

10.03.2010
Patentamt warnt vor falschen Kassierern
Sie nennen sich Wirtschaftsinstitut, Markenregister oder Trademarkorganisation und verschicken an deutsche Firmen Zahlungsaufforderungen für die Eintragung oder Verlängerung von Patenten und Markenrechten.
Die angebotenen Verzeichnisse sind jedoch allesamt wertlos. Denn sie haben nichts mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (2.500 Mitarbeiter) mit Sitzen in München, Berlin und Jena zu tun, das dem Bundesjustizministerium untersteht.
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen:
Zitat:
Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
So laufen Schutzrechtsanmeldungen richtig:
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.
Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen. Die internationale Anmeldung eines geografischen Namensrechts kostet beispielsweise 300 Euro, ein Geschmacksmuster 70 Euro und ein Einzelpatent 40 Euro (elektronisch) oder 60 Euro (in Papierform).

Logo des Deutschen Patent- und Markenamts
Die Liste der falschen Kassierer:
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Info zum Thema
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Organisatorisch ist das Deutsche Patent- und Markenamt dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Das DPMA ist mit 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienststellen München, Jena und Berlin vertreten. Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts ist München.
Gegründet als Reichspatentamt in Berlin kann das Amt auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken. In deren Mittelpunkt stand und steht der Schutz des Geistigen Eigentums.
Gesetzlicher Auftrag des DPMA ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren. (Quelle: DPMA)
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Gegründet als Reichspatentamt in Berlin kann das Amt auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken. In deren Mittelpunkt stand und steht der Schutz des Geistigen Eigentums.
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