

02.12.2009
FC Bayern München und FC St. Pauli kassieren Wettgelder auf Umwegen

Die Buchmacher in Wien: race room©bwin
Zwei Bundesligavereine schaffen es dennoch, sich eine dicke Scheibe von den illegalen Wettumsätzen eines Internetvermittlers, nämlich bwin.de alias bwin.com (ehemals betawin.com) aus Gibraltar, abzuschneiden. Bwin ist der europäische Marktführer im Bereich Livewetten. Man kann also per Videostream im Internet während eines Fußballspiels wetten, ob es ein Foul, einen Elfmeter oder eine Gelbe Karte gibt.
Die Muttergesellschaft ist die bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien. Die bwin Interactive Entertainment AG erwirtschaftete laut Geschäftsbericht in den ersten neun Monaten diesen Jahres einen Wettumsatz (Einzahlungen auf Wett-, Poker-, Casino- und Gamegeschäfte) von 2,4 Milliarden Euro, 100 Millionen Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Zum Vergleich: Der legale Wettanbieter ODDSET hofft im Jahre 2009 auf einen Umsatz von 200 Millionen Euro.
Ende Juni 2009 endete der Vertrag der bwin AG mit der DFL. Damit endeten auch die jährlichen Zahlungen von 7,2 Millionen Euro an die Tochter des Deutschen Fußballverbandes. Ein empfindlicher Verlust für den Profifußball.

Free-bwin ist Spiele-Partner des FC Bayern München©bwin
Nur hat bwin für die Pokerseite eine Ausrede parat: Die Pokerplattform free-bwin.com sei von diesem Verbot überhaupt nicht betroffen, weil bwin dafür eine über 18 Jahre alte DDR-Lizenz besitze. Jörg Wacker, Direktor bwin Deutschland jongliert denn auch je nach Spiel in Deutschland oder außerhalb: "Wir werden auf Grund der andauernden Diskussionen über Werbeauftritte von Sportwettenanbietern beim FC Bayern München in Deutschland mit der Pokermarke free-bwin.com auftreten. Allerdings wird international mit dem Rekordmeister die Marke bwin beworben."
Das nutzt in gleicher Weise der Hamburger Kiezklub und Bundesliga-Zweitligist FC St. Pauli. Er ist seit der Saison 2007/08 Werbe-Partner von bwin und promotet ebenfalls free-bwin.com. Auf der bwin-Seite heißt es dazu: "Als offizieller Sponsor im Herzen von St. Pauli ist free-bwin.com im Millerntor-Stadion mit vier attraktiven Werbebanden vor den TV-relevanten Tribünen präsent und wirbt mit überdimensionalen 3D-Teppichen neben den Toren. Darüber hinaus ist das free-bwin.com Logo auf den Betreuerbänken und in Spielen des DFB-Pokals sogar auf den Ärmeln der Spielertrikots zu sehen. Abgerundet wird das Sponsoring durch die passende Präsentation auf der Vereinswebsite fcstpauli.de."
Die Glücksspielaufsichten liefen gegen diesen Winkelzug mit der DDR-Lizenz Sturm. Die meisten ostdeutschen Oberverwaltungsgerichte folgten der Argumentation von bwin, die Oberverwaltungsgerichte in Bayern und Nordrhein-Westfalen dagegen nicht.
Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber des sächsischen Wettbüros bwin e.K. aus Neugerdsdorf, der für bwin bundesweit Livewetten vermittelt, erläutert das Durcheinander so: "Während das Oberverwaltungsgericht Bautzen in Sachsen höchstrichterlich die Zulässigkeit der Vermittlungstätigkeit der bwin e.K. auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt hat, gibt es in den alten Bundesländern hierzu eine Reihe unterschiedlicher Entscheidungen, die voneinander abweichende Anforderungen an die Website bwin.de vorgeben. Einige gehen von einer bundeslandbezogenen Unzulässigkeit des Angebots aus, andere wiederum stellen fest, dass dies bei einem Internetangebot gar nicht umsetzbar ist."
Dr. Steffen Pfennigwerth weiter: "Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat im Februar 2009 einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen. Die Behörde hatte bwin e.K. untersagt, Sportwetten über das Internet oder auf andere Weise in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten und Werbung für sein Angebot im Bundesland zu betreiben. Damit hat bwin e.K. alle bisher entschiedenen Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten in den neuen Bundesländern gegen entsprechende behördliche Untersagungsverfügungen gewonnen. Vergleichbare Entscheidungen hatten bereits die Oberverwaltungsgerichte in Thüringen, Sachsen und Sachen-Anhalt getroffen.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die der bwin e.K. 1990 auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilte Lizenz auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des Einigungsvertrages weiter wirksam ist und daher auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt.
Damit hat das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin bestätigt. Dieses hatte im Oktober letzten Jahres entschieden, dass die bwin e.K. über eine gültige DDR-Lizenz verfüge, die auch den Vertriebsweg Internet mit erfasse. Auf Grund der DDR-Lizenz fänden die einschlägigen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags auf bwin keine Anwendung."
Das sehen die bayerischen Verwaltungsrichter allerdings ganz anders.

Ruth Kronau-Neef
©Bezirk
Mittelfranken
Kronau-Neef stellte klar: "Für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof spielt es keine Rolle, ob die im Jahr 1990 dem sächsischen Unternehmen erteilte so genannte DDR-Erlaubnis etwa in den neuen Bundesländern Rechtswirkungen entfaltet. Selbst wenn man dies annähme, müsste sich das Unternehmen dennoch an die geltenden Gesetze halten, also auch an das in allen Bundesländern geltende vollständige Verbot von Internetglücksspiel und von Glücksspielwerbung im Internet.
Das sächsische Unternehmen, das in Deutschland größter Anbieter illegaler Internetsportwetten ist, muss nun hinsichtlich bayerischer Internetnutzer sein Sportwettenangebot und seine Internetwerbung vollständig einstellen. Ausdrücklich ausgeschlossen wurde in den Untersagungsbescheiden die Möglichkeit, dass der Sportwettenanbieter lediglich Rechtshinweise für bayerische Internetnutzer auf seiner Seite anbringt, die deren Spielteilnahme ausschließen, oder dass die Spielteilnehmer vor Spielteilnahme ihren Aufenthaltsort angeben müssen. Eine sichere Abwehr der Gefahr einer Spielteilnahme bayerischer Internetnutzer wäre hierdurch nicht gewährleistet.
Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, den Bescheid gegebenenfalls durch Beitreibung angedrohter Zwangsgelder in beträchtlicher Höhe und durch Androhung zusätzlicher Zwangsgelder in permanent steigender Höhe umzusetzen. Der Sportwettenanbieter muss auch gleichgerichteten Bescheiden der Glücksspielaufsichtsbehörden von drei anderen Bundesländern nachkommen."
Ein bwin-Sprecher sagte auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur DPA:
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Es liegen 3 Kommentare zu dieser Pressemitteilung vor.
#5 - Kommentar von ehijoh am 25.02.2010 11:14 |
Hallo |
#6 - Kommentar von johnsom am 18.07.2014 17:41 |
- |
#7 - Kommentar von Tom Missal am 19.07.2014 14:55 |
7,2 Millionen jährlich, was ist das schon für ein Verlust für "Verlust" für den Profifußball? |
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