
Verstöße gegen Zweckentfremdungsverbot in Berlin

In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 237 mal besucht und hat 3 Antworten.

Verstöße gegen Zweckentfremdungsverbot in Berlin
Anwalt warnt Airbnb-Gastgeber vor drakonischen Strafen. Seit August gelten in Berlin schärfere Regeln für Ferienwohnungen. Doch auf Plattformen wie Airbnb ist davon kaum etwas zu spüren: Nur die wenigsten Gastgeber sind bisher registriert. Airbnb lasse Vermieter ins offene Messer laufen, warnt ein Anwalt. Ein junger Mann aus Friedrichshain-Kreuzberg traut seinen Augen nicht: Mitte September erhält er vom Bezirksamt einen Bußgeldbescheid von über 30.000 Euro. Begründet wird die drastische Strafe mit einem Verstoß gegen das neue Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Sinn und Zweck des Gesetzes: die Beherbergung von Touristen in Wohnungen zu unterbinden.
Quelle: rbb24.de
Quelle: rbb24.de
Geahndet wird es kaum
Die meisten Airbnb-Gastgeber in Berlin inserieren illegal. Seit dem 1. August schreibt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für Berlin vor, dass Ferienwohnungs-Anbieter bei Kurzzeitvermietungen eine Registriernummer des Bezirksamtes in ihrem Inserat auf Airbnb oder anderen Plattformen anführen müssen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen bis zu 500.000 Euro.
Quelle: berliner-zeitung.de
Quelle: berliner-zeitung.de
Airbnb soll Daten privater Vermieter preisgeben
Bausenator Joachim Lohse will wissen, welche Bürger ihre Bremer Wohnungen über die Internet-Plattform Airbnb an Touristen oder Geschäftsreisende vermieten. Rückenwind für das Vorhaben kommt aus München. Die Bremer Baubehörde das Unternehmen aufgefordert, ihr die Daten dieser Vermieter zu schicken. „Wir berufen uns da auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München“, sagt Jens Tittmann, Sprecher der Baubehörde. Die Richter haben Mitte Dezember entschieden, dass Airbnb die Daten von Münchener Vermietern an die Stadt München herausgeben muss. Nur so könne die Stadt kontrollieren, ob die Vermieter das Zweckentfremdungsverbot einhalten. Demnach darf eine komplette Wohnung in München nur maximal acht Wochen im Jahr an Reisende vermietet werden.
Quelle: weserreport.de
Quelle: weserreport.de
Paris fordert Millionenstrafe von Airbnb
Wegen illegal vermieteter Airbnb-Wohnungen steigen die Mieten in Paris - das behauptet zumindest die Bürgermeisterin der Stadt. Nun will sie das Unternehmen auf eine Strafe in Millionenhöhe verklagen. Die Stadt Paris will gegen den Unterkunftsvermittler Airbnb vor Gericht ziehen und verlangt nach eigenen Angaben eine Rekordstrafe für das Unternehmen. "Illegale Touristenunterkünfte, die die Mietpreise erhöhen und die Bewohner belästigen: Es reicht!", teilte Bürgermeisterin Anne Hidalgo auf Twitter mit.
Quelle: spiegel.de
Quelle: spiegel.de