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19.04.2012
Grand Slam und Golden Slam: Tausende Vermittler muessen haften

Michael Turgut in einer
seiner Werbebroschüren
Mit dieser Ausrede kamen bislang Tausende Vermittler der IFF AG recht erfolgreich vor Gerichten durch, wenn geprellte Anleger die vermittelten Gelder zurückverlangten. Der Berliner Rechtsanwalt Christian Röhlke hat vor dem Oberlandesgericht Dresden nun einen Hinweisbeschluss erstritten, demzufolge kein Gran Slam-Vermittler mehr frei von Haftungsansprüchen ist, wie er dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mitteilte.
Unter anderem hatte die Turgut-Truppe auch den am 1. Juli 2005 aufgelegten Fonds Grand Slam (Schweizer Liechtensteinisches Asset Management) der liechtensteinischen Firma Dux Partners AG verkauft. Dabei zahlten die Anleger ihr Geld auf das Konto der Schweizer Swiss Quote Bank und erteilten der liechtensteinischen Dux Partners AG die Vollmacht, das Geld in europäische und weltweite Aktienfonds zu investieren.
Eigentlich ließ sich der Fonds nur schlecht verkaufen. Die jährliche Rendite sollte nur 3 Prozent betragen. Und die Verwaltungskosten waren außergewöhnlich hoch. Der Anleger hatte neben dem Agio von fünf Prozent plus laufende Verwaltungsgebühren auch noch eine Vorverwaltungsgebühr in Höhe von 6,5 Prozent der Anlagesumme zu zahlen.
Ratensparen kam noch teurer: Ein Anleger, der 8.500 Euro Einmalbetrag plus 100 Euro im Monat für 30 Jahre anlegte, zahlte sogar rund 4.200 Euro, also fast die Hälfte des Einmalkapitals, als Vorabverwaltungsgebühren. Zwar sollen diese Gebühren teilweise zurückgezahlt werden, wenn Anleger "Grand Slam" bis zum Schluss die Treue halten. Die Erstattung entfällt aber, wenn sie vor Ablauf der zwölfjährigen Mindestlaufzeit kündigen. Die Grand Slam AM Services AG hat nach eigenen Angaben in den ersten drei Jahren schon zweistellige Millionenbeträge von Anlegern eingesammelt. Kaum bessere Renditeaussichten bot das im Jahr 2008 aufgelegte "Golden Slam Programm" der Dux Partners AG, das in Edelmetalle und Öl investieren will.
Der Verkaufstrick bestand nun darin:
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