
Betreff: WG: Information zum Stromlieferanten "care-energy" bzw. die "mk-group"/Urteil LG Wiesbaden aus 2012
Info Stromlieferant
Im Rahmen unseres gestrigen Gesprächs, haben wir über den im Betreff genannten Stromlieferanten gesprochen. Unsere Rechtsabteilung hat uns nun das beigefügte Urteil des LG Wiesbaden aus dem letzten Jahr übermittelt, welches ich Ihnen informativ gern weiterleiten. Die mk-group hatte versucht, die Anschlussnutzung von dem tatsächlichen Letztverbraucher zu übernehmen, um sich selber mit Nutzenergie zu beliefern.
Die Übernahme der Anschlussnutzung, also der Abschluss eine Anschlussnutzungsvertrages anstelle des tatsächlichen Letztverbrauchers mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber, hätte zur Folge gehabt, dass der Letztverbraucher (tatsächlicher Privat- oder Gewerbekunde) über keinen Netzanschluss (wie z.B. Stromzähler) mehr hätte verfügen können. Ein erneuter Wechsel des Stromlieferanten ohne Vorhandensein eines gültigen Anschlussnutzungsvertrages wäre dem Letztverbraucher nicht mehr möglich gewesen.
Welchen Nutzen hätte care-energy/mk-group gehabt, wenn das Landgericht dem Antrag zugestimmt hätte?
Zwischen den einzelnen Gesellschaften der mk-group wäre es ggf. möglich gewesen, Nutzenergie zu liefern “ der tatsächlich Letztverbraucher, welcher einen Stromliefervertrag mit care-energy geschlossen hat, wäre dabei außen vor, da dieser ja laut AGB die Betriebsführung der Anlagen an care-energy übertragen hat. Care-energy bzw. die mk-group hätten dann unter Umständen die Möglichkeit gehabt, sich mindestens von der Zahlung der EEG-Umlage zu befreien, was immerhin 5,277 Cent/kWh ausmacht.
Das aktuelle Preissystem Stromlieferung der care-energy vom reinen Energiepreis her ist nicht darstellbar“ in den uns vorliegenden Fällen lag der reine Energiepreis (ohne Netz, Abgaben, Umlagen, Steuern), also die reine Ware Strom zwischen 0,15-2,0 Cent/kWh. Zu diesem reinen Energiepreis ist in Europa die Kilowattstunde Strom nicht zu beschaffen; der Versorger muss folglich zwingend Möglichkeiten finden, sich von den festen Bestandteilen der Stromkosten befreien zu lassen.
Ginge man allerdings davon aus, dass keine EEG gezahlt würde, läge der Energiepreis dann über den tatsächlichen Beschaffungskosten, wenn die Gerichte nicht analog dem LG Wiesbaden entscheiden. Hinzu kommen dann ja schließlich auch noch Pauschalen für die Energiedienstleistung zwischen 1-6 Cent/kWh.
Fazit:
Insbesondere aufgrund der AGB des Versorgers raten wir jedem Letztverbraucher (egal ob Privat- oder Gewerbekunde), einen Vertragsabschluss für die Stromlieferung bzw. eigentlich für die Nutzenenergieversorgung genau zu prüfen. Gerade wenn sich der Letztverbraucher nur in einem Miet- oder Pachtverhältnis befindet, können die AGB eigentlich nicht oder nur mit Zustimmung des Eigentümers akzeptiert und umgesetzt werden.
Bei Eigentümern kann es ggf. schnell zu weiteren Problemen kommen, wenn Eigenerzeugungsanlagen bereits vorhanden sind und die Verträge mit care-energy dann unterzeichnet werden. Auf gar keinen Fall sollte sich der Letztverbraucher durch eine Vorgehensweise wie in Wiesbaden seine Möglichkeit nehmen lassen, auch zukünftig seinen Stromlieferanten frei wählen zu können. In erster Linie geht es der Unternehmensgruppe mk-group nicht um die klassische Stromversorgung, sondern vielmehr um Contracting oder Energiedienstleistungen.
Wie sich das Preisgefüge bei diesem Lieferanten entwickeln wird, bleibt abzuwarten.
oft werde ich aus dem Vertrieb auf Care-Energy, bzw. die mk-group angesprochen. Anbei eine interessante Info dazu, vor allem auch deshalb da es sich nicht um ein Gerücht sondern um ein Urteil des LG Wiesbaden handelt.
Aber bitte urteilen Sie selbst.
Betreff: WG: Information zum Stromlieferanten "care-energy" bzw. die "mk-group"/Urteil LG Wiesbaden aus 2012
Info Stromlieferant
Im Rahmen unseres gestrigen Gesprächs, haben wir über den im Betreff genannten Stromlieferanten gesprochen. Unsere Rechtsabteilung hat uns nun das beigefügte Urteil des LG Wiesbaden aus dem letzten Jahr übermittelt, welches ich Ihnen informativ gern weiterleiten. Die mk-group hatte versucht, die Anschlussnutzung von dem tatsächlichen Letztverbraucher zu übernehmen, um sich selber mit Nutzenergie zu beliefern.
Die Übernahme der Anschlussnutzung, also der Abschluss eine Anschlussnutzungsvertrages anstelle des tatsächlichen Letztverbrauchers mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber, hätte zur Folge gehabt, dass der Letztverbraucher (tatsächlicher Privat- oder Gewerbekunde) über keinen Netzanschluss (wie z.B. Stromzähler) mehr hätte verfügen können. Ein erneuter Wechsel des Stromlieferanten ohne Vorhandensein eines gültigen Anschlussnutzungsvertrages wäre dem Letztverbraucher nicht mehr möglich gewesen.
Welchen Nutzen hätte care-energy/mk-group gehabt, wenn das Landgericht dem Antrag zugestimmt hätte?
Zwischen den einzelnen Gesellschaften der mk-group wäre es ggf. möglich gewesen, Nutzenergie zu liefern “ der tatsächlich Letztverbraucher, welcher einen Stromliefervertrag mit care-energy geschlossen hat, wäre dabei außen vor, da dieser ja laut AGB die Betriebsführung der Anlagen an care-energy übertragen hat. Care-energy bzw. die mk-group hätten dann unter Umständen die Möglichkeit gehabt, sich mindestens von der Zahlung der EEG-Umlage zu befreien, was immerhin 5,277 Cent/kWh ausmacht.
Das aktuelle Preissystem Stromlieferung der care-energy vom reinen Energiepreis her ist nicht darstellbar“ in den uns vorliegenden Fällen lag der reine Energiepreis (ohne Netz, Abgaben, Umlagen, Steuern), also die reine Ware Strom zwischen 0,15-2,0 Cent/kWh. Zu diesem reinen Energiepreis ist in Europa die Kilowattstunde Strom nicht zu beschaffen; der Versorger muss folglich zwingend Möglichkeiten finden, sich von den festen Bestandteilen der Stromkosten befreien zu lassen.
Ginge man allerdings davon aus, dass keine EEG gezahlt würde, läge der Energiepreis dann über den tatsächlichen Beschaffungskosten, wenn die Gerichte nicht analog dem LG Wiesbaden entscheiden. Hinzu kommen dann ja schließlich auch noch Pauschalen für die Energiedienstleistung zwischen 1-6 Cent/kWh.
Fazit:
Insbesondere aufgrund der AGB des Versorgers raten wir jedem Letztverbraucher (egal ob Privat- oder Gewerbekunde), einen Vertragsabschluss für die Stromlieferung bzw. eigentlich für die Nutzenenergieversorgung genau zu prüfen. Gerade wenn sich der Letztverbraucher nur in einem Miet- oder Pachtverhältnis befindet, können die AGB eigentlich nicht oder nur mit Zustimmung des Eigentümers akzeptiert und umgesetzt werden.
Bei Eigentümern kann es ggf. schnell zu weiteren Problemen kommen, wenn Eigenerzeugungsanlagen bereits vorhanden sind und die Verträge mit care-energy dann unterzeichnet werden. Auf gar keinen Fall sollte sich der Letztverbraucher durch eine Vorgehensweise wie in Wiesbaden seine Möglichkeit nehmen lassen, auch zukünftig seinen Stromlieferanten frei wählen zu können. In erster Linie geht es der Unternehmensgruppe mk-group nicht um die klassische Stromversorgung, sondern vielmehr um Contracting oder Energiedienstleistungen.
Wie sich das Preisgefüge bei diesem Lieferanten entwickeln wird, bleibt abzuwarten.
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Betreff: Neue Richtlinien
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund immer wiederkehrender Schlampigkeiten oder Desinteresse beim Speichern von Passwörtern, Falscheingabe von eigenen Bankkonten und unverständlicher Weise das nicht ausfüllen von Telefonnummern und Emailadressen der Kunden, müssen wir folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Bei Verlust des Passwortes und dadurch Neubestellung, 10€ Bearbeitungsgebühr
2. Bei Rückbuchung der Provision wegen falsch eingegebener Kontonummer, 10€ Bearbeitungsgebühr
3. Bei fehlender Telefonnummer und oder Emailadresse auf dem Kundenauftrag, keine Verprovisionierung des Vertrages
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Care-Energy Team
Betreff: Neue Richtlinien
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund immer wiederkehrender Schlampigkeiten oder Desinteresse beim Speichern von Passwörtern, Falscheingabe von eigenen Bankkonten und unverständlicher Weise das nicht ausfüllen von Telefonnummern und Emailadressen der Kunden, müssen wir folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Bei Verlust des Passwortes und dadurch Neubestellung, 10€ Bearbeitungsgebühr
2. Bei Rückbuchung der Provision wegen falsch eingegebener Kontonummer, 10€ Bearbeitungsgebühr
3. Bei fehlender Telefonnummer und oder Emailadresse auf dem Kundenauftrag, keine Verprovisionierung des Vertrages
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Care-Energy Team
Wie einer heutigen Pressemitteilung des Vereins Bund der Energieverbraucher zu entnehmen war, warnt dieser vor Care-Energy.
Ein klärender Anruf des Care-Energy CEO Martin Richard Kristek beim Vorsitzenden des Vereins Herrn Dr. Aribert Peters, wurde von diesem mittels "grußlosem Auflegen" honoriert.
Aus Presseerklärung und Verhalten von Herrn Dr. Peters, lässt sich nur der Schluss ableiten, dass es diesem Verein nicht wirklich um das Wohl der Verbraucher geht, sondern hier eindeutig Eigeninteressen verfolgt werden, um durch solche Pressemitteilungen auf Mitgliederfang zu gehen, denn der Homepage folgend, werden nur zahlende Mitglieder beraten, so Martin Richard Kristek CEO.
Denn einige Fragen blieben bislang vom Bund der Energieverbraucher vollkommen unbeantwortet: Wo war denn der Bund der Energieverbraucher, als die Strompreise für den Verbraucher in die Höhe schnellten und wo ist der Bund der Energieverbraucher, wenn sozialschwachen Menschen der Strom abgeschaltet wird. Wo ist der Verein denn, wenn es darum geht, unseren Großeltern und in Pension befindlichen Eltern, welche auf Grund ihrer geringen Rente nicht mehr wissen, wie sie für die Energiekosten aufkommen sollen, zu helfen.
Die jüngste Statistik zeigt klar auf, dass rund 700.000 Pensionäre unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. Wahrscheinlich war dieser deshalb nicht da, weil es sich bei sozialschwachen Menschen nicht unbedingt um das Zielpublikum eines beitragsfinanzierten Vereins handelt. „Denn ein Protest alleine reicht eben nicht Menschen zu helfen, sondern dazu bedarf es einer Handlung, welche hilft“, so Martin Richard Kristek CEO.
„Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care-Energy gewarnt, da das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich birgt“, so die Behauptung des Bundes der Energieverbraucher.
Schon an der Formulierung „möglicherweise“ wird deutlich, dass der Bund der Energieverbraucher keine Fakten anführen kann. Ganz im Gegenteil, handelt es sich bei den AGB der Care-Energy wohl um die verbraucherfreundlichsten Geschäftsbedingungen – innerhalb von 6 Wochen kündbar und monatlich zahlbar.
„Der Verbraucher bewirke mit seiner Unterschrift nicht nur einen einfachen Wechsel des Stromanbieters, sondern er erteile vielmehr eine umfassende Vollmacht zu Gunsten der Firma Care Energy. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise im Auftrag des Bundes der Energieverbraucher e.V.“, schrieb diese selbsternannte Verbraucherschutzorganisation, denn diese Aussage ist gänzlich falsch und soll scheinbar nur dazu dienen, Verbraucher zu verunsichern.
Fakt ist, dass Care-Energy KEIN Stromlieferant ist, sondern ein Energiedienstleister, welcher sich streng an das Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetz bei der täglichen Arbeit hält. Hingewiesen werden muss in diesem Zusammenhang, dass jegliche Marktbehinderung, oder Verhinderung durch dieses Gesetz ausdrücklich untersagt ist, aber dies scheint dem Bund der Energieverbraucher wohl ebenso wenig zu interessieren wie das Wohl der Verbraucher.
Des Weiteren führt der Bund der Energieverbraucher an, dass dies deutlich höhere Risiken für die Kunden von Care-Energy bergen würde, als bei einem üblichen Anbieterwechsel. Angeblich berechtige die Vollmacht Care Energy, den Verbraucher in allen Angelegenheiten, die zur Belieferung seiner Anlage mit Energie notwendig sind, zu vertreten. Dies könne zu Abschlüssen weiterer Verträge im Namen des Kunden führen, ohne dass der Kunde darüber auch nur informiert werden müsse. Dass jedoch genau diese Vollmacht eine branchenübliche Vollmacht ist und eingeschränkt auf die Agenden des Energiebezuges ist, wird klammheimlich verschwiegen. Ohne eine entsprechende Vollmacht würde zum Beispiel ein Lieferantenwechsel nicht vollzogen werden können, aber auch keine Kommunikation zwischen dem Altversorger, oder den Energienetzen möglich sein.
Zur Klarstellung: Der Wechsel in die Energieversorgung von Care-Energy und von Care-Energy zu einem anderen Anbieter erfolgt ausschließlich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen GPKE Prozess, genau wie bei jedem anderen Anbieterwechsel auch. Durch fristgerechte Kündigung der Energiedienstleistung beendet der Kunde jedes Vertragsverhältnis mit Care-Energy und darüber hinaus gültige Verträge sind eben nicht vorhanden.
Entsprechend ist die seitens des Bundes der Energieverbraucher getätigte Feststellung, dass der Vertrag mit Care-Energy zwar mit sechs Wochen Frist kündbar ist, jedoch die wirksam im Namen des Verbrauchers von Care-Energy geschlossenen Verträge könnten aber weit längere Kündigungsfristen haben und daher rechtswirksam weiter laufen, eine dreiste Unterstellung einer strafbaren Handlung, zu welcher sich Care-Energy nun gerichtsanhängig zu Wehr setzen wird.
Durch das Zitat von Dr. Aribert Peters, den Vorsitzenden des Bundes der Energieverbraucher e.V.: „Die Verbraucher sollten auf Nummer sicher gehen und keine Risiken eingehen“, zeigt sich einmal mehr, dass es dieser Organisation nicht um den Verbraucher geht, welcher bei manchen Versorgern bis zu 30 Cent pro kWh zahlen muss und AGB vorfindet, welche teilweise sogar knebeln und knechten.
Ein klärender Anruf des Care-Energy CEO Martin Richard Kristek beim Vorsitzenden des Vereins Herrn Dr. Aribert Peters, wurde von diesem mittels "grußlosem Auflegen" honoriert.
Aus Presseerklärung und Verhalten von Herrn Dr. Peters, lässt sich nur der Schluss ableiten, dass es diesem Verein nicht wirklich um das Wohl der Verbraucher geht, sondern hier eindeutig Eigeninteressen verfolgt werden, um durch solche Pressemitteilungen auf Mitgliederfang zu gehen, denn der Homepage folgend, werden nur zahlende Mitglieder beraten, so Martin Richard Kristek CEO.
Denn einige Fragen blieben bislang vom Bund der Energieverbraucher vollkommen unbeantwortet: Wo war denn der Bund der Energieverbraucher, als die Strompreise für den Verbraucher in die Höhe schnellten und wo ist der Bund der Energieverbraucher, wenn sozialschwachen Menschen der Strom abgeschaltet wird. Wo ist der Verein denn, wenn es darum geht, unseren Großeltern und in Pension befindlichen Eltern, welche auf Grund ihrer geringen Rente nicht mehr wissen, wie sie für die Energiekosten aufkommen sollen, zu helfen.
Die jüngste Statistik zeigt klar auf, dass rund 700.000 Pensionäre unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. Wahrscheinlich war dieser deshalb nicht da, weil es sich bei sozialschwachen Menschen nicht unbedingt um das Zielpublikum eines beitragsfinanzierten Vereins handelt. „Denn ein Protest alleine reicht eben nicht Menschen zu helfen, sondern dazu bedarf es einer Handlung, welche hilft“, so Martin Richard Kristek CEO.
„Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care-Energy gewarnt, da das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich birgt“, so die Behauptung des Bundes der Energieverbraucher.
Schon an der Formulierung „möglicherweise“ wird deutlich, dass der Bund der Energieverbraucher keine Fakten anführen kann. Ganz im Gegenteil, handelt es sich bei den AGB der Care-Energy wohl um die verbraucherfreundlichsten Geschäftsbedingungen – innerhalb von 6 Wochen kündbar und monatlich zahlbar.
„Der Verbraucher bewirke mit seiner Unterschrift nicht nur einen einfachen Wechsel des Stromanbieters, sondern er erteile vielmehr eine umfassende Vollmacht zu Gunsten der Firma Care Energy. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise im Auftrag des Bundes der Energieverbraucher e.V.“, schrieb diese selbsternannte Verbraucherschutzorganisation, denn diese Aussage ist gänzlich falsch und soll scheinbar nur dazu dienen, Verbraucher zu verunsichern.
Fakt ist, dass Care-Energy KEIN Stromlieferant ist, sondern ein Energiedienstleister, welcher sich streng an das Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetz bei der täglichen Arbeit hält. Hingewiesen werden muss in diesem Zusammenhang, dass jegliche Marktbehinderung, oder Verhinderung durch dieses Gesetz ausdrücklich untersagt ist, aber dies scheint dem Bund der Energieverbraucher wohl ebenso wenig zu interessieren wie das Wohl der Verbraucher.
Des Weiteren führt der Bund der Energieverbraucher an, dass dies deutlich höhere Risiken für die Kunden von Care-Energy bergen würde, als bei einem üblichen Anbieterwechsel. Angeblich berechtige die Vollmacht Care Energy, den Verbraucher in allen Angelegenheiten, die zur Belieferung seiner Anlage mit Energie notwendig sind, zu vertreten. Dies könne zu Abschlüssen weiterer Verträge im Namen des Kunden führen, ohne dass der Kunde darüber auch nur informiert werden müsse. Dass jedoch genau diese Vollmacht eine branchenübliche Vollmacht ist und eingeschränkt auf die Agenden des Energiebezuges ist, wird klammheimlich verschwiegen. Ohne eine entsprechende Vollmacht würde zum Beispiel ein Lieferantenwechsel nicht vollzogen werden können, aber auch keine Kommunikation zwischen dem Altversorger, oder den Energienetzen möglich sein.
Zur Klarstellung: Der Wechsel in die Energieversorgung von Care-Energy und von Care-Energy zu einem anderen Anbieter erfolgt ausschließlich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen GPKE Prozess, genau wie bei jedem anderen Anbieterwechsel auch. Durch fristgerechte Kündigung der Energiedienstleistung beendet der Kunde jedes Vertragsverhältnis mit Care-Energy und darüber hinaus gültige Verträge sind eben nicht vorhanden.
Entsprechend ist die seitens des Bundes der Energieverbraucher getätigte Feststellung, dass der Vertrag mit Care-Energy zwar mit sechs Wochen Frist kündbar ist, jedoch die wirksam im Namen des Verbrauchers von Care-Energy geschlossenen Verträge könnten aber weit längere Kündigungsfristen haben und daher rechtswirksam weiter laufen, eine dreiste Unterstellung einer strafbaren Handlung, zu welcher sich Care-Energy nun gerichtsanhängig zu Wehr setzen wird.
Durch das Zitat von Dr. Aribert Peters, den Vorsitzenden des Bundes der Energieverbraucher e.V.: „Die Verbraucher sollten auf Nummer sicher gehen und keine Risiken eingehen“, zeigt sich einmal mehr, dass es dieser Organisation nicht um den Verbraucher geht, welcher bei manchen Versorgern bis zu 30 Cent pro kWh zahlen muss und AGB vorfindet, welche teilweise sogar knebeln und knechten.
Angebote des Stromanbieters sind intransparent
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unter der Marke Care Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt. Care Energy lockt Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde. Problematisch dabei: Mit wem Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abschließen, ist unklar.
Sowohl auf der Internetseite als auch in der Korrespondenz zwischen Care Energy und den Kunden fehlen konkrete Angaben über den Vertragspartner und den genauen Vertragsinhalt. Das Impressum der Website listet sieben verschiedene Firmen auf, die Auftragsbestätigung nennt zwei Unternehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine weitere Firma genannt. Immer wieder taucht dabei der Name der mk-group auf. Dennoch können Verbraucher aus diesen Angaben nach Ansicht des vzbv nicht erkennen, mit wem sie einen Vertrag haben.
Diese Praxis hat der vzbv nun beanstandet, denn nach seiner Auffassung muss der Verbraucher wissen, wer sein Vertragspartner ist und welche Leistungen ihm vertraglich zustehen. „Der Vertrag von Care Energy ist für die Verbraucher schwer zu verstehen“, so Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Der Anbieter betreibe ein Contracting-Modell, bei dem die Kunden einem Unternehmen der mk-group ihren Hausanschluss übertragen. Der vzbv befürchte, dass die Schutzrechte aus dem Energiewirtschaftsgesetz damit für die Verbraucher nicht mehr greifen.
Im Auftragsformular versteckt sich eine tückische Vollmachtsklausel. Der Verbraucher erteilt der Firma mk-power damit umfangreiche Befugnisse, Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen. Zusätzlich enthalten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom“ aus Sicht des vzbv unter anderem ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und einen unbestimmten Liefertermin. Außerdem können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch ohne Zustimmung der Kunden an Unternehmen der mk-group sowie an deren nicht genannte regionale Partner übertragen werden.
vzbv-Vorstand Gerd Billen mahnt zur Vorsicht: „Günstige Strompreise liegen zwar im Interesse der Verbraucher. Doch die beiden Großinsolvenzen von TelDaFax und FlexStrom haben gezeigt, dass nicht jedes günstig erscheinende Angebot auf dem Energiemarkt vorteilhaft für Verbraucher ist.“
Die Zahl der Verbraucher, die unseriöse Anbieter fürchten, hat sich im Jahr 2012 fast verdoppelt. 49 Prozent der Haushaltskunden nennen dies als wichtigsten Grund, der sie von einem Wechsel ihres Stromanbieters abhält.
Der vzbv sieht deshalb auch den Staat in der Pflicht. Gerd Billen fordert: „Die Bundesnetzagentur muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beitragen, dass die Verbraucher den Anbietern auf dem Energiemarkt wieder vertrauen können“.
Sowohl auf der Internetseite als auch in der Korrespondenz zwischen Care Energy und den Kunden fehlen konkrete Angaben über den Vertragspartner und den genauen Vertragsinhalt. Das Impressum der Website listet sieben verschiedene Firmen auf, die Auftragsbestätigung nennt zwei Unternehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine weitere Firma genannt. Immer wieder taucht dabei der Name der mk-group auf. Dennoch können Verbraucher aus diesen Angaben nach Ansicht des vzbv nicht erkennen, mit wem sie einen Vertrag haben.
Diese Praxis hat der vzbv nun beanstandet, denn nach seiner Auffassung muss der Verbraucher wissen, wer sein Vertragspartner ist und welche Leistungen ihm vertraglich zustehen. „Der Vertrag von Care Energy ist für die Verbraucher schwer zu verstehen“, so Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Der Anbieter betreibe ein Contracting-Modell, bei dem die Kunden einem Unternehmen der mk-group ihren Hausanschluss übertragen. Der vzbv befürchte, dass die Schutzrechte aus dem Energiewirtschaftsgesetz damit für die Verbraucher nicht mehr greifen.
Im Auftragsformular versteckt sich eine tückische Vollmachtsklausel. Der Verbraucher erteilt der Firma mk-power damit umfangreiche Befugnisse, Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen. Zusätzlich enthalten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom“ aus Sicht des vzbv unter anderem ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und einen unbestimmten Liefertermin. Außerdem können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch ohne Zustimmung der Kunden an Unternehmen der mk-group sowie an deren nicht genannte regionale Partner übertragen werden.
vzbv-Vorstand Gerd Billen mahnt zur Vorsicht: „Günstige Strompreise liegen zwar im Interesse der Verbraucher. Doch die beiden Großinsolvenzen von TelDaFax und FlexStrom haben gezeigt, dass nicht jedes günstig erscheinende Angebot auf dem Energiemarkt vorteilhaft für Verbraucher ist.“
Die Zahl der Verbraucher, die unseriöse Anbieter fürchten, hat sich im Jahr 2012 fast verdoppelt. 49 Prozent der Haushaltskunden nennen dies als wichtigsten Grund, der sie von einem Wechsel ihres Stromanbieters abhält.
Der vzbv sieht deshalb auch den Staat in der Pflicht. Gerd Billen fordert: „Die Bundesnetzagentur muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beitragen, dass die Verbraucher den Anbietern auf dem Energiemarkt wieder vertrauen können“.
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Care-Energy kontert die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Wie auch schon beim Bund der Energieverbraucher verschließt man sich einer Gesprächsführung
Am heutigen Tag 03.05.2013 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., dass diese angeblich die Care-Energy rechtmäßig abgemahnt hätte, jedoch blieb vollkommen unerwähnt, dass schon am 25.04.2013 eine Stellungnahme von Care-Energy verfasst wurde, in welcher Care-Energy klar angeregt hat, sich bei einem Gesprächskreis einzufinden, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima zu gewährleisten. Den Inhalt der Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem folgenden Zitat dieser.
Bislang blieb diese Einladung seitens der Verbraucherzentrale unbeantwortet, stattdessen wurde die Pressemitteilung seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veröffentlicht, dass diese Care-Energy abmahnte. Aus der gestrigen Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V. - welcher Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist - und dem "grußlosen Auflegen" beim Versuch von Martin Richard Kristek mit dem Vorsitzenden Dr. Peters (Bund der Energieverbraucher e.V.), lässt sich leicht erkennen das scheinbar eine kooperative Zusammenarbeit, oder gar amikale Klärung, nicht gewünscht ist.
In der Stellungnahme -formuliert durch die vertretende Rechtsanwaltskanzlei von Care-Energy an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.- war wie folgt zu lesen:
Unterlassungsanspruch
Unsere Mandantschaft:
Martin Richard Kristek, mk-group Holding GmbH, mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG, mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG
in der oben genannten Angelegenheit zeigen wir die rechtliche Vertretung von Martin Richard Kristek, der mk-group Holding GmbH (mk-group), der mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG (mk-power), und der mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG (mk-energy) an. Unsere Mandantschaft hat uns gebeten, Ihr Schreiben vom 10. April 2013 zu beantworten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
I. Zunächst dürfen wir im Namen unserer Mandantschaft unsere Verwunderung über Ihre Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Unsere Mandantschaft hat über den Leiter der Öffentlichkeitsarbeit Herrn März schon vor geraumer Zeit mehrmals versucht, mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen und Ihnen bei dieser Gelegenheit auch die AGB´s unserer Mandantschaft übersandt. Dabei hat unsere Mandantschaft sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie für Rückfragen gerne zur Verfügung stehe, da seitens unserer
Mandantschaft größtes Interesse an einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale gelegen ist, begründet darauf dass, seitens unserer Mandantschaft großer Wert auf Verbraucherschutz gelegt wird. Auf diese Anschreiben hat unsere Mandantschaft keine Antwort erhalten.
Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass unsere Mandantschaft von der nunmehr erfolgten überfallartigen Abmahnung aus Ihrem Hause gelinde gesagt sehr überrascht war. Dies gilt umso mehr, als Sie Ihren rechtlichen Ausführungen einen völlig falschen Sachverhalt zugrunde legen. Diese Missverständnisse hätten sich leicht im Vorfeld klären lassen. Eine Veranlassung zu einer solchen Abmahnung bestand jedenfalls nicht.
II. In der Sache wird unsere Mandantschaft die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgeben, da diese auf einem falschen Sachverhalt basieren. Zu den von Ihnen behaupteten Rechtsverletzungen im Einzelnen:
1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB
Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke
der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. "Care Energy" kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von Rechten und Pflichten sein.
Vielmehr ergeben sich die Vertragspartner entgegen Ihrer Darstellung ausdrücklich aus Ziffer 1. (Vertragsbestandteile und Gegenstand des Vertrages) und 2. (Vertragsschluss) der AGB´s unserer Mandantschaft. Demnach ist einziger und alleiniger Vertragspartner die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG., welche auch zentral an die Vertragspartner fakturiert. Insofern kann keine Rede davon sein, dass völlig unklar sei, wer tatsächlich Vertragspartner werde.
2. Kein Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a UWG a)
Eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten von Informationen über die Identität des Unternehmers und die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung im Sinne von § 5a UWG liegt nach dem eben Gesagten ebenfalls nicht vor. Es ist schlicht unzutreffend, dass dem Verbraucher verschwiegen werde, wer tatsächlich Vertragspartner werde. Ausdrücklich verwiesen wir, dass sowohl AGB, als auch umfangreiche Informationen direkt auf der Homepage unserer Mandantschaft zur Verfügung stehen und sogar downloadbar sind, aus welchen klar hervorgeht, dass der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und alleinig der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen wird.
b) Weiterhin werfen Sie unserer Mandantschaft vor, den Eindruck zu erwecken, Energiedienstleistungsverträge mit den Kunden abzuschließen. Tatsächlich werde aber mit einer Vollmachterklärung im Auftragsformular eine Art "Vermittlungsvertrag" in unbegrenztem Umfang abgeschlossen.
Auch dies stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Auch dieser Vorwurf ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst wird durch unsere Mandantschaft keinesfalls der Eindruck erweckt, einen Energiedienstleistungsvertrag abzuschließen, sondern ein solcher wird tatsächlich abgeschlossen. Wir dürfen auf die AGB´s unserer Mandantschaft über die Erbringung von Energiedienstleistungen verweisen. Vertragspartner ist ausweislich der AGB´s für Energiedienstleistungen die mk-power.
Auch kann in diesem Zusammenhang keine Rede davon sei, dass für den Kunden durch den Abschluss weiterer Energieverträge, Kündigungen oder Einholung von Auskünften nicht beeinflussbare finanzielle Lasten entstehen würden. So heißt es in der von Ihnen zitierten Vollmachtserklärung ausdrücklich, dass die Bevollmächtigung der mk-power gegenüber Strom-, Energielieferanten und Netzbetreibern nur besteht,
"... soweit dies zur Vertragserfüllung und der damit einhergehenden Aufgaben zweckdienlich und notwendig ist."
Dabei erstreckt sich die Bevollmächtigung ausdrücklich auch
"... auf Erfüllungs- bzw. Durchführungsgehilfen der mk-power...".
Worin hier eine einseitige und unangemessene Erweiterung der Rechte unserer Mandantschaft liegen soll, erschließt sich nicht im Ansatz. Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine derartige Vertragsgestaltung im Rahmen des Geschäftsmodells der Energiedienstleistung in der Liegenschaft des Kunden (sog. Energiespar-Contracting im Sinne der DIN 8930 Teil 5) durchaus üblich ist.
c) Auch eine Irreführung liegt nicht vor. Für den Verbraucher ist es unter Zugrundelegung der AGB völlig klar, dass er ein Vertragsverhältnis mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG abschließt.
3. Ergebnis
Die Abmahnung war nach alldem unberechtigt, so dass auch ein Anspruch auf Auslagenerstattung nach § 12 I 2 UWG / § 5 UKlaG ausscheidet. Nach Aufklärung des oben dargestellten Sachverhalts über die genaue Vertragsgestaltung dürfen wir nunmehr davon ausgehen, dass sich die Sache damit erledigt hat.
Nochmals darf jedoch im Namen unserer Mandantschaft herzlich eingeladen werden, einen Gesprächskreis zu bilden zu welchem unsere Mandantschaft hiermit einlädt, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima gewährleistet werden kann.
Zusammenfassend ist es befremdend, wie versucht wird den scheinbar einzigen sozialverantwortlichen Energieversorger, im Ruf zu diskreditieren, anstatt gemeinsam für den Verbraucher und vor allem im Interesse des Verbraucherschutzes Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen, welche die Energiewende umsetzen und dafür arbeiten, dass die Energieversorgung in Deutschland ökologisch, nachhaltig und vor allem durch günstige Preise sozialverträglich ist.
"Ich werde in jedem Fall so lange nicht ruhen, bis ich sicher sein kann, dass unsere Großeltern und Eltern im Ruhestand, sich mit ihrer Rente auch wieder die Energieversorgung leisten können. Denn es kann und darf nicht sein, dass diese Menschen, denen wir unser Leben zu verdanken haben und welche unser Land zu dem machten was es ist, in Energiearmut leben müssen", so Martin Richard Kristek CEO der Care-Energy mk-group Holding GmbH.
Derzeit leben rund 700.000 Rentner in Deutschland an und unter der Armutsgrenze.
Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 8.000 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 230.000 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen.
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG
phG: mk-group Holding GmbH
Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
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Wie auch schon beim Bund der Energieverbraucher verschließt man sich einer Gesprächsführung
Am heutigen Tag 03.05.2013 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., dass diese angeblich die Care-Energy rechtmäßig abgemahnt hätte, jedoch blieb vollkommen unerwähnt, dass schon am 25.04.2013 eine Stellungnahme von Care-Energy verfasst wurde, in welcher Care-Energy klar angeregt hat, sich bei einem Gesprächskreis einzufinden, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima zu gewährleisten. Den Inhalt der Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem folgenden Zitat dieser.
Bislang blieb diese Einladung seitens der Verbraucherzentrale unbeantwortet, stattdessen wurde die Pressemitteilung seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veröffentlicht, dass diese Care-Energy abmahnte. Aus der gestrigen Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V. - welcher Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist - und dem "grußlosen Auflegen" beim Versuch von Martin Richard Kristek mit dem Vorsitzenden Dr. Peters (Bund der Energieverbraucher e.V.), lässt sich leicht erkennen das scheinbar eine kooperative Zusammenarbeit, oder gar amikale Klärung, nicht gewünscht ist.
In der Stellungnahme -formuliert durch die vertretende Rechtsanwaltskanzlei von Care-Energy an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.- war wie folgt zu lesen:
Unterlassungsanspruch
Unsere Mandantschaft:
Martin Richard Kristek, mk-group Holding GmbH, mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG, mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG
in der oben genannten Angelegenheit zeigen wir die rechtliche Vertretung von Martin Richard Kristek, der mk-group Holding GmbH (mk-group), der mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG (mk-power), und der mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG (mk-energy) an. Unsere Mandantschaft hat uns gebeten, Ihr Schreiben vom 10. April 2013 zu beantworten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
I. Zunächst dürfen wir im Namen unserer Mandantschaft unsere Verwunderung über Ihre Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Unsere Mandantschaft hat über den Leiter der Öffentlichkeitsarbeit Herrn März schon vor geraumer Zeit mehrmals versucht, mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen und Ihnen bei dieser Gelegenheit auch die AGB´s unserer Mandantschaft übersandt. Dabei hat unsere Mandantschaft sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie für Rückfragen gerne zur Verfügung stehe, da seitens unserer
Mandantschaft größtes Interesse an einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale gelegen ist, begründet darauf dass, seitens unserer Mandantschaft großer Wert auf Verbraucherschutz gelegt wird. Auf diese Anschreiben hat unsere Mandantschaft keine Antwort erhalten.
Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass unsere Mandantschaft von der nunmehr erfolgten überfallartigen Abmahnung aus Ihrem Hause gelinde gesagt sehr überrascht war. Dies gilt umso mehr, als Sie Ihren rechtlichen Ausführungen einen völlig falschen Sachverhalt zugrunde legen. Diese Missverständnisse hätten sich leicht im Vorfeld klären lassen. Eine Veranlassung zu einer solchen Abmahnung bestand jedenfalls nicht.
II. In der Sache wird unsere Mandantschaft die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgeben, da diese auf einem falschen Sachverhalt basieren. Zu den von Ihnen behaupteten Rechtsverletzungen im Einzelnen:
1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB
Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke
der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. "Care Energy" kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von Rechten und Pflichten sein.
Vielmehr ergeben sich die Vertragspartner entgegen Ihrer Darstellung ausdrücklich aus Ziffer 1. (Vertragsbestandteile und Gegenstand des Vertrages) und 2. (Vertragsschluss) der AGB´s unserer Mandantschaft. Demnach ist einziger und alleiniger Vertragspartner die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG., welche auch zentral an die Vertragspartner fakturiert. Insofern kann keine Rede davon sein, dass völlig unklar sei, wer tatsächlich Vertragspartner werde.
2. Kein Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a UWG a)
Eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten von Informationen über die Identität des Unternehmers und die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung im Sinne von § 5a UWG liegt nach dem eben Gesagten ebenfalls nicht vor. Es ist schlicht unzutreffend, dass dem Verbraucher verschwiegen werde, wer tatsächlich Vertragspartner werde. Ausdrücklich verwiesen wir, dass sowohl AGB, als auch umfangreiche Informationen direkt auf der Homepage unserer Mandantschaft zur Verfügung stehen und sogar downloadbar sind, aus welchen klar hervorgeht, dass der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und alleinig der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen wird.
b) Weiterhin werfen Sie unserer Mandantschaft vor, den Eindruck zu erwecken, Energiedienstleistungsverträge mit den Kunden abzuschließen. Tatsächlich werde aber mit einer Vollmachterklärung im Auftragsformular eine Art "Vermittlungsvertrag" in unbegrenztem Umfang abgeschlossen.
Auch dies stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Auch dieser Vorwurf ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst wird durch unsere Mandantschaft keinesfalls der Eindruck erweckt, einen Energiedienstleistungsvertrag abzuschließen, sondern ein solcher wird tatsächlich abgeschlossen. Wir dürfen auf die AGB´s unserer Mandantschaft über die Erbringung von Energiedienstleistungen verweisen. Vertragspartner ist ausweislich der AGB´s für Energiedienstleistungen die mk-power.
Auch kann in diesem Zusammenhang keine Rede davon sei, dass für den Kunden durch den Abschluss weiterer Energieverträge, Kündigungen oder Einholung von Auskünften nicht beeinflussbare finanzielle Lasten entstehen würden. So heißt es in der von Ihnen zitierten Vollmachtserklärung ausdrücklich, dass die Bevollmächtigung der mk-power gegenüber Strom-, Energielieferanten und Netzbetreibern nur besteht,
"... soweit dies zur Vertragserfüllung und der damit einhergehenden Aufgaben zweckdienlich und notwendig ist."
Dabei erstreckt sich die Bevollmächtigung ausdrücklich auch
"... auf Erfüllungs- bzw. Durchführungsgehilfen der mk-power...".
Worin hier eine einseitige und unangemessene Erweiterung der Rechte unserer Mandantschaft liegen soll, erschließt sich nicht im Ansatz. Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine derartige Vertragsgestaltung im Rahmen des Geschäftsmodells der Energiedienstleistung in der Liegenschaft des Kunden (sog. Energiespar-Contracting im Sinne der DIN 8930 Teil 5) durchaus üblich ist.
c) Auch eine Irreführung liegt nicht vor. Für den Verbraucher ist es unter Zugrundelegung der AGB völlig klar, dass er ein Vertragsverhältnis mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG abschließt.
3. Ergebnis
Die Abmahnung war nach alldem unberechtigt, so dass auch ein Anspruch auf Auslagenerstattung nach § 12 I 2 UWG / § 5 UKlaG ausscheidet. Nach Aufklärung des oben dargestellten Sachverhalts über die genaue Vertragsgestaltung dürfen wir nunmehr davon ausgehen, dass sich die Sache damit erledigt hat.
Nochmals darf jedoch im Namen unserer Mandantschaft herzlich eingeladen werden, einen Gesprächskreis zu bilden zu welchem unsere Mandantschaft hiermit einlädt, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima gewährleistet werden kann.
Zusammenfassend ist es befremdend, wie versucht wird den scheinbar einzigen sozialverantwortlichen Energieversorger, im Ruf zu diskreditieren, anstatt gemeinsam für den Verbraucher und vor allem im Interesse des Verbraucherschutzes Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen, welche die Energiewende umsetzen und dafür arbeiten, dass die Energieversorgung in Deutschland ökologisch, nachhaltig und vor allem durch günstige Preise sozialverträglich ist.
"Ich werde in jedem Fall so lange nicht ruhen, bis ich sicher sein kann, dass unsere Großeltern und Eltern im Ruhestand, sich mit ihrer Rente auch wieder die Energieversorgung leisten können. Denn es kann und darf nicht sein, dass diese Menschen, denen wir unser Leben zu verdanken haben und welche unser Land zu dem machten was es ist, in Energiearmut leben müssen", so Martin Richard Kristek CEO der Care-Energy mk-group Holding GmbH.
Derzeit leben rund 700.000 Rentner in Deutschland an und unter der Armutsgrenze.
Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 8.000 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 230.000 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen.
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mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG
phG: mk-group Holding GmbH
Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
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Zitat
Die Auslieferung, Montage und Inbetriebnahme, aber auch die Vorstellung des Geschäftskonzeptes durch ein ausführliches Interview mit dem CEO der Care-Energy Martin Richard Kristek, wurde filmisch durch Frank Farenski begleitet und wird Teil der neuen Edition vom erfolgreichen Film "Leben mit der Energiewende". Die Neuauflage wird ab Ende dieser Woche im Kino zu sehen sein.
FAZ erreicht Unterlassungserklärung des Filmurhebers „Leben mit der Energiewende“
Der freie TV-Journalist Frank Farenski hat gegenüber dem FAZ-Verlag eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Verlag war gegen den Filmurheber vorgegangen, der in seinem Open-Source-Filmprojekt „Leben mit der Energiewende“ mehrfach Absprachen der FAZ- Redaktion mit großen Anzeigenkunden behauptet hatte. Im Film wird szenisch dargestellt, dass Journalisten der FAZ ganz im Sinne der Anzeigenkunden über die Energiewirtschaft berichten und als Gegenleistung vermehrt Anzeigenschaltungen erhalten würden.
Damit würde der falsche Eindruck einer Beeinflussung durch die Energiekonzerne hervorgerufen, so der Verlag. Der Journalist habe seine Sorgfaltspflichten verletzt. Der Film wurde in Teilen geändert und ist im Netz frei verfügbar. Farenski stellte gegenüber dem epd klar, Aussage seiner Arbeit sei nicht, die FAZ ließe sich kaufen. Die in Streit stehenden Szenen gäben lediglich subjektive Meinungsäußerungen wieder
Es handele sich bei den Darstellungen um subjektive Meinungsäußerungen, deren teils kabarettistischer und überspitzter Charakter im Film deutlich werde. An seiner Kritik an der publizistischen Haltung der FAZ zur Energiewende wolle er jedoch festhalten.
"Leben mit der Energiewende" – von Frank Farenski
Von: Martin Richard Kristek
Schönen guten Tag,
unschwer ist zu erkennen, dass nun die Schmutzkübelkampagne gegen Care-Energy begonnen hat. Dies habe ich vorhergesehen und dies war auch vorhersehbar. Alle Fragen und unsere Antworten dazu sind auf der Facebookseite der Care-Energy nachzulesen. Selbst "einfachen"Lesern, ist es somit simpel möglich, die Fragen und Antworten, mit dem Inhalt der veröffentlichten Artiikel zu vergleichen, um sich selbst ein Bild darüber zu machen, ob hier korrekt und neutral berichtet wurde, oder wir nun die Personifizierung der Energiewende sind, welche einfach bekämpft wird, wie die Energiewende selbst.
Morgen den 15.05.2013, habe ich dementsprechend zu einer Pressekonferenz eingeladen - auch diese ist im Facebook nachzulesen - und ich persönlich stelle mich dieser Aufgabe und Herausforderung, denn es geht darum, ob es nun OK ist, den Kunden weiterhin mit überhöhten Preisen und Falschbehauptungen in die Irre zu führen, oder ob die Energiewende nun den Speed bekommt, den sie sich verdient hat. Ich bitte deshalb, mich nicht mit Einzelfragen zu belasten, denn ich konzentriere mich voll auf die morgige Schlacht - wohl bemerkt Schlacht, denn ob wir nun gewinnen oder verlieren, dies ist nur eine Schlacht. Der Krieg hat begonnen und wir werden sehen wer diesen gewinnt. Lasset die Spiele beginnen!
Aber soweit kann ich eines sagen - ich kämpfe für Euch so lange bis ich "tot" am Boden liege, denn vorher gebe ich nicht auf für Euch also 8.500 Arbeitsplätze, 250.000 Kunden und die Energiewende für nachhaltige und sozialverträgliche Energieversorgung zu kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Richard Kristek - CEO
Schönen guten Tag,
unschwer ist zu erkennen, dass nun die Schmutzkübelkampagne gegen Care-Energy begonnen hat. Dies habe ich vorhergesehen und dies war auch vorhersehbar. Alle Fragen und unsere Antworten dazu sind auf der Facebookseite der Care-Energy nachzulesen. Selbst "einfachen"Lesern, ist es somit simpel möglich, die Fragen und Antworten, mit dem Inhalt der veröffentlichten Artiikel zu vergleichen, um sich selbst ein Bild darüber zu machen, ob hier korrekt und neutral berichtet wurde, oder wir nun die Personifizierung der Energiewende sind, welche einfach bekämpft wird, wie die Energiewende selbst.
Morgen den 15.05.2013, habe ich dementsprechend zu einer Pressekonferenz eingeladen - auch diese ist im Facebook nachzulesen - und ich persönlich stelle mich dieser Aufgabe und Herausforderung, denn es geht darum, ob es nun OK ist, den Kunden weiterhin mit überhöhten Preisen und Falschbehauptungen in die Irre zu führen, oder ob die Energiewende nun den Speed bekommt, den sie sich verdient hat. Ich bitte deshalb, mich nicht mit Einzelfragen zu belasten, denn ich konzentriere mich voll auf die morgige Schlacht - wohl bemerkt Schlacht, denn ob wir nun gewinnen oder verlieren, dies ist nur eine Schlacht. Der Krieg hat begonnen und wir werden sehen wer diesen gewinnt. Lasset die Spiele beginnen!
Aber soweit kann ich eines sagen - ich kämpfe für Euch so lange bis ich "tot" am Boden liege, denn vorher gebe ich nicht auf für Euch also 8.500 Arbeitsplätze, 250.000 Kunden und die Energiewende für nachhaltige und sozialverträgliche Energieversorgung zu kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Richard Kristek - CEO
Europas größter Deal von Elektroautos
Europas größter Deal von Elektroautos im Wert von 67.350.000 Euro wurde vergangene Woche in Hamburg unterzeichnet
mk-group Holding GmbH vertreten durch den CEO Martin Richard Kristek, ein Hamburger Energieversorgungsunternehmen bekannt unter den Handelsmarken Care-Energy und Care-Mobility und EV-Adapt vertreten durch den CEO Håkan Sandberg, der führende EV-Conversion-Spezialist, haben in Zusammenarbeit mit ReffCon GmbH -Geschäftsführer Roland Dimai, einem österreichischen E-Mobility Beraterhaus, ihr Know-how gebündelt, um in sechs europäischen Ländern die Versorgung von CARe 500 sicherzustellen.
Der CARe 500 basiert auf einem FIAT 500 und ist zu 100% elektrisch betrieben. Der geschlossene Distributionsvertrag umfasst derzeit 1.500 Fahrzeuge jährlich, dies entspricht einem jährlichen Marktwert von 67.350.000 Euro. Durch diesen Distributionszusammenschluss ist jedoch nicht nur die Versorgung von Fahrzeugen sichergestellt, sondern ebenso die der Akkus. Grund dafür ist die Eigenproduktion von Lithium-Eisen-Phosphat Akkus in Schweden mit einer Garantie von 5 Jahren. Ab dem nächsten Jahr wird die eigene Zellenproduktion ihren Betrieb aufnehmen.
Auch die Weiterentwicklung bleibt nicht stehen.
In naher Zukunft ist mit einem zweiten Elektrofahrzeug zu rechnen, welcher auf Basis eines Fiat Fiorino Qubo produziert wird.
Alle von uns produzierten Fahrzeuge wie auch der CARe 500, entsprechen tatsächlich dem "Stand der Technik" sind mit Lithium-Eisen-Phosphat-Batterien-Technologie ausgestattet und bieten 5 Jahre Garantie auf den Akku, 2 Jahre Garantie auf das Fahrzeug selbst. Um eine höchstmögliche Lebensdauer der Fahrzeuge zu gewährleisten, wird im 5. Jahr das Akkupack mit einer geringen Zuzahlung durch ein neues Akkupack getauscht, welches wieder über 5 Jahre Garantie verfügt. Intelligente 2nd-life Einsatzgebiete ermöglichen diesen nahezu kostenlosen Austausch auf Neuakkus, so Martin Richard Kristek.
Es ist eine Stärke der ReffCon GmbH, E-Mobility in Flotten-Programme für Kommunen und Unternehmen zu implementieren.
Die Kernkompetenz für EV-Adapt aus Schweden ist es, auf hohem industriellen Standard Umrüstsätze zu produzieren und in die Fahrzeuge zu verbauen. Industriestandard, geringe Kosten und höchste Qualität ist dabei oberste Prämisse.
Dem Tochterbetrieb der mk-group Holding, der mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG ist die Umsetzung einer lieferantenneutralen und diskriminierungsfreien Ladesäuleninfrastruktur zuzurechnen. In diesem Konzept werden die Ladesäulen durch mk-grid als Netzbetrieb bundesweit errichtet und jedem Energielieferanten zur Verfügung gestellt. An jeder Ladesäule kann somit jeder Energielieferant seinen Strom für seine Kunden anbieten, verrechnet wird über die monatliche Stromrechnung. Die Ladeinfrastruktur wird durch mk-grid ohne Investitionskosten errichtet. Durch das von mk-grid entwickelte Abrechnungssystem, ist ein roll-out in alle europäischen Länder möglich. Erste Verhandlungen in Österreich, Dänemark und Spanien zeigen die Stärke dieses Systems.
Ziel aller Partner ist die sofortige Versorgung erschwinglicher, sicherer und verlässlicher Infrastruktur und Elektrofahrzeuge. Sofort nach Vertragsunterzeichnung wurde damit von allen Vertragspartnern begonnen.
mk-group Holding GmbH
Dessauer Strasse 2-4, Lagerhaus G
20457 Hamburg
www.mk-group ag
www.care-energy.de
mk-group Holding GmbH vertreten durch den CEO Martin Richard Kristek, ein Hamburger Energieversorgungsunternehmen bekannt unter den Handelsmarken Care-Energy und Care-Mobility und EV-Adapt vertreten durch den CEO Håkan Sandberg, der führende EV-Conversion-Spezialist, haben in Zusammenarbeit mit ReffCon GmbH -Geschäftsführer Roland Dimai, einem österreichischen E-Mobility Beraterhaus, ihr Know-how gebündelt, um in sechs europäischen Ländern die Versorgung von CARe 500 sicherzustellen.
Der CARe 500 basiert auf einem FIAT 500 und ist zu 100% elektrisch betrieben. Der geschlossene Distributionsvertrag umfasst derzeit 1.500 Fahrzeuge jährlich, dies entspricht einem jährlichen Marktwert von 67.350.000 Euro. Durch diesen Distributionszusammenschluss ist jedoch nicht nur die Versorgung von Fahrzeugen sichergestellt, sondern ebenso die der Akkus. Grund dafür ist die Eigenproduktion von Lithium-Eisen-Phosphat Akkus in Schweden mit einer Garantie von 5 Jahren. Ab dem nächsten Jahr wird die eigene Zellenproduktion ihren Betrieb aufnehmen.
Auch die Weiterentwicklung bleibt nicht stehen.
In naher Zukunft ist mit einem zweiten Elektrofahrzeug zu rechnen, welcher auf Basis eines Fiat Fiorino Qubo produziert wird.
Alle von uns produzierten Fahrzeuge wie auch der CARe 500, entsprechen tatsächlich dem "Stand der Technik" sind mit Lithium-Eisen-Phosphat-Batterien-Technologie ausgestattet und bieten 5 Jahre Garantie auf den Akku, 2 Jahre Garantie auf das Fahrzeug selbst. Um eine höchstmögliche Lebensdauer der Fahrzeuge zu gewährleisten, wird im 5. Jahr das Akkupack mit einer geringen Zuzahlung durch ein neues Akkupack getauscht, welches wieder über 5 Jahre Garantie verfügt. Intelligente 2nd-life Einsatzgebiete ermöglichen diesen nahezu kostenlosen Austausch auf Neuakkus, so Martin Richard Kristek.
Es ist eine Stärke der ReffCon GmbH, E-Mobility in Flotten-Programme für Kommunen und Unternehmen zu implementieren.
Die Kernkompetenz für EV-Adapt aus Schweden ist es, auf hohem industriellen Standard Umrüstsätze zu produzieren und in die Fahrzeuge zu verbauen. Industriestandard, geringe Kosten und höchste Qualität ist dabei oberste Prämisse.
Dem Tochterbetrieb der mk-group Holding, der mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG ist die Umsetzung einer lieferantenneutralen und diskriminierungsfreien Ladesäuleninfrastruktur zuzurechnen. In diesem Konzept werden die Ladesäulen durch mk-grid als Netzbetrieb bundesweit errichtet und jedem Energielieferanten zur Verfügung gestellt. An jeder Ladesäule kann somit jeder Energielieferant seinen Strom für seine Kunden anbieten, verrechnet wird über die monatliche Stromrechnung. Die Ladeinfrastruktur wird durch mk-grid ohne Investitionskosten errichtet. Durch das von mk-grid entwickelte Abrechnungssystem, ist ein roll-out in alle europäischen Länder möglich. Erste Verhandlungen in Österreich, Dänemark und Spanien zeigen die Stärke dieses Systems.
Ziel aller Partner ist die sofortige Versorgung erschwinglicher, sicherer und verlässlicher Infrastruktur und Elektrofahrzeuge. Sofort nach Vertragsunterzeichnung wurde damit von allen Vertragspartnern begonnen.
mk-group Holding GmbH
Dessauer Strasse 2-4, Lagerhaus G
20457 Hamburg
www.mk-group ag
www.care-energy.de