
DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO)

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diemimi
inaktiv
Betroffene gesucht - bitte keine Rechtsanwälte
Über Ihre "netten" Hinweisen habe ich mich erfreut, aber ich erwarte immer noch, dass sich Betroffene melden und nicht "Strukkies" oder mit Verlaub, sinnlos möchtegerne und richtungweisende aber durchaus mehr als intelligente Mitmenschen.
Herzlichen Dank für Ihre Beteiligung, Mimi
Herzlichen Dank für Ihre Beteiligung, Mimi
diemimi
inaktiv
bitte nur Betroffene!!!
ist zu viel verlangt?
Ich hätte gerne mit Betroffenen gesprochen. Die möchte ich gerne kennen.
Was ich will? Das werde ich den Betroffenen auch sagen, aber vorläufig nicht hier im Forum. Ist jetzt klar genug ausgedrückt?
Von der Rest der Welt will ich jetzt nichts, oder doch, weil Sie anscheinend so allwissend sind, lieber Spiritus Rector, wieso hat die DBVI umfirmiert? Wieso nennt sie sich jetzt DFO GmbH? Und für was steht DFO?
Ich hätte gerne mit Betroffenen gesprochen. Die möchte ich gerne kennen.
Was ich will? Das werde ich den Betroffenen auch sagen, aber vorläufig nicht hier im Forum. Ist jetzt klar genug ausgedrückt?
Von der Rest der Welt will ich jetzt nichts, oder doch, weil Sie anscheinend so allwissend sind, lieber Spiritus Rector, wieso hat die DBVI umfirmiert? Wieso nennt sie sich jetzt DFO GmbH? Und für was steht DFO?
Re: bitte nur Betroffene!!!
Zitat von »"diemimi"«
ist zu viel verlangt?
Ich hätte gerne mit Betroffenen gesprochen. Die möchte ich gerne kennen.
Was ich will? Das werde ich den Betroffenen auch sagen, aber vorläufig nicht hier im Forum. Ist jetzt klar genug ausgedrückt?
Von der Rest der Welt will ich jetzt nichts, oder doch, weil Sie anscheinend so allwissend sind, lieber Spiritus Rector, wieso hat die DBVI umfirmiert? Wieso nennt sie sich jetzt DFO GmbH? Und für was steht DFO?
° Deutscher Falkenorden
° Deutsche Forschungsgesellschaft für Oberflächenbehandlung e.V.
° :-) :-) :-)
nun ernst:
Worum geht es?
Am 02.08.2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen (die Pressemitteilung der BaFin finden Sie hier). Die BaFin begründet ihren Schritt mit einem Mangel an wirtschaftlicher Transparenz. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes.
Die Schlüsselperson dieses Unternehmensgeflechts ist Klaus D. Thannhuber. Eine Vielzahl von Unternehmen gehören/gehörten ihm oder werden/wurden von ihm geleitet. Darunter sind insbesondere die Privatbank Reithinger, die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI), deren Kapitalanlageprodukte (Immobilienfonds, atypisch stille Beteiligungen) sowie mehrere Vertriebsunternehmen zu nennen.
Es ist nach Ansicht der BaFin zu befürchten, dass die Privatbank Reithinger insolvent wird. Dies dürfte sich nach Einschätzung der ARGE-DBVI negativ auf die Kapitalanlageprodukte der DBVI auswirken.
Wer ist betroffen
Von der möglichen Insolvenz der Privatbank Reithinger sind all ihre Kunden und auch die Anleger von DBVI-Produkten betroffen.
Einleger der Privatbank Reithinger benötigen jedoch nach unserer Einschätzung keine rechtliche Beratung. Sie dürften nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz entschädigt werden, allerdings nur mit max. 20.000 EUR.
DBVI GmbH & Co. Deutschlandfonds KG (ehemals Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co. Deutschlandfonds KG)
DBVI GmbH & Co. Europapark Rasthof KG (ehemals DBVI Renditefonds GmbH & Co. Europapark Rasthof KG)
DBVI GmbH & Co. Rheinfelden KG
Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds)
DBVI GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG (ehemals Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG)
Multi Advisor Fund I GbR
Capital Advisor Fund II GbR
Sparverträge auf DBVI-Fonds
Vermögenswirksame Leistungen auf DBVI-Fonds oder DBVI-Aktien
DBVI-Aktien
Für die Anleger dieser Kapitalanlagen gilt es Rechte zu wahren und hierbei die, je nach Einzelfall, kurzen Verjährungsfristen zu beachten.
Hinweis
Meiden Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse dubiose "Interessengemeinschaften", "Opfervereine", "Anlegerschutz-Gemeinschaften" oder ähnliches. Vertrauen Sie die Vertretung Ihrer Interessen nur Anwälten an, die nachweislich seit Jahren erfolgreich im Bereich Kapitalmarktrecht tätig sind und sich daher in Fällen dieser Größenordnung auskennen.
diemimi
inaktiv
Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Zöchling,
herzlichen Dank für Ihre Mühe. Nicht schlecht die Erklärung für DFO!
Deutscher Falkenorden - ja, das klingt gut!
Sie haben mir leider ansonsten genau das mitgeteilt was man bereits überall lesen kann.
Ich wiederhole, ich will mindestens einen Betroffenen sprechen, hören, eventuell sehen. Ist das zu schwer? Ist wirklich niemand da?
Wo sind diese Anleger? Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir über (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.). Hoffentlich bis bald, denn morgen ist die Gesellschafterversammlung.
Bitte keine Empfehlungen zwecks Rechtsanwälte, Interessengemeinschaften, u.s.w. Daran bin ich absolut nicht interessiert. Ich möchte nur persönliche Erfahrungen diesbezüglich hören.
Übrigens, Ihr Vermerk "Vertrauen Sie die Vertretung Ihrer Interessen nur Anwälten an, die nachweislich seit Jahren erfolgreich im Bereich Kapitalmarktrecht tätig sind und sich daher in Fällen dieser Größenordnung auskennen." klingt in meinen Ohren auch ziemlich hönisch.
Wer kann noch von Vertrauen reden nach solche Erfahrungen?
Liebe Mimi,
bedenken Sie bitte das GoMoPa zwar groß, jedoch nicht mit dem ZDF oder einem Sender der ARD vergleichbar ist. Danke! Hätten Sie sich übrigens von Anfang an besser ausgedrückt und klar zum Ausdruck gebracht, was Sie eigentlich wollen, dann hätten wir dafür sorgen können, dass Ihre Anfrage im Newsletter erscheint. Schönen Tag noch.
bedenken Sie bitte das GoMoPa zwar groß, jedoch nicht mit dem ZDF oder einem Sender der ARD vergleichbar ist. Danke! Hätten Sie sich übrigens von Anfang an besser ausgedrückt und klar zum Ausdruck gebracht, was Sie eigentlich wollen, dann hätten wir dafür sorgen können, dass Ihre Anfrage im Newsletter erscheint. Schönen Tag noch.
Zitat
„Schmiergeldurteil“ – Neue Hoffnung für DBVI-Anleger
Den vielen tausend Anteilsinhabern, die ihre Kommanditeinlagen in den beiden bis vor kurzem zur börsennotierten DBVI AG gehörenden „Deutschlandfonds KG“ und „2. Deutschlandfonds KG“ (beispielsweise auch über die inzwischen insolvente und geschlossene Privatbank Reithinger) fremdfinanziert haben, bietet sich eine neue juristische Perspektive zum Ausstieg aus ihrem DBVI/Deutschlandsfonds-Engagement. Zu dieser Einschätzung ist die ProtectInvestAlliance (PIA) im Nachgang zur Deutschlandfonds-Gesellschafterversammlung vom 23. November 2006 in München gekommen.
Demnach haben die finanzierenden Banken zwei Prozent Vermittlungsprovision an Vertriebsorganisationen dieser Fonds wie die Eureka Finanzmarketing GmbH bezahlt – von diesen Vermittlungsprovisionen floss jedoch die Hälfte, also ein Prozent, an die für die finanzierenden Anleger dieser Fonds als Treuhänder tätige Münchner Procurator Treuhand GmbH. „Hierbei handelt es sich offenbar um einen klassischen Fall von rechtswidriger Provisionszahlung, da diese Provisionszahlungen an die Treuhandgesellschaft den Anlegern der Deutschlandfonds im Prospekt verschwiegen wurde“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die Geschäftsführung der Procurator Treuhand GmbH hatte die Provisionszahlungen auf PIA-Nachfrage während der Gesellschafterversammlung öffentlich eingeräumt.
Nichtigkeit des Treuhandvertrags
„Diejenigen Anleger, die ihre Anteilskäufe unter Beteiligung der Procurator Treuhand GmbH fremdfinanziert haben, sind damit so zu stellen, als ob sie mit diesem Treuhänder bis dato nichts zu tun hatten“, so Rechtsanwalt Klaus Nieding. „Hätten Anleger von dieser heimlichen Zahlung an ihren eigenen Treuhänder gewusst, wäre es zu keinem Vertrag gekommen. Ohne Vertrag wäre es zu keinem Darlehen für den Kauf der Fondsanteile gekommen. Daher sind die bisherigen Zinszahlungen aus dem Darlehensvertrag zurückzuleisten und die Anleger zugleich aus dem Darlehensvertrag zu befreien“, erklärt Nieding die Rechtsfolgen für die Procurator Treuhand GmbH, auf die nun erhebliche finanzielle Belastungen zukommen dürften.
Die PIA-Rechtsposition bezieht sich dabei vor allem auf das „Schmiergeldurteil“ des Bundesgerichthof (BGH) vom 16. Januar 2001 (XI ZR 113/00), wonach „Kick-back“-Zahlungen zur Nichtigkeit des Vertrags führen. Im Prospekt der Deutschlandfonds schließt die Treuhandgesellschaft Schadensersatzansprüche nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist nach Kenntniserlangung vom Schaden aus. PIA hält diese Prospektregelung zwar für juristisch nicht haltbar, weist aber alle betroffenen Anleger der beiden Deutschlandfonds vorsorglich auf die Verjährungsproblematik hin.
Deutschlandfonds verlieren drastisch an Wert
Wie auf der Gesellschafterversammlung bekannt wurde, mussten die beiden Deutschlandfonds massive Wertverluste (50% beziehungsweise 65% Verluste) hinnehmen. Ursächlich für diese schweren Verluste sind eine Wertberichtigung der erworbenen Immobilien sowie der vollständige Rückzug der DBVI AG aus den Deutschlandfonds, heißt es von Seiten der PIA. Ohne diesen Rückzug der DBVI AG aus diesen beiden Fonds stünde die Solvenz der börsennotierten DBVI AG durchaus in Frage.
Zum Hintergrund: Die große Mehrheit der Anleger finanzierte ihre Fondsanteile über einen klassischen Bankkredit. Für diese Finanzierung erteilten Sie der Procurator Treuhand GmbH als einem für Anleger tätigen Treuhänder eine Vollmacht. Zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber (Anleger) besteht eine Treuhandabrede, die die Rechte und Pflichten des Treuhänders gegenüber dem Treugeber konkret regelt. Ein solches Treuhandverhältnis wird dadurch nachhaltig belastet, wenn Anleger nicht wissen, dass ihr Treuhänder von Dritter Seite, in diesem Fall vom Vertrieb der Deutschlandfonds, Provisionszahlungen („Kick-backs“) erhalten. Solche „Kick-backs“ sind lau PIA per se nicht ungesetzlich – sie müssen allerdings im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds ausgewiesen und damit für Anleger erkennbar sein. Das sei jedoch bei den beiden Deutschlandfonds nicht der Fall gewesen.
Erst vor wenigen Wochen hat der BGH eine Beschwerde der Stuttgarter Südwestbank AG gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 16. Februar 2005 zurückgewiesen (Az: XI ZR 73/05; Az des OLG-Verfahrens: 9 U 171/03).
Die Südwestbank AG wurde in einem „Kick-Back-Fall“ rechtskräftig zu einem Schadenersatz in Höhe von 240.000 Euro verurteilt. Die Verheimlichung von Kick-backs sei eine „schwerwiegende Treuwidrigkeit“ hieß es damals in der Urteilsbegründung des Stuttgarter Oberlandesgerichts.
Quelle: FONDS professionell
Entscheidungssammlung ...obsiegender Urteile aus 2010
DFO GmbH & Co 2. Deutschlandfonds KG,
-- früher 2. DBVI Deutschlandfonds KG
Entscheidungsüberblick
AG Bad Hersfeld, Urt. v. 13.04.2010, AZ: 10 C 616/09 (10); in Berufung
AG Bonn, Urt. v. 03.05.2010, AZ: 115 C 110/09;
AG Erding, Urt. v. 10.06.2010, AZ: 1 C 802/09;
AG Hannover, Urt. v. 02.02.2010, AZ 455 C 9672/09
LG Landshut, Urt. v. 10.02.2010, AZ: 54 O 3240/09),
LG Memmingen, Urt. v. 29.01.2010, AZ: 25 O 1826/09;
AG Mönchengladbach, Urt. v. 14.01.2010, AZ: 36 C 333/09;
LG Mönchengladbach, AZ: nicht bekannt
AG Recklinghausen, Urt. v. 11.05.2010, AZ.: 13 C 252/09; in Berufung
AG Westerburg, u.a. Urt. v. 27.01.2010, AZ: 25 C 167/09; in Berufung
Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwaelte
DFO GmbH & Co 2. Deutschlandfonds KG,
-- früher 2. DBVI Deutschlandfonds KG
Entscheidungsüberblick
AG Bad Hersfeld, Urt. v. 13.04.2010, AZ: 10 C 616/09 (10); in Berufung
AG Bonn, Urt. v. 03.05.2010, AZ: 115 C 110/09;
AG Erding, Urt. v. 10.06.2010, AZ: 1 C 802/09;
AG Hannover, Urt. v. 02.02.2010, AZ 455 C 9672/09
LG Landshut, Urt. v. 10.02.2010, AZ: 54 O 3240/09),
LG Memmingen, Urt. v. 29.01.2010, AZ: 25 O 1826/09;
AG Mönchengladbach, Urt. v. 14.01.2010, AZ: 36 C 333/09;
LG Mönchengladbach, AZ: nicht bekannt
AG Recklinghausen, Urt. v. 11.05.2010, AZ.: 13 C 252/09; in Berufung
AG Westerburg, u.a. Urt. v. 27.01.2010, AZ: 25 C 167/09; in Berufung
Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwaelte
OLG München weist Klage ab
Die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO) haben Anleger, die die Zahlung der Einlagen wegen der schlechten Entwicklung der Fonds eingestellt haben, flächendeckend verklagt.
Aufgrund diverser Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehe ich gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger, dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann.
Des Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine Ratenzahlungen einstellt. Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 06.10.2010 festgestellt, dass die Ermäßigung automatisch eintritt und es entgegen der Auffassung der Deutschlandfonds nicht nur im Ermessen des Fonds steht, die Einlagen herabzusetzen. Außerdem können Anleger, die von dem Vermittler nicht über die Risiken des Fonds richtig aufgeklärt wurden, die Beteiligung außerordentlich kündigen, was dazu führt, dass wenigstens für die Zukunft keine Einlagen mehr gezahlt werden müssen und der Wert der Beteiligung mit etwaigen Ratenrückständen verrechnet wird. Ich empfehle daher allen betroffenen Anlegern, sich gegen Klagen der Deutschlandfonds möglichst durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu verteidigen.
Pressemitteilung Anwaltskanzlei LIPPKE
Aufgrund diverser Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehe ich gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger, dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann.
Des Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine Ratenzahlungen einstellt. Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 06.10.2010 festgestellt, dass die Ermäßigung automatisch eintritt und es entgegen der Auffassung der Deutschlandfonds nicht nur im Ermessen des Fonds steht, die Einlagen herabzusetzen. Außerdem können Anleger, die von dem Vermittler nicht über die Risiken des Fonds richtig aufgeklärt wurden, die Beteiligung außerordentlich kündigen, was dazu führt, dass wenigstens für die Zukunft keine Einlagen mehr gezahlt werden müssen und der Wert der Beteiligung mit etwaigen Ratenrückständen verrechnet wird. Ich empfehle daher allen betroffenen Anlegern, sich gegen Klagen der Deutschlandfonds möglichst durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu verteidigen.
Pressemitteilung Anwaltskanzlei LIPPKE
DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG: Was macht Gesellschafter Alexander Grau mit dem Geld?


Die Immobilien-Fondsabwicklerin Margit Warneke (64) aus Traunstein schaffte es in die Münchner Abendzeitung, weil sie für den Traunsteiner Wohnungseigentümer Max Karpf zu klären versuchte, ob zu viele Flüchtlinge im Haus mit dem Baurecht zu vereinbaren sind © Ausriss aus KanzleiWarneke.de und Abenzeitung vom 26. August 2016
Als Expertin für Immobilienrecht steht Rechtsanwältin Margit Warneke (64) aus Traunstein in Bayern auch schon mal einem ortsansässigen Wohnungseigentümer zur Seite, der zu viele Flüchtlinge in seinem Haus nicht mit dem Baurecht vereinbar hält, wie die Münchner Abendzeitung berichtete.
Seit Juli 2018 wickelt die Rechtsanwältin einen alten großen Immbilenfonds aus dem Jahre 1993 in der Cuvilliesstraße 14 in München ab: den DFO GmbH & Co. Deutschandsfonds KG.
Er gehört zu 78,95 Prozent einer im selben Jahr gegründeten DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG, die wiederum zu 100 Prozent dem Münchner Bankkaufmann und langjährigem Fondsgeschäftsführer beider Fonds Alexander Grau (57) gehört.
Die restlichen 21,05 Prozent am DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG (schreibt sich mit einem s mehr als der Mutterfonds) hält die Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG München aus der Geiselgasteigstraße 52 in München, die am 18. April 2018 nach beendeter Liquidation aufgelöst wurde.

Klaus Thannhuber
Emmittiert wurden die beiden Fonds von der börsennotierten DBVI Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG aus der Schleißheimer Straße 4, die 1990 vom Münchner Immobilienkaufmann Klaus Dieter Thannhuber (74) gegründet wurde.
Thannhuber hatte mit den beiden Deutschlandsfonds zum ersten Mal in Deutschland ein Produkt auf dem Markt gebracht, bei denen Anleger sich über Anteile in Wohnungsgenossenschaften einkaufen konnten.
Thannhubers Bank, die ihm gehörende Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG in München, hat massenweise die inzwischen abgeschaffte Eigenheimzulage für Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sowie Genossenschaftsanteile selbst vorfinanziert.
Beide Fonds haben in den Jahren 1994 bis 2000 als sogenannte gemischte Fonds in Immobilien und Finanzanlagen (Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG) investiert. Sie erwirtschaften somit Erträge aus der Vermietung und Verwaltung von insgesamt 9 gewerblichen Großimmobilien bzw. aus der Verzinsung von Finanzanlagen.
Die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG hielt eine Immobilie als unmittelbare Eigentümerin bzw. eine mittelbar über die Beteiligung an der weiteren im Jahr 2005 gegründeten Tochtergesellschaft DFO GmbH & Co. Hirschgarten KG ebenfalls mit Sitz in der Cuvilliesstraße 14 sowie Inhaberschuldverschreibungen im Wert von rund 2 Millionen Euro.
Die DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG hatte sieben Immobilien sowie von Inhaberschuldverschreibungen im Wert von rund 23 Millionen Euro im Portfolio. Im Gegenzug trat Thannhubers Privatbank Reithinger dem Fonds Forderungen der Bank aus 1.140 vergebenen Krediten in Höhe von 25 Millionen Euro abgetreten.
Doch das Emissionshaus DBVI (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding) AG (50.000 Anleger) war seit 2006 bilanziell überschuldet und musste am 11. Mai 2009 Insolvenz anmelden.
Der Hauptgrund: Thannhubers Privatbank Reithinger ging am 1. November 2006 in die Insolvenz, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zunächst im März 2006 Thannhuber wegen Unfähigkeit und Intransparenz aus der Bank werfen ließ und jegliche Privatkredite an den Ex-Chef verbot und schließlich am 2. August 2006 die Bank (65.000 Kunden) endgültig schließen ließ. Genussscheine und stille Beteiligungen waren über Nacht wertlos, weil die Bank seit 2002 aus dem Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken ausgeschlossen war.


Der Münchner Bankkaufmann Alexander Grau (57) ist Mehrheitsgsellschafter des 1993 gegründeten Grundbesitzfonds DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG aus der Cuvilliesstraße 14 in München und Geschäftsführender Alleingesellschafter der 2015 gegründeten Grau Real Estate GmbH Asset Management © Ausriss aus Grau-real-estate.de
Das Amtsgericht München soll dann 2010 eine vorläufige Privat-Insolvenz angeordnet haben, weil Thannhuber der DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG laut damaligem Geschäftsführer Alexander Grau 6,4 Millionen Euro schulde und seinen Wohnsitz nach England verlegt haben soll, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.
Seit Januar 2015 wickelt Fondsgeschäftsführer Alexander Grau den Mutterfonds DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG ab.
Im Juli 2018 trat Grau aus der Geschäftsleitung des Tochterfonds DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG aus. Rechtsanwältin Margit Warneke übernahm die Geschäfte am 11. Juli 2018 als Liquidatorin.
Auf ihrer Homepage verspricht sie, Privatanleger zu unterstützen und sogar deren "Ansprüche aus einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung und Kapitalanlagebetrug" durchzusetzten.
Doch die von DFO-Anlegern und Vermittlern gestellten Fragen, die ihr GoMoPa.net weiterreichte, ließ sie unbantwortet. Wie etwa, warum Alexander Grau die Liquidation abgegeben hat, obwohl er doch nach wie vor die Muttergesellschaft DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandsfonds KG liquidiert. Und vor allem, was mit den Geldern geschieht, die nach wie vor an die DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG fließen.
Gehen diese Gelder an den wirtschaftlich Berechtigten Alexander Grau? Stünden die Gelder nicht den Anlegern zu?
Seinen Anspruch an sich selbst gibt Grau auf der Website seiner 2015 an der Fondsadresse Cuvilliesstraße 14 in München gegründeten Grau Real Estate GmbH Asset Management so an:
Zitat
Mehrwert für Ihre Immobilie zu schaffen, ist unsere Maxime.
Doch zu seinem Immobilienfonds DFO GmbH & Co. Deutschlandsfonds KG erreichte GoMoPa.net folgende Beschwerde: Lesen Sie unseren Artikel.