

10.11.2010
Schwarzgeld in der Schweiz: Es soll Hilfe geben

Mit ähnlichen Zahlen hatte auch der frühere deutsche Finanzminister Peer Steinbrück hantiert, der 2009 von insgesamt 200 Milliarden Euro an deutschen Vermögen in der Schweiz sprach. Laut Helvea haben Kunden aus der EU sogar insgesamt 542 Milliarden Euro in der Schweiz unversteuert angelegt.
Der Schock für alle deutschen Konteninhaber in der Schweiz kam am 27. Oktober diesen Jahres, als der deutsche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein Schweizer Arbeitskollege Hans-Rudolf Merz ein Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterschrieb, das Steuerauskünfte erleichtert. Außerdem unterschrieben die beiden Politiker eine Absichtserklärung über eine Abgeltungssteuer, deren Höhe Anfang 2011 ausgehandelt werden soll.
Ab dem 1. Januar 2011 werde ein System in Kraft treten, "das in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkäme", heißt es in der Pressemitteilung von Schäuble vom 27. Oktober 2010. Schweizer Banker, die nicht zehn Jahre zurück eine Abgeltungssteuer automatisch an den deutschen Fiskus überweisen, müssen mit einer Strafverfolgung rechnen.
Damit ist die Schweiz mit Beginn des Jahres 2011 ebenso wie schon die Britischen Jungferninseln, St. Kitts and Nevis, Dominica, Malta, Monaco, San Marino, St. Lucia, Turks & Caicos Inseln, Cayman Islands, Bahamas, St. Vincent, Grenadinen, Anguilla, Luxemburg, Liechtenstein, Gibraltar, Zypern, Bermudas, Guernsey und der Isle of Man keine Steueroase mehr.
Das Bankgeheimnis in der bekannten Form ist spätestens dann in der Alpenrepublik nicht mehr existent. Eine der letzen ?Trutzburgen? für vertrauliche Geldanlagen fiel nicht den Angriffen der deutschen Kavallerie zum Opfer. Das ist ein Krieg in einer völlig neuen Dimension. Ohne Panzer, ohne Soldaten wird von außen ein freies Land in seiner Souveränität beschnitten. Mussten deutsche Fahnder bisher klein beigeben, sofern keine hinreichenden Indizien gegen einen Steuerhinterziehungs-Verdächtigen vorgewiesen werden konnten, wie Kontoauszug oder Korrespondenz, soll zukünftig der pure Verdacht ("plausibler Anlass") ausreichen, um sich in Bern genauso bedienen zu können wie in Stuttgart oder Berlin.
Schon auf Nennung des Namens eines Verdächtigen und ohne weitere Indizien, man braucht nicht einmal den Namen der infrage kommenden Bank zu haben, wird sodann von den Schweizer Behörden eine Überprüfung in die Wege geleitet und das Ergebnis der anfragenden deutschen Finanzbehörde mitgeteilt.
Vor diesem Hintergrund sind seit Februar 2010 rund 25.000 Selbstanzeigen reuiger Steuersünder bei Finanzämtern eingegangen. Momentan kommen diese noch straffrei davon, müssen aber um die 30 Prozent des in der Schweiz gelagerten Vermögens an den deutschen Fiskus abliefern. Aber Vorsicht! Sollte sich jetzt der Name eines Selbstangezeigten bereits auf eine der neun in Umlauf befindlichen CD?s befinden, dann war?s das auch schon mit der erhofften Straffreiheit. Dann gibt es zumindest eine Geldstrafe ? und das war?s dann meistens auch mit dem polizeilichen Führungszeugnis.
Wie sollten sich Betroffene nun verhalten?
Das sollte individuell entschieden werden. In den Wirtschaftsteilen verschiedener überregionaler Wochenendzeitungen tauchen vermehrt Kleinanzeigen auf, die eine spezielle Beratung für Steuersünder in der Schweiz zum Inhalt haben. Was es damit auf sich hat und welche Risiken und Möglichkeiten dahinterstehen, verraten wir Ihnen im bezahlpflichtigen Teil von GoMoPa.net.
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