

12.01.2012
Wie bekommt man einen gültigen Diplomatenpass?

K1-Initiator Helmut Kiener
aus Aschaffenburg in Bayern
Der aus Aschaffenburg stammende Diplom-Sozialpädagoge, der in Florida ein geheimes Doppelleben mit 23-Millionen-Dollar-Villa, Privatjet und Helikopter geführt hatte, reiste im Jahre 2009 als Attache der Republik Guinea-Bissau nach Deutschland ein und war eigentlich im November 2009 zu einem Promi-Golfturnier mit Franz Beckenbauer, Oliver Kahn und Guido Westerwelle verabredet. Dazu sollte es nicht kommen.
Trotz seines Diplomatenpasses wurde Kiener am 28. Oktober 2009 verhaftet und kam bis heute nicht mehr frei. Der afrikanische Diplomat wurde sogar vor Gericht gestellt. Das Landgericht Würzburg verurteilte Kiener am 22. Juni 2011 zu zehn Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung, weil Kiener in neun Jahren 5.000 Kleinanleger und zwei Großbanken um 334 Millionen Euro geprellt hatte.
Weder die Haftbeschwerde seines Münchner Anwalts Lutz Libbertz noch der Brief des Botschafters von Guinea-Bissau in Deutschland, Henrique da Silva, an die Würzburger Landgerichtspräsidentin konnten Kiener retten.
Was hatte Kiener falsch gemacht?
Kiener hat sich einfach das falsche Land ausgesucht. Um als Exterritorialer in Deutschland außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit zu stehen, müssen sich Diplomatenpassinhaber aus den meisten Ländern der Welt bei der deutschen Ausländerbehörde anmelden und einen Aufenthaltstitel (Akkreditierung) beim Auswärtigen Amt beantragen. Diesen Aufenthaltstitel hätte der mit Haftbefehl gesuchte Hedgefondsmanager natürlich nie bekommen.
Wäre Kiener Attache eines anderen Landes gewesen, wäre er vor Strafverfolgung in Deutschland geschützt gewesen.
Denn Kiener hätte gar nicht einen Aufenthaltstitel beantragen müssen, hätte Kiener als Diplomat ein Land vertreten, das auf der Ausnahmeliste für solche lästigen Formalitäten steht. Die Anlage B des Paragrafen 19 der deutschen Aufenthaltsverordnung sieht dafür folgende Länder vor: Bolivien, Ghana, Kolumbien, Philippinen, Thailand, Tschad, Türkei, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Indien, Jamaika, Kasachstan, Kenia, Malawi, Marokko, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Moldau, Montenegro, Namibia, Pakistan, Peru, Russische Föderation, Serbien, Südafrika, Tunesien, Ukraine und Vereinigte Arabische Emirate.
Die westafrikanische Republik Guinea-Bissau, die Kiener vertrat, ist bei dieser Liste nicht dabei.
Umgekehrt hätte sich Kiener auch mit einem deutschen Diplomatenpass, wie ihn das Referat 505-9 des Auswärtigen Amtes für Dienstreisen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundestagspräsidenten Christian Wulff oder überhaupt für jeden Bundestagsabgeordneten und deren mitreisende Familienangehörige ausstellt, nicht straffrei in Deutschland bewegen dürfen. Die Immunität gilt nur fürs Ausland.
Kann man einen gültigen deutschen Diplomatenpass erwerben?

Ruben Schnyders:
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Es liegen 2 Kommentare zu dieser Pressemitteilung vor.
# - Kommentar von Heiner Stehnagel am 01.04.2012 08:49 |
Diplomatenpass |
#1 - Kommentar von whitehawk am 05.04.2013 12:25 |
Liebe Redaktion, bitte stellen sie in ihrem sehr guten und informativen Artikel über den Diplomatenpass unter der Überschrift: "Wäre Kiener Attache eines anderen Landes gewesen..." |
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