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Zitat:
Der eingesetzte Insolvenzverwalter wird zur Erlangung der entsprechenden Forderungen der insolventen Komplementärin die Gesellschafter auf Rückzahlung aller erhaltenen Vorabausschüttungen auffordern müssen, da diese stets aus vorhandenen liquiden Mitteln und nie aus ausgewiesenen Gewinnen gezahlt wurden.
Zitat:
Woraus setzen sich die liquiden Mittel einer Beteiligungsgesellschaft zusammen? Normalerweise 1. aus Kapitaleinlagen der Gesellschafter, 2. aus erzielten Gewinnen ? wenn man welche gemacht hat - und 3. aus Steuererstattungen - wenn man vorher welche gezahlt hat.
Laut ACI selbst fallen Nummer 2 (Gewinne) und Nummer 3 (Steuererstattungen) aus. Ergo wurden die Vorab-Ausschüttungen aus Kapitaleinlagen der Gesellschafter geleistet.
In der Natur der Sache liegt, dass Anleger einen Fonds über längere Zeit füllen und je nach Eintrittsdatum Anspruch auf beschlossene Vorab-Ausschüttungen haben oder nicht. In so einer Konstellation liegt dann ein Schneeballsystem vor, wenn die Vorab-Ausschüttung für einen länger investierten Gesellschafter mit ?frischen? Einlagen später zeichnender Anleger bezahlt werden. In der von ACI selbst gewählten schwammigen Darstellung muss man einen klaren Anfangsverdacht entwickeln. Für eine Überprüfung solch eines Anfangsverdachts sind in Deutschland die Staatsanwaltschaften zuständig.
Zitat:
Mindestens die Gesellschafter Fonds IV mit nur 1,71 Millionen Euro Vorabausschüttungen und Fonds V mit nur 1,31 Millionen Euro hätten natürlich angesichts dieser geringer Vorab-Ausschüttungen eine andere Option: Nämlich von sich aus Insolvenz zu beantragen und so unter die Leitung eines Insolvenzverwalters zu kommen.
Das dürfte allemal erfolgreicher sein, als mit der nach eigenen Angaben ?erfahrenen Geschäftsführung? weiter zu machen. Von lediglich 2010 als Abwicklungszeitraum, für den die Anleger an die ACI-Führung 1,1 Millionen Euro nachschießen sollen, kann ja ernsthaft nicht die Rede sein. Bei Fonds IV. & V. KG kommt es die Gesellschafter schon ab dem 2. Jahr günstiger, einem Verwalter ihre Vorab-Ausschüttungen zurück zu geben, als eine weitere ?freiwillige Umlage? in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu leisten.
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