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29.11.2011
Das Pflichtbewusstsein des designierten Verbrauchersenators Michael Braun

©Eigendarstellung Webseite Abgeordneter Michael Braun
"Ich bin kein Privatdetektiv", sagte Braun heute in einem Telefongespräch dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net.
Braun, der seit 1996 als Notar arbeitet und eine eigene Rechtsanwalts- und Notarkanzlei am Berliner Kudamm 37 betreibt, verwies darauf, dass es nicht zu den Aufgaben eines Notars gehöre, Erkundigungen einzuziehen, ob der Preis für eine Wohnung sittenwidrig ist oder die Wohnung nicht vermietet werden könne, weil sie gar nicht, wie im Hochglanzprospekt gezeigt, instandgesetzt oder renoviert ist. All das könne und müsse er als Notar nicht wissen.
GoMoPa.net: Würden Sie auch einem Betrüger wie Kai Uwe Klug nach seiner Haftentlassung Verträge beurkunden?
Braun: "Selbstverständlich. Das muss ich sogar, das ist meine Pflicht. Woher soll ich wissen, dass er ein Betrüger ist? Ich erfahre nie etwas, was später mit den gekauften Wohnungen geschieht oder ob es irgendwelche Prozesse gibt."
GoMoPa.net: Aber das stimmt mindestens in einem uns bekannten Fall nicht. Da hat Ihre Kanzlei am 20. Juni 2011 einer Tagesmutti ein Kaufangebot von der neuen Klinge-Firma Best Concept Immobilien GmbH in der Akazienstraße 28 in Berlin Schöneberg beurkundet.
Die Tagesmutti ging zwei Tage später bereits mit einem Rechtsanwalt gegen den Vertrag vor. Und zwar mit der Begründung einer arglistigen Täuschung. Die Frau gewann gegen die Best Concept Immobilien GmbH, und das Geschäft musste rückabgewickelt werden. Sie hingegen bestanden auf die Bezahlung Ihrer Notargebühren. Gegen Sie läuft nun aktuell ein Notarbeschwerde-Verfahren beim Landgericht. Hier können Sie sich nicht mit Unwissenheit herausreden, Sie müssen zwangsläufig von der arglistigen Täuschung durch den Verkäufer gewusst haben.
Braun: "Trotzdem habe ich meine Notarleistung erbracht und muss dafür bezahlt werden. Im Übrigen hat nicht der gegnerische Anwalt gegen mich ein Notarbeschwerde-Verfahren eingeleitet. Sondern, das habe ich selbst getan. Ich will mir vom Landgericht schriftlich bestätigen lassen, dass ich rechtens gehandelt habe und mir die Bezahlung zusteht."

Schutz-
gemeinschafts-
Chef Jürgen
Blache©ZDF
Braun: "Ich habe sehr wenige Urkunden selbst unterschrieben. Für Thomas Klinge, da weiß ich gar nicht mehr, wann das zuletzt war."
GoMoPa.net: Uns liegt eine Urkunde vor. Das war am 24. Juni 2009.
Braun: "Sehen Sie, das ist über zwei Jahre her. Mir ist nichts vorzuwerfen, meine Kanzlei hat alle Beurkundungen der vergangenen zwei Jahre von einer Revisionsstelle überprüfen lassen. Es gab nichts zu beanstanden."
GoMoPa.net: Aber, wenn Sie nun von Amts wegen wegschauen, ja sogar wegschauen müssen, anstatt die Verbraucher in Ihrer Amtsstube darüber aufzuklären, dass sie mit diesen Verträgen regelmäßig in den finanziellen Ruin schlittern, was unzählige Rückabwicklungsverhandlungen vor Berliner Gerichten der letzten Jahre beweisen, dann können Sie doch nicht allen Ernstes Verbraucherschutz-Senator werden wollen, also Berlins höchster Verbraucherschützer, oder?
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Es liegen 2 Kommentare zu dieser Pressemitteilung vor.
# - Kommentar von Heiner Stehnagel am 01.12.2011 08:53 |
Nun ist auch der Spiegel aufgewacht: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,800913,00.html |
#1 - Kommentar von Lindermann am 20.07.2014 22:11 |
Meiner Meinung nach sollte man unsere konservativen Mitbürger von der Regierungsverantwortung fernhalten. Andernfalls installieren sie ihre Parallelgesellschaft ungestraft. |
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