GoMoPa® - der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net) - Pressemeldung vom 04.04.2019Ernst Russ AG: Mutmassliche HCI-Prospektlügen beim Deepsea Oil Explorer + MS Hellespont Trustful![]() ![]() Gewinne und Investitionen mögen zunächst einmal zuversichtlich stimmen. Das Jahr 2017 brachte einen Konzerngewinn von rund 6,2 Millionen Euro (Vorjahr rund 6,8 Millionen Euro). Die Umsatzererlöse waren von 40 Millionen Euro (2016) auf 44 Millionen Euro gestiegen (2017). Und auch in die Zukunft wurde kräftig investiert. Stuhlmann:
Allerdings schwingen wie ein Damoklesschwert Rückabwicklungs- und Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe über den Köpfen des maßgeblich Wirtschaftlich Berechtigten Wulfert Kirst (61) aus Hamburg Ottensen und seinen zuständigen prospektverantwortlichen Managern der Ernst Russ Gruppe. Der Vorstandssprecher der Ernst Russ AG, Kaufmann Jens Mahnke (50) aus Hamburg, schrieb dazu im Jahresbericht 2017:
Die Ernst Russ Gruppe hat für die 117 Millionen Euro gerichtlich geltend gemachten Ansprüche nur 1,3 Millionen Euro Rückstellungen gebildet. Vorstandssprecher Jens Mahnke erklärt das im Jahresbericht 2017 so:
Mahnke zeigte sich kämpferisch und siegessicher:
Allerdings hat das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Ernst Russ Gruppe in zwei aktuellen Musterklagen mit Feststellungsbeschlüssen konfrontiert, in denen der hundertprozentigen Tochter HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH aus der Elbchaussee 370 und weiterer Unternehmen aus dem Verbund erhebliche mutmassliche Prospektfehler und sogar mutmassliche Lügen vorgeworfen werden, zu denen die Ernst Russ Gruppe nun Zeit hat, Stellung zu nehmen. 1. Musterklage im Fall des HCI Deepsea Oil Explorer Im Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21. März 2019 (Aktenzeichen 332 OH 2/19) zur HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co.KG heißt es:
a) Ein "erheblicher Prospektfehler" sei es, dass der Prospekt auf Seite 15 einen Hinweis auf einen möglichen Totalverlust nur für erforderlich hält, wenn alle Risiken kumuliert auftreten. Dazu das Landgericht Hamburg:
b) Bei den "Vertragserfüllungsrisiken aus der Chartervereinbarung" auf Seite 19 fehlt der entscheidende Hinweis, so das Landgericht Hamburg,
c) HCI habe eine falsche Sicherheit bei der Versicherung gegen Risiken während des Bauabschnitts der Plattform vorgegaukelt. Der Emissionsprospekt unterlässt auf Seite 58 den entscheidenden Hinweis, so das Landgericht Hamburg,
d) Zur Ertragsprognose schreibt der Prospekt auf Seite 62: ... Fortsetzung » lesen.
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