21.08.2007
Immobilien und Schwarzgeld - Was machen mit unversteuert geerbtem Geld? New York / Hamburg - Immer wieder wird vom Einsatz von ?steuerneutralen Geldern? beim Haus- und Immobilienkauf berichtet. Viele dieser Gelder stammen aus Erbschaften - es handelt sich um Schwarzgeld. Da kommt so mancher Erbe auf die Idee eine Immobilie zu erwerben. Baut oder kauft ein Steuerzahler in Deutschland nun ein Haus - sei es als privates Vermietungsobjekt, sei es ein Geschäftsgebäude, so lässt sich das nicht verheimlichen. So sicher wie das Amen in der Kirche kommt das Finanzamt und wird einiges über den Ursprung der Finanzierungsmittel wissen wollen.
Führt man sich die Mitteilungen, Bescheinigungen und Fragebogen vor Augen, die durch die Veräußerung bzw. den Erwerb von Grundstücken zur steuerlichen Erfassung solcher Vorgänge ausgelöst werden, so drängt sich ein Bild vom gläsernen Steuerbürger auf ? und das täuscht keinesfalls. Tatsächlich erfährt das Finanzamt von einem Grundstücksgeschäft in Deutschland fast automatisch und hakt dann nach, manchmal mit bohrenden Fragen, die bis weit in die Vergangenheit reichen. Aus diesem Grunde sollte niemals aus unversteuertem Geld Vermögen geschaffen werden, aus dem sodann wiederum Einkünfte bezogen werden, die dann zu versteuern sind.
Gleiches gilt für den Erwerb von Vermögenswerten oder Beteiligungen, durch die Sie hohe Steuervorteile erhalten und die Sie allein deshalb schon freiwillig in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie müssen Ihrem Finanzamt bei Immobilienkäufen immer die Finanzierung nachweisen, da geprüft werden soll, ob mit Schwarzgeld gebaut oder erworben wurde. Insofern ist es unmöglich, in Deutschland eine Immobilie oder ein Grundstück einfach "klammheimlich" zu erwerben und womöglich Schwarzgeld bei diesem Kauf verschwinden zu lassen.
Jedoch wurde uns zugetragen, dass es einige Notare geben soll, die Ausnahmen mangels Klienten tolerieren, indem sie den offiziellen Kaufpreis verbotenerweise einfach niedriger beurkunden! Diese hat natürlich erhebliche steuerliche Nachteile für den Käufer, hat sich aber in der Praxis als funktionierendes Ritual durchgesetzt, denn es sorgt bei dem nicht rechtskräftigen Nebendeal der Bargeldübergabe zwischen Käufer und Verkäufer für beidseitige Sicherheit. Der Käufer hält dem Verkäufer zwei Umschläge mit exakt derselben Summe hin. In jedem Umschlag befindet sich die Hälfte des verabredeten Barbetrages. Der Verkäufer selbst wählt einen Umschlag aus, hat damit die Sicherheit, dass sich nicht im zweiten Umschlag Papierschnipsel befinden. Der zweite Umschlag wird dem Notar übergeben. Nach Unterschrift wird dieser Umschlag sodann vom Notar dem Verkäufer übergeben.
Wie bereits beschrieben, dieses Vorgehen ist illegal und wird mit hohen Strafen bedacht. Wir schreiben lediglich aus Gründen der Aufklärung über diese Praktiken. Lassen Sie sich nicht auf solch einen ?Kuhhandel? ein ? denn die örtlichen Finanzbeamten kennen genau die Werte der Immobilien ? und dass ausgerechnet Sie solch ein ?Schnäppchen? machen sollten, welcher Finanzbeamte soll Ihnen das warum glauben? Also - lassen Sie es sein!
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