GoMoPa® - der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net) - Pressemeldung vom 26.10.2009Prominente Opfer im Postbank-Datenskandal![]() Springer-Chef Mathias Döpfner ©axelspringer AG ![]() Verstoß gegen Datenschutz Das sei ein Skandal, befindet die Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen, in deren Zuständigkeit die Bonner Postbank fällt. Die Behörde hat die frei kursierenden Datensätze überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass alle betroffenen Postbankkunden laut Dateneintrag der Weitergabe ihrer Daten nicht zugestimmt haben. Mit der Weitergabe dieser Daten an die Berater verstößt die Postbank gegen Datenschutzbestimmungen ? und das ist ihr auch bewusst. Aus Finanztest vorliegenden Arbeitsanweisungen des Postbankvertriebs geht hervor, dass die Mitarbeiter auch dann auf die Daten zugreifen können, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt hat. Die Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen hält es für unzulässig, dass freie Berater der Postbank die Girokonten der Kunden einsehen können. Unzulässig ist die Datenweitergabe nach Ansicht der Behörde selbst dann, wenn Kunden die Einwilligungserklärung der Postbank zur Weitergabe von Daten unterschrieben haben. Die Einwilligungserklärung umfasse nicht den Blick auf sämtliche Kontobewegungen. Keine Stellungnahme der Postbank ![]() Freier Blick auf Girokonten©postbank Freie Mitarbeiter sollen über ihr Wissen beim Kunden schweigen ... Fortsetzung » lesen.
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