

10.02.2015
BaFin beendet illegales Einlagengeschäft vom Starnberger See
(be) - Frank Ertinger aus Münsing hat offenbar ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betrieben. Die BaFin hat ihm das Geschäft nun verboten und ihn angewiesen, die angenommenen Gelder zurückzuzahlen.


Doch am Montag meldete die BaFin mit Sitz in Frankfurt am Main, dass Ertinger ein Einlagengeschäft ohne ihre Erlaubnis betrieben hat:
Zitat:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Frank Ertinger aus Münsing mit Bescheid vom 12. Januar 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Herr Ertinger schloss Darlehensverträge, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Darlehensverträge betreibt Herr Ertinger das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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Es liegen 2 Kommentare zu dieser Pressemitteilung vor.
# - Kommentar von Marc S. Keizl am 11.02.2015 05:48 |
Warum gibt es von der BaFin keine weiteren Infos, außer dass er Darlehensverträge schloss, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung verpflichtete? |
#1 - Kommentar von Brigitte Steinmetz am 14.03.2015 14:33 |
Die BaFin sollte sich wohl lieber um wichtigere Fälle kümmern. Herr Ertinger ist ein ehrlicher Mensch, mit dem ich selbst, wenn auch selten, Kontakt halte. Er wird selbstverständlich alles zurückzahlen. Ansonsten waren seine Handlungsweisen ja auch fair für alle. Er hat sich sein Geld ehrlich und hart erarbeitet - nur leider ohne Bestätigung von BaFin. Das ist ein Fehler, der passieren kann und er wird nicht nochmal vorkommen, da bin ich mir sicher! |
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