
sefa factoring Bank N.V. - Niederlassung Köln

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sefa factoring Bank N.V. - Niederlassung Köln
"sefa factoring Bank N.V., Niederlassung Köln" ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weißt darauf hin, dass sie der "sefa factoring Bank N.V., Niederlassung Köln" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die "sefa factoring Bank N.V., Niederlassung Köln" bietet auf ihrer Webseite Interessenten Tages– und Festgeldkonten als Geldanlagen an (Stand: 24. September 2010). Dabei wird die BaFin als Aufsichtsbehörde angegeben.
Ferner heißt es auf der Webseite, die "sefa factoring Bank N.V." unterliege als niederländische Bank der Aufsicht in den Niederlanden und verfüge seit November 1982 über eine niederländische Bankenlizenz. Nach Mitteilung der niederländischen Aufsicht, der De Nederlandsche Bank, wurde ein Unternehmen namens "sefa factoring Bank N.V." in den Niederlanden nicht als Bank zugelassen. Eine Einlagensicherung besteht nicht.
Bonn/Frankfurt a.M., den 28. September 2010
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weißt darauf hin, dass sie der "sefa factoring Bank N.V., Niederlassung Köln" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die "sefa factoring Bank N.V., Niederlassung Köln" bietet auf ihrer Webseite Interessenten Tages– und Festgeldkonten als Geldanlagen an (Stand: 24. September 2010). Dabei wird die BaFin als Aufsichtsbehörde angegeben.
Zitat
Unter sefa Bank betreibt das niederländische Kreditinstitut sefa factoring Bank N. V. das Einlagengeschäft für Privatkunden: Wir bieten jetzt auch in Deutschland Anlageprodukte zu sehr guten Konditionen an. Dabei konzentrieren wir uns ganz auf Tages- und Festgeldkonten mit attraktiven Zinsen. Zudem genießen Transparenz, Einfachheit und Kundenfreundlichkeit bei der sefa Bank höchste Priorität. Klare und faire Bedingungen, keine Sonderklauseln, kein Kleingedrucktes. Wir meinen, was wir sagen, und halten, was wir versprechen. Wir garantieren stets erstklassige Zinsen für Ihr Geld. So kommt es unseren Kunden zugute, dass wir nur ein schlankes Produktsortiment pflegen, kein kostspieliges Filialnetz unterhalten und unser Geschäftsmodell ganz auf dem Internet basiert.
Ferner heißt es auf der Webseite, die "sefa factoring Bank N.V." unterliege als niederländische Bank der Aufsicht in den Niederlanden und verfüge seit November 1982 über eine niederländische Bankenlizenz. Nach Mitteilung der niederländischen Aufsicht, der De Nederlandsche Bank, wurde ein Unternehmen namens "sefa factoring Bank N.V." in den Niederlanden nicht als Bank zugelassen. Eine Einlagensicherung besteht nicht.
Bonn/Frankfurt a.M., den 28. September 2010
Anbieter: sefa... Factoring Bank N.V.
Niederlassung Köln
Im Zollhafen 24
50678 Köln
Tel : 0800 1 522 522
Fax : 0800 1 522 522 9
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Rechtsform : Niederlassung der sefa... Factoring Bank N.V. mit Sitz in Amsterdam/NL.
Vorsitzender des Aufsichtsrats : Jan van Bell
Vorstand : André van Haag
Ständiger Vertreter der
Niederlassung Deutschland : Walter von Hallberg
Hauptsitz : Köln
Handelsregister : Amtsgericht Köln HRB 70057
Aufsichtsbehörde : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. : DE 812875471
Niederlassung Köln
Im Zollhafen 24
50678 Köln
Tel : 0800 1 522 522
Fax : 0800 1 522 522 9
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Rechtsform : Niederlassung der sefa... Factoring Bank N.V. mit Sitz in Amsterdam/NL.
Vorsitzender des Aufsichtsrats : Jan van Bell
Vorstand : André van Haag
Ständiger Vertreter der
Niederlassung Deutschland : Walter von Hallberg
Hauptsitz : Köln
Handelsregister : Amtsgericht Köln HRB 70057
Aufsichtsbehörde : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. : DE 812875471
Zitat
Einlagensicherung
Die sefa Factoring Bank N.V. ist eine niederländische Bank unter Aufsicht der niederländischen Zentralbank und der niederländischen Behörde für Finanzmärkte und verfügt über eine niederländische Bankenlizenz seit November 1982.
Die niederländische kollektive Garantieregelung deckt unter anderem Spareinlagen aller Art, die bei der sefa Factoring Bank N.V., Zweigniederlassung Köln hinterlegt sind.
Bereits im Oktober 2008 hat die niederländische Zentralbank und das niederländische Finanzministerium die Höhe der Einlagensicherung von € 38.000.- auf € 100.000.- pro Person und Finanzinstitut angehoben.
Seit dem 11. Juni 2010 sind Finanzinstitute in den EU-Mitgliedsstaaten zu einer Mindesteinlagensicherung von € 50.000.- pro Person und Finanzinstitut verpflichtet. Ferner ist geschrieben, dass die Finanzinstitute in den EU-Mitgliedsstaaten ab dem 31. Dezember 2010 zu einer Mindesteinlagensicherung von € 100.000.- verpflichtet sind. (EU-Richtlinie 94/19-EC)
Das niederländische Finanzministerium hat folglich beschlossen, dass bereits ab dem 01. Juni 2009 die Einlagensicherung von € 100.000.- auf unbestimmte Zeit beibehalten wird.
Ihre Einlagen sind somit pro Investor bis zu einem Gegenwert von € 100.000.- zu 100 % gesichert. Für ein Gemeinschaftskonto sind dies folglich € 200.000.-
Nach Mitteilung der niederländischen Aufsicht, der De Nederlandsche Bank, wurde ein Unternehmen namens "sefa factoring Bank N.V." in den Niederlanden nicht als Bank zugelassen. Eine Einlagensicherung besteht nicht.
BaFin untersagt der sefa Kundenservice Deutschland GmbH das Einlagengeschäft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der sefa Kundenservice Deutschland GmbH mit Bescheid vom 20. Oktober 2010 das Einlagengeschäft untersagt. Mit Bescheid vom selben Tag hat die BaFin darüber hinaus auch der sefa Privat- und Geschäftskunden GmbH ihre Geschäftstätigkeit untersagt, soweit diese in das unerlaubte Einlagengeschäft der sefa Kundenservice Deutschland GmbH einbezogen ist.
Die sefa Kundenservice Deutschland GmbH bot ab Ende August 2010 unter der Bezeichnung „sefa factoring Bank N.V.“ auf ihrer Internetseite Tages- und Festgeldkonten als festverzinsliche Geldanlagen an. Dieses Angebot bezog sich auf Laufzeiten von drei Monaten bis zwei Jahren, mit Zinssätzen von 1,9 % bis 5,0 % p.a. Im Rahmen der „Festgeld-Eröffnungsunterlagen“ wurden der sefa factoring Bank N.V. von den Anlegern Abbuchungsaufträge für Lastschriften erteilt.
Damit hat die sefa Kundenservice Deutschland GmbH unter dem Namen der rechtlich nicht existenten sefa factoring Bank N.V. das Einlagengeschäft betrieben, ohne die hierfür nach § 32 Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis zu besitzen
Die sefa Privat- und Geschäftskunden GmbH hat auf ihren Konten Anlegergelder für die sefa Kundendienst Deutschland GmbH angenommen und war damit in das unerlaubte Einlagengeschäft der sefa Kundendienst Deutschland GmbH einbezogen.
Die Website der sefa Kundenservice Deutschland GmbH wurde auf Veranlassung der BaFin von dem verantwortlichen Provider abgeschaltet.
Die Bescheide sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der sefa Kundenservice Deutschland GmbH mit Bescheid vom 20. Oktober 2010 das Einlagengeschäft untersagt. Mit Bescheid vom selben Tag hat die BaFin darüber hinaus auch der sefa Privat- und Geschäftskunden GmbH ihre Geschäftstätigkeit untersagt, soweit diese in das unerlaubte Einlagengeschäft der sefa Kundenservice Deutschland GmbH einbezogen ist.
Die sefa Kundenservice Deutschland GmbH bot ab Ende August 2010 unter der Bezeichnung „sefa factoring Bank N.V.“ auf ihrer Internetseite Tages- und Festgeldkonten als festverzinsliche Geldanlagen an. Dieses Angebot bezog sich auf Laufzeiten von drei Monaten bis zwei Jahren, mit Zinssätzen von 1,9 % bis 5,0 % p.a. Im Rahmen der „Festgeld-Eröffnungsunterlagen“ wurden der sefa factoring Bank N.V. von den Anlegern Abbuchungsaufträge für Lastschriften erteilt.
Damit hat die sefa Kundenservice Deutschland GmbH unter dem Namen der rechtlich nicht existenten sefa factoring Bank N.V. das Einlagengeschäft betrieben, ohne die hierfür nach § 32 Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis zu besitzen
Die sefa Privat- und Geschäftskunden GmbH hat auf ihren Konten Anlegergelder für die sefa Kundendienst Deutschland GmbH angenommen und war damit in das unerlaubte Einlagengeschäft der sefa Kundendienst Deutschland GmbH einbezogen.
Die Website der sefa Kundenservice Deutschland GmbH wurde auf Veranlassung der BaFin von dem verantwortlichen Provider abgeschaltet.
Die Bescheide sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.