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27.10.2015
Faktum Finance GmbH: Teilweise unwirksame Grundbuchabsicherung für die Anleger?

Rechtsanwältin Anne Wenzelewski
aus Berlin Mitte stieß auf
Grundbuchprobleme bei der
Faktum Finance GmbH
aus Offenbach © SSMA.de
Zitat:
Das Kapital steckt in entsprechenden Immobilien beziehungsweise grundbuchgesicherten Anlagen, so dass, wenn die Assets abverkauft sind, jederzeit abgewickelt werden kann. Somit entsteht den Kunden kein Verlust.
Inzwischen hat das Amtsgerichts Offenbach - Insolvenzgericht - am 28. Juli 2015 über das Vermögen der Faktum Finance GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Hintergrund war, dass die Bonner Finanzmarktaufsicht BaFin einen Aufnahmestop für Neukunden-Nachrangdarlehen angeordnet hatte, weil das Immobilienunternehmen für das Einlagengeschäft keine Genehmigung hatte.
Laut Faktum-Sprecher Arnold habe man das Produkt bei der BaFin eingereicht, aber, weil die BaFin wohl überlastet war, keine Antwort erhalten.
Man habe dennoch verkauft. Die BaFin verlangte zunächst bis zur endgültigen Prüfung, keine Neuverträge mehr auszustellen.
Die Prüfung kam dann relativ schnell. Die BaFin forderte die Faktum Finance GmbH auf, sämtliche Darlehensverträge innerhalb von 4 Wochen rückabzuwickeln, weil sie in dem Geschäftsmodell der Faktum Finance GmbH ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft sieht. Die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin war nicht erteilt worden. Wegen Überschuldung musste die Faktum Finance GmbH Insolvenz anmelden.
Da die erhaltenen Darlehen in Immobilien fließen und außerdem grundbuchlich abgesichert werden sollten, so das Faktum-Versprechen, dürfte den Anlegern ja nun im Insolvenzfall nichts Schlimmes passieren.
Doch die Praxis beweist wohl das Gegenteil, wie der Finanznachrichendienst GoMoPa.net von der Berliner Rechtsanwältin Anne Wenzelewski (35) von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Mitte (Leipziger Platz 9) erfuhr.
Laut Anwältin Wenzelewski sind die Grundbuchbestellungen der Faktum Finance GmbH teilweise unwirksam:
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