

10.03.2014
FLEXLIFE Capital AG: Auszahlungsstopp mit BaFin-Ausrede


Es scheint ja fast so, als sei der BaFin-Bescheid dem Policen-Aufkäufer FLEXLIFE Capital AG gerade recht gekommen.
Denn kaum hatte die Bonner Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin am 11. Juni 2013 der FLEXLIFE Capital AG aus München (Kybergstraße 61) das Einlagengeschäft mit Rückkaufswerten von Lebensversicherungen und Bausparverträgen, die als Nachrangdarlehen an die FLEXLIFE Capital AG ausgereicht wurden, verboten und die Abwicklung angeordnet, stellte der alleinige FLEXLIFE-Vorstand Dr. Hans-Jörg Schneider (65) aus Frankfurt sofort alle monatlichen Auszahlungen in Höhe von 1 Prozent auf die Netto-Rückkaufswerte an seine Kunden ein.
Ein herber Schlag für alle Kunden, die der im Sommer 2009 gegründeten FLEXLIFE Capital München für 12 Jahre ihre Rückkaufswerte aus den Lebensversicherungen und Bausparverträgen überlassen hatten und mit einer Verdoppelung des Rückkaufswertes geködert worden waren.
Anlegerschutz-Anwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB aus München (Liebigstr. 21) stellte fest, dass die Auszahlungen schon einen Monat vor dem BaFin-Bescheid durch die FLEXLIFE Capital AG gestoppt wurden und somit gar kein echter Zusammenhang mit der Abwicklungsanordnung bestand.
"Nein, nein, das ist falsch, das geschah mit dem BaFin-Bescheid", beteuerte Vertriebsschefin Susanne Huber (47) von der Finanzmarkt Partner AG aus München (Leopoldstraße 244) heute auf Nachfrage gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net. "Außerdem haben wir das Produkt bis zur vollständigen Klärung der Angelegenheit aus dem Programm genommen."

BaFin-Sprecher
Sven Gebauer
© Kai Horstmann
Photography / BaFin
Susanne Huber: "Es läuft aber dagegen eine Revision. Solange ist die Sache in Schwebe. Solange wird weder ausgezahlt, noch das Produkt verkauft."
Update vom 17. März 2014
Was ist dran an dem Gerichtsstreit? GoMoPa.net fragte bei der BaFin nach. Der BaFin-Sprecher für Bankenaufsicht und Querschnittsaufgaben, Sven Gebauer, recherchierte den Fall für GoMoPa.net. Hier seine ausführliche Antwort mit Aktenzeichen:
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Es liegen 4 Kommentare zu dieser Pressemitteilung vor.
# - Kommentar von Siebenschläfer am 02.06.2014 20:18 |
Sieht schon sehr Verdächtig und offenbar aus was die FLEXLIFE Capital AG da macht. |
#1 - Kommentar von Peter S. am 11.06.2014 21:39 |
Das is ja mal wirklich eine faule Ausrede.Man sollte also niemals auf eine Ratenzahlung des Rückkaufwertes der Police einlassen, wenn man seine Lebensversicherung vorzeitig versilbern will. Denn wenn es schlimm kommt sind Anleger ihre Police los und bleiben auf dem Schaden sitzen. Das zeigt der Fall hier. |
#2 - Kommentar von Leonhardt am 19.06.2014 22:45 |
Kann die FLEXLIFE Capital AG das überhaupt machen? Das ist doch keine Ausrede und müsste sogar bestraft werden, wenn man so etwas sagt. Also so sehe ich das. |
#3 - Kommentar von Dorothea G. am 29.06.2014 17:44 |
Die Bafin hat klar gestellt das Flexlife Capital nicht daran gehindert wird ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Kunden nachzukommen, solange die Vollziehbarkeit des Bescheids ausgesetzt ist. Dieses Spiel ist für die Anleger natürlich nur wenig hilfreich . Sie können bestenfalls Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anbieter geltend machen. |
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