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28.11.2011
Berlin: Vom Mitternachtsnotar zum Verbraucherschutzsenator?

©Eigendarstellung Webseite Abgeordneter Michael Braun
Ausgerechnet der Hausnotar ihrer Vertriebe, Michael Braun (55, CDU) vom Berliner Kurfürstendamm 37, wurde heute nachmittag (28. November 2011) im Roten Rathaus als künftiger Justiz- und Verbraucherschutzsenator vorgestellt. Am 1. Dezember 2011 soll die Vereidigung sein, die Regierungszeit läuft fünf Jahre.
Braun und Verbraucherschutz? Bei dieser Nachricht standen beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net die Telefone nicht mehr still. Mehrere Verbraucherschutzkanzleien aus Berlin und geschädigte Verbraucher meldeten sich. "Mir ist die Kaffeetasse aus der Hand gefallen", sagte ein Anwalt, der eine Handvoll Familien vertritt - Fahrlehrer, Tagesmuttis, Erzieher und Informatiker, die allesamt in die "Kaufangebotsfalle" des Notars Michael Braun hereingefallen sind. "Hier wird ja wirklich der Bock zum Gärtner gemacht."
Beim Vorsitzenden der Verbraucherzentrale des Landes Brandenburg, dem Berliner Rechtsanwalt Jochen Resch (ebenfalls am Kurfürstendamm in Berlin), sind viele Fälle aktenkundig und auch noch anhängig, bei denen Notar Braun und sein Kanzleisozius, der Notar und zugleich Berliner Vize-Parlamentspräsident Dr. Uwe Lehman-Brauns (73, CDU), als so genannte Mitternachtsnotare vielen dubiosen Bauträgern wie TK City Properties GmbH aus der Detmolder Straße 20 in Berlin Wilmersdorf oder Vito City Properties GmbH vom Kurfürstendamm 188 in Berlin Halensee sowie Vertrieben wie KK Royal in der Brandenburgischen Straße 39 in Berlin Wilmersdorf seit 2008 bis heute immer wieder als willige Helfer zur Seite standen. Mitternachtsnotare deshalb, weil die Verkäufer und Vertriebe die überrumpelten Käufer von Steuersparimmobilien beinahe zu jeder Tag- und Nachtzeit in die Kanzleien bringen konnten.


Der Selbständige hatte dem Verkäufer blind vertraut. "Wenige Minuten vor dem Notartermin in Berlin bekam ich die Unterlagen in die Hand gedrückt. Der Notar las die Urkunde am 24. Juni 2009 (Ausriss) vor. Nach 20 Minuten hatten wir eine vermietete Wohnung gekauft, ohne sie gesehen zu haben."
Der Schock folgte ein halbes Jahr später. Als die versprochene Miete von 201 Euro monatlich gar nicht kam, sondern nur 140 Euro, fuhr der Kleinunternehmer hin. "Die Wohnung sollte eigentlich frisch renoviert sein, doch der Zustand war eine Katastrophe."
Die Familie schaltete einen Anwalt ein, verlangte vom Verkäufer Thomas Klinge die Rückabwicklung. Der vom Gericht bestellte Gutachter Alexander Stang aus Berlin Charlottenburg kam im Juni 2011 zu dem Ergebnis, dass der Verkehrswert nur 30.000 Euro betrage.
Damit steht fest, dass die Wohnung zu 120 Prozent überteuert verkauft worden ist. Ab 90 Prozent liegt nach einem BGH-Urteil vom 9. Oktober 2009 (Aktenzeichen V ZR 178/08) Sittenwidrigkeit vor. "Wir erwarten, dass das Gericht das Geschäft rückabwickeln lässt, ein Termin für die nächste mündliche Verhandlung mit Urteilsverkündung steht noch nicht fest", sagte der Anwalt.
Der Richter am Kammergericht und Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte, Dr. Ulrich Wimmer, bestätigte gegenüber GoMoPa.net:
"Der von Ihnen genannte Rechtsstreit ist nach meinen Informationen noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Zivilkammer 2 hat gegenwärtig auch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Deswegen kann ich Ihnen leider keine gerichtliche Entscheidung dazu zur Verfügung stellen."
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Es liegen 2 Kommentare zu dieser Pressemitteilung vor.
# - Kommentar von Treuhänder am 16.10.2012 21:16 |
Der berühmte Berich der Braun das Genick brach und ihn als 11 Tage Senator in die Gesxhichte Berlins eingehen lässt! |
#1 - Kommentar von Noel am 09.07.2014 01:22 |
Anonymous August 3, 2010 You did the right thing. I wpuild have done the same and even more than that. I would ahve slaeppd his face with my id.He deserves it for not only being stupid but irresponsible.Don't ever feel guilty for such persons.And I will not aologize. He should know better. |
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